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Justiz & Skandale · Schottland

Der verschollene Sergeant von Braemar

Sergeant Arthur Davies verschwand im September 1749 in den Hügeln von Braemar. Fünf Jahre später standen Duncan Terig, genannt Clerk, und Alexander Bain Macdonald in Edinburgh wegen seines mutmaßlichen Mordes vor Gericht. Die Zeugenaussagen verflochten aufgefundene Gegenstände, späte Erinnerungen und den Bericht über eine Geistererscheinung; die Geschworenen sprachen sie einstimmig frei.

Am 28. September 1749 verließ Sergeant Arthur Davies das Quartier von Dubrach und brach in die Hügel von Braemar auf. Die Akten bewahren zwei Schilderungen des vereinbarten Patrouillentretreffens: Vier Soldaten gaben an, er habe sie nicht erreicht; ein Korporal berichtete, er habe ihn nach deren Aufbruch allein eintreffen sehen. In seiner Unterkunft erschien Davies nicht wieder. Fünf Jahre später standen zwei Ortsansässige in Edinburgh wegen seines mutmaßlichen Mordes vor Gericht; die Geschworenen sprachen sie einstimmig frei.

Der Fall ist in der Ausgabe von 1831 überliefert, in der Walter Scott die Aktenstücke des Prozesses vom Juni 1754 drucken ließ. Seine Einleitung schildert den Vorgang als Mord und verweilt bei der Geistererscheinung, welche die Namen der Mörder offenbart haben soll. Die Protokolle der Zeugenvernehmungen hingegen entstammen einer Verhandlung, in der Aussagen und Darstellungen einander gegenübergestellt wurden. Diese beiden Stimmen dürfen nicht ineinanderfließen: Die Geschworenen machten sich den Schluss, den Scott an den Anfang seiner Erzählung stellte, keineswegs zu eigen.

Davies diente im Regiment von General Guise und war mit mehreren Soldaten in Dubrach stationiert. Die Verhandlung beschreibt seine Patrouillengänge zwischen diesem Posten und einer weiteren Abteilung in Glenshee. Die militärische Besatzung folgte auf den Jakobitenaufstand von 1745: Einheimische hatten Zeugen zufolge nicht all ihre Waffen abgegeben und trugen noch immer die Tracht der Highlands. Scott stellt Davies’ Auftrag als den Bewohnern verhasst dar; dies ist seine rückblickende Deutung. Der Prozess erbrachte keinen Nachweis einer konkreten Drohung gegen den Sergeanten.

Seine Frau, Jean Ghent, lebte seit zehn Monaten mit ihm. Sie berichtete, er sei früh aufgebrochen, und gab die Worte der Männer wieder, die vor vier Uhr zurückgekehrt waren, sowie jene des Korporals von Glenshee, der ihn als Einziger nach deren Weggang noch gesehen hatte. Sie selbst sah ihn nicht wieder. Ghent beschrieb seinen blauen Mantel, seine gestreifte Weste, seine Brogues und seinen mit Silberborte verzierten Hut. Sie gab an, er habe eine Uhr, ein Taschenmesser, zwei Ringe sowie fünfzehnundeine halbe Guinee bei sich getragen; am Vorabend hatte sie ihm noch geholfen, seine Uhr vor Nässe zu schützen.

Diese Einzelheiten wandelten sich zu einem gerichtlichen Inventar. Davies hatte oft seine Goldmünzen hergezeigt; seine Initialen hatte er selbst in das Leder seines Hutes geschnitten. Die Gegenstände und ihr Wert dienten dazu, das später Aufgefundene zu deuten. Ghent glaubte, er sei getötet worden, vermochte jedoch weder zu sagen, durch wen, noch auf welche Weise. Sie fügte hinzu, er habe nie eine Nacht fern seines Postens verbracht, abgesehen von einem einzigen Mal, als er den Regimentsarzt aufsuchte.

Die ersten Nachforschungen blieben fruchtlos. Man vermutete eine Desertion; später argwöhnten manche Soldaten oder Diebe. Im Sommer 1750 erklärte Alexander Macpherson, ein Schafhirt und Dienstknecht, er habe im Torfmoor fast fleischlose Knochen, blaue Tuchfetzen, dunkles, mit einem Band zusammengebundenes Haar und Brogues mit durchtrennten Riemen gefunden. Anhand der Gesichtszüge erkannte er Davies nicht: Er brachte diese sterblichen Überreste lediglich über die Kleidung und die Gerüchte um dessen Verschwinden mit dem Sergeanten in Verbindung.

Der Fund führte keineswegs unmittelbar zu einer geordneten Untersuchung. Macpherson beteuerte, er habe gezögert, seine Entdeckung zu offenbaren. John Growar habe ihm geraten zu schweigen; John Shaw von Daldownie habe ihn aufgefordert, die Knochen heimlich zu verscharren, aus Furcht, die Angelegenheit könne auf einen Landstrich zurückfallen, der ohnehin verdächtigt wurde, den Rebellen beizustehen. Donald Farquharson, der hernach hinzugezogen wurde, soll an der Verbergung der Gebeine im Torf mitgewirkt haben. Die Berichte dieser Männer schildern somit keine öffentliche Exhumierung, der eine methodische Leichenschau gefolgt wäre. Die Prozessakten enthalten weder einen Wundarztbericht noch eine unabhängige Identifizierung der Knochen.

Macpherson beschwor, eine Erscheinung – zunächst in Blau gekleidet, bei einem späteren Besuch nackt – habe ihn zu den Gebeinen geführt und schließlich Terig, genannt Clerk, sowie Macdonald bezeichnet. Farquharson gab an, gezweifelt zu haben, bis die Reste an der bezeichneten Stelle zum Vorschein kamen. Isobel M’Hardie sagte aus, sie habe eine nackte Gestalt in ihre Hütte treten sehen, ohne diese jedoch als Davies zu bezeichnen oder eine Anschuldigung wiederzugeben. Scott spottet über diese Zeugenschaft und mutmaßt, Macpherson habe auf ganz gewöhnlichem Wege von den Umständen erfahren können. Dies ist die Hypothese des Herausgebers, keine Feststellung der Geschworenen.

Vor Gericht bildete das Gespenst nur einen Teil des Indiziengebäudes der Anklage. Eine junge Frau namens Isobel Ego sagte aus, sie habe auf dem Hügel einen Hut mit Silberborte gefunden und ihn ihrem Dienstherrn Alexander Macdonald übergeben. Dieser bestätigte, sie habe einen Hut herbeigebracht; seine Frau, die argwöhnte, er könne Davies gehört haben, habe ihn geheißen, das Stück unter einem Stein nahe dem Bach zu verbergen. Der Hut ging hernach durch mehrere Hände, wurde von Kindern aufgefunden und schließlich einem Boten sowie dem Kasernenaufseher John Cook überantwortet. Letzterer erkannte die Buchstaben D. A. auf dem Kopfteil; die Anklageschrift nennt A. R. D., während Ghent sich an A. D. erinnerte. Diese Kette der Weitergabe verlieh dem Vortrag einen greifbaren Gegenstand, doch jedes Glied stützte sich nur auf das, was ein Zeuge gesehen oder vernommen hatte; niemand hatte gesehen, wie der Hut vom Kopfe des Sergeanten gefallen war.

Die Ringe bildeten eine weitere, noch unsicherere Kette. Mehrere Nachbarn erinnerten sich, einen massiven gelben Ring mit erhabener Verzierung am Finger von Elizabeth Downie gesehen zu haben, die später Clerks Ehefrau wurde. Manche mutmaßten, er ähnele einem der Ringe von Davies; kein Zeuge vermochte für sich allein nachzuweisen, dass es sich tatsächlich um das Eigentum des Sergeanten handelte. Peter Macnab berichtete, Downie habe ihm erzählt, sie habe das Schmuckstück von einem Händler namens James Lauder erworben. Für die Verteidigung trug Hauptmann John Forbes den Verlauf eines Vorverhörs vor: Downie habe ihm einen Goldring vorgelegt, den sie von ihrer Mutter erhalten habe, und erklärt, sie habe vor ihrer Vermählung einen Kupferring an Alexander McIntosh, genannt Reoch, übergeben. Diese Aussagen weisen keine übereinstimmende Herkunft nach: Sie offenbaren zwei Versionen über den Gegenstand und die Verdächtigungen, die sich daran knüpften.

Die Anklage verfügte über einen Zeugen, der den Überfall mit eigenen Augen gesehen haben wollte. Angus Cameron berichtete, er habe sich am späten Nachmittag des 28. September mit einem Gefährten in einer Geländemulde befunden. Aus der Ferne habe er einen blau gekleideten Mann erblickt, den er für einen Sergeanten oder Offizier hielt; sodann hätten sich Terig und ein weiterer, kleinerer Mann genähert. Nach Camerons Schilderung schlug Terig auf den Mann ein, der aufschrie und sich umwandte; beide Angreifer feuerten fast gleichzeitig ihre Waffen ab und traten an den Körper heran. Cameron gab an, neun Monate oder ein volles Jahr lang geschwiegen zu haben. Den zweiten Mann vermochte er nicht namentlich zu bezeichnen, und vom Verschwinden des Sergeanten erfuhr er erst sechs Monate nach der von ihm beschriebenen Szene.

Der zeitliche Abstand und die Wiedererkennung wogen schwer. Cameron nannte Clerk, den er bereits kannte, beschrieb den anderen jedoch lediglich nach seiner Statur; die Verhandlung zeigt keine vergleichbare Wiedererkennung, die erwiesen hätte, dass jener Zweite Macdonald war. Duncan Cameron und Donald Dow Cameron sagten aus, Angus habe ihnen erzählt, er habe Clerk und einen Unbekannten auf einen Offizier schießen sehen. Beide gaben zudem an, sie hätten ihm abgeraten, darüber zu sprechen, da eine solche Beschuldigung Feindseligkeiten über die Gegend bringen könne. Es handelte sich um Berichte über spätere Äußerungen, wohl zu unterscheiden von der unmittelbaren Beobachtung, die Angus selbst gemacht haben wollte. Die übrigen Indizien rückten die Angeklagten zwar in die Nähe des Ortes, doch ihre Beweiskraft beruhte oft auf späten Erinnerungen, auf Gegenständen, die von Hand zu Hand gewandert waren, oder auf dem örtlichen Leumund.

Die Anwesenheit der beiden Männer in der Umgebung war unstrittig. John Grant sagte aus, sie hätten am 27. September bei ihm genächtigt und am folgenden Morgen jeweils eine Flinte getragen. Sie hätten angekündigt, Hirsche jagen und nach Pferden suchen zu wollen; sein Sohn sah sie den Weg nach Gleney einschlagen, der nicht die direkte Straße zum Hügel von Christie darstellte. Macdonald erklärte, er habe auf Wild geschossen, und berichtigte später eine frühere Angabe über den Ort seiner Nachtrast. Die Verteidiger beriefen sich auf diese Wegstrecken, auf die schleppende Einleitung des Verfahrens und auf die wechselnden Mutmaßungen im Laufe der Jahre. Die Anklagebehörde hingegen stellte diese bewaffnete Gegenwart, die Zeugenerzählungen, den Hut und die Ringe als ein zusammenhängendes Ganzes dar.

Am 10. Juni 1754 entschieden die Richter, dass die Anklageschrift den Geschworenen vorgelegt werden dürfe, und gestatteten den Angeklagten, entlastende Umstände beizubringen. Die Zeugen wurden in der Sitzung vom 11. Juni vernommen. Am folgenden Tag, nachdem beide Parteien gehört worden waren, erklärten die fünfzehn Geschworenen Terig und Macdonald einstimmig für nicht schuldig. Die Richter sprachen sie frei („assoilzied“) und entließen sie von der Schranke des Gerichts. Das Urteil benannte keinen anderen Mörder und stellte keine Desertion fest; es markierte die Grenze dessen, was gegen die Männer bewiesen werden konnte.

Walter Scott verleiht der Sache die Gestalt einer Erzählung: ein Verschollener, ein Geist, Ringe und ein Zeuge, der Schläge und Schüsse gesehen haben will. Doch die Gerichtsakten bewahren die Zweifel: Cameron vermochte den zweiten Mann nicht zu benennen; Macpherson machte wechselnde Angaben; die Indizienstücke gingen durch viele Hände; die Gebeine wurden durch keine hier verzeichnete gerichtsmedizinische Untersuchung identifiziert. Die Geschworenen sprachen die Angeklagten frei, ohne die Schatten in Gewissheit zu verwandeln. Unter dem Torf verblieben Knochen und Splitter; in den Akten löst sich jede Sicherheit auf, sobald man der Kette der Zeugenstimmen rückwärts folgt.

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Vollständige Durchsicht der Ausgabe des Bannatyne Club von 1831, umfassend 17.256 Wörter gedruckten Textes vom Titel und den Vorbemerkungen bis zum unterzeichneten Endurteil. Das Werk enthält die Aktenstücke des Prozesses vor dem High Court of Justiciary zu Edinburgh vom Juni 1754, fünf Jahre nach den mutmaßlichen Taten; es handelt sich nicht um eine hier anhand von Handschriftenbildern kollationierte Gerichtsakte. Der Gutenberg-Text verweist auf eine Erstellung nach Digitalisaten des Internet Archive / Canadian Libraries; ein zeilenweiser Abgleich mit Faksimiles fand nicht statt. Scotts Einleitung ist herausgeberischer Natur und formuliert eine Vermutung über das Vorwissen Macphersons; sie wird im Text streng von den Zeugenaussagen und dem Urteil geschieden. Druckvarianten: Titel und Einleitung schreiben Arthur Davis, das Protokoll der Vernehmungen verwendet Arthur Davies; der Titel nennt Alexander Bane, der Verhandlungskorpus Alexander Bain. Der Bericht folgt für die Verhandlungsakten den Schreibweisen Davies und Bain und weist auf Abweichungen hin. Das Urteil vom 12. Juni 1754 lautet einstimmig darauf, dass die beiden Angeklagten nicht schuldig sind; die Richter sprachen sie frei („assoilzied“) und entließen sie von der Schranke. Weder ein späterer Ausgang noch eine gesicherte Identität der sterblichen Überreste wird daraus abgeleitet.

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