Gewitterschwüle lastet auf dem Tag, als Friederike Pott am Rande eines Gehölzes zwischen Dortmund und Huckarde niedersinkt. Zu Fuß kehrt sie mit ihrem Säugling in die Bochumer Gegend zurück. Sie besitzt kaum noch Geld, leidet Hunger und hat für das Kind nur ein wenig Milch erbetteln können. Der Knabe schreit unablässig. Schließlich legt sie ihn in die Höhlung eines entwurzelten Baumes, nimmt ihm das Tuch vom Halse und bedeckt den kleinen Leib mit ausgestochenen Rasenstücken. Dann entfernt sie sich und verbirgt sich in einem Roggenfeld. Wenige Stunden darauf vernehmen herbeikommende Arbeiter einen Laut, den sie zunächst für das Rufen eines Vogels halten. Unter der Erde jedoch wimmert das Kind. Sie graben es aus und wärmen es; das Leben des Säuglings wird gerettet.
Diese Begebenheit wurde im Jahre 1870 niedergeschrieben, nahezu zwei Jahrzehnte nach den Ereignissen. Der Verfasser durchsetzt seine Schilderung mit sittlichen Betrachtungen und religiösen Mahnungen: Manche Wendung schreibt er dem bloßen Zufall, andere der göttlichen Vorsehung zu und sinnt darüber nach, was in der Seele der Mutter vorgegangen sein mag. Solche Ausdeutungen gestatten jedoch keinen gesicherten Einblick in Friederike Potts tatsächliche Gedankenwelt. Am verlässlichsten bleiben jene Züge des Berichts, die sich auf die amtliche Untersuchung, die Aussagen der Angeschuldigten und die Schwurgerichtsverhandlung von 1853 beziehen; freilich sind auch sie nur durch die Vermittlung jener Sammlung und nicht aus den Gerichtsakten selbst überliefert.
Pott stammte aus Linne, einem Dorfe, das sie verlassen hatte, um im Bochumschen als Magd zu dienen. Auf einer Kirmes lernte sie einen Mann kennen, der sich als ihr Landsmann ausgab und behauptete, aus dem eine Wegstunde entfernten Riemsdorf zu stammen. Er versicherte, sich bald in seiner Heimat als Meister niederzulassen, und hielt um ihre Hand an. Sie willigte ein. Der Chronik zufolge sahen sie sich vierzehn Tage später auf der Bochumer Chaussee wieder; dort erneuerte er sein Gelübde und verschwand daraufhin auf Nimmerwiedersehen. In der gesamten Umgegend kannte niemand den Namen, den er ihr genannt hatte. Die Schrift vermag seine wahre Identität nicht aufzuhellen.
Am 6. Juni 1852 gebar Friederike einen Knaben. Ihre Dienstherrschaft ließ Hebamme und Arzt rufen und bot der Wöchnerin an, sechs Wochen zur Genesung im Hause zu verbleiben. Sie schlug das Anerbieten aus. Sie glaubte – so heißt es in der Darstellung –, das Kind könne der Schmach einer unehelichen Geburt nur entgehen, wenn der Vater sich bei der Taufe öffentlich zu ihm bekenne. Kaum zwei Wochen nach der Niederkunft trat sie mit dem Kinde die Reise in die heimatliche Gegend an, den weitesten Teil des Weges mit der Eisenbahn.
In der Heimat fand sie ihren vierundsechzigjährigen Vater vor, einen Schustermeister, der sich mühselig von Flickarbeiten ernährte. Die Mutter war tot, die Geschwister standen auswärts in Diensten. Der Alte machte der Tochter wegen ihres Zustandes keine Vorwürfe, verharrte jedoch, so der Chronist, in stummem Gram. Pott wanderte darauf nach Riemsdorf, wo sich der angebliche Bräutigam niedergelassen haben sollte. Von Haus zu Haus forschte sie nach ihm. Niemand wusste von dem Manne oder dem von ihm angegebenen Namen. Trostlos kehrte sie zum Vater zurück, brach jedoch nach wenigen Tagen wieder auf, da sich in der Nachbarschaft kein Unterkommen finden ließ.
Bis dahin erfreute sich der Knabe guter Gesundheit. Die Mutter hoffte, bei ihrer früheren Herrschaft wieder unterzukommen, besaß aber nur noch acht oder neun Silbergroschen. Den weiten Weg zurück in das Bochumsche musste sie zu Fuße zurücklegen. Für sich selbst kaufte sie kaum einen Bissen aus Furcht, das Geld könnte für die Nahrung des Säuglings nicht reichen. Sie ließ ihm Suppen bereiten und bat unterwegs bisweilen um milde Gaben. Bei Camen wiesen mehrere Häuser sie ab; nur an einer Tür reichte man ihr etwas Milch. In Dortmund erstand sie für zwei Pfennige ein Brötchen und schleppte sich, von Kräften verlassen, weiter.
Das Schreien des Kindes schwoll immer heftiger an. Nach dem Bericht litt der Knabe an einem Bruch; Pott suchte ihn mit einem Behelfsschnuller zu beruhigen – einem mit gezuckerter Milch getränkten, in ein Tuch gewickelten Brocken. In der Umgebung von Dortmund ließ sie das Kind mehrmals fallen, ohne dass die Chronik erkennen ließe, ob dies aus Schwäche oder mit Vorsatz geschah. Zwischen der Stadt und Huckarde führte der Weg durch ein Gehölz. Um die Mittagszeit, während Gewittergüsse niedergingen, setzte sie sich nieder, um zu verschnaufen. Niemand kam des Weges. Die Quelle beschreibt den folgenden Vorgang als wohlüberlegt: Sie trug den Säugling tiefer in den Wald, bettete ihn in die Höhlung entwurzelter Baumwurzeln, nahm ihm das Halstuch ab und deckte den Leib mit Rasenstücken zu.
Der Chronist verhehlt die Schwere der Tat nicht, will jedoch in der Art, wie Pott den Kopf in eine luftdurchlässige Vertiefung gelegt habe, noch Zeichen „mütterlicher Fürsorge“ erkennen. Diese Deutung entspringt freilich der Feder des Autors. Der Text berichtet weiter, dass das Kind verscharrt wurde, woraufhin die Mutter entwich und sich nahe dem Dorfe in einem Roggenfeld verbarg. Eine Erklärung der Pott aus jenen Augenblicken, was sie eigentlich bezweckt oder erhofft habe, ist nicht überliefert. Der Säugling lebte noch, als das Moos und der Rasen über ihm geschlossen wurden – ein Umstand, der den Kern der späteren Anklage wegen versuchten Mordes bildete.
Die Entdeckung war einer Kette alltäglicher Zufälle geschuldet, die der Chronist der Vorsehung zuschreibt. Ein Knecht verrichtete nahe dem Waldrand seine Arbeit; zwei Handwerker besserten ausnahmsweise einen nahegelegenen Kommunalweg aus. Zur Mittagsstunde schickten sie den Knecht aus, um an einem wenig besuchten Brunnen Wasser zu holen. Als er sein Gefäß füllte, vernahm er ein Wimmern, das er anfangs für junge Hunde, dann für Vögel hielt. Er trat in den Wald, suchte zwischen den Stämmen umher und bemerkte schließlich, dass die Klagetöne aus dem Erdboden drangen. Mit dem Fuße scharrte er den Rasen beiseite und erblickte das Ärmchen eines Kindes.
Die drei herbeigerufenen Männer hoben die Erdschollen ab und fanden den Säugling lebend, wiewohl erstarrt und mit Erde bedeckt. Sie trugen ihn ins Dorf, wo er gewaschen, erwärmt und gepflegt wurde; jener Beistand, so vermerkt das Buch, erhielt ihn am Leben. Über sein weiteres Schicksal und sein späteres Befinden schweigt die Quelle. Pott, die noch immer im Getreide kauerte, hörte die Männer über das gefundene und gerettete Kind sprechen. Welcher Schmerz oder welche Reue sie in diesem Augenblick ergriff, überliefert die Chronik nicht; sie hält lediglich fest, dass ihr die Worte zu Ohren drangen.
Am Abend trat eine durchnässte Frau in ein Haus des Dorfes und sprach: „Ich bin die Frau.“ Sie bekannte sich als jene Mutter, die das Kind ausgesetzt hatte, klagte sich selbst an, den Tod verdient zu haben, und bat unter Tränen, den Kleinen noch einmal zu sehen. Es war Friederike Pott. Man führte sie sogleich vor den Richter, der sich zufällig im Orte aufhielt. Bei dieser ersten Vernehmung räumte sie ein, das Gesicht des Kindes mit einem Tuche verhüllt und Rasenstücke daraufgelegt zu haben. Sie gab an, sie sei „verwirrt“ gewesen und der böse Feind habe Macht über sie gewonnen – so lautet die Wendung im Neuen Pitaval.
Im Laufe der Voruntersuchung änderte sich ihre Einlassung. Pott behauptete nunmehr, sie sei nach dem Niedersetzen im Gehölz ohnmächtig geworden und wisse nicht mehr, wie das Kind in die Grube geraten sei. An den Ort der Tat geführt, sei sie ratlos umhergegangen, ehe man ihr die Vertiefung wies. Der Chronist mutmaßt, man habe ihr diese Verteidigungslinie souffliert; einen Beweis für diese Vermutung bleibt er freilich schuldig. Pott beharrte darauf, ihr sei von der Rast im Walde bis zu jenem Augenblick, da sie durchnässt im Roggen zu sich kam, die Besinnung gänzlich geschwunden gewesen.
Am 19. Januar 1853 trat sie vor die Geschworenen des Schwurgerichts. Zwei Ärzte wurden vernommen, um die behauptete Unzurechnungsfähigkeit zu prüfen. Nach dem im Pitaval gebotenen Auszug ihrer Gutachten erachteten die Sachverständigen die Angeklagte zur Tatzeit keineswegs für willenlos oder unzurechnungsfähig. Die Geschworenen sprachen sie des versuchten Mordes an ihrem Kinde schuldig. Die Schrift schildert den Gang der Verhandlung nur kursorisch und übergeht die genaue Fragestellung an die Geschworenen; die Beweggründe des Wahrspruchs lassen sich daher nicht weiter zergliedern.
Das Gericht erkannte auf zwölf Jahre Zuchthausstrafe. Der Berichterstatter bemerkt, Pott habe bei der Urteilsverkündung gelächelt, weil sie das Todesurteil gefürchtet habe und über die Rettung ihres Lebens erleichtert gewesen sei. Auch dieses Lächeln und dessen Deutung gehören allein der Quelle an; eine unabhängige Bestätigung ihrer Gemütsverfassung fehlt. Dasselbe Werk vergleicht ihre Strafe mit der Aburteilung einer anderen Kindsmörderin und beklagt das Strafmaß – ein Raisonnement, das dem sittlichen und publizistischen Kommentar des Autors zuzurechnen ist, nicht dem Spruche der Richter.
Der Fall verbietet es, Friederike Pott allein auf den verhängnisvollen Augenblick im Gehölz festzulegen, ebenso wie er verbietet, die bittre Not als bloße Entschuldigung vorzuschützen. Das gebrochene Treugelöbnis, die Verlassenheit, der Mangel an Brot, die Irrfahrt mit dem kranken Säugling und das anfängliche Geständnis treten in der Überlieferung als Umstände hervor; sie heben die Tat als solche nicht auf. Ebenso wenig beweisen die frommen Betrachtungen des Chronisten über Fügung und Schicksal etwas über den wirklichen Hergang der Rettung. Was sich in den Grenzen des Textes historisch greifen lässt, ist nüchterner Natur: Ein Säugling wurde lebendig verscharrt, von herbeieilenden Arbeitern anhand seines Wimmerns entdeckt und gerettet; die Mutter stellte sich noch am selben Abend; die Geschworenen erkannten auf versuchten Mord, und das Gericht verhängte eine Zuchthausstrafe von zwölf Jahren.
