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Justiz & Skandale · Frankreich

Der totgeglaubte Komplize

Nach der Ermordung der Wirtsleute Prudhomme und Marie Duru im Wirtshaus Croix-Verte wurde Victor-Alphonse Daumas-Dupin in Mailand festgenommen. Nach zwei Prozessen – das erste Urteil war wegen eines Formfehlers aufgehoben worden – wurde er zum Tode verurteilt und am 3. Dezember 1829 in Paris hingerichtet. Sein Komplize Jean-Baptiste Robert, genannt Saint-Clair, den man in Gefechten gefallen wähnte, wurde 1830 in Valence nach einem Diebstahl von Tafelsilber erkannt und legte ein Geständnis ab; der weitere Fortgang des Verfahrens ist nicht überliefert.

Als die Polizei Victor-Alphonse Daumas-Dupin in Mailand aufspürte, lebte er jenseits der Alpen, weit entfernt von jenem Ort, an dem zwei Wirtsleute das Leben verloren hatten. In der Croix-Verte, einer abgelegenen Schenke der Gemeinde Attainville, waren Prudhomme und Marie Duru in der Nacht des 24. Januar 1829 mit zwei Männern allein zurückgeblieben. Am folgenden Morgen wollte Maries Vater einen Hut holen, fand die Türen verschlossen und ließ sie aufbrechen; dahinter entdeckte er die Leichen. Der Fall sollte Daumas vor zwei Schwurgerichte führen, da das erste Urteil wegen eines Formfehlers kassiert werden musste. Mit der Hinrichtung des Verurteilten fand die Angelegenheit jedoch noch kein Ende: Der totgeglaubte Mittäter sollte in Valence unter fremdem Gewand und anderem Namen wieder auftauchen.

Prudhomme und Marie Duru führten die Schänke Croix-Verte. Sie hatten erst kürzlich geheiratet; er zählte fünfundzwanzig Jahre, sie kaum sechzehn. Am 24. Januar 1829 blieben zwei Männer, die im Hause zu übernachten gedachten, mit ihnen allein zurück. Am nächsten Tag kam Maries Vater, ein Gipser aus Mont-Sonil, um einen von einem seiner Schwiegersöhne vergessenen Hut abzuholen. Die Türen waren verriegelt. Man musste sie mit Gewalt öffnen. Duru fand seine Tochter und seinen Schwiegersohn leblos neben dem Ofen. Das Mobiliar war durchwühlt; Geld, eine Taschenuhr und ein vollständiger schwarzer Anzug waren verschwunden. Der Chronist Champagnac schildert das ganze Ausmaß dieses Schauplatzes, doch für diesen Bericht genügt es festzuhalten, was jene Entdeckung auslöste: Ein Vater betrat das Haus, in dem seine Tochter gelebt hatte, und musste nun das Gesetz auf den Plan rufen.

Der Verdacht fiel rasch auf Daumas-Dupin und Jean-Baptiste Robert, genannt Saint-Clair. Beide Männer waren entflohene Galeerensträflinge. Der eine hatte den Weg nach Mailand eingeschlagen, der andere entzog sich den Nachforschungen. Die Polizei erfuhr, dass unter vier verschiedenen Namen Gelder nach Mailand überwiesen wurden. Sie veranlasste, dass eine für einen dieser Namen bestimmte Sendung vier Tage lang zurückgehalten wurde, und entsandte einen Beamten in die Stadt. Als Daumas-Dupin erschien, um das Geld einzufordern, gab der Ermittler vor, er selbst sei der rechtmäßige Empfänger. Daumas bezichtigte ihn der Lüge; der Beamte gab den Vorwurf postwendend zurück. Beide wurden verhaftet. Die Identität des Polizisten war bald geklärt, und man setzte ihn auf freien Fuß; Daumas hingegen wurde nach Frankreich überstellt.

Vor dem Schwurgericht des Departements Seine leugnete der Angeklagte am 31. Oktober die ihm zur Last gelegten Tatsachen nicht. Er suchte jedoch die gesamte Schuld auf Saint-Clair abzuwälzen: Dieser, so behauptete er, habe alles verübt, während er selbst über seinen Kumpan in Zorn geraten sei und ihn seinerseits habe vernichten wollen. Er beteuerte, Saint-Clair habe die Beute an sich genommen und ihm lediglich eine Jagdjacke nebst Hut zur Verkleidung überlassen. Vater Duru wurde als Zeuge aufgerufen. Als er den Saal betrat und die Beweisstücke erblickte, wandte er zunächst den Blick von der Anklagebank ab. Seine Aussage führte den Geschworenen das verschlossene Haus, die beiden erwachsenen Kinder, die er dort vorgefunden hatte, und das Verzeichnis der geraubten Gegenstände erneut vor Augen.

Hierauf ergriff Daumas-Dupin mit einer schriftlichen Verteidigungsrede das Wort. Das erste Gericht sprach ihn schuldig und verhängte die Todesstrafe. Er legte Kassationsbeschwerde ein. Am 17. November führte ein Formfehler zur Aufhebung des Urteils und zur Verweisung der Sache an das Schwurgericht von Seine-et-Oise in Versailles. Dies bedeutete keinen Freispruch, sondern ein neues Verfahren mit erneuter Beratung. Die Verhandlung wurde in einem anderen Saale wieder aufgenommen, und der Angeklagte trug eine zweite Rechtfertigung vor. Er erklärte, er füge sich dem Urteil der Geschworenen, und bat sie zu bedenken, dass seiner Ansicht nach kein anderes Los als das Grab seiner harre.

Nach anderthalbstündiger Beratung bejahte die Jury die ihr vorgelegten Fragen nach Tötung, Vorbedacht und Diebstahl. Daumas nahm das Urteil ohne sichtbare Regung auf. Am 3. Dezember 1829 wurde er in Paris hingerichtet. Champagnac berichtet, er habe während der Vorbereitungen geschwiegen, die Geistesgegenwart besessen, die Leiter des Karrens zurechtzurücken, und am Fuße des Schafotts Gott um das Heil seiner Seele angefleht, ehe er sich dem Henker überließ. Die Tat gestand er nicht ausdrücklich ein; auf den Gegenstand angesprochen, bat er, man möge nicht davon reden und das Vergangene ruhen lassen.

Was Saint-Clair betraf, so schien dem Verfahren kein anderer Weg zu bleiben als die Fahndung. Die Behörden hatten seine Spuren durch das Piemont, die Schweiz und Deutschland bis an die Grenzen der Türkei verfolgt. Amtliche Berichte meldeten schließlich, er sei in ein Regiment eingereiht worden und im Gefecht gegen Plünderer gefallen. Diese Nachricht schien seiner Flucht ein Ende zu setzen; doch sie hielt ihn nicht davon ab, seinen Weg fortzusetzen. Der Chronist verzeichnet dies als einen vermeintlichen Tod, der bald darauf durch einen Mann widerlegt werden sollte, der abermals in Frankreich auftauchte.

Die zweite Begebenheit trug sich 1830 in Valence zu. An einem Herbsttag speiste eine zahlreiche Gesellschaft an der Table d’hôte des vornehmsten Gasthofs. Das Gespräch war auf Lavater und die Lehren der Phrenologie gekommen. Ein schwarz gekleideter Herr behauptete, Gedanken und Leidenschaften hinterließen unverkennbare Spuren im Antlitz, und diese Zeichen erlaubten es, verbunden mit der Schädelform, die Sinnesart eines Menschen zu ergründen. Er rühmte sich, sich niemals getäuscht zu haben. Mehrere Tischgenossen forderten ihn auf, seine Kunst zu beweisen; er willigte ein, und die Gesellschaft zeigte sich überzeugt.

Ein Reisender, der bis dahin geschwiegen hatte, weigerte sich, Glauben zu schenken. Er erklärte, Gedanken ließen sich nicht von einem Gesichte ablesen, und forderte den Mann in Schwarz heraus zu sagen, wer er selbst sei. Dieser zögerte, erwiderte dann jedoch: Wäre seine Wissenschaft unfehlbar, so säße ihm einer der größten Bösewichte auf Erden gegenüber, ein Mörder. Eine spürbare Beklemmung erfasste den Saal. Der Unbekannte erhob sich voller Zorn. In diesem Augenblick trat der Wirt ein und meldete den Diebstahl von Tafelsilber in einem Nachbardorf sowie das Eintreffen der Gerichtsdiener, die nach dem Tatverdächtigen fahndeten.

Aller Blicke richteten sich auf den Reisenden. Der Zorn, so berichtet der Chronist, erstarrte, als man sein Reisegepäck durchsuchte und die gestohlenen Gegenstände darin fand. Man nahm ihn fest. Nach mehrtägigem Schweigen legte er ein Geständnis ab. Bei dem Mann handelte es sich um Robert Saint-Clair, den Komplizen von Daumas-Dupin. Der Bericht überliefert an dieser Stelle weder ein neues Erscheinen vor Gericht noch den weiteren gerichtlichen Verlauf seiner Verhaftung; er hält lediglich fest, dass jener Mann, den amtliche Berichte für tot erklärt hatten, unter falschem Namen wieder aufgetaucht war und infolge der Ermittlungen zu einem gänzlich anderen Diebstahl erkannt wurde.

Die Verknüpfung beider Episoden mutet sonderbar an: Im ersten Gerichtssaal hatte Daumas die Taten auf Saint-Clair abgewälzt; im Gasthof zu Valence wurde dieser schließlich entlarvt, jedoch nicht durch den Ausspruch des Mannes im schwarzen Gewand. Es war das in seinem Koffer entdeckte Tafelsilber, das ihm die Maske vom Gesicht riss. Die Lehre von den Gesichtern, die bei Tisch als eine das menschliche Dasein ergründende Wissenschaft verhandelt worden war, hatte nicht mehr geliefert als eine im Affekt geschleuderte Beschuldigung. Der handfeste Beweis stammte von anderer Seite – von gestohlenen Dingen, die man den Beamten vorweisen konnte.

Die Justiz hatte Daumas-Dupin für die Verbrechen in der Croix-Verte nach zwei Prozessen bestraft, deren erster kassiert worden war und deren zweiter mit der Verurteilung zum Tode endete. Das Schicksal Saint-Clairs deckt sich nicht mit diesem Urteilsspruch: Das Kapitel schildert seine Festnahme in Valence und sein Geständnis nach einigen Tagen, ohne das Strafmaß zu nennen. Zwischen einem amtlich gemeldeten Tode und einer durch Zeugen verbürgten Rückkehr mahnt sein Lebensweg daran, dass amtliche Akten eine Verfolgung zuweilen voreilig abschließen. In Valence überführte ihn nicht das Seelengemälde, das ein Tischgenosse zu lesen vorgab, sondern der handfeste Fund in seinem Reisekoffer.

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Vollständige Lektüre von Kapitel VIII,36 (lokale Quelle work/cap400/sources/champagnac/tome-8-chap-36.txt; SHA-256 d4e862f35f6d99b9926b294d2d9af3cad973ee9ce2d53ebad7acbb878169aef7). Prudhomme und Marie Duru wurden am 25. Januar 1829 in der Croix-Verte tot aufgefunden. Der Verdacht richtete sich gegen Victor-Alphonse Daumas-Dupin und Jean-Baptiste Robert, genannt Saint-Clair. Der in Mailand verhaftete Daumas-Dupin wurde zunächst zum Tode verurteilt; dieses Urteil wurde am 17. November wegen eines Formfehlers aufgehoben, woraufhin er in Versailles erneut verurteilt und am 3. Dezember 1829 in Paris hingerichtet wurde. Amtliche Berichte meldeten den Tod Saint-Clairs im Gefecht; eine Begebenheit aus dem Jahr 1830 schildert seine Verhaftung in Valence wegen Diebstahls von Tafelsilber und sein nach mehreren Tagen abgelegtes Geständnis. Der weitere gerichtliche Fortgang dieser Festnahme ist im Kapitel nicht belegt. Drastische Schilderungen wurden nicht übernommen.

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