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Justiz & Skandale · Frankreich

Die Briefe der Catherine

Paris, 1828–1829. Nach einem Sturz in den Kanal und ihrem anschließenden Verschwinden wird Catherine-Angélique Lepeintre tot in einem Steinbruch aufgefunden. Briefe, die einen Freitod ankündigen, finden sich bei der Leiche und in der Wohnung ihres Ehemannes Bellan; Zeugen beteuern jedoch, sie habe nicht schreiben können, und die Justiz entdeckt Vorlagen dieser Texte bei dem Gatten. Die Anklage verknüpft diese Schriftstücke, blutbefleckte Kleidung und eine schwere Kopfwunde; Bellan leugnet, doch die Geschworenen verurteilen ihn zum Tode.

Die Zeugen sagten übereinstimmend aus, Catherine-Angélique Lepeintre habe weder lesen noch schreiben können. Dennoch fand man nach ihrem Ableben in ihrer Tasche mehrere Briefe, worin sie ankündigte, sich das Leben nehmen zu wollen; sie beklagte darin, den Fluten des Canal Saint-Martin entronnen zu sein, und gelobte, sich in einen Steinbruch zu stürzen. Die Zeilen schienen das Geschehene mit unheimlicher Genauigkeit vorherzusehen, noch ehe es sich ereignet hatte. Doch bei der Durchsuchung der Wohnung ihres Gatten stießen die Untersuchungsrichter auf die Entwürfe ebenjener Schriftstücke. Sollte eine des Lesens unkundige Frau die Ankündigung ihres eigenen Todes tatsächlich eigenhändig zu Papier gebracht haben?

Im Jahre 1820 hatte Catherine den Fleischer Bellan geheiratet, der sich in Septeuil nahe Houdan niedergelassen hatte. Ihre Mutter stattete den jungen Mann mit 2.500 Francs aus; Catherine selbst brachte 2.000 Francs an barem Geld, Wäsche und Effekten sowie väterliche Immobilien im Schätzwert von über 10.000 Francs mit in die Ehe. Die Chronik von Champagnac zeichnet das Bild einer sanftmütigen, untadeligen jungen Frau, behauptet jedoch zugleich, sie habe weder lesen noch schreiben und das Geschäft nicht ohne fremde Hilfe führen können. Ein Zeuge bezeichnete sie gar als unfähig, auf dem Markt zwei Kaninchen zu verkaufen. Dieses abfällige Urteil, das die Chronik den Zeugenvernehmungen entnimmt, sollte bei der späteren Würdigung der Briefe eine verhängnisvolle Rolle spielen.

Die Ehe verlief keineswegs friedlich. Champagnac berichtet, Bellan habe seine Frau eines Tages mit den Zähnen am Unterleib gepackt und sie dergestalt in ihre Kammer geschleift. Der Chronist hält indessen fest, dass keine Zeugenaussage die häuslichen Zwistigkeiten näher beschrieb: In der Öffentlichkeit wusste sich Bellan zu beherrschen, und Catherine wagte es nicht, sich seinen Befehlen zu widersetzen.

Nachdem Bellan Septeuil verlassen hatte, versuchte er sich in Paris nacheinander an mehreren Gewerben – stets ohne Erfolg. Nach Champagnacs Darstellung brachte er dabei das Vermögen seiner Gattin durch, indem er sie nötigte, Hypothekendarlehen zu unterzeichnen und ihre Liegenschaften zu veräußern. Zu Beginn des Jahres 1828 bewohnte das Paar eine Bleibe in der Rue des Récollets unweit des Canal Saint-Martin. Bellan erlöste eine letzte Summe von 2.000 Francs aus Catherines Besitztümern, um einen Laden in der Rue Saint-Jacques zu mieten. Der Pachtvertrag lief ab April, der Einzug war jedoch erst für Juli vorgesehen. So wanderte das Geld der Ehefrau von einem Geschäft ins nächste, während das Paar von einer Adresse zur andern zog und rastlos nach einem festen Platz in Paris suchte.

Am 28. Juni begab sich Bellan nach Orvilliers zu seiner Schwiegermutter, bei der der ältere Sohn der Eheleute weilte. Catherine stillte zu jener Zeit noch ihr zweites Kind. Am Abend ging sie, wie es ihre Gewohnheit war, am Ufer des Kanals spazieren. Bellan gab später zu Protokoll, er sei über die Faubourg du Roule nach Paris zurückgekehrt, den äußeren Boulevards gefolgt und schließlich nach La Villette gelangt, wo er Werkzeuge für seinen Laden habe erwerben wollen. Dort, so behauptete er, sei er seiner Frau rein zufällig begegnet. Sie speisten gemeinsam in einer Schänke, verzehrten etwas Fleisch, tranken einen Liter Wein und schlenderten hernach am Kanal entlang.

Nach Bellans Darstellung verfingen sich Catherines Beine in den am Ufer gespannten Ketten. Sie strauchelte und stürzte ins Wasser. An jener Stelle war der Kanal seichter als gewöhnlich; die Frau schrie um Hilfe. Drei herbeieilende Mietkutscher zogen sie aus den Fluten. Die Kutscher beteuerten, Catherine habe ihren Gatten im Augenblick der Rettung bezichtigt, er habe sie vorsätzlich in den Kanal gestoßen. Gleichwohl ließen die Männer das Paar gemeinsam von dannen ziehen. Bellan bot ihnen vierzig Sous für ihre Mühen; sie wiesen das Geld zurück mit den Worten, für eine Pflicht, die die Menschlichkeit gebiete, gebühre kein Lohn.

Durchnässt und von Schlamm bedeckt kehrte Catherine heim. Sowohl der Concierge als auch mehrere Hausbewohner bemerkten ihren Zustand. Wenige Tage darauf erkrankte sie so schwer, dass ein Arzt gerufen werden musste. Am 4. Juli wies Bellan dem Doktor Martin einen Brief vor, den angeblich seine Gattin verfasst hatte. Darin hieß es, sie habe sich das Leben nehmen wollen, weil ihren Kindern das Brot fehle und ihr Mann alles verkauft habe; sie flehte ihn an, für die Kleinen zu sorgen. Die Unterschrift schloss mit einer Beteuerung ehelicher Ergebenheit. Nach den Akten war Catherine jedoch gar nicht imstande, die Buchstaben zu lesen, die man sie nachzeichnen ließ, geschweige denn deren Sinn zu erfassen.

Ihre Krankheit zwang sie, das Stillen ihres zweiten Kindes einzustellen, das daraufhin den Eheleuten Vasson, Milchhändlern in Belleville, in Pflege gegeben wurde. Am Samstagabend, dem 9. August, hielt Bellan seine Frau dazu an, nach dem Kinde zu sehen. Sie brach auf und kehrte nicht mehr zurück. Am Sonntag zeigte sich der Gatte in äußerster Unruhe und eilte nach Belleville, um Erkundigungen einzuziehen. Die Pflegeeltern Vasson erfuhren bald darauf, dass man in einem der tiefsten Steinbrüche der Umgebung den Leichnam einer Frau geborgen hatte, deren Kleidung jener von Catherine glich. Bellan, so vermerkt Champagnac, sei der Erste gewesen, der die Vermutung äußerte, bei der Toten könne es sich um seine Ehefrau handeln.

Die Tote wurde als Catherine identifiziert. Am Hinterkopf wies sie eine breite, klaffende Wunde auf, die von einem stumpfen Werkzeug herzurühren schien. In einiger Entfernung vom Steinbruch entdeckte man Blutspuren; an einer Stelle schien das Erdreich mit bloßen Fingernägeln aufgescharrt worden zu sein. Die Ermittler deuteten dies als Anzeichen eines vorangegangenen Kampfes. Ein Holzstück, das dem Schaft eines Hammers zu entstammen schien, lag unweit des Tatorts; weder das Eisen noch der restliche Stiel wurden je gefunden. In den Taschen der Toten trug sie mehrere Briefe bei sich, adressiert an ihre Mutter, ihren Stiefvater, ihren Bruder und ihren Ehemann.

In diesen Briefen hieß es, die Verfasserin vermöge den Verlust ihres gesamten Vermögens nicht zu überleben. Sie wolle sich vernichten, habe bereits im Canal Saint-Martin den Tod gesucht und bedauere es zutiefst, gerettet worden zu sein; sie kündigte an, sich im tiefsten Steinbruch den Schädel zu zerschmettern. Auf diese Weise schienen die Schriftstücke den Ort, an dem die Leiche aufgefunden worden war, im Voraus zu beschreiben. Bellan legte eine Abschrift eines solchen Briefes vor und behauptete, er habe ihn am Tage des Umzugs in einem Strohsack gefunden. Er beteuerte, die Zeilen seiner Frau lediglich aus Neugierde abgeschrieben zu haben, ohne je zu glauben, dass sie ihr Vorhaben in die Tat umsetzen würde; er habe das Papier lediglich zum Einwickeln seiner Waren verwenden wollen.

Die Haussuchung in seiner Wohnung entwertete diese Erklärungen vollends. Die Ermittler fanden dort sowohl das Entwurfspapier als auch die Vorlagen der letzten Briefe. Für die Anklagebehörde bewiesen diese Entwürfe, dass Bellan die Texte vorbereitet und Catherine veranlasst hatte, sie unter dem Vorwand von Schreibübungen nachzuzeichnen. Die Unglückliche hatte offenkundig nicht begriffen, dass sie Worte niederschrieb, die der Welt ihren angeblichen Selbstmord vortäuschen sollten. Überdies stellte die Untersuchung blutbefleckte Kleidungsstücke bei ihrem Gatten sicher.

Die Staatsanwaltschaft rekonstruierte den Abend des 9. August wie folgt: Bellan habe Catherine abgepasst, sie mit einem Schlagwerkzeug betäubt und ihren Körper sodann in den Steinbruch hinabgestürzt. Dieser Theorie zufolge sei er selbst hinabgestiegen, um der Toten die vorbereiteten Briefe in die Tasche zu stecken. Dieses Szenario stützte sich auf die Indizien der Anklage; Bellan wiederholte unentwegt, er schildere die Dinge wahrheitsgemäß, und beteuerte seine Unschuld. Das unvollständige Holzstück, die verwahrten Papiere und die blutigen Kleider fügten sich in eine geschlossene Indizienkette, wenngleich der Angeklagte die daraus gezogenen Schlüsse beharrlich von sich wies.

Am 15. Juni 1829 trat er vor das Schwurgericht des Departements Seine. Zwei Anklagepunkte wurden ihm zur Last gelegt: der versuchte Mord an seiner Ehefrau am 28. Juni, der nur durch Zufall missglückt sei, und der vollendete Meuchelmord vom 9. August. Mehr als sechzig Zeugen der Anklage wurden aufgerufen; lediglich fünf Zeugen sagten auf Antrag der Verteidigung aus. Catherines Mutter bezeugte die äußerst beschränkten Geisteskräfte ihrer Tochter und deren Unfähigkeit, die vor Gericht ausgebreiteten Briefe verfasst zu haben. Auf einem Tisch lag, inmitten der dem Angeklagten zugeschriebenen blutbefleckten Kleider, der Schädel des Opfers. Die Wundärzte erklärten übereinstimmend, die festgestellten Zertrümmerungen könnten keinesfalls von einem Sturz in selbstmörderischer Absicht herrühren.

Die Verteidigung verwies auf Bellans bisherigen Lebenswandel und seine missliche geschäftliche Lage, um seine Schuld in Abrede zu stellen. Die Geschworenen sprachen ihn schuldig, und das Gericht verhängte die Todesstrafe. Er nahm das Urteil mit Fassung auf und beteuerte weiterhin seine Unschuld. Er bat den Vorsitzenden, seine Schwiegermutter möge ihm die beiden kleinen Kinder noch einmal zuführen; vor dem versammelten Publikum wiederholte er, er sterbe getrost, denn er sei unschuldig. Zur Stunde seiner Hinrichtung zählte er dreiunddreißigundeinhalb Jahre. Die Briefe bleiben der finstere Angelpunkt dieser Akte: Sie kündigten einen gewaltsamen Tod an, während die Zeugen beschworen, dass Catherine weder imstande war, die von ihr gezeichneten Sätze zu buchstabieren, noch deren schrecklichen Sinn zu ermessen.

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Kapitel VIII39 vollständig gesichtet (1.667 Wörter nach der Zählung der Textvorlage; SHA-256-Prüfsumme konform). Champagnacs Bericht folgt weitgehend der Argumentation der Anklage und enthält herabsetzende Urteile über die geistigen Fähigkeiten Catherine Lepeintres. Bellans Aussagen über den Sturz in den Kanal, das vorangegangene Mahl und das Auffinden der Briefe sind ausdrücklich als seine eigene Version gekennzeichnet; die Anklagethese, die Zeugnisse der Kutscher und die Befunde der Wundärzte werden sorgsam voneinander abgegrenzt. Die bei der Toten gefundenen Briefe kündigen einen Selbstmord an, wohingegen Zeugen die Verstorbene als schreibunfähig schildern; die Ermittler entdecken bei Bellan entsprechende Vorlagen. Der Bericht gibt die Rekonstruktion der Staatsanwaltschaft wieder, Bellan habe seine Frau erschlagen und ihr die Briefe anschließend untergeschoben; dennoch darf diese Deutung nicht mit unmittelbar beobachteten Tatsachen verwechselt werden. Die Geschworenen befanden Bellan für schuldig, woraufhin er zum Tode verurteilt wurde; Champagnac bestätigt seine Hinrichtung im Alter von dreiunddreißigundeinhalb Jahren, ohne ein genaues Kalenderdatum zu nennen. Ein möglicher Namensabgleich bezüglich des Falls Brownrigg wurde vorgenommen: Der Fall von 1767 betrifft Elizabeth Brownrigg in London; Personen, Schauplätze und Tatbestand weisen keinerlei Berührungspunkte mit der Sache Lepeintre auf (das Wort „Bellan“ tauchte dort lediglich als Teilzeichenkette von „chambellan“ auf).

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