Drei ausgehöhlte Mohrrüben, ein Päckchen Pulver und sechs Taler: Im Juli 1804 gründet sich die Kunde von einer Verschwörung gegen Ludwig XVIII. in Warschau auf Gegenstände, deren Übergabe durch angebliche Verschwörer kein Zeuge je beobachtete. Jean Coulon, Betreiber eines Billardsaals und Kaffeeschenkers, dessen Lokal von den Bediensteten des königlichen Hofstaates frequentiert wird, bringt diese Stücke zu seinem vormaligen Dienstherrn. Er beteuert, man habe ihn angeworben, um der Suppe des Königs Gift beizumengen. Im Jahre 1857 greift der Pitaval diesen Fall auf und wendet die Beschuldigungen, welche die Emigranten einst gegen Napoleon schleuderten, gegen jene selbst.
Zuvor bedarf es des prüfenden Abstands. Der 1857 im Neuen Pitaval erschienene Text unter dem Titel „Die vergifteten Mohrrüben“ ist weder ein vollständiges Prozessprotokoll noch ein unparteiischer Bericht. Er fasst gerichtliche Depositionen zusammen, zitiert Aktenstücke und umkleidet diese mit scharfen politischen Erwägungen. Ein tatsächliches Komplott gegen das Haus Bourbon wird durch diese Schilderung keineswegs erwiesen: Die am Ende der Untersuchung angerufene Gerichtsbarkeit gelangt vielmehr zu dem Schluss, Coulons Denunziation sei erlogen gewesen. Was nach demselben Schriftstück im Dunkeln bleibt, ist die Möglichkeit, Hofschranzen hätten die Erdichtung für politische Zwecke instrumentalisiert.
Warschau ist zu jener Zeit eine Station der Verbannung. Ludwig XVIII. weilt unter dem Namen des Grafen von Lille mit einem kleinen Hofstaat, Bedienten, Offizieren und Geistlichen in der preußischen Stadt. Im August verbreitet der London Courier eine aufsehenerregende Mär: Beauftragte Bonapartes hätten den König und mehrere Angehörige seines Hauses zu verderben gesucht, indem vergiftete Mohrrüben in den Kochtopf geschmuggelt werden sollten. Der Korrespondent dichtet einem französischen Agenten namens Boyer die Rolle des Anstifters an, der als Werkzeug eines imperialen Planes dargestellt wird. Der Artikel spiegelt keine Ermittlung unabhängiger Untersuchungsbeamter wider; er bringt eine politische Anklage in Umlauf.
Ein Folgeblatt weiß vom Zorn der Berliner Kabinette, von Schmähungen wider den französischen Geschäftsträger und von Coulons Rolle zu berichten, der den Anschlag aufgedeckt haben soll. Bei der Lektüre dieser Berichte scheint der Beweis längst erbracht, ehe die Justiz auch nur eine der genannten Personen vernommen hat. Der Pitaval deckt indessen den Ursprung jener Druckerzeugnisse auf: Seinem Schlussbefund zufolge waren es Emigranten aus dem bourbonischen Gefolge, die jene Berichte in das Londoner Blatt lancierten. Dieser Umstand wird als spätere Einräumung eines Höflings geschildert, doch bleibt das Werk von 1857 die Quelle, die uns dies überliefert; man hüte sich mithin davor, die Wiedergabe der Akten mit der Auslegung ihrer Beweggründe zu verwechseln.
Die Szene verlagert sich zu den preußischen Behörden. Der Graf d’Avaray begibt sich zum Präsidenten von Hoym und deutet zunächst an, etliche Franzosen und ein Dutzend Polen trachteten dem Monarchen nach dem Leben. Er legt sein Wissen nicht sogleich offen. Später spricht er von dem Billardwirt Coulon, der nach Nowawies bestellt worden sei, um dort Gift in Empfang zu nehmen. Hoym hegt Zweifel. Das Treffen wäre längst vorüber, ehe er Schergen entsenden könnte; die Adresse Coulons ist ihm unbekannt, und auf eine vage Aussage hin kann er keine Unbekannten in Haft nehmen lassen.
D’Avaray kehrt mit einer Denkschrift zurück, sodann mit einem Päckchen, von dem er Hoym versichert, es enthalte zehn bis zwölf junge Mohrrüben, die Coulon von den Fremden empfangen habe. Der Präsident weigert sich, ein Schriftstück zu besiegeln, welches deren Herkunft voreilig festschreibt: Nichts vermag zu jenem Zeitpunkt zu belegen, dass Coulon sie tatsächlich aus den Händen der beschriebenen Männer erhielt. Diese Diskrepanz wird noch ins Gewicht fallen: Coulon beharrt darauf, lediglich drei erhalten zu haben, und das Verhandlungsprotokoll vom 26. Juli lässt drei Mohrrüben sowie eine Flasche Likör chemisch analysieren. Vier Sachverständige stellen dem Bericht zufolge Arsenik in den Gemüsen fest. Dieser Befund belegt, so er getreu referiert ist, den Gehalt der Gegenstände. Er beweist keineswegs, wer sie präparierte, noch dass sie von Verschwörern gereicht wurden oder jemals in die königliche Küche gelangen sollten.
Selbst die zeitliche Abfolge gerät in den Schilderungen ins Wanken. Der von Beauchamp gegebene und im Pitaval zusammengefasste Hergang malt eine Szenerie aus, worin Unbekannte Coulon vor die Tore der Stadt locken, ihm das Paket übergeben und vierhundert Louisdor versprechen. In den zu den Akten genommenen Verhören erzählt Coulon zunächst, man habe ihm angetragen, ein Pulver in die Brühe zu streuen; hernach schildert er mehrere Konventikel, eine Flasche zur Hebung des Mutes, Drohungen und eine vorbereitete Flucht nach Frankreich. Die Einzelheiten wandeln sich: Ein an einem Baume verborgenes Schnupftuch, der Treffpunkt, die Zahl der Rüben und die verheißenen Gelder tauchen auf und verschwinden nach Belieben aus seinen Erzählungen.
Der erste handfeste Verdacht nimmt häusliche Gestalt an. Nach der Abreise des Hofes wird Coulons Ehefrau festgenommen, da das Gerücht geht, sie habe sich bei einem Krämer nach Gift erkundigt. Sie räumt ein, nach einem Pulver verlangt zu haben, beteuert jedoch, ohne Wissen ihres Mannes Ratten und Mäuse vertilgen zu wollen. Dieser gesteht schließlich, sein Weib mit dem Einkaufe betraut zu haben. Nun tischt er eine neue Erklärung auf: Die Fremden hätten anfangs ein Mäusegift begehrt und erst nachträglich ein Gift für den König verlangt. Doch auch dieser Erzählung fehlt der feste Halt. Coulon muss zugestehen, dass der Gegenstand und das Päckchen, die er empfangen haben will, im ersten Stadium seiner Erklärungen keineswegs so geschildert wurden, wie er es nachträglich behauptet.
Von den preußischen Kriminalrichtern ins Verhör genommen, schlägt er einen gänzlich anderen Kurs ein. Er bekennt, den Anschlag frei erfunden zu haben, um eine Belohnung zu erstreiten, da die Abreise des Hofes seine Geschäfte zugrunde zu richten drohte. Er habe die Mohrrüben eigenhändig hergerichtet, sie mit einem Löffel und einem Hölzchen ausgehöhlt und sodann mit in der Apotheke erworbenem Arsen gefüllt. Auch das bei Nowawies versteckte Schnupftuch sei lediglich Requisite gewesen, um seiner Fabel Glaubwürdigkeit zu verleihen. Dieser Widerruf beendet die Affäre keineswegs: Coulon kehrt alsbald zu seiner ursprünglichen Beschuldigung zurück, reichert sie mit neuen Details an und zeiht schließlich gewisse Edelleute des Hofes, seine Handlungen gelenkt und die Veröffentlichung der Mär betrieben zu haben.
Mit jeder dieser Versionen ist die Aussicht auf Belohnung, Flucht oder eine Pension verknüpft. Coulon nennt beträchtliche Summen, doch die Zahlen wechseln stetig. Anfangs behauptet er, Fremde hätten ihm vierhundert Louisdor geboten; später spricht er von hundert Dukaten, die er sich als Lohn für seine Denunziation erhoffte. Er versichert, sein ehemaliger Dienstherr, der Baron von Milleville, habe ihm eine Pension zugesagt; der Pitaval erinnert zudem an eine Zahlung von fünfunddreißig Dukaten bei der schriftlichen Abfassung seiner ersten Einlassung. Es sind dies Aussagen und Verdachtsmomente, deren Beweiswert streitig bleibt, nicht aber für sich genommen der strikte Nachweis eines royalistischen Ränkespiels.
Das materiell verfänglichste Beweisstück gegen Coulon ist dem Berichte zufolge das in seiner Behausung gefundene Werkzeug. Nachdem er gestanden hatte, das Gemüse ausgehöhlt und befüllt zu haben, entdecken die Inquisiten ein Hölzchen, an dessen Spitze noch gelbliche Spuren haften. Der Chronist berichtet ferner, man habe ihn das Verfahren an anderen Karotten wiederholen lassen, die in Form und Fadenbindung den Corpus Delicti glichen. Später widerruft Coulon auch dieses Sachgeständnis. Für den Pitaval zerstören die Sachbeweise und die wandelbaren Schilderungen die Verschwörungsthese; sie erlauben es jedoch nicht, mit neuzeitlicher Gewissheit zu scheiden, welcher Anteil an den Aussagen wahrhaftig war.
Der Gerichtshof hat sonach weniger über einen Mordversuch als über eine verleumderische Anklage zu befinden. Nach Abschluss der Untersuchung erkennt das Berliner Kammergericht laut dem im Pitaval referierten Spruche, Coulon habe, mutmaßlich unter Mitwirkung von Personen aus der Umgebung des Grafen von Lille, Boyer wider besseres Wissen und aus Eigennutz bezichtigt, als Mittelsmann eines Vergiftungsanschlags gedient zu haben. Der Text stützt dieses Erkenntnis auf die Aktenlage; gleichwohl gebührt den Mutmaßungen über die Mitwisser die gebotene Vorsicht. Coulon wird zu vier Jahren Festungsbau verurteilt. Die Appellation bestätigt das Erkenntnis, und der Verurteilte wird auf die Festung Cosel überführt.
Der Verfasser von 1857 begnügt sich nicht mit diesem Schlusspunkt. Er spottet über die Legitimisten, zeiht einzelne von ihnen der Fabrikation oder Ausbeutung der Denunziation und stellt den Vorfall in eine Reihe mit anderen politischen Intrigen. Seine Philippika gegen die Emigranten steht der Schärfe der napoleonfeindlichen Gazette von 1804 in nichts nach. Diese Symmetrie macht indes nicht alle Vermutungen gleichwertig: Das Kammergericht hielt dem Pitaval zufolge die Beschuldigung Coulons gegen Boyer für erlogen; von einem gesonderten Verfahren gegen Boyer berichtet das Kapitel nicht. Die genaue Verstrickung der Hofschranzen bleibt mithin eher ein Argwohn des Chronisten denn ein förmlich gefälltes Urteil.
So bleiben am Ende drei Karotten und zwei Erzählungen, die um deren Ursprung streiten. In der einen vereitelt ein getreuer Untertan einen vom Kaiser befohlenen Meuchelmord; in der anderen zimmert ein verschuldeter Delinquent eine Anklage zusammen, während Dritte daraus politisches Kapital zu schlagen suchen. Das Gericht entschied über die strafrechtliche Schuld Coulons, nicht über jeden den Emigranten zugeschriebenen Beweggrund noch über sämtliche politischen Absichten jener Epoche. Die Karotten schweigen; die Akten hingegen führen zu viele Stimmen im Munde, und jede heischt nach alleinigem Glauben.
