Der Schrei von Karl Curio hallte durch den Garten, noch ehe seine Dienerschaft begriff, was soeben vorgefallen war. Er kehrte von einem nächtlichen Spaziergang mit Joseph Johann Kirchner zurück, dem Maler, den er unter seinem Dach beherbergte; wenige Augenblicke zuvor waren die beiden Männer noch Seite an Seite geschritten. Curio trat mit blutüberströmtem Antlitz ins Haus und bezichtigte seinen Begleiter, ihn hinterrücks geschlagen zu haben. Kirchner jedoch war vom Wege verschwunden. Vor Gericht beteuerte er später, ein Unbekannter habe sich zwischen sie gedrängt; doch die Geschworenen schenkten dieser Darstellung nach Anhörung der Zeugen und Gerichtsärzte keinen Glauben.
Die Verhandlung vor dem Wiener Schwurgerichtshof begann am 18. Juni 1888. Der Ruf Kirchners war ihm in den Saal vorausgeeilt: ein geschätzter Zeichner, ein origineller, zuweilen sonderbarer Geist, der jedoch auch Jahre unsteten Wandels und drückender Schulden hinter sich hatte. Das Gericht hatte indessen nicht über ein ganzes Leben zu befinden, sondern eine konkrete Tat zu untersuchen, die sich in einem Garten zu Döbling zugetragen hatte. Es galt zu entscheiden, ob die Schläge gegen Curio einen Mordversuch darstellten, ob Kirchner ihr Urheber war und ob sein Geisteszustand derart getrübt gewesen sein mochte, dass er die Zurechnungsfähigkeit ausschloss.
Kirchner hatte die Malerei gegen den Willen seines Vaters gewählt, der ihn für den Kaufmannsstand bestimmt hatte. Er studierte an der Akademie der bildenden Künste, verlegte sich auf die Landschaftsmalerei und fristete sein Dasein mit Zeichnungen für illustrierte Blätter. Im Jahre 1873 ehelichte er die Tochter seiner Quartierleute, der er das Eheversprechen gegeben hatte; aus dieser Verbindung gingen zwei Kinder hervor. Einige Jahre darauf verließ er den häuslichen Herd, um mit Marianne Rössel, einer auf einem Ausflug kennengelernten Witwe, zusammenzuleben; gleichwohl unterstützte er Weib und Kind weiterhin aus seinen Mitteln. Seine Einkünfte mochten mitunter erklecklich sein, doch der Unterhalt zweier Haushalte, stete Wohnungswechsel sowie angenommene und wieder vernachlässigte Aufträge stürzten ihn schließlich in Schulden.
Im November 1886 machte er die Bekanntschaft von Karl Curio. Der vermögende Privatmann lud ihn alsbald in sein Anwesen in der Hirschengasse ein, überließ ihm zwei Zimmer in einem Nebentrakt und nahm ihn an seinen Tisch. Kirchner willigte in diese Gastfreundschaft ein, während er sich insgeheim Klara, der Gattin seines Wirtes, annäherte. Die Zusammenkünfte fanden in einer eigens zu diesem Zweck gemieteten Wohnung statt. Marianne wusste um diese Liebschaft und hatte sich lediglich ausbedungen, dass Kirchner ihr zwei Abende in der Woche vorbehielte. Klara ihrerseits hing finanziell ganz von ihrem Gemahl ab: Von ihren Eltern bezog sie eine Leibrente, die für den Haushalt bestimmt war; nichts deutete indessen darauf hin, dass sie nach dem Tode Curios frei über dessen gesamtes Vermögen hätte verfügen können.
Am Samstag, dem 14. Januar, gedachten die beiden Männer einen Maskenball zu besuchen. Kirchner setzte eine Pelzmütze auf und verbarg seinen Chapeau Claque unter dem Mantel; Curio steckte einen Jagdhut in die Tasche und trug den Klapphut auf dem Haupte. Gemeinsam stiegen sie in den Garten hinab. Zwischen den Bäumen verengte sich der Pfad, und Curio ging voran. An dieser Stelle, so berichtete er, traf ihn von hinten ein erster Schlag, der das Gestell seines Hutes zertrümmerte, gefolgt von einem zweiten, der ihm die Schläfe aufriss; als er den Arm hob, parierte er einen dritten Streich. Er erblickte den Angreifer nicht, dachte jedoch sogleich an Kirchner und floh, dessen Namen laut rufend, zur Villa zurück.
Klara eilte mit Wasser herbei und begab sich alsdann wieder hinab in den Garten. Was sie dort verrichtete, bildete einen der heikelsten Streitpunkte der Verhandlung. Sie behauptete später, nach dem Gärtner gerufen und Kirchner zur Flucht gemahnt zu haben, während mehrere Dienstboten ihr Worte zuschrieben, die eher den Wunsch verrieten, Curio wäre noch härter getroffen worden. Vor den Geschworenen erschien sie nicht. Ein Schreiben aus München entschuldigte ihr Ausbleiben mit schwerer nervöser Zerrüttung. Der Gerichtshof verlas daher ihre früheren Depositionen, vermochte sie jedoch nicht unmittelbar in den Zeugenstand zu rufen.
Curios Wunden heilten binnen weniger Tage ab. Der in der Tatnacht herbeigerufene Arzt befand, dass Kirchners mit einer Bleikugel beschwerter Spazierstock die Verletzungen wohl hervorgerufen haben konnte und bei größerer Wucht tödlich gewirkt hätte. Der Stock war im Garten aufgefunden worden. Klara hatte ihn daraufhin den Dienstboten vorgezeigt und behauptet, er weise keinerlei Blutspuren auf, was beweise, dass ihr Gatte nicht damit traktiert worden sei. Dieser Umstand beseitigte die Zweifel keineswegs: Genügte das Fehlen von Blut am Holze, um Kirchner zu entlasten, oder waren die Hiebe schlicht minder tief eingedrungen, als die Anklage behauptete?
Zwei Tage nach dem Attentat festgenommen, erklärte der Maler, ein dritter Mann sei plötzlich dazwischengetreten, habe Curio niedergeschlagen und sei daraufhin entflohen. Er beschrieb einen Fremden von schmalerer Gestalt als der seinen, bekleidet mit einer spitzen Mütze. Er beteuerte, vor Schreck wie gelähmt gewesen zu sein und erst nachträglich begriffen zu haben, dass der Verdacht auf ihn fallen musste. Gleichwohl hatte er mehrere Abschiedsbriefe verfasst, sich einen Revolver besorgt, mit dem Gedanken an Selbstmord gespielt und sogar erwogen, Marianne und das gemeinsame Kind vor dem eigenen Ende zu töten. In einem an Klara gerichteten Billet leugnete er zwar den Überfall, sprach jedoch von jenen „Kombinationen“, die der Zufall vereitelt habe. Für die Anklagebehörde verliehen diese Zeilen, die zurückgelassene Waffe und die Flucht der Tat einen klaren Sinn; für die Verteidigung spiegelten sie lediglich die Panik eines Mannes wider, der sich bereits verloren wähnte.
Auch die Geldfrage schied die Parteien. Der Staatsanwalt verfocht die These, Kirchner habe Curio beseitigen wollen, damit Klara über dessen Mittel verfügen und ihn aushalten könne. Die Verteidigung hielt dem entgegen, dieses Vermögen sei keineswegs das Eigentum Klaras: Sie bezog lediglich eine Rente, und nichts belegte, dass ihr die freie Verwaltung der Güter ihres Mannes zugefallen wäre. Kirchner räumte zwar ein, von ihr tausend Mark sowie ein Sparbuch empfangen zu haben, stellte diese Gelder jedoch als Darlehen oder Beistand unter Liebenden dar. Am Tage vor dem Anschlag hatte er überdies ein Schmuckstück zum Verkauf entgegengenommen und daraus vierzig Gulden erlöst. Ein Umstand, der den Verdacht zwar nähren mochte, für sich allein jedoch das von der Anklage unterstellte Motiv nicht erhärtete.
In der Verhandlung äußerte sich Curio bestimmt zu den Hieben, hielt sich jedoch hinsichtlich der Person des Angreifers zurück: Er hatte ihn nicht mit eigenen Augen gesehen. Dienstboten gaben Klaras Äußerungen wieder; Marianne Rössel schilderte Kirchners Eifersuchtsanwandlungen und seine Phasen der Abwesenheit, die zuweilen so befremdlich gewirkt hatten, dass sie ihn für krank hielt. Freunde wiederum rühmten seine Gutmütigkeit, seine Gewissenhaftigkeit und nannten ihn unfähig, einem Geschöpfe ein Leid anzutun. Die Mediziner gelangten zu keinem einhelligen Urteil über seine Vorgeschichte, doch die Gerichtssachverständigen schlossen das Vorliegen einer Geisteskrankheit zur Tatzeit aus. Die Verteidigung focht deren Sachkunde an und beantragte ein Obergutachten, was das Gericht jedoch verwarf.
Die Verhandlung gipfelte im Widerstreit zweier Deutungen derselben Persönlichkeit. Der Ankläger erblickte in den Schulden, dem Verhältnis, der Kenntnis des Stockes und den Briefen den Beweis eines Plans und nachfolgender plumper Lügen. Verteidiger Dr. Benedikt zeichnete vielmehr das Bild einer unbesonnenen Handlung, verübt von einem zerrütteten Künstler, dessen Geist Schaden genommen haben mochte. Er betonte, dass Curio überlebt habe und seine Verletzungen keineswegs lebensgefährlich gewesen seien. Die Geschworenen beantworteten die Fragen in drei Schritten: Einstimmig erkannten sie Kirchner des Mordversuches für schuldig und bejahten das Erschwerungsmoment der Tücke; mit zehn gegen zwei Stimmen verwarfen sie hingegen die Annahme eines die Zurechnung ausschließenden Geisteszustandes.
Der Gerichtshof verurteilte ihn unter Anwendung des Milderungsrechtes zu sechs Jahren schwerem Kerker. Die Anklage hatte auf zehn bis zwanzig Jahre plädiert; das Urteil rechnete dem Verurteilten seine bisherige Unbescholtenheit sowie das von den Ärzten attestierte exzentrische Wesen zugute. Die Nichtigkeitsbeschwerde blieb erfolglos. Kirchner wurde in die Strafanstalt Stein an der Donau überstellt, wo er indessen nur wenige Monate zubringen sollte: Am 13. April 1889 verschied er im Kerker. Bald darauf erbat Klara Curio die Erlaubnis, an seinem Grabe zu beten und dort einen Gedenkstein errichten zu dürfen.
Die Akten hinterlassen ein beunruhigendes Bild: ein Stock ohne sichtbare Spuren, ein Verletzter, der seinen Angreifer nicht erkannte, eine Gattin, die sich der öffentlichen Verhandlung entzog, und ein Urteil, das streng zwischen Schuld und Wahnsinn schied. Das Gericht urteilte nach der Beweislage, wie sie sich darbot; Kirchners wahre Beweggründe bleiben indessen zwischen den Darstellungen der Anklage, des Beschuldigten und der Zeugen im Dunkeln. In einem nächtlichen Garten fielen drei schwere Hiebe; vor den Geschworenen gab letztlich das Gewicht des Beweisbaren den Ausschlag über das Schicksal des Malers.
