Die Akte William Habron schloss sich zweimal: das erste Mal mit einem Todesurteil, das zweite Mal mit der amtlichen Anerkennung, dass ein anderer den Constable Nicholas Cock getötet hatte. Zwischen diesen beiden Beschlüssen verbrachte ein junger Gärtner mehrere Jahre in lebenslanger Haft, während jener Mann, der die Bluttat schließlich auf sich nahm, selbst seiner Hinrichtung entgegenging. Die Justiz hatte ihren Befund revidiert; die verlorenen Lebensjahre vermochte sie dem Verurteilten nicht zurückzuerstatten.
Im Jahre 1876 versah Nicholas Cock seinen Dienst bei der Polizei von Manchester im Bezirk Whalley Range. Schenkt man der späteren, von H. B. Irving überlieferten Darstellung von Charles Peace Glauben, so drang Peace während eines Einbruchs in einen Garten ein, wurde von Beamten überrascht und schoss auf Cock, ehe er die Flucht ergriff. Der zeitgenössische Bericht des Manchester Courier, nachgedruckt in der Royal Cornwall Gazette, schildert hingegen das Geschehen, wie es sich in den ersten Stunden darbot: Cock hatte mit einem Passanten gesprochen, zwei Schüsse fielen, und kurz darauf fand man den Schutzmann verwundet auf dem Weg. Sein Kollege und weitere Beamte eilten herbei; die Waffe blieb unauffindbar. Diese Darstellungen sind grundverschiedener Natur: Die Zeitung berichtet von einer laufenden Untersuchung, Irving gibt einen späteren, Peace zugeschriebenen Bericht wieder.
Die erste Spur entsprang indes nicht jenen Gärten. Sie knüpfte an eine Drohung an, die gegen Cock ausgestoßen worden war. Arthur Griffiths berichtet, ein William und ein John Habron hätten sich wegen Trunkenheit vor den Magistraten von Chorlton-cum-Hardy verantworten müssen, und William habe beim Verlassen des Saales verkündet, er werde den Beamten noch vor Einbruch der Nacht niederschießen. An dieser Stelle unterlief Griffiths ein chronologischer Irrtum: Er nennt den Juli 1875, lässt Cocks Tod jedoch unmittelbar am selben Abend eintreten, während Hansard den Mord in den August 1876 verlegt und Irving die Verhandlung auf den November desselben Jahres datiert. Eine parlamentarische Anfrage von 1879 nennt ebenfalls den August als Monat der Verurteilung, was mit einem Prozessbeginn am 27. November unvereinbar ist; dieser Monat ist somit als redaktionelles Versehen der Debatte zu werten. Irving datiert die Vorladungen und Geldstrafen auf Juli und August 1876. Der Abgleich beider Quellen erlaubt es, die Chronologie richtigzustellen, ohne den Fehler der Chronik zu verschweigen.
Die Drohung war vor mehreren Zeugen wiederholt worden. Das zeitgenössische Blatt vermerkt, Simpson, jener Passant, mit dem Cock soeben noch gesprochen hatte, habe die Schüsse gehört und sei zu dem Wachtmeister zurückgeeilt, der nur noch nach dem Sergeanten verlangen konnte. Dem Pressebericht zufolge verhaftete die Polizei drei Brüder Habron und glich bereits am ersten Tag deren Stiefel mit den Tatortspuren ab, ohne das Ergebnis sogleich zu veröffentlichen. Bent kannte ihre Unterkunft und ließ sie umstellen. Die drei Brüder – William, John und Frank – wurden in ihren Betten festgenommen. Die Durchsuchung ihrer Kammer und ihres Gartens, so hält der Zeitungsbericht fest, erbrachte nichts Belastendes. Tags darauf wurden weitere Indizien und Aussagen zusammengetragen; Griffiths fasst zusammen, die Fußspuren hätten vollkommen mit den Stiefeln übereingestimmt.
Doch diese Indizien sprachen keineswegs mit gleicher Deutlichkeit. Cock hatte seinen Mörder vor dem Verscheiden nicht eindeutig bezeichnen können. Der Abdruck verband die Brüder zwar mit jenem Terrain, das der Schütze betreten hatte, verriet jedoch weder Antlitz noch gewissen Zeitpunkt. Ein Laden in Manchester lieferte ein weiteres Mosaikteil: William soll sich dort nach dem Preis von Patronen erkundigt haben. Zeugen bestätigten zudem die Drohungen gegen Cock und gaben an, die beiden Brüder gegen elf Uhr in einer Schänke gesehen zu haben, obschon diese beteuerten, bereits um neun Uhr zu Bett gegangen zu sein. Ihre Verteidigung, so Griffiths, verwickelte sich im Kreuzverhör in Widersprüche; das Alibi beider Beschuldigter brach in sich zusammen. Die Presse der ersten Tage hatte bereits den Tod mit den Drohungen verknüpft und den Stiefelabgleich verkündet, noch ehe die Ermittlung ein offizielles Ergebnis vorgelegt hatte. Die Fügung eines plausiblen Tathergangs an ein materielles Indiz konnte somit dem Identitätsbeweis vorauseilen.
Die Verhandlung vor den Assisen von Manchester begann am 27. November 1876. John wurde freigesprochen; William allein sprach man schuldig und verurteilte ihn zum Tode. Der Vertreter des Innenministeriums erinnerte das Unterhaus später daran, dass der Richter selbst der Ansicht gewesen war, die Beweislage deute darauf hin, dass William gewiss nicht jener Mann war, der den Schuss abgefeuert hatte. Gleichwohl hatten die Indizienkette und manche Äußerungen des Angeklagten die Geschworenen von seiner Verstrickung überzeugt. Der Richter verkündete das Urteil, doch wurde die Vollstreckung ausgesetzt und die Strafe schließlich in lebenslange Haft umgewandelt.
Der Unterschied zwischen der Tat des Schützen und einer bloßen Tatbeteiligung fiel nun mit vollem Gewicht ins Gewicht. Man hatte eine Drohung nachgewiesen, Kontakte und Fußspuren; eine zweifelsfreie Identifizierung durch den sterbenden Schutzmann fehlte. Die Geschworenen hatten ein Gesamtbild gewürdigt, wo jedes Element für sich genommen unvollständig blieb. Das gemilderte Urteil bewahrte William vor dem Richtplatz, ohne ihn reinzuwaschen. Es beließ ihm das Kainsmal des Mörders.
Charles Peace hatte dem Prozess beigewohnt. H. B. Irving berichtet, dass er nach dem Verdikt nach Sheffield zurückkehrte, während William unter der Last des Urteils verblieb. Griffiths behauptet seinerseits, Peace habe ihm im Gefängnis vor seiner Hinrichtung in Leeds ein vollständiges Geständnis abgelegt, woraufhin unverzüglich eine Untersuchung eingeleitet worden sei. Irving hingegen schreibt den detaillierten Bericht einem Geständnis gegenüber Reverend Littlewood zu, der die Worte von Peace hernach weitergegeben habe. Beide Verfasser sind sich somit über den unmittelbaren Empfänger des Geständnisses uneins; Hansard bestätigt, dass vor der Hinrichtung ein Bekenntnis abgelegt wurde, ohne den Zeugen namentlich zu nennen.
Ein solches Bekenntnis durfte nicht ungeprüft hingenommen werden. Der Mann, der sich bezichtigte, war wegen eines anderen Mordes verurteilt und dem Tode geweiht; er hatte dem Prozess der Brüder Habron beigewohnt, kannte die öffentlich verhandelten Einzelheiten und mochte bestrebt sein, sein eigenes Ende in milderem Licht erscheinen zu lassen. Der Innenminister erklärte, dieses Geständnis erfordere die schärfste Prüfung. Er beriet sich mit dem Richter der Hauptverhandlung, den Kronjuristen und einem erfahrenen Anwalt. Nach eingehender Untersuchung befand er, dass Peaces Aussagen in mehreren wesentlichen Punkten Bestätigung fänden. Richter und Rechtsbeistand pflichteten diesem Schluss bei.
Am 17. März 1879 teilte der Innenminister dem Unterhaus mit, er werde William Habron für eine königliche Begnadigung vorschlagen. Er rief in Erinnerung, dass das Urteil seinerzeit sogleich ausgesetzt worden war, weil der Richter bereits damals bezweifelte, dass Habron der eigentliche Schütze gewesen sei. Das neue Geständnis setzte also nicht schlicht ein Bekenntnis an die Stelle eines Spruchs: Es trat vielmehr zu den Bedenken hinzu, die schon bei der Verurteilung geäußert worden waren, und zu einer nachträglich geführten Untersuchung. William wurde begnadigt und auf freien Fuß gesetzt.
Die materielle Wiedergutmachung nahm einen eigenen Verlauf. Am 25. März legte der Minister dar, er habe die in der Presse genannte Summe von zweihundertfünfzig Pfund nie zugesagt, verfüge jedoch über diesen Betrag und berate über die Zukunftssicherung des Entlassenen. Griffiths beziffert die Entschädigung auf achthundert Pfund. Im Jahre 1881 schätzte ein Abgeordneter im Unterhaus die an Habron geleistete Zahlung auf tausend Pfund. Diese Zahlen stimmen nicht überein; die parlamentarischen Protokolle belegen eine staatliche Zuwendung, erlauben es jedoch nicht, den endgültigen Betrag an dieser Stelle mit Gewissheit festzulegen.
Es bleibt Constable Cock, dessen Tod diesen fatalen Gang der Dinge auslöste. Die herangezogenen Quellen überliefern seine letzten Worte nicht mit der nötigen Schärfe, um daraus ein Erkennen des Täters abzuleiten; spätere Berichte geben eher die Worte der ihn begleitenden Polizisten wieder. Sein Mörder, Charles Peace, wurde erst entlarvt, als seine eigene Verurteilung ihn vor das Schafott stellte. In der Zwischenzeit hatten sich wahre Tatsachen – eine Drohung, ein angeblicher Patronenkauf, Spuren im Morast – um einen Mann zusammengezogen, der den Schuss gar nicht abgefeuert hatte.
So fand die Affäre William Habron ihr Ende: durch ein geprüftes, bestätigtes Geständnis und eine darauf folgende Begnadigung; nicht durch die Rückgabe der Jahre, die der Kerker verschlungen hatte. Ein Urteil kann abgemildert werden, ohne dass der Irrtum eingestanden wird, und eine Unschuld kann ans Licht treten, ohne die erste, in die Zeitungen gedruckte und in das Fleisch des Verurteilten gegrabene Erzählung ungeschehen zu machen. Die Akten dieses Falles gebieten es, die zeugenschaftlich belegte Drohung, die unsichere Identifizierung, die gedeutete Trittspur, das Wort des Delinquenten Peace und die parlamentarische Kontrolle, die Habron schließlich die Freiheit wiedergab, streng auseinanderzuhalten. Nur in der Achtung dieser Unterscheidungen lässt sich das richterliche Fehlurteil ermessen, ohne eine gerichtliche Berichtigung zur Legende zu verklären.
