Am 3. November 1816 trank Elizabeth Downing im Hause ihres Schwiegersohns Robert Sawle Donnall kaum die zweite Tasse Kakao aus, als sie bereits über heftige Übelkeit klagte. Sie reichte den Rest ihrem Sohn Samuel, der die Schale auf den Tisch stellte. Zwei Wochen zuvor war sie nach einem Tee im selben Haus schon einmal schwer erkrankt. Sie kehrte, von Krämpfen geschüttelt, fast unverzüglich in ihre Wohnung zurück. Am Morgen war sie tot. Fünf Monate später stand Donnall vor den Assisen von Launceston, angeklagt der Giftmischerei. Die Anklage stützte sich auf Schulden, eine Erbschaft, eine Tasse und einen Arzt, der Arsen erkannt zu haben glaubte; die Verteidigung hielt dessen Proben Versuche entgegen, die geeignet waren, eben jene Ergebnisse täuschend nachzuahmen.
Elizabeth zählte etwa vierundsechzig Jahre. Als Witwe und Mutter von sechs Kindern lebte sie in Falmouth, unweit des Hauses ihrer Tochter Harriet und ihres Schwiegersohns. Donnall hatte sich dort einige Jahre zuvor als Wundarzt niedergelassen; im Sommer vor den Ereignissen hatte er Harriet geheiratet. Der Ankläger, Serjeant Lens, eröffnete das Verfahren mit der Darlegung eines möglichen Vermögensvorteils. Donnall schuldete Gabriel Abrahams und Samuel Downing, dem Sohn der Verblichenen, erhebliche Geldbeträge. Elizabeth besaß ein ansehnliches Vermögen, und ihr Nachlass war durch Eheverträge geschützt worden. Dies war das Bild, das die Anklage zeichnete; für sich genommen bildete es keinen Beweis der Tat.
Abrahams sagte aus, er habe Donnall im Februar 1816 fünfzig Pfund geliehen und weitere fünfzig im Mai. Der Wundarzt hatte versprochen, die Schuld nach der Hochzeit zu begleichen. Kurz vor dem Tod Elizabeths mahnte Abrahams sein Geld wiederholt an. Er erinnerte sich, Donnall habe erwidert, der Betrag werde bald gezahlt, „Mrs. Downing werde nicht mehr lange leben“. Im Kreuzverhör räumte er jedoch ein, für den genauen Wortlaut nicht bürgen zu können; er gebe lediglich den Sinn eines Gesprächs mit einem Manne wieder, den er genau kannte. Die Äußerung mochte Eindruck auf die Geschworenen machen, doch die Fragwürdigkeit ihrer Fassung trat schon bei der ersten Vernehmung zutage.
Bereits ein früheres Unwohlsein hatte Elizabeth mit Donnalls Hause verknüpft. Am 19. Oktober hatte sie, nachdem sie bei ihrem Sohn zu Mittag gespeist und sich wohlgefühlt hatte, bei den Donnalls Tee getrunken. Auf dem Heimweg stellten sich Erbrechen, Magenschmerzen und Krämpfe ein. Sie siechte mehrere Tage dahin, genas jedoch wieder. Ihre Tochter, Mrs. Jordan, berichtete, sie habe ihr heiße Tücher auf den Leib gelegt; Donnall habe zu dieser Linderung geraten. Für die Anklage war diese Wiederholung das Vorspiel zur Tat des folgenden Monats. Für die Verteidigung ließ sie keinen eindeutigen Schluss zu: Dieselben Symptome konnten ganz anderen Ursachen entspringen.
Am Sonntag, dem 3. November, zögerte Elizabeth, ehe sie das Haus ihres Schwiegersohns abermals betrat. Sie soll gesagt haben, beim letzten Mal sei ihr dort übel geworden. Dennoch fand sie sich zum Tee ein. Ihr Sohn Samuel Downing beschrieb die Anordnung des kleinen Zimmers: Elizabeth saß am Kamin, Donnall ihr gegenüber, weitere Angehörige um den Tisch versammelt. Der Kakao wurde aus der Küche gebracht. Donnall erhob sich, trat hinter mehreren Gästen vorbei und reichte seiner Schwiegermutter Brot und Butter. Im selben Augenblick ergoss sich Tee über ihr Kleid. Ihr Sohn Edward fragte ihn, was er da tue; Donnall gab keine Antwort. Er kehrte an seinen Platz zurück und wurde kurz darauf aus dem Zimmer gerufen, um einen Zahn zu ziehen.
Elizabeth hatte die zweite Tasse Kakao kaum angesetzt, als sich ihre Züge verstörten. Sie klagte über großes Unwohlsein und übergab den Rest Samuel, der ihn auf dem Tisch abstellte. Sie bat darum, die Tür zu öffnen, und begab sich nach Hause. Bald darauf erbrach sie sich und verlangte nach einem Becken. Ihre Tochter Mrs. Jordan erinnerte sich, sie habe gefürchtet, das Leiden vom Oktober kehre zurück. Das Haus wurde nicht Schauplatz einer lauten Szene; der Bericht knüpft sich an alltägliche Verrichtungen, an eine verrückte Tasse und an Erinnerungen, die erst Monate später geordnet wurden.
In der Nacht drängte Samuel darauf, einen Arzt zu rufen. Donnall entgegnete, man müsse mildere Mittel anwenden, und gab an, seiner Schwiegermutter eine Arznei zur Beruhigung des Magens verabreicht zu haben. Gegen vier Uhr morgens traf Dr. Edwards ein. Er fand Elizabeth benommen, ihr Puls war schwach. Donnall hatte von Cholera morbus gesprochen, einer akuten Magen-Darm-Entzündung. Edwards erkannte die Lebensgefahr. Gegen acht Uhr verstarb sie. Die Aussagen verliehen dem Krankheitsverlauf eine unbestreitbare Dringlichkeit; worauf er beruhte, blieb vorerst strittig.
Nach ihrem Tode verlangte Donnall, unverzüglich einen Sarg herbeizuschaffen; der Leichnam werde aufdunsen, und aus der Nase trete bereits Flüssigkeit aus. Dr. Edwards erklärte, weder derartige Anzeichen noch die Notwendigkeit einer eiligen Beisetzung bemerkt zu haben. Donnall begab sich überdies auf den Friedhof von Morley, wo die Familiengruft bereitet wurde. Er rechtfertigte dies damit, er habe Patienten in Elford oder Monachorum aufsuchen müssen und sei des Weges gekommen; ein Fährmann jedoch bekundete, ihn an jenem Tage nicht übergesetzt zu haben. Samuel Downing gab an, Donnall sei zum Kirchhof zurückgekehrt und habe die Totengräber zur Eile angetrieben. Jedes dieser Einzelheiten gewann vor Gericht das Gewicht eines Indizes; isoliert betrachtet bewies keine einzige eine Vergiftung.
Ein anonymer Brief an den Bürgermeister von Falmouth verwandelte den privaten Verdacht in eine öffentliche Untersuchung. Er wies darauf hin, Elizabeth sei nach zwei Mahlzeiten bei ihrem Schwiegersohn erkrankt, und verglich das Krankheitsbild mit dem einer Vergiftung. Samuel zeigte Donnall eine Abschrift. Er erinnerte sich, sein Schwager habe beim Lesen gezittert und das Blatt fallen lassen. Donnall soll geäußert haben, das Schreiben werde ihn in der Stadt zugrunde richten. Samuel betonte, er habe damals keinen Verdacht gegen ihn gehegt; er habe die Anzeige für eine böswillige Verleumdung gehalten. So bewahrt die Flugschrift den Zwiespalt zwischen dem nachträglichen Eindruck bei der Verhandlung und dem, was der Zeuge zur Zeit des Geschehens empfunden haben wollte.
Wenige Tage nach dem Tode wurde der Leichnam geöffnet. Edwards trennte den Magen ab und goss den Inhalt in ein Gefäß. Er ordnete an, die Flüssigkeit unberührt zu lassen. Als er sich umwandte, war das Gefäß geleert. Donnall räumte ein, den Inhalt in ein mit Wasser gefülltes Nachtgeschirr geschüttet zu haben; er habe geglaubt, dies sei ohne Belang. Das Wasser hatte den Auszug verdünnt und die Untersuchung erschwert. Edwards stellte eine Entzündung des Magens und der Gedärme fest. Seines Erachtens war dieser Befund nicht auf natürlichem Wege zu erklären; Arsen habe den Tod herbeigeführt.
Die chemischen Prüfungen von Edwards bildeten den Kern des gelehrten Streites. Er versetzte die Flüssigkeit mit Silbernitrat und beobachtete einen gelben Niederschlag; mit Kupfersulfat erzielte er einen grünen Niederschlag. Er hielt diese Reaktionen für den unumstößlichen Beweis für das Vorhandensein von Arsenik. Dr. Street bestätigte die Entzündung und urteilte gleichfalls, ein ätzendes Gift sei eingenommen worden. Doch gelang es nicht, metallisches Arsen abzuscheiden: Die verbliebene, bereits verwässerte Probe reichte für jene Untersuchung nicht aus, die Sachverständige für die einzig entscheidende hielten.
Die Verteidigung ließ daraufhin mehrere Ärzte und Chemiker vernehmen. Dr. Neale, John Tucker und Dr. Cookworthy vertraten den Standpunkt, beide Reaktionen seien keineswegs unfehlbar. Säuren im menschlichen Körper oder gewisse Speisen vermöchten gleichartige Niederschläge hervorzubringen. Sie verwiesen auf die Mahlzeit Elizabeths, die Kaninchen und Zwiebeln gegessen hatte, und stellten im Laboratorium eine grüne Fällung aus einem Gemisch von Zwiebelsaft und Kupfersulfat nach. Sie erbrachten zwar nicht den Beweis, dass Elizabeth an der Cholera gestorben sei; sie bestritten jedoch, dass die Versuche ausreichten, um Arsen nachzuweisen. Mehrere Mediziner meinten, die Krankheitszeichen ließen sich ebenso gut mit jener Seuche vereinbaren.
Die Verteidigung bot ferner Zeugen über die häuslichen Gewohnheiten auf. Die Magd bekundete, der Kakao sei in der Küche bereitet worden; sie habe den Rest der Tasse nach dem Fortgang Elizabeths getrunken, ohne Schaden zu nehmen. Ein Bursche bestätigte, am Abend des 3. November sei eine Frau erschienen, der Donnall einen Zahn habe ziehen müssen, weshalb er die Stube verlassen habe. Verwandte und Standesgenossen schilderten ihn als mildtätigen und wohlwollenden Mann. Dieses Zeugnis entschied nicht über das Geheimnis der Tasse, doch gehörte es zu den Akten, die den Geschworenen vorlagen.
Die Broschüre vermerkt, der Richter habe den Sachverhalt „annähernd“ in den wiedergegebenen Worten zusammengefasst. In seiner Belehrung stellte Charles Abbott zwei getrennte Fragen: War Elizabeth an Gift gestorben, und hatte Donnall es ihr verabreicht? Er rekapitulierte die Anfälle nach den beiden Besuchen, das Gutachten von Edwards und die Einwände der Wissenschaft. Zur zweiten Frage hob er hervor, niemand habe beobachtet, wer die erste Tasse eingeschenkt habe oder was sie enthielt. Donnalls Gang hinter seiner Schwiegermutter mochte Gelegenheit geboten haben, doch kein Zeuge hatte ihn etwas hineinschütten sehen. Der Richter mahnte überdies, die Furcht beim Lesen eines Briefes oder ein Fluchtversuch seien nicht zwingend Beweise der Schuld.
Nach etwa zwanzig Minuten kehrten die Geschworenen mit dem Spruch „nicht schuldig“ zurück. Der Bericht lässt offen, ob sie auf einen natürlichen Tod, auf das Fehlen von Gift oder auf die Unzulänglichkeit der Beweise gegen Donnall erkannten. Er gestattet es ebensowenig, das Urteil in ein wissenschaftliches Zeugnis der Unschuld umzudeuten, wie die Verdachtsmomente der Anklage zur Gewissheit der Schuld erhoben werden dürfen. Der Prozess schließt mit diesem Vorbehalt: Eine Frau starb nach zwei Besuchen bei ihrem Schwiegersohn; chemische Fällungen und verdächtige Schritte wurden erörtert; die Geschworenen, berufen, über den Menschen und nicht über eine bloße Vermutung zu richten, haben ihn freigesprochen.
