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Justiz & Skandale · Vereinigtes Königreich

Die bereits umgewandelte Strafe

Job Cox, Postbote in London, wird im Mai 1833 nach dem Diebstahl eines Briefes mit einer Zehn-Pfund-Note zum Tode verurteilt. Der Kronrat wandelt seine Strafe um, doch der Recorder Newman Knowlys erlässt versehentlich einen Hinrichtungsbefehl. Sir Thomas Denman entdeckt die Bekanntmachung in einer Zeitung; die Überprüfung der Register und der Gegenbefehl Lord Melbournes erreichen Newgate, nachdem Cox sein Todesurteil bereits verkündet worden ist.

Am Donnerstagmorgen las Sir Thomas Denman in einem Tageblatt, dass Job Cox am darauffolgenden Dienstag hingerichtet werden solle. Der Richter hatte jedoch persönlich der Sitzung des Kronrats beigewohnt, in welcher das Schicksal des Postboten besiegelt worden war: Cox sollte keineswegs sterben, sondern zu lebenslanger Deportation begnadigt werden. Im Newgate-Gefängnis war indes am Vortag ein mit dem schwarzen Siegel des Recorders Newman Knowlys versehener Befehl eingegangen; dem Gefangenen war bedeutet worden, sich auf seine Hinrichtung vorzubereiten. Ein Beschluss hatte seine Strafe geändert; das Schriftstück, das im Gefängnis eintraf, besagte das Gegenteil.

Die Angelegenheit hatte mit einem Brief ihren Anfang genommen, der just jenem Dienst anvertraut worden war, dem Cox angehörte. Am 18. März 1833 übersandte Mr. Foreman aus der Grafton Street 101 zu Dublin seinem Bruder H. Foreman in der Queen Street, Clerkenwell, eine Sendung, die eine Banknote über zehn Pfund enthielt. Sie kam niemals an. Die Nachforschungen der Postbehörde ergaben, dass Cox, ein Bote des General Post Office, den Empfang der Sendung im Register quittiert hatte; die Note tauchte wenig später bei Mr. Lott auf, einem Schankwirt in Lambeth, der sie von Cox entgegengenommen und ihm das Wechselgeld herausgegeben hatte. Pelham berichtet, dass man weiterer Diebstähle verdächtig war und Cox verhaftet wurde; von weiteren Verurteilungen weiß er in diesem Abschnitt nichts zu berichten.

Das Polizeiregister von Bow Street verzeichnet in der Niederschrift der Fälle vom 15. April zunächst, dass Cox wegen eines Briefes mit einer Zehn-Pfund-Note zu eingehenderer Vernehmung überwiesen wurde. Unter dem 29. April finden sich zwei Zeilen unter seinem Namen: Die eine betrifft Foremans Sendung und vermerkt seine Überstellung nach Newgate zur Aburteilung; die andere bezieht sich auf einen Fünf-Pfund-Brief, nennt Richard Chinn in der Spalte der Geschädigten und trägt den Vermerk „detained“. Diese Verzeichnisse belegen die Anschuldigungen und deren unmittelbare Folgen, nicht aber eine Verurteilung im Falle Chinn. Pelham, der lediglich den Fall Foreman schildert, teilt den Ausgang dieses zweiten Verfahrens nicht mit.

In den Maisitzungen des Old Bailey wurde Cox der Tat bezüglich der Zehn-Pfund-Note für schuldig befunden. Am 20. Mai 1833 wurde über ihn die Todesstrafe verhängt, gemäß dem damaligen Gesetz, welches den Postdiebstahl als Kapitalverbrechen behandelte. Pelham gibt weder die Verhandlungen noch die Verteidigung wieder; er verweist lediglich auf die Verwaltungsvorschrift, die dem Urteilsspruch folgte: Der Recorder von London hatte dem König und dem Kronrat die Fälle der zum Tode Verurteilten vorzutragen.

Pelham verknüpft diese Schilderung mit seiner allgemeinen Kritik an Knowlys. Er erinnert zuvor an den Fall Hunton, der wegen Fälschung verurteilt worden war: Der Recorder hatte es damals versäumt, das Ergebnis seines Berichts an den König rechtzeitig zu übermitteln, und damit die quälende Ungewissheit mehrerer Häftlinge verlängert. Jene Akte ist nicht die von Cox, und das Werk breitet die Einzelheiten des Verfahrens Hunton an dieser Stelle nicht aus; doch wirft sie ein bezeichnendes Licht auf die Beurteilung eines Amtes, von dem die getreue Übermittlung der königlichen Beschlüsse abhing.

Cox’ Fall wurde mit den übrigen vorgetragen. Der Kronrat wandelte das Urteil in lebenslange Deportation um, unter Auferlegung von Einzelhaft und Zwangsarbeit vor der Einschiffung. Newman Knowlys, Recorder von London, hatte der Sitzung beigewohnt; gleichwohl ließ er dem Gefangenen nach seiner Rückkehr mitteilen, seine Hinrichtung sei angeordnet worden. Cox, der auf die Schritte seiner Fürsprecher gehofft hatte, empfing die Botschaft mit tiefem Entsetzen. Der Gefängnisgeistliche fand sich ein, um ihm jenen Beistand zu leisten, der für gewöhnlich den Todgeweihten zuteilwird.

Der Befehl von Knowlys langte am Mittwochabend um halb sieben Uhr in Newgate an. Die Gefängnisoberen setzten Cox in Kenntnis und benachrichtigten die Sheriffs. Am Donnerstagmorgen erblickte Denman in einer Zeitung die Anzeige der Hinrichtung, die für den kommenden Dienstag festgesetzt war. Pelham druckt die Bekanntmachung in einem Artikel vom Sonntag, dem 23. Juni, ab; den genauen Tag jener Zeitungslektüre bestimmt er nicht näher. Der Richter hielt die Nachricht zunächst für eine Falschmeldung: Er wusste gar wohl, dass der Kronrat niemandes Tod beschlossen hatte und Cox lebenslang verbannt werden sollte.

Denman sprach daraufhin mit einem der Untersheriffs, welcher den Eingang des Hinrichtungsbefehls und die in Newgate getroffenen Rüstungen bestätigte. Der Richter wies ihn an, die Register des Staatssekretärs einzusehen. Die Prüfung der Bücher von Mr. Capper bestätigte die Umwandlung der Strafe. Lord Melbourne, von dem verhängnisvollen Irrtum unterrichtet, der sich im Gefängnis Bahn gebrochen hatte, ließ unverzüglich einen Gegenbefehl überbringen. Die Chronik verschweigt den Unterzeichner dieser Amtsgewalt; sie vermerkt indessen, dass der Erlass den mit dem schwarzen Siegel versehenen, von „Newman Knowlys“ unterzeichneten Befehl aufheben sollte. Cox hatte seine Todesnachricht zweiundzwanzig Stunden zuvor empfangen. Pelham berichtet, der Gegenbefehl habe ihm vollkommene Erleichterung gebracht, ohne jedoch seine Worte zu überliefern.

Die Verfehlung wurde hernach vor die Common Hall der City of London gebracht. Am 24. Juni fasste die Versammlung, nachdem sie Knowlys angehört hatte, einmütig einen Beschluss, worin sie ihr „Entsetzen und Bedauern“ bekundete: Der König hatte die Strafe gemildert, und dennoch war Cox’ Leben durch den Befehl des Recorders beinahe dahingegeben worden. Der Beschluss räumte als glimpflichste Auslegung eine altersbedingte Geistesschwäche ein; gleichwohl befand man, dass Knowlys von einem Amte zurücktreten müsse, dessen Pflichten er nicht mehr gewachsen war.

Der Recorder war zugegen und wurde mit unüberhörbarem Murren empfangen. Der Rat der Aldermen nahm alsbald seinen Rücktritt entgegen. Knowlys berief sich auf sein hohes Alter, seine angegriffene Gesundheit und die Folgen eines schweren Leidens; er verwies auf mehr als siebenundvierzig Dienstjahre für die City, davon über dreißig als Common-Serjeant und Recorder. Der ehrenwerte C. Ewan Law, Sohn von Lord Ellenborough, wurde zu seinem Nachfolger gewählt.

Pelham fügt hinzu, dass der Brauch, dem König über die Fälle der zum Tode Verurteilten Bericht zu erstatten, in der Folge abgeschafft und die Todesstrafe für Postdiebstahl durch die Deportation ersetzt wurde. Er nennt an dieser Stelle weder die Daten dieser Reformen noch weist er nach, dass sie unmittelbar durch Knowlys’ Versehen veranlasst wurden. Der Bericht beschränkt sich auf eine kürzere und umso erdrückendere Kette von Tatsachen: eine umgewandelte Strafe, ein widersprüchlicher Hinrichtungsbefehl, sodann die rettende Prüfung der Bücher vor Ablauf der Frist. Für Cox trennen zweiundzwanzig Stunden die Todesnachricht vom Gegenbefehl; für die City wuchs sich das Versehen zu einer Vertrauenskrise in jenes Amt aus, dem die Übermittlung königlicher Gnade anvertraut war.

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Der Hauptbericht folgt dem vollständigen Abschnitt bei Pelham (1891), einer retrospektiven Zusammenstellung, die eine Zeitungsnotiz sowie Beschlüsse der Common Hall wiedergibt, jedoch kein vollständiges Verhandlungsprotokoll enthält. Die wenigen Zeilen aus dem Polizeiregister von 1833 werden nach der Abschrift des Projekts der britischen National Archives zitiert, ohne dass eine Einsichtnahme in das Originalregister erfolgt wäre. Die Anschuldigung bezüglich der Sendung an Richard Chinn wird als Haftvermerk angeführt; ein Ausgang dieses Verfahrens ist nicht überliefert.

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