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Justiz & Skandale · Irland

Der Vorhang der Miss Knox

Nachdem ein geistliches Gericht die von ihm behauptete Ehe für nichtig erklärt hat, kehrt John M’Naughton nach Irland zurück und lauert der Kutsche von Miss Knox auf. Die junge Erbin erliegt ihren Verwundungen; der Täter wird ergriffen und zum Tode verurteilt.

Anfang November des Jahres 1761 rollt die Kutsche des Herrn Knox über die Landstraße der Grafschaft Derry. Seine Tochter sitzt an seiner Seite. Ein Dorfschmied reitet zum Geleit des Vaters und der jungen Dame mit, als plötzlich vier bewaffnete Männer aus dem Hinterhalt brechen. Zwei von ihnen richten ihre Pistolen unverzüglich auf den Postillon, um das Fuhrwerk zum Halten zu zwingen. Unter den Wegelagerern befindet sich John M’Naughton. Er feuert sogleich eine Donnerbüchse auf den Hufschmied ab, verfehlt ihn jedoch. Ein Helfershelfer trifft den Begleiter daraufhin in den Arm; die schwere Wunde hindert ihn daran, die Flinte anzuschlagen, die er soeben schussfertig gemacht hatte.

M’Naughton und ein weiterer Angreifer geben nun Schüsse auf die Kutsche ab. Das Kutschenfenster wird hastig emporgezogen. M’Naughton eilt auf die andere Seite des Wagens und entlädt eine mit fünf Kugeln gestopfte Waffe durch das Glas. Das Blei schlägt in den Leib von Miss Knox ein. Eine Zofe reißt entsetzt den Wagenschlag-Vorhang herab und schreit auf, ihre junge Herrin sei meuchlings ermordet worden. Der Reitknecht des Herrn Knox, der hinter einem Torfhaufen Deckung gesucht hatte, schießt auf M’Naughton; auch Knox selbst feuert aus dem Inneren des Wagens. Am Rücken verwundet, ergreift M’Naughton zu Pferde die Flucht.

Miss Knox wird in eine nahe gelegene Kate gebettet. Drei Stunden nach dem Attentat erliegt sie ihren tödlichen Verletzungen. Schon am folgenden Tag nimmt eine Abteilung leichter Kavallerie M’Naughton fest und überstellt ihn in das Gefängnis von Lifford. Der Lord Lieutenant von Irland setzt ein Kopfgeld von fünfhundert Pfund auf die Ergreifung der Mittäter aus. Bald darauf geraten auch diese in Gewahrsam; einer von ihnen wird als Kronzeuge zugelassen. George Borrow schildert dieses blutige Drama als den Schlusspunkt einer langen, verbitterten Fehde um die junge Frau. Seine Erzählung hebt lange vor jenem Überfall auf der Landstraße an.

Als Sohn eines wohlhabenden Kaufmanns in Londonderry geboren und Enkel eines Dubliner Ratsherrn, hatte M’Naughton eine standesgemäße Erziehung genossen. Ein Oheim hinterließ ihm eine jährliche Rente von sechshundert Pfund. Er vermählte sich, mietete ein herrschaftliches Anwesen in Dublin und lebte weit über seine Verhältnisse. Schließlich erwirkte ein Gläubiger einen Haftbefehl gegen ihn. Als der Sheriff zur Pfändung schritt, weilte M’Naughton mit seiner hochschwangeren Gattin im Salon. Borrow bringt das jähe Erscheinen der Gerichtsdiener mit den Wehen in Verbindung, die die Frau jählings übermannten: Sie gebar ein totes Kind und verschied wenige Tage darauf.

Jahre vergingen. M’Naughton suchte und fand die Bekanntschaft des Herrn Knox, eines begüterten Gutsherrn der Grafschaft Derry. Dessen Tochter sollte laut dem Heiratsvertrag ihrer Eltern mit Erreichen der Volljährigkeit eine Mitgift von fünftausend Pfund erhalten. M’Naughton warb um das Mädchen; sie versprach, seine Hand zu nehmen, sofern ihr Vater einwillige. Knox indessen versagte seinen Segen und wies dem Freier die Tür. M’Naughton flehte darum, nicht gänzlich verbannt zu werden: Ein plötzlicher Bruch, so wandte er ein, würde in der Nachbarschaft üble Nachrede wecken. Knox ließ sich erweichen und gestattete ihm weiterhin den Zutritt.

M’Naughton nahm seine Besuche wieder auf und bedrängte die junge Dame mit ungeminderter Beharrlichkeit. Er entlockte ihr das Gelöbnis, ihn nach Ablauf zweier Jahre zu ehelichen, da sie noch unmündig war. Doch bei einer Zusammenkunft im Hause eines Nachbarn behauptete er plötzlich unumwunden, sie seien längst rechtmäßige Eheleute. Miss Knox bestritt dies empört und offenbarte den Vorfall ihrem Vater. Knox untersagte dem Heiratsschwindler schriftlich jeden weiteren Schritt über seine Schwelle und hielt ihm sein ehrloses Gebaren vor. M’Naughton beließ es nicht bei einer Erwiderung unter vier Augen: Er ließ in den Zeitungen eine Bekanntmachung drucken, wonach Miss Knox seine Angetraute sei. Knox antwortete mit einer Gegendarstellung im selben Blatt.

Der Vater trug den Fall vor das Konsistorialgericht. Die geistliche Instanz verwarf die angebliche Trauung als nichtig und beschied M’Naughton, falls er sich gekränkt fühle, stehe ihm der Klageweg vor den weltlichen Gerichten offen. M’Naughton rief das Appellationsgericht an. Ein Richter stellte einen Haftbefehl gegen ihn aus. Rasend vor Wut schrieb der Gekränkte dem Richter, er werde ihn ermorden, sobald dieser zur Gerichtsreise in der Grafschaft erscheine. Wegen dieser Drohung erließ die Richterbank des King’s Bench einen neuerlichen Haftbefehl. M’Naughton floh aus Irland nach London, wo er sich vor dem Zugriff der Justiz in Sicherheit wähnte.

Doch Miss Knox blieb sein Wahn. Verkleidet kehrte er heimlich nach Irland zurück und strich in den Wäldern um das Gut ihres Vaters umher. Borrow vermerkt mit Erstaunen, dass die Familie trotz der drohenden Gefahr keinerlei Vorkehrungen zu ihrem Schutze traf. Der Schmied, welcher die Kutsche begleitete, war dem Hause eng verbunden, da seine Frau bei den Knox gedient hatte. Ihm und den Dienstboten trat M’Naughton nun mit drei Komplizen entgegen. Der in der Chronik überlieferte Überfall war somit nicht bloß ein Duell zwischen einem Vater und einem verschmähten Freier: Er riss das gesamte Gesinde in ein mörderisches Schussgefecht.

Ein außerordentliches Assisengericht trat zusammen, um über die Verruchten zu richten. Zwei Richter reisten eigens nach Lifford. Der Prozess sollte am 8. Dezember beginnen, doch M’Naughtons Verteidiger erhoben derart viele Einreden, dass die Eröffnung um drei Tage vertagt werden musste. Die Verhandlung hob morgens um acht Uhr an und zog sich bis elf Uhr nachts hin. Kein einziges Mal verließen die beiden Richter während dieser langen Stunden den Saal.

Einer der Helfershelfer trat als Kronzeuge auf; ein weiterer wurde freigesprochen. M’Naughton und ein dritter Mann namens Dunlap wurden des Mordes schuldig befunden und zum Tode am Strang verurteilt. Nach der Urteilsverkündung flehte M’Naughton um Gnade für Dunlap und beteuerte, dieser habe lediglich auf seinen strikten Befehl gehandelt. Das Gnadengesuch fand kein Gehör; das Verdikt blieb unumstößlich.

Am Tage der Hinrichtung war M’Naughton von seinen Wunden noch immer fiebrig und schwach. Zwei Häscher mussten ihn zur Richtstatt stützen. Borrow schildert seine Tracht bis ins kleinste Detail: eine mit schwarzem Seidenband gebundene Schlafmütze, weiße Strümpfe, schwarze Schuhschnallen, ein schwarz bordiertes Flanellgilet, schwarze Knöpfe und ein Flor um den Arm. M’Naughton bat den Scharfrichter, sein Werk ohne Zögern zu verrichten. Als man ihm die Leiter wies, erstieg er sie unverzüglich. Doch in dem Augenblick, als die Schlinge um seinen Hals gelegt war, stürzte er sich mit solcher Wucht hinab, dass der Strick riss.

Borrow bemerkt, der Verurteilte hätte entfliehen können, hätten ihm Kräfte und Geistesgegenwart nicht gänzlich gefehlt. Die versammelte Menge öffnete wie von selbst eine Gasse, als wolle sie ihn der Unerbittlichkeit des Gesetzes entreißen. Doch die Büttel hoben ihn auf und schleppten ihn zum Galgen zurück. Der Henker nahm daraufhin den Strick Dunlaps, legte ihn M’Naughton um den Nacken, stieg empor und knüpfte das Seil am Querbalken fest. Diesmal glückte der Stoß: Der Delinquent hauchte fast augenblicklich sein Leben aus. Dunlap musste dem qualvollen Ende seines Herrn zusehen, ehe er selbst gehängt wurde. Beide Männer wurden am 15. Dezember 1761 bei Strabane gerichtet. Das erzwungene Ehegelöbnis hatte M’Naughton nicht die Rechte eingetragen, die er verfocht. Die junge Frau, die sich ihm verweigert hatte, lag im Grabe; Dunlap, für den er um Gnade gefleht hatte, folgte ihm nunmehr auf das Schafott.

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Das digitalisierte Kapitel erstreckt sich vom Titel zu M’Naughton (Zeile 21541, S. 404) bis zum Ende seiner Exekution (Zeile 21710, S. 408); unmittelbar darauf setzt das Kapitel Jennings ein. Der Text datiert den Überfall auf Anfang November 1761, legt den Prozessbeginn auf den 8. Dezember, verzeichnet eine dreitägige Vertagung und nennt den 15. Dezember als Tag der Hinrichtung. Originale Prozessprotokolle oder zeitgenössische Drucke wurden für diese Fassung nicht herangezogen.

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