Am 26. Juli 1705 verließen Edward Jefferis und Robert Woodcock nach einem gemeinsamen Mahl das Wirtshaus Blue Posts am unteren Ende von Pall Mall. Wenige Stunden später lag Woodcock tot auf einem Feld nahe Chelsea, durchbohrt von einem Degenstoß. Das nachfolgende Gerichtsverfahren sollte nicht bloß klären, wer die Klinge geführt hatte. Es galt überdies zu entscheiden, ob Elizabeth Forshell, die Jefferis begleitet hatte, an der Tat beteiligt gewesen war oder deren Tragweite erst nachträglich begriffen hatte.
Die beiden Männer hatten sich nach dem Mahl, das zwischen ein und zwei Uhr nachmittags eingenommen worden war, getrennt. Jefferis begab sich zu Forshell in die St Martin’s Lane. Man sah sie daraufhin gemeinsam in Richtung des Parks aufbrechen. Am Nachmittag erschienen sie wieder im Cheshire Cheese in Chelsea. Die Chronik beschreibt weder die Mahlzeit noch die Art der Beziehungen, die sie mit Woodcock verbanden; sie hält sich an die Uhrzeiten, die Wege und das, was die Zeugen gesehen zu haben beteuerten. Doch zwischen dem Aufbruch aus dem Wirtshaus und dieser Zusammenkunft im Gasthof verortete die Anklage einen kurzen Streit und eine folgenschwere, unumkehrbare Tat.
Ein jugendlicher Zeuge sagte aus, er habe gegen vier Uhr mit einem anderen Knaben auf den Feldern nahe Chelsea gespielt. Er erblickte Jefferis und Woodcock, die gemeinsam auf die Straße zugingen. Die beiden Männer lagen im Hader. Jefferis stieß eine Schmähung aus; Woodcock entgegnete, er solle ihn nicht lügen heißen. Da sah der Knabe, wie Jefferis seinen Degen zog. Woodcock, der Linkshänder war, hatte seine Waffe noch nicht blankziehen können, als ihn der Stoß traf. Er stürzte sogleich zu Boden.
Diesem Zeugen zufolge zog Jefferis sodann Woodcocks Degen und bestrich ihn mit dem Blut, das aus der Wunde quoll. Er schob die Waffe unter den Leichnam, gleichsam um einen Selbstmord vorzutäuschen, durchsuchte eine Tasche des Toten und zog etwas daraus hervor. Daraufhin rannte er eilig davon, in Richtung Chelsea. Die beiden Knaben folgten ihm; unterwegs zerbrach er seinen eigenen Degen und verbarg ihn unter seinem Mantel. Als er sich umwandte und sie bedrohte, machten sie kehrt. Der andere Knabe bestätigte die Szene in den wesentlichen Zügen. Ihre Schilderung verlieh der Verhandlung einen präzisen Ablauf, doch vermeldet die Chronik nicht, ob der aus der Tasche entnommene Gegenstand je identifiziert wurde oder ob die Kinder den Anlass des Streits zu erklären vermochten.
Elizabeth Forshell hielt sich nach Angaben der Knaben nahe der Parkmauer auf. Nach dem Stoß trat sie auf das Feld in Richtung des Körpers, wandte sich jedoch ab, als sie die Kinder gewahrte. Die übrigen Zeugen verorteten sie gemeinsam mit Jefferis im Gasthof Cheshire Cheese, wo sie gegen halb fünf eintrafen und bis fast sechs Uhr verweilten. Diese Zusammenkunft allein bewies noch keine Mittäterschaft; für die Anklage trat sie jedoch zu ihrer Anwesenheit am Rande des Feldes und zu den Funden in ihrer Behausung hinzu.
Als man ihr eröffnete, der Mann, der sie begleitet hatte, liege tot auf dem Kirchhof von St Martin, rief Forshell aus: „Ist er es?“ Nachdem sie ihn gesehen hatte, bat sie darum, keinen Skandal zu erregen. Als die Gerichtsdiener später kamen, um sie festzunehmen, schloss sie sich in ihrer Kammer ein. Sie öffnete erst, nachdem man gedroht hatte, die Tür aufzubrechen. In einer Schublade fand der Beamte eine Börse und drei Ringe, die als Eigentum Woodcocks wiedererkannt wurden. Die Chronik schweigt darüber, wie diese Gegenstände dorthin gelangt waren und ob Forshell wusste, wem sie gehörten.
Jefferis bestritt den Mord und beteuerte, zur Tatzeit andernorts gewesen zu sein. Er rief Zeugen auf, um sein Alibi zu stützen, doch stimmten deren Zeitangaben nicht überein. Die Geschworenen sprachen ihn schuldig. Forshell wurde freigesprochen.
Nach Borrows Bericht erreichte ein Aufschub Jefferis, als er sich bereits auf dem Weg nach Tyburn befand. Die Hinrichtung war vertagt: Es galt, eine neue Frist abzuwarten. Diese Aussetzung ließ ihm noch Zeit zum Hoffen, für Gespräche mit dem Gefängnisgeistlichen und zum Austausch mit Forshell. Das Urteil hob sie nicht auf: Jefferis wurde letztlich doch zur Richtstätte geführt. Die vom Kompilator angegebenen Septemberdaten widersprechen einander; sie erlauben es nicht, den Zeitraum zwischen Verhandlung und Hinrichtung mit Gewissheit zu bestimmen.
Vor dem Vollzug legte Jefferis ein biographisches Bekenntnis ab. Er gab an, etwa einundvierzig Jahre alt zu sein, nahe Devizes in Wiltshire von ehrbaren Eltern geboren und in London in den Rechten unterwiesen worden zu sein. Er bekannte, seiner Ehefrau untreu und unbillig begegnet zu sein und ein ausschweifendes Leben geführt zu haben. Seine Ausgaben hätten ihn dazu verleitet, in seiner Advokatur Unrecht zu begehen, wenngleich er behauptete, stets geglaubt zu haben, den Interessen seiner Klienten zu dienen, welcher Art ihre Sache auch gewesen sein mochte. Von dem Mord handelte dieses Geständnis nicht. Am Fuße des Galgens leugnete er erneut die Tat und erklärte, im Frieden mit jenen zu sterben, die ihn gekränkt hatten.
Nach seiner Hinrichtung richtete Forshell ein Schreiben an den Gefängniskaplan, datiert auf den 15. Oktober. Darin schilderte sie den Weg nach Chelsea. Sie hätten den Park und die Maulbeergärten durchquert; Jefferis habe ihr vorgeschlagen, das Haus unter einem am Tresen ersonnenen Vorwand zu betreten. Als sie sich den Feldern näherten, habe er ihr bedeutet, dort befinde sich ein Freund, und sie geheißen, allein weiterzugehen. Sie sei bis auf zwei Felder vor Chelsea gelaufen; dort habe Jefferis sie eingeholt. Sie bemerkte seine Verstörung und fragte, ob er mit dem Manne gestritten habe. Er erwiderte, sie hätten harte Worte gewechselt und er habe ihm „einen kleinen Stich“ versetzt. Sie habe gehofft, er habe ihn nicht verwundet, worauf er verneinte.
Forshell berichtete weiter, sie habe im Wirtshaus gesehen, wie Jefferis seinen Degen, seinen Hut und seine Handschuhe auf einen Tisch legte und den Raum verließ. Sie zog den Degen aus der Scheide: Er war, so schrieb sie, weder blutig noch zerbrochen. Dies stand im offenen Widerspruch zu den Knaben, doch ihr Brief entstand erst nach der Exekution und galt nicht als Zeugnis vor Gericht. Sie berichtete ferner von späteren Unterredungen im Kerker. Jefferis habe geleugnet, Woodcocks Degen gebraucht zu haben, und behauptet, keine Waffe zerbrochen zu haben. Auf ihre Frage, ob er es denn gewollt habe, schwieg er. Er habe sie beschworen, nicht zu erwähnen, dass er sie auf dem Weg verlassen hatte; ein solches Bekenntnis würde seine Aussichten auf Begnadigung zunichtemachen.
Forshells Brief liefert keine unumstößliche Erklärung der Bluttat. Sie hielt fest, sie habe den Verdacht gehegt, Jefferis habe Woodcock Geld abverlangt, und dessen Weigerung habe den Streit entfacht. Sie stellte dies jedoch nicht als förmliches Geständnis dar. Sie beschrieb vielmehr Jefferis’ Schweigen, seine abgerissenen Worte und die Furcht, die er um seinen Aufschub hegte. Vor Gericht ward sie freigesprochen; nach Jefferis’ Tod fügte ihr Brief beunruhigende Züge hinzu, ohne jedes Dunkel zu lichten. Woodcock war tot, Jefferis hatte den Mord bis zuletzt bestritten, und die Schilderung der Frau, die ihn begleitet hatte, konnte ihm vor den Schranken des Gerichts nicht mehr entgegengehalten werden.
Forshell fügte ein Nachwort an. Jefferis habe ihr anvertraut, er habe ein Gnadengesuch an den Herzog von Ormond gerichtet und zähle auf eine Fürsprache bei der Königin. Sie vermutete, es handle sich um Mistress Lambourn, die Mutter eines der Knaben. So knüpfte sich in Forshells Brief die letzte Hoffnung des Verurteilten an die Familie ebenjenes Zeugen. Sie gestand ein, einen Teil ihres Wissens verschwiegen zu haben: Die Wahrheit, so dachte sie, würde Woodcock nicht ins Leben zurückrufen, Jefferis jedoch die letzte Frist rauben. Sie schrieb erst, als diese Hoffnung erloschen war.
