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Justiz & Skandale · Österreich

Die befleckten Scheine aus der Haydngasse

In Wien führt der Mord an der neunzehnjährigen Elise Kolb die Kriminalpolizei auf die Spur von Katharina Petrsilka und ihrem Verlobten Albert Troll. Sie gesteht ihre Beteiligung am Raub und beschuldigt Troll, das junge Mädchen getötet zu haben; dieser leugnet beharrlich – ungeachtet der bei ihm beschlagnahmten Banknoten, verdächtiger Flecken auf seiner Kleidung und Zeugen, die ihn in Tatortnähe sahen. Im Jahr 1867 spricht das Gericht über beide das Urteil, während Katharinas Mutter freigesprochen wird.

Am Pfingstmontag des Jahres 1867, gegen halb fünf Uhr nachmittags, kehrte Frau Wimmer aus der Kirche zurück und fand sowohl die Ladentür als auch den Zugang zur Küche verschlossen. Die Vorhänge der Werkstatt waren herabgelassen. Ihre neunzehnjährige Stieftochter Elise Kolb hatte die Aufsicht über die beiden jüngsten Kinder führen sollen. Zunächst vermutete man, das Mädchen sei zu einer Freundin gegangen. Doch die Kinder hatten niemanden fortgehen sehen. Frau Wimmer hieß daraufhin ihren Sohn August durch das Schlafzimmerfenster klettern, um eine Tür von innen zu entriegeln. Der Knabe kehrte leichenblass zurück: »Die Lili ist tot, man hat sie erschlagen.«

Herbeieilende Nachbarn brachen den Eingang auf. Elise lag in der Werkstatt, die Kehle tief durchschnitten. Ihr Rock war gelöst, eine Tasche gewaltsam abgerissen. Im Nebenzimmer stand der Sekretär Lorenz Wimmers offen; das Geld war verschwunden. Banknoten und Zinscoupons lagen auf dem Fußboden verstreut, die bedeutendsten Werte jedoch waren geraubt. Die Türen waren von innen verriegelt; der Küchenschlüssel fehlte. In der Küche fand die Polizei einen Wassereimer, in dem der Mörder sich mutmaßlich gereinigt hatte. Ein Messer fand sich am Tatort nicht.

Der Mord war am helllichten Tage verübt worden, in einem Hause, dessen Fenster zur Straße gingen. Zunächst fehlte jegliche Erklärung: Wie war der Täter eingedrungen, und weshalb hatten die beiden Kinder nichts bemerkt? Die Ermittler erfuhren bald, dass Elise den Nachmittag nähend in der Werkstatt verbracht hatte. Zwei Mädchen hatten sie gegen vier Uhr noch gesehen; deren Einladung zu einem Spaziergang hatte sie abgelehnt. Am selben Tage hatte eine Köchin aus dem Nachbarhause, Katharina Petrsilka, die Kinder Julie und August unter dem Vorwand, sich umziehen zu wollen, auf den Dachboden geführt. Dort hatte sie die Kleinen allein zurückgelassen, vorgebend, etwas holen zu müssen.

Katharina stand als Köchin bei dem Fabrikanten Slawik in Diensten. Ihr Bräutigam, Albert Troll, war Schustergeselle. Sie trugen sich mit Heiratsgedanken, doch Troll beklagte stets, er wolle eine eigene Werkstatt eröffnen, entbehre aber der nötigen Mittel. Bei ihren Besuchen im Wimmerschen Hause hatte Katharina mehrfach für ihre Dienstherrschaft Geld gewechselt; sie kannte die Räumlichkeiten sowie den Sekretär, in dem Lorenz Wimmer seine Barschaft verwahrte. Ihrem späteren Geständnis zufolge hatte Troll vorgeschlagen, dieses Geld zu rauben, sobald eine Frau allein im Hause sei. Er habe von ihr verlangt, ein Rasiermesser zu kaufen; wochenlang habe sie mit sich gerungen, ehe sie einwilligte.

An jenem Montag war Lorenz Wimmer mit einem befreundeten Fabrikanten aufs Land gefahren. Die Magd hatte für den Nachmittag Ausgang erhalten, und Frau Wimmer befand sich in der Kirche. Elise war mit den Kleinen allein geblieben. Als Katharina die günstige Gelegenheit erkannte, ließ sie Julie und August auf dem Dachboden warten und eilte zu Troll, der nahe dem Hause ausharrte. »Jetzt ist der rechte Augenblick«, sprach sie nach ihrer Schilderung zu ihm. Er erwiderte: »So gehen wir.« Sie holte das zuvor gekaufte Rasiermesser hervor, trat durch die Ladentür ein; Troll gelangte über die Küche hinein.

Elise nähte in der Werkstatt und kannte Troll. Katharina gab zu Protokoll, er sei von hinten an das Mädchen herangetreten, habe deren Kopf gepackt und ihr die Kehle durchschnitten, während sie selbst Elises Hände festgehalten habe. Die tiefe, tödliche Wunde war, wie der vom Pitaval zitierte Obduktionsbefund ergab, mit einem einzigen wuchtigen Schnitt geführt worden. Elise sank zu Boden. Die beiden Helfershelfer drangen in das Nebenzimmer ein, wo sie zunächst vergeblich versuchten, die Kommode aufzubrechen. Schließlich fanden sie einen Schlüssel, öffneten den Sekretär und rafften Banknoten und Münzen an sich. Troll wusch sich in der Küche die Hände; Katharina warf das Rasiermesser und einen weiteren Schlüssel in den Abtritt. Ihre blutbefleckten Kleider verbarg sie auf dem Dachboden, woraufhin beide gemeinsam das Weite suchten.

Das Geld brachten sie in Trolls Wohnung in Sicherheit. Anschließend begaben sie sich zu einem Goldschmied und erstanden zwei Trauringe für ihre bevorstehende Hochzeit. Den Abend verbrachten sie in einem Wirtshaus in der Vorstadt. Gegen neun Uhr kehrte Katharina ins Haus der Wimmers zurück, am ganzen Leibe zitternd und bebend. Am folgenden Tage übergab sie ihrer Mutter blutbefleckte Kleidungsstücke unter dem Vorwand, sie habe Nasenbluten gehabt, und gab ihr fünfundzwanzig Gulden zur Begleichung des Zinses. Die Mutter wusch ein Kleid aus; ein anderes Stück gab sie einer Wäscherin.

Die Untersuchung folgte zunächst der Spur des Geldes. Die Polizeibehörde veröffentlichte die Nennwerte und Seriennummern der Scheine und erfuhr bald, dass Katharina kostbare Kleider trug und mit Fünf- und Zehnguldenscheinen um sich warf. Sie behauptete, in der Lotterie gewonnen zu haben. Als man ihr am 15. Juni im Polizeikommissariat eröffnete, man werde diesen Gewinn überprüfen, erbleichte sie und rief aus: »Mein Gott, was wollen Sie denn von mir? Ich habe die Lisi nicht umgebracht!« Sie wurde festgenommen. Eine Durchsuchung im Hause Slawik förderte auf dem Dachboden eine Krinoline, einen frisch gewaschenen blauen Rock und einen zerrissenen braunen Rock mit Blutspuren zutage; in den Latrinen entdeckten die Beamten eine Rasierklinge und den vermissten Küchenschlüssel. Bei Troll beschlagnahmte man Banknoten, die den gestohlenen Stückelungen entsprachen – mehrere davon wiesen verdächtige Flecken auf –, sowie ein Tischmesser und Schmucksachen.

Katharina erkannte das Geld wieder und legte vor Gericht ein erschöpfendes Geständnis ab. Sie sagte aus, Troll habe den Plan ersonnen, sie zum Kauf des Rasiermessers verleitet und den tödlichen Schnitt geführt; sie selbst habe Elise lediglich die Hände gehalten. Ihre Mutter, so betonte sie, habe von dem Morde nichts gewusst. Troll leugnete alles. Er behauptete, Katharina habe das Geld herbeigebracht; es stamme aus einem Lotteriegewinn, dann wieder aus einem Heiratsgut, das ihm seine Familie gesandt habe. Er verwickelte sich in Widersprüche über den Zeitpunkt, an dem er die Scheine erhalten haben wollte, und erklärte die Flecken mit einem Gang zum Fleischer. Er räumte ein, in der Nähe des Hauses gewesen zu sein, auf Katharina gewartet und Trauringe gekauft zu haben, beharrte jedoch darauf, das Wimmersche Anwesen nie betreten zu haben.

Die Anklage stützte sich indes nicht allein auf Katharinas Bekenntnis. Zeugen hatten Troll vor der Tat nahe dem Hause bemerkt und gesehen, wie er sich mit Katharina entfernte. Eine junge Magd sagte aus, sie habe an Katharinas Unterarm Blut wahrgenommen. Zwei Zeugen berichteten, Troll sei unmittelbar nach der Tat in eine Trafik getreten und habe geäußert, man sollte dem Mörder »Riemen aus der Haut schneiden«; er behauptete, dies erst am Dienstag, nicht am Pfingstmontag gesagt zu haben. Die Polizei wies ihm überdies nach, über die Herkunft des Geldes gelogen und versucht zu haben, es zu verbergen, nachdem Katharina ihn vor dem Eintreffen der Beamten gewarnt hatte. Eine chemische Untersuchung der Flecken auf seiner Kleidung vermochte jedoch nicht mit letzter Gewissheit festzustellen, ob es sich um Menschenblut handelte.

Die Verhandlung begann am 1. August. Vor den Schranken des Gerichts wiederholte Katharina, Troll habe das Rasiermesser verlangt und Elise die Kehle durchschnitten. Er entgegnete, sie lüge, um ihren Bräutigam mit sich ins Verderben zu reißen. Als man sie einander gegenüberstellte, sah sie ihm fest ins Auge und rief: »Du bist es gewesen. Ich kann es dir ins Gesicht sagen!« Er nannte sie eine Lügnerin. Sie schilderte das Eindringen durch die Küche und wie sie das Mädchen festhielt; er hielt dem entgegen, sie habe die Tat wohl allein vollbracht und ihm das Geld erst danach übergeben.

Auch Elisabeth Petrsilka, Katharinas Mutter, sah sich auf die Anklagebank versetzt. Die Staatsanwaltschaft stützte sich namentlich auf die gewaschenen Kleider und das empfangene Geld. Die Mutter beteuerte, weder um den Ursprung der Wäsche noch um die Herkunft der Gulden gewusst zu haben. Das Gericht sprach sie frei. Für Troll und Katharina fiel das Urteil gänzlich anders aus: Beide wurden des Raubmordes schuldig gesprochen. Katharina wurde zum Tode durch den Strang verurteilt, Troll zu lebenslangem schweren Kerker. Dem Bericht zufolge stand eine Bestimmung des österreichischen Rechts der Todesstrafe entgegen, sofern weder ein Geständnis noch unmittelbare Tatzeugen vorlagen; der Ankläger hatte daher befunden, dass Troll trotz des Schuldspruchs nicht zum Tode verurteilt werden könne.

Noch im Gerichtssaal bat Katharina ihre Mutter um Verzeihung. Troll hingegen beteuerte unentwegt seine Unschuld und kündigte Nichtigkeitsbeschwerde an. Katharinas Strafe wurde später auf dem Gnadenwege durch den Kaiser in lebenslangen Kerker umgewandelt. Sie trat ihre Haft in der Strafanstalt Neudorf an; Troll wurde nach Klausen überstellt. Der Pitaval berichtet, er habe Wien mit einem Lachen auf den Lippen verlassen, während die empörte Menge jenem Manne nachblickte, den sie für den wahren Mörder Elises hielt.

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Vollständige Lektüre des Artikels »Albert Troll und Katharina Petrsilka. (Raubmord — Wien.) 1867«, OCR-Zeilen [7477–9283] inklusive, gedruckte Seiten 167–205. Der anschließende Text »Das Gespenst im Kapplerthal« beginnt mit Zeile 9284 und bleibt unberücksichtigt. Die Titelei des Bandes wurde herangezogen zur Bestätigung der Ausgabe: Neue Folge, dritter Teil, zweite Auflage, Leipzig, F. A. Brockhaus, 1883. Der Bericht des Pitaval datiert die Tat auf den Pfingstmontag, den 10. Juni 1867, und die Hauptverhandlung auf den 1. August. Er zeichnet Katharinas Belastung Trolls, dessen hartnäckiges Leugnen, die Schuldsprüche sowie den Freispruch der Mutter nach. Die chemische Untersuchung der Flecken erbrachte keinen sicheren Nachweis von Menschenblut. Sämtliche Angaben folgen der retrospektiven Darstellung des Pitaval und wurden nicht mit den historischen Originalakten kollationiert.

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