Seit fünf Jahren stand Étienne Aubry als Schäfer im Dienste des Gutsbesitzers Benoît, und sein Herr hatte ihm bis dahin nicht das Geringste vorzuwerfen gehabt. Aubry war verheiratet; der Chronist datiert den Beginn seines Verhältnisses mit Élise auf etwa achtzehn Monate vor den Ereignissen und vermerkt, dass der Schäfer schon geraume Zeit vor jenem Maisamstag regelmäßig den Schankstuben zusprach. Am 2. Mai 1829 weigerte sich die Magd Élise Charles, die Nacht mit ihm in seiner Hütte zu verbringen. Daraufhin suchte Aubry ein Wirtshaus auf, wo er mit Gefährten vier Flaschen Weißwein und ein Glas Branntwein lehnte. Zu seiner Herde zurückgekehrt, vernachlässigte er die Aufsicht und ließ zu, dass sich seine Schafe unter die der Nachbarn mischten. Benoît trat hinzu und machte ihm milde Vorhaltungen. Dabei hätte es bewenden können. Das Gespräch nahm jedoch eine verhängnisvolle Wendung, als der Schäfer aus seiner Hütte trat und auf das Gehöft seines Meisters deutete, von dem zwei Augen ausgingen, die sein Verderben seien. Benoît begriff, dass die Rede von Élise war, die ebenfalls auf dem Gut diente, und entgegnete, er werde beide vom Hof jagen, sollten sie sich ungebührlich aufführen.
Da packte Aubry das Zaumzeug von Benoîts Pferd und zog ein zweischneidiges Messer aus der Tasche. Der Gutsherr stieg aus dem Sattel, suchte ihn zu beschwichtigen und nahm schließlich die Waffe entgegen, die Aubry ihm hinstreckte, als wolle er beweisen, dass er ihm nichts zuleide tun wolle. Benoît trat einige Schritte zurück. Der Schäfer verlangte sein Messer zurück; Benoît weigerte sich. Da ergriff Aubry eine Rebmesserhippe und bedrohte ihn aufs Neue. Der Landwirt packte ihn von hinten bei den Armen und zog sich im Handgemenge eine Schnittwunde an der Hand zu. Zwei herbeieilende Fuhrleute wurden von Aubry mit Drohungen empfangen, doch hemmte ihr Erscheinen seinen Zorn. Er ließ von Benoît ab, schwang sich auf dessen Pferd und sprengte im Galopp dem Gutshof entgegen, nicht ohne auszurufen: Konnte er seinen Herrn schon nicht töten, so solle dessen Weib doch nicht mehr am Leben sein, wenn dieser heimkehre.
Die Strecke zwischen dem Feld und dem Gehöft geriet zu einem Wettlauf gegen die Zeit. Zu Fuß vermochte Benoît dem Reiter nicht zu folgen. Einer der Fuhrknechte ritt voraus, doch Aubry bemerkte ihn und zwang ihn mit vorgehaltener Waffe zur Umkehr. Der Schäfer ritt an der Behausung seiner eigenen Ehefrau vorbei, wo er ein weiteres Messer an sich riss. Man versuchte vergeblich, ihn aufzuhalten. Er rief, er ziehe hin, um für das Vaterland zu sterben, und raste weiter zum Gutshof.
Der Bericht Champagnacs ergeht sich nicht in Mutmaßungen über den Ursprung dieser Wahnrede; er zeichnet vielmehr die Wirkungen nach, die sie von Mensch zu Mensch entfaltete. Hortense Lemaire kreuzte den Weg zu Pferde, als man ihr von der Gefahr berichtete, die der Frau Benoîts drohe. Ohne Zögern überließ sie ihr Tier. Ein Dienstbote schwang sich in den Sattel, traf fast zeitgleich mit Aubry auf dem Hof ein und vermochte den Gärtner rechtzeitig zu warnen. Als Aubry heranstürmte und nach Élise verlangte, wies der Gärtner nach hinten in den Garten. Während der Rasende dorthin eilte, wurden die Tore des Wohnhauses hastig verriegelt.
Benoît und weiteres Gesinde trafen indessen ein. Ein Knecht wurde ausgesandt, die Gendarmerie herbeizurufen. Aubry setzte ihm nach, vermochte ihn jedoch nicht einzuholen. Da wandte er sich den Pferden zu, die frei auf der Weide grasten. Auf sieben Tiere stach er ein, dem Chronisten zufolge mit acht Stichen. Diese Wut traf nicht die Menschen, nach denen er suchte; stattdessen fielen die wehrlosen Tiere seinem Amoklauf zum Opfer. Die Kunde von dieser Schandtat drang in das Gehöft, noch ehe die Bewohner ermessen konnten, woher die eigentliche Gefahr drohte.
Courteau, der älteste unter den Knechten, trat heraus, um seinen Pflichten nachzugehen. Er stieß auf Aubry, der ihn anherrschte, wohin er wolle. »Nach den Pferden sehen«, erwiderte der Greis. Aubry beschied ihn, dazu sei es zu spät, und kündigte an, er werde auch mit ihm kurzen Prozess machen. Courteau redete ihm ins Gewissen, machte ihm Vorhaltungen und ging ein Stück Weges an seiner Seite. Der Schäfer schien sich zu beruhigen. Doch unter die guten Ratschläge mischte sich ein Tadel. Aubry fragte, ob er denn Unrecht getan habe. Courteau antwortete, er sei im Grunde ein guter Junge, aber Unrecht habe er dennoch gehabt. Aubry entbot ihm ein Lebewohl und stieß ihm die Klinge oberhalb der linken Brust ins Fleisch. Dem alten Knecht blieb nur noch Zeit, sein Erstaunen zu stammeln, ehe er zu Boden sank.
Aubry entfernte sich und begegnete dem Feldhüter. Er wies diesen an, nach Courteau zu sehen, und verschwand in der einbrechenden Nacht. Die Nachforschungen blieben in den dunklen Stunden erfolglos. Tags darauf erschien der Täter erneut vor dem Gärtner und warf ihm vor, ihn getäuscht zu haben: Élise sei gar nicht im Garten gewesen. Wäre sie dort gewesen, so fügte er hinzu, wäre es um sie geschehen gewesen, ebenso wie um ihn selbst. Zwei Männer, die nach den niedergestochenen Pferden auf dem Feld sehen wollten, trafen auf ihn. Beim Klang der Dorfglocken fragte Aubry, ob man bereits für Courteau läute; die Männer, von Entsetzen gelähmt, gaben keine Antwort. Er bemerkte, er wisse es wohl ohnehin, kündigte an, in einer Dreiviertelstunde in seiner Hütte zu sein, und hieß sie, man möge ihn dort festnehmen. Ein Gendarm machte sich alsbald auf den Weg.
Als dieser eintraf, entledigte sich Aubry seiner Jacke und der Weste, versetzte sich selbst drei Messerstiche und brach zusammen mit dem Ausruf, er sei des Todes. Der Gendarm erwiderte trocken, er rede ja noch. Verwundet und entwaffnet, leistete Aubry keinen Widerstand mehr. Er erklärte, ihm habe die Kraft gefehlt, sich das Leben zu nehmen; eigentlich hätten drei weitere Opfer fallen müssen: Benoît, Élise und schließlich er selbst. Auf dem Weg zur Wache wies er dem Beamten die Stelle, an der er Courteau niedergestreckt hatte, und wiederholte, der Alte habe ihn erst beruhigt, ehe er ihm abermals vorgehalten habe, er sei im Unrecht gewesen.
Die Verhandlung vor dem Schwurgericht des Departements Oise zu Beauvais am 20. Juni 1829 umfasste zwei getrennte Anklagepunkte: den versuchten Mord an Benoît und den vorsätzlichen Mord an Courteau. Die Rekonstruktion beschränkte sich nicht auf die erste Drohung. Die Fuhrknechte, der Gärtner, das Gesinde, Hortense Lemaire, der Feldhüter und der Gendarm – jeder hatte zu einem bestimmten Zeitpunkt die Welle der Gewalt gekreuzt oder dazu beigetragen, ihren Lauf zu hemmen. Benoîts Ehefrau, der Aubrys Morddrohung gegolten hatte, war der Gefahr durch die verschlossenen Türen und die rechtzeitige Warnung entzogen worden. Élise hatte er nicht angetroffen. Courteau hingegen war Seite an Seite mit dem Mann gegangen, den er zur Besinnung zu bringen suchte.
Während der Sitzung folgte Aubry den Verhandlungen mit äußerster Aufmerksamkeit. Sprach ein Zeuge zu leise, neigte er den Kopf nach vorn, um kein Wort zu verpassen. Élise Charles sagte über die früheren Drohungen aus, die er mit gezücktem Messer gegen sie ausgestoßen hatte. Aubry blickte sie während ihrer Aussage unverwandt an und warf ihr vor, sie habe ihn ins Unglück gestürzt. Dieser Vorwurf berührte jedoch nicht ihre Rechtsstellung im Verfahren: Sie stand als Zeugin vor Gericht, nicht als Verantwortliche für die Bluttaten des Schäfers. Der Berichterstatter Champagnac überzieht sie im Nachhinein mit abfälligen Bemerkungen über ihre äußere Erscheinung und stempelt sie zur unschuldigen Ursache der Verbrechen. Ein solches Urteil entsprang freilich der Gesinnung des Chronisten, nicht den gegen Aubry festgestellten Tatsachen.
Die Verteidigung bemühte sich nach Kräften, die Taten als Anwandlungen geistiger Umnachtung darzustellen. Diese These wurde den Geschworenen vorgelegt, vermochte jedoch die beiden Schuldfragen bezüglich der Gewaltexzesse nicht zu entkräften. Das Geschworenengericht bejahte beide Fragen ohne Vorbehalt. Aubry wurde zu lebenslanger Zwangsarbeit verurteilt. Der Bericht schildert, wie er den Urteilsspruch ohne sichtbare Regung vernahm. Weder eine spätere Begnadigung noch ein anderer Ausgang der Strafe ist überliefert.
Auf der Landstraße war Aubry dem Warnruf stets um Schritte voraus gewesen. Auf dem Hof begriff der Gärtner die Lage früh genug, um die Tore zu verriegeln. Bei Courteau gab es keine Flucht und kein Nacheilen: Die beiden Männer gingen einträchtig nebeneinander, und auf den letzten Tadel des alten Dieners folgte der tödliche Stoß. In den Akten nimmt diese Szene nur wenige Zeilen ein, doch jener gemeinsame Gang ging dem Augenblick voraus, in dem der gutgemeinte Rat zum Verhängnis wurde.
