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Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · KOCHKUNST & HISTORISCHE ARCHIVE
Justiz & Skandale · England

Der Straßenräuber, der den Mord verwarf

Irland und England, 1723. Nach einer missglückten Lehre in Cork und dem Kriegsdienst in Schottland schließt sich Humphry Angier einer Räuberbande an, die Reisende auf den Landstraßen überfällt. Er behauptet zwar, grundlose Grausamkeit zu verabscheuen, beteiligt sich jedoch an einem Überfall, bei dem ein Pferd angeschossen und ein Kutscher lebensgefährlich verletzt wird. Anfang 1720 von einer Diebstahlsanklage freigesprochen, wird er später auf das Zeugnis von Dyer hin verurteilt und am 9. September 1723 hingerichtet – nachdem er beteuert hatte, in Henley-on-Thames ein ehrsames Leben begonnen zu haben.

Nahe St Albans stürzte ein Kutscher, der sein Fuhrwerk nicht rasch genug anhielt, vom Bock; um ihn daran zu hindern, die Peitsche zu schwingen und zu entkommen, hatte ein Straßenräuber auf das Pferd geschossen. Humphry Angier und sein Kumpan Milksop beraubten daraufhin den jungen Kavalier und die beiden Damen in der Kutsche mit einer Roheit, die der Angeklagte später der Trunkenheit zuschrieb. Doch dieser Verurteilte war nicht bloß der Helfershelfer einer Bande: Er hatte einst vom Meuchelmord an einem wehrlosen Reisenden gehört und damals erklärt, Grausamkeit sei niemals mit Tapferkeit zu verwechseln.

Angier war in Irland geboren worden, in einem kleinen Flecken wenige Meilen vor den Toren Dublins. Sein Vater, ein Mann von bescheidenem Stande, schickte den Knaben, sobald dieser das arbeitsfähige Alter erreicht hatte, nach Cork und gab ihn dort bei einem Böttcher in die Lehre. Das ungebührliche Betragen des Jünglings entmutigte den Meister derart, dass es ihn keineswegs verdross, als der Lehrling schließlich das Weite suchte. Humphry schloss sich bald einer Rotte liederlicher Burschen an; der alte Böttcher, durch solchen Umgang in Furcht versetzt, wandte beträchtliche Summen auf, um sein Haus während der vier Jahre bewachen zu lassen, die Angier sich in der Gegend herumtrieb.

Schließlich riss ihn der Vater aus Cork fort und nahm ihn mit nach England. Dort überließ er ihn seinen eigenen Wegen – fest entschlossen, wie der Chronist berichtet, zu verhüten, dass die Missetaten des Sohnes auf seinen eigenen Namen oder die daheim gebliebene Familie zurückfielen. Angier ging damals auf das achtzehnte Lebensjahr zu. Aus Furcht, die von ihm Geschädigten möchten gerichtlich gegen ihn vorgehen, trat er in den Dienst des Königs und zog zur Zeit der Rebellion mit einem neu ausgehobenen Regiment nach Schottland. Er hatte gehofft, aus der Plünderung der Einwohner einigen Vorteil zu ziehen; doch das Unternehmen trug ihm nichts ein.

Nach seiner Rückkehr begegnete er William Duce, dessen Umgang ihn auf dieselbe schiefe Bahn lenkte. Um die Bande noch enger zu knüpfen, ehelichte er Duces Schwester und beteiligte sich fortan an den Raubzügen der Rotte. Der Chronist hebt sein Verhalten ausdrücklich von demjenigen Meads, Butlers und anderer ab, denen er die Gewohnheit zuschreibt, Reisende grundlos zu schlagen. Eines Abends gab Angier den Bericht wieder, den Mead von seinen Untaten erstattet hatte: Zwei Männer seien einem glattgesichtigen Schuster begegnet, der erzählte, er habe soeben geheiratet und befinde sich auf dem Heimweg zu seinen Freunden. Sie hätten ihn unter dem Vorwand, ein Vogelnest im Gebüsch zu suchen, vom Wege weggelockt, geknebelt, gebunden und ausgeplündert, woraufhin einer von ihnen ihn mit einem Pistolenschuss getötet habe.

Die Chronik berichtet, diese Erzählung habe auf Angier einen tiefen Eindruck gemacht. Er erklärte, keinen Becher mehr mit Mead zu leeren; und sooft Butler von ähnlichen Gewalttaten sprach, fuhr Humphry ihm in die Parade und behauptete, Grausamkeit habe nichts mit Mut gemein. Butler und einige seiner Kumpane spotteten über diesen Grundsatz. Dennoch hielt dieser Lehrsatz Angier keineswegs davon ab, sich weiterhin an Raubüberfällen zu beteiligen; er bezeichnete lediglich jene sittliche Grenzlinie, die er nicht zu überschreiten gedachte – eine Grenze freilich, die der Zwischenfall mit dem Kutscher bei St Albans kaum noch als unumstößlich erscheinen lässt.


Gemeinsam mit seiner Gattin, der Schwester von Duce, eröffnete er eine kleine Bierschenke nahe Charing Cross. Doch bald schon wandelte sich das Haus – trotz seiner Beteuerungen, doch nach dem Bericht nicht ohne seine Duldung – zu einem Hurenhaus und einem Unterschlupf für Diebe. Da die Schenke den Magistraten von Westminster verdächtig wurde, hielt Angier es für geboten, den Ort zu verlassen. Er richtete daraufhin eine Branntweinschänke ein; dasselbe Gesindel verkehrte dort, wiewohl der Wirt vorgab, diesen Umstand zu bedauern.

Zwei Zwischenfälle in der Bierschenke brachten ihn zum ersten Mal vor das Tribunal des Old Bailey. An einem Tage, da Angier ausgegangen war, führte eine holländische Dirne einen Kavalier, den sie aufgelesen hatte, in seine Behausung. Während der Mann schlief, griff sie in seine Taschen und machte sich davon. Angier und eine Magd wurden verhaftet und der Tat wegen vor Gericht gestellt. In derselben Sitzung hielt man ihm einen weiteren Vorfall vor: Eine Irin war zum Trinken in seine Schänke gekommen; nachdem sie reichlich gezecht hatte, trug er sie empor und legte sie auf ein Bett, wobei er ihr große Zärtlichkeit heuchelte. Seine Frau trat hinzu, täuschte Eifersucht vor, zerrte das Weibsbild aus dem Bett und stahl ihr vier Guineen aus der Tasche. In Ermangelung direkter Beweise gegen Humphry wurde er auch von diesem zweiten Anklagepunkt freigesprochen. Diese Prozesse zerrütteten sein Gewerbe und seinen Leumund; der Chronist schildert den bewaffneten Straßenraub daraufhin als ein Geschäft, das seinen wahren Neigungen weit besser entsprach.

Angier verband sich unter anderem mit Carrick, Carrol, Lock und Kelly. Er rühmte sich, über dem gemeinen Taschendiebstahl zu stehen, und behauptete, in ihrer Bande verstehe sich allein Hugh Kelly auf dieses Handwerk, das er freilich mit bemerkenswerter Fertigkeit betrieb. Als Angier jedoch später im Kerker saß, erschien eine Schar von Bestohlenen, die ihn anflehten, ihnen zur Wiedererlangung ihrer goldenen Uhren, Schnupftabaksdosen und sonstigen Habseligkeiten zu verhelfen. Er erwiderte ihnen, er wisse von alledem nichts. Kelly hatte sich derweil nach Amerika eingeschifft; Angier meinte, jede Hoffnung, das Raubgut wiederzuerlangen, sei damit dahin.

Der Überfall bei St Albans bewies, wie wenig diese Unterscheidung zwischen den Diebstählen, die er verachtete, und jenen, die er billigte, in Wahrheit taugte. Angier und Milksop sahen eine Kutsche heranrollen, in der ein junger Mann und zwei Damen saßen. Der Kutscher weigerte sich, auf ihren Anruf zu halten. Sie schossen auf eines der Pferde, um ihn am Weitertreiben und an der Flucht zu hindern; dabei wurde der Kutscher vom Bock geschleudert und unter das Fuhrwerk geschleift, dessen Räder ihn schwer zurichteten und in Lebensgefahr brachten. Die Räuber rissen den Reisenden die Wertsachen ab, behandelten sie mit Härte und entrissen ihnen ihr Eigentum mit grober Gewalt. Angier suchte sich später damit zu rechtfertigen, er sei damals schwer betrunken gewesen. Das Unrecht auf der Landstraße blieb bestehen; der Rausch diente ihm zur Erklärung, vermochte die Tat jedoch nicht auszulöschen.


Zu Beginn des Jahres 1720 entging Angier nur knapp der Verurteilung wegen eines Raubes, an dem er der Chronik zufolge gänzlich unbeteiligt war. Dem Kutscher eines vornehmen Herrn waren eine Taschenuhr und Geld geraubt worden. Ein Straßenweib, das Angier und einer seiner Spießgesellen zuvor übel zugerichtet hatten, versuchte daraufhin, die Uhr zu versetzen, nachdem der Eigentümer den Verlust öffentlich bekanntgemacht hatte. Als man sie festnahm, behauptete sie frech, das Stück sei von Angier, Armstrong und einem weiteren Burschen geraubt worden; die Männer wurden daraufhin ergriffen und nach Newgate abgeführt.

In den folgenden Gerichtssitzungen trat die Frau mit Nachdruck als Belastungszeugin wider sie auf. Der bestohlene Kutscher zeigte sich laut Chronist weit zurückhaltender; den Geschworenen offenbarten sich mehrere Umstände, die für ihre Unschuld sprachen, und so fällten sie ein freisprechendes Urteil. Der Verfasser bezeichnet diesen Richtspruch als gerecht, da sie jenen Raub in der Tat nicht begangen hatten. In einem Dasein, das von so vielen Anschuldigungen, eingestandenen Plünderungen und Komplizenaussagen gezeichnet war, lässt sich dieser Rechtsakt nicht auf das gewöhnliche Schicksal eines Galgenstricks reduzieren: Das Gericht ließ ihn auf freien Fuß, weil die Aktenlage unwiderleglich erwies, dass er dieser Tat nicht schuldig war.

Die Chronik berichtet, dass Angier hierauf in Henley-on-Thames lebte, wo er in gutem Rufe stand und einen Wandel führte, den er selbst für ehrbar hielt. In seinen letzten Worten beteuerte er, noch vor seiner endgültigen Ergreifung den festen Entschluss zur Besserung gefasst und diesen auch treu befolgt zu haben. Während seiner Haft legte er dem Chronisten nach tiefe Reue an den Tag und flehte zu Gott, ihm beizustehen in den Qualen, die seine Verbrechen mit Fug und Recht über ihn gebracht hatten.

Auf der Richtstatt schien ihn die Todesfurcht nicht zu lähmen. Er wandte sich an die Menge und gab der Hoffnung Ausdruck, sein bitteres Ende möge die Umstehenden von jenen Abwegen abschrecken, die ihn an diesen Ort geführt hatten. Er verzieh Dyer, dessen Zeugnis ihn, wie er sagte, das Leben kostete, und hoffte, die Frist, die dieser durch sein eigenes und anderer Verurteilter Blut erkauft hatte, werde wohlfeil genutzt. Er erflehte die Vergebung aller, die er geschädigt hatte, und legte das Zeugnis ab, dass er sich bei all den Straßenräubereien, an denen er mitgewirkt, stets gehütet habe, einen Mord zu begehen.

Daraufhin legte Angier der Chronik zufolge den Strick eigenhändig um seinen Hals und ergab sich dem Urteil. Er zählte ungefähr neunundzwanzig Jahre. Am 9. September 1723 wurde er hingerichtet, nachdem er die Gefahren des Bandenlebens, den Freispruch von einer falschen Anklage und zuletzt die schwerste aller Strafen durchlebt hatte. Die Worte, die er an das Volk richtete, waren die eines Verurteilten, der den Raub vom Mord geschieden wissen wollte; doch die ausgeplünderten Güter der Reisenden und der zerschundene Kutscher gehören ebenso untrennbar zu diesem Lebensbild.

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