Unter der Wäschemangel in der Scheune war der Boden frisch eingeebnet worden. Weber gab vor, die Maschine nur verstellt zu haben, weil seine Schwiegermutter geklagt habe, sie stehe ungünstig; die Mangel stand längst wieder an ihrem alten Platz, doch das Erdreich vermochte nicht länger zu verbergen, was Nachbarn und Gerichtsherren bald enthüllen sollten. Im Herbst des Jahres 1853 gab eine seit über einem Jahr verscharrte Leiche der Justiz den Namen eines Mannes zurück, von dem die Dorfgemeinschaft geglaubt hatte, er sei aus freien Stücken auf und davon gegangen.
Alles hatte mit einer blutigen Tat begonnen. In der Nacht vom 10. auf den 11. Oktober wurde der Besitzer eines sächsischen Gutes, in den Akten nur mit dem Anfangsbuchstaben S. bezeichnet, zweimal durch verdächtige Geräusche aus dem Schlaf geschreckt. Gegen zwei Uhr morgens trat er hinaus, um das Gehöft abzugehen. Nahe dem Hoftor stürzten sich zwei Männer auf ihn. Einen warf er mit einem Schaufelhieb zu Boden, doch der zweite traf ihn schwer am Kopf. Der Niedergestreckte raffte sich wieder auf, und beide Wichte schlugen nun mit hemmungsloser Wut auf den Gutsherrn ein. Auf dessen gellende Hilferufe hin erschienen seine Söhne am Fenster; da flohen die Angreifer durch einen Durchbruch in einer Lehmwand.
Die Verletzungen waren verheerend. Der Wundarzt stellte klaffende Wunden an Schädel und Händen fest, dazu eine schwere Gehirnerschütterung sowie Verletzungen des Ohrs, welche das ohnehin schwache Gehör des Gutsbesitzers dauerhaft zu zerstören drohten. Am folgenden Tage ließen die Richter die umliegenden Gehöfte durchsuchen. Der Webermeister Weber wurde mit verbundenem Haupte angetroffen. Er behauptete, beim Heben seines Strumpfwirkerstuhls habe ihn eine scharfe Kante getroffen. In seiner Kammer fand sich indessen nicht die geringste Blutspur; der Arzt verwarf diese Ausrede als gänzlich unglaubhaft. Schließlich räumte Weber ein, mit einem Kumpan einen Einbruchdiebstahl versucht zu haben. Die Untersuchung, die alsbald auf weitere Einbrüche ausgedehnt wurde, förderte rasch ein weit finstereres Vorleben zutage, als es der bloße nächtliche Überfall vermuten ließ.
In diesem Augenblick trat eine Nachbarin vor die Obrigkeit. Eines Morgens, lange zuvor, als sie Wasser aus Webers Hof hatte schöpfen wollen, hatte sie ihn im Laternenschein in der Scheune erblickt. Er hatte die schwere Kastenmangel von einer Wand an die andere gerückt und glättete eifrig die Erde. Auf ihren Gruß hin war er jäh erschrocken; er hatte hastig erklärt, er stelle das Gerät um, damit seine Schwiegermutter besser herankomme. Die Erklärung hatte ihr seltsam geschienen, doch für eine Anzeige hatte es damals nicht gereicht. Erst als die Richter von Webers Einbrüchen erfuhren, gewann ihre Erinnerung ein unheimliches Gewicht.
Man mutmaßte zunächst, der aufgeworfene Boden berge Diebesgut. Die Mangel wurde wieder an ihren angestammten Ort geschoben, und die Gerichtsdiener gruben den Grund auf. Bereits unter wenigen Schichten Erde stießen die Ermittler auf einen männlichen Leichnam in weit fortgeschrittener Verwesung. Die Weichteile boten den Ärzten keinen Befund mehr, doch die Schädelknochen wiesen furchtbare Splitterbrüche auf, beigebracht durch wuchtige Schläge mit einem stumpfen Werkzeug. Die Zertrümmerung des Unterkiefers und des Gesichts hätte bereits den Tod nach sich ziehen können; die Zertrümmerung der Schädelbasis bezeichneten die Mediziner als unzweifelhafte und augenblickliche Todesursache. Die Dorfbewohner erkannten den Webergesellen Böhme, Webers vormaligen Gesellen und Kostgänger, der seit geraumer Zeit verschollen war.
Sein Verschwinden hatte anfänglich keinerlei Argwohn erregt. Böhme hatte bisweilen davon gesprochen, nach Amerika auszuwandern, und auch mit Selbstmordgedanken gespielt; seine finstere Schwermut war allen Bekannten aufgefallen. Weber hatte damals erzählt, er habe ihn mit einem Bündel fertiger Webarbeit fortgehen sehen. Er behauptete gar, er habe den Schlüssel unter der Türschwelle verwahrt, damit Böhme eingelassen sei, sollte er des Nachts heimkehren. Diese zur Schau getragene Fürsorge hatte den Anschein erweckt, als handle es sich um einen freiwilligen Aufbruch.
Vor die Leiche geführt, zeigte sich Weber zunächst zutiefst erschüttert, verstockte dann aber rasch. Schließlich gestand er, Böhme erschlagen und in der Scheune verscharrt zu haben. Zuerst wollte er glauben machen, ein Streit und ein folgendes Handgemenge seien unglücklich ausgegangen. Dieser Darstellung hielt die Obduktion nicht stand. Daraufhin bekannte er, den schlafenden Gesellen mit wohlüberlegtem Vorsatz mit einer Axt erschlagen zu haben; danach habe er dessen Kopf in Tücher gewickelt, um Blutspuren zu ersticken, und den Leichnam in die Scheune geschleppt.
Weshalb aber tötete er den Mann, der sein Mitwisser war? Weber erklärte, Böhme sei nach dem Mord an dem Gutsbesitzer Schneider, den sie drei Jahre zuvor verübt hatten, von unerträglicher Düsternis befallen worden. Weber fürchtete, sein Komplize werde eines Tages reden, sei es nach einer Auswanderung nach Amerika, sei es, dass Trunk und Gewissensnot ihn zum Geständnis trieben. Auch malte er sich aus, Böhme könne zu Geld kommen und entfliehen, ihn aber der Rache der Justiz preisgeben. Diese quälenden Ängste, so räumte er ein, hätten ihn fast ein halbes Jahr lang umgetrieben, ehe er zur Axt griff. Die Gefahr drohte ihm nicht von neuen Zeugen von außen: Sie erwuchs allein aus dem, was er in dem Mitwisser des ersten Mordes lauern sah.
Dieser erste Mord hatte mit einer tückischen Botschaft seinen Anfang genommen. In der Nacht vom 18. auf den 19. September 1850 pochte ein Mann an das Hoftor des Schneiderschen Gutes. Er meldete, der in der nahen Stadt P. lebende Bruder des Gutsbesitzers sei todkrank und verlange dringend nach ihm. Schneiders Ehefrau stieg herab, um zu öffnen; ihr fiel auf, dass der Fremde sich im Hause ohne jedes Zögern zurechtfand, als kenne er die Räume genau. Er trug einen weiten Schlapphut, hielt das Haupt tief gesenkt und verbarg seine Züge; sie meinte, einen schwarzen, womöglich aufgemalten Schnurrbart wahrzunehmen. Auch Schneider hegte Zweifel an der Identität des Boten, ließ sich jedoch schließlich bewegen, mit ihm zu gehen.
Die Frau gab zu Protokoll, sie habe Böses geahnt, vermochte ihren Mann jedoch nicht zurückzuhalten. Der angebliche Bote hatte sich für einen Nachbarn ausgegeben, den man gemeinhin den „Chocoladen-Kühn“ nannte. Der Nachtwächter, den sie alsbald fragte, ob jener Mann nahe dem Bruder Schneiders wohne, zerstreute ihre Bedenken zunächst. Doch der wahre Kühn hatte in jener Nacht weder sein Haus noch die Stadt verlassen, und der Bruder erfreute sich bester Gesundheit. Am frühen Morgen ging Schneiders Magd auf den Markt, um Butter feilzubieten. Auf dem Feldweg erblickte sie zunächst frische Blutspuren, dann eine Pfeife und schließlich den Leichnam ihres Dienstherrn in einem Flachsfeld.
Die gerichtsärztliche Besichtigung der Leiche wies zahlreiche verheerende Wunden an Kopf und Antlitz auf. Die Wundärzte schrieben sie einer scharfen Klinge zu, die mit wuchtigen Hieben geführt worden war; etliche Hiebe hatten den Knochen durchschlagen und waren bis in die Gehirnhäute und die Hirnmasse gedrungen. Sie folgerten, Schneider sei rasch verblutet. Neben dem Toten lagen sein Mantel, ein zerfetzter Tabaksbeutel und eine Pfeife; die Geldbörse, ihres Inhalts beraubt, war achtlos ins Gras geschleudert worden.
Jahre hindurch blieb die Bluttat ein ungelöstes Rätsel. Die kaltblütige Vorbereitung schien auf eine genaue Kenntnis von Schneiders Lebensgewohnheiten hinzudeuten, doch niemand vermochte den nächtlichen Boten zu benennen. Drei Jahre später berichtete Weber, Böhme habe ihm den Anschlag gegen ein festes Entgelt angetragen. Er habe eingewilligt, so sprach er, da er in drückender Geldnot gewesen sei und gegen Schneider keinen Groll gehegt habe. Böhme sollte den Gutsbesitzer aus dem Haus locken; Weber selbst habe, mit einem mit der Feile geschliffenen Schlachtermesser bewaffnet, im Gebüsch gelauert.
Diesem Geständnis zufolge hatte Böhme seinen Sonntagsrock angelegt, einen großen schwarzen Hut aufgesetzt und sich mit einem Schnurrbart unkenntlich gemacht. So habe er sich als Bote ausgegeben. Als die beiden Männer an Webers Versteck vorbeizogen, riss dieser Schneider die Mütze vom Kopf und schlug mehrmals wuchtig auf dessen Haupt ein. Böhme sei zunächst reglos stehen geblieben; nach Schneiders Tod habe er geholfen, den Körper ins Flachsfeld zu schaffen, und die Börse an sich genommen. Weber beteuerte, Böhme habe ihm lediglich einen Taler abgetreten. Über die eigentlichen Beweggründe seines Helfershelfers vermochte er nichts Genaues zu sagen; er verwies lediglich auf ein Gerücht, wonach Schneider Gelder verwahrt habe, deren Herausgabe er verweigerte.
Das späte Geständnis vermochte nicht alle Schatten zu vertreiben. Weber beharrte darauf, Anschlag und Anstiftung seien allein von Böhme ausgegangen; die gerichtliche Untersuchung konnte weder eine frühere Feindschaft zwischen ihnen und Schneider nachweisen, noch ergaben sich Beziehungen zwischen den Haushalten, die das Motiv erhellt hätten. Die Richter prüften auch den Verdacht einer Mitwisserschaft von Schneiders Witwe, ohne ihn erhärten zu können; sie wurde freigesprochen. Auch Webers Ehefrau geriet bezüglich des gewaltsamen Todes Böhmes ins Visier der Ermittlungen; die Erhebungen gegen sie stützten letztlich jedoch die Aussagen und Schuldeingeständnisse ihres Gatten.
Vor seinen weltlichen Richtern sollte Weber sich nicht mehr verantworten. Er starb im Gefängnis an der Schwindsucht, noch ehe das Verfahren zum Abschluss gebracht werden konnte, und beteuerte bis zu seinem letzten Atemzug, er habe die reine Wahrheit gesagt. So erging kein Urteilsspruch, der bei diesen zwei Morden hätte scheiden können, was das Geständnis unumstößlich begründete und was es im Dunkeln beließ. Unter der an ihren Platz zurückgekehrten Mangel hatte die Erde Böhmes Gebeine preisgegeben; Webers Geständnis wiederum gab den Richtern den Mord an Schneider an die Hand – ein Urteil aber oder die letzte Gewissheit über alle Beweggründe brachte es ihnen nicht.
Dokumentarische Anmerkung: Das retrospektive Kapitel des Neuen Pitaval schildert Webers Geständnisse, die wiedergegebenen Wundarztbefunde sowie die Prüfung des Verdachts gegen die beiden Witwen. Da Weber vor Urteilsverkündung in der Haft verstarb, ist keine Verurteilung verzeichnet. Das sächsische Dorf sowie die abgekürzte Stadt P. werden in dem Textauszug nicht namentlich genannt. Der Text beruht auf einem lokalen OCR-Satz, der nicht anhand des Faszikels kollationiert wurde.
