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Justiz & Skandale · England

Die Frau, über die die Menge bereits geurteilt hatte

Jane Gibbs beschuldigt John Beck, sie in den Kensington Gardens beraubt zu haben; nach Anhörung beider Parteien spricht die Jury ihn frei. Später selbst von einem Boten angeklagt, wird sie ebenfalls freigesprochen, als dieser seine Vorwürfe fallenlässt. Borrow verwebt diese Verhandlungen mit weiteren Begebenheiten und seinem eigenen Urteil über die Frau.

Als Jane Gibbs am 24. Oktober den Saal zu Westminster verließ, schlug ihr das Johlen der Menge entgegen. Soeben war sie von der Anklage eines tätlichen Angriffs auf einen Boten der Admiralität freigesprochen worden, da der Kläger seine ursprüngliche Darstellung nicht aufrechterhalten hatte. Der vorsitzende Richter ordnete an, sie auf der Anklagebank festzuhalten, bis sich der Pöbel zerstreut habe. Borrow fügt hinzu, dass die Gerichtsdiener sie vor Tätlichkeiten schützen mussten. Der Urteilsspruch vermochte das Geraune um ihre Person nicht zu ersticken; das Volk wähnte längst zu wissen, wer sie war und wessen sie fähig schien.

Borrow berichtet, sie habe das Gehöft ihres Vaters im Alter von dreizehn Jahren verlassen und sich nach London begeben, wo sie ihren Unterhalt mit der Nadel bestritt. Eine Wäscherin habe sie ohne Einwilligung ihrer Dienstherrin aufgenommen; später wechselte Jane von Dienststelle zu Dienststelle, bis man sie entließ, weil sie – nach eigener Aussage – die Glocke des Hauses schlecht vernahm. Dieser Lebensabriss entstammt allein jener Chronik und stützt sich auf keine unabhängige Nachforschung.

Wenige Wochen zuvor hatte ein anderer Prozess dieselbe Frage nach der Glaubwürdigkeit aufgeworfen, freilich mit Jane in der Rolle der Klägerin. John Beck stand vor dem Old Bailey, angeklagt, sie in den Kensington Gardens beraubt zu haben. Sie gab an, sich nach einer Krankheit mit einer Handarbeit im Schoß in einen Gartenpavillon gesetzt zu haben. Ein Mann sei herangetreten und habe sich erkundigt, wo sie wohne. Darauf habe sie erwidert, sie sei kein leichtfertiges Frauenzimmer und er solle sich keine Freiheiten herausnehmen.

In ihrer Zeugenaussage schilderte Jane, sie habe eine rote Maroquinleder-Börse hervorgezogen, um auf einen Schilling herauszugeben; darin habe sie zehn Goldguineen und einige Münzen verwahrt. Beck, so sagte sie, habe ihr einen Spaziergang angetragen. Ein anderer Mann sei in den Pavillon getreten und habe mit ihm gesprochen; sie sei jedoch zu schwerhörig gewesen, um ihren Wortwechsel zu verstehen. Kaum war sie mit Beck allein, habe dieser sie an den Armen gepackt, auf die Bank geworfen, mit dem Knie niedergedrückt und ihr die Börse entrissen.

Weiter behauptete sie, sie sei ihm fast eine Dreiviertelmeile quer durch die Gärten nachgeeilt, ehe ihr Passanten zu Hilfe kamen. Beck habe gerufen: »Eine Verrückte!«, während sie um Beistand schrie. Eingeholt, habe er zugestanden, das Geld an sich genommen zu haben, lasse es zu Boden fallen und stecke es auf Geheiß von Captain Willis wieder in die Tasche. Danach habe er Jane anzuhalten versucht, ihn nicht vor den Friedensrichter zu bringen. Ein Zeuge legte die Geldstücke vor, deren Beschreibung mit Janes Angaben übereinstimmte. Stephen Leyard und Thomas Winter bestätigten, sich an der Verfolgung und Festnahme Becks beteiligt zu haben.

Borrows Bericht lässt jedoch den Gefangenen eine ganz andere Fassung vortragen. Beck behauptete, Jane habe ihn in den Pavillon gelockt und ihn aufgefordert, ihr erst in ihre Kammer, dann in das Gebüsch zu folgen. Er sei ihr begegnet, als sie sich als Witwe eines Offiziers ausgab. Seiner Darstellung nach habe sie nach dem Geld gegriffen, als er es aus der Tasche zog; er habe es sich nach Aufforderung zurückgeholt und sei daraufhin davongegangen. Landarbeiter in der Nähe hätten die Schreie unweigerlich hören müssen, falls Gewalt angewendet worden wäre. Beide Darstellungen schoben dem jeweils anderen den ersten unrechtmäßigen Griff nach dem Gelde zu.

Becks Verteidigung war nicht das Einzige, was Janes Glaubwürdigkeit erschütterte. Ein Doktor Ford, der sich zufällig im Gerichtssaal aufhielt, trat vor und erklärte, er habe mit Jane einen ähnlichen Vorfall erlebt. Borrow schildert, sie sei jenem des Nachts in einer finsteren Gasse begegnet und habe ihn beschuldigt, sie beraubt zu haben, als er ihre Zudringlichkeiten abwies. Mehrere Männer gaben gleichfalls an, sie unter vergleichbaren Umständen angetroffen zu haben; einer erinnerte sich an einen Streit um ein Schnupftuch. Befremdlicher noch: Nach der Urteilsverkündung erklärte ein Geschworener, ihm selbst sei einst Ähnliches von ihrer Hand widerfahren. Borrow nennt diesen Mann ehrbar; er hinterfragt nicht, weshalb eine solche persönliche Erinnerung erst laut wurde, als der Schiedsspruch bereits gefällt war. Ein Offizier wiederum berichtete, sie habe ihn um Geld angebettelt und vorgegeben, ohne Dienstherrn zu sein.

Diese Aussagen bezogen sich auf gänzlich andere Vorfälle, doch sie wandelten die Stimmung im Gerichtssaal von Grund auf. Zuhörer drängten ungeladen vor. Der gedruckte Bericht schildert ihre Einlassungen als schlagende Beweise für Janes »Wesen«, wiewohl sie nicht das Mindeste darüber aussagten, was sich im Pavillon tatsächlich zugetragen hatte. Die Jury befand, sie habe genug gehört, und sprach Beck auf der Stelle frei. Der Freispruch bewies keineswegs die Wahrheit seiner Version; er besagte lediglich, dass die Geschworenen den Raubvorwurf für nicht erwiesen hielten.

Die Erregung, die darauf folgte, schwappte weit über den Urteilsspruch hinaus. Jane wurde unter Pfiffen und Gejohle aus dem Saal getrieben. Die Sheriffs mussten ihr eine Eskorte von Constablern beigeben, um sie der Wut der Menge zu entziehen. Borrow wendet sich alsdann der Episode um einen Admiralitätsboten namens Evans zu, den sie auf dem Strand angesprochen haben soll. Dieser gab an, sie sei an seiner Seite gegangen, habe ihn bezichtigt, sie bestohlen zu haben, und öffentlich nach den Wachen gerufen. Ein gewisser William Blogg, dem ihr Name geläufig war, riet Evans, sie zur Wache zu führen. Dort behauptete der Wachhabende, sie habe Geld aus der Tasche gezogen und erklärt, sie habe keine Erpressung nötig, da sie über hinreichend eigene Mittel verfüge.

Diesmal standen Janes Worte der Darstellung des Boten schroff entgegen. Sie legte dar, wie sie überhaupt auf die Straße geraten war: Nach vergeblicher Suche nach einer früheren Dienstherrin in Woolwich habe sie ihre Kammer anderweitig vermietet vorgefunden. Sie habe ihren Koffer zu einer neuen Bleibe geschafft; doch der vormalige Vermieter sei ihr nachgestellt und habe die neuen Wirtsleute bewogen, ihr die Tür zu weisen. Nach ihrer Aussage wartete sie nahe der Kirche auf einen Mann, dem sie über ihre Suche Rechenschaft schuldig war. Sie behauptete, Evans habe sie nahe St. Clement angesprochen, sie ins Theater nötigen wollen, sie daraufhin beschimpft und zur Wache geschleift. Sie bestritt entschieden, behauptet zu haben, er habe sie beraubt. Das Vorverfahren endete mit ihrer Überstellung an die Assisen von Westminster. Im Gefängnis von Tothill Fields legte man sie in eine abgesonderte Zelle, um sie vor den Mithäftlingen zu schützen. Der Magistrat hielt ihr Benehmen für unzusammenhängend und wähnte sie von Sinnen; Borrow bemerkt, sie habe sich taub gestellt, manche Worte aber sehr wohl vernommen. Es handelt sich hierbei um die Mutmaßungen des Autors, keineswegs um einen ärztlichen Befund.

Am 24. Oktober hielt Evans seinen Vorwurf nicht aufrecht, und Jane wurde freigesprochen. Es war jener Abgang unter Bewachung, von dem eingangs die Rede war.

Nach Westminster folgt Borrow ihren Spuren nach Windsor. Dort soll sie einen Träger namens Silver beschuldigt haben, ihr auf dem Weg zwischen Slough und Eton fünfzehn Schillinge entwendet zu haben. Der Magistrat wies die Klage wegen offenkundiger Widersprüche ab. Einwohner erkannten sie wieder, woraufhin sie die Stadt eilig verließ. Das Buch berichtet schließlich, sie sei im New Compter eingesperrt und nach Feststellung ihres Wahnsinns nach Bedlam überstellt worden. Es hebt ihr wechselhaftes Gebaren hervor – Weinen, Zittern, Blicke des Trotzes –, liefert indessen weder ein klinisches Protokoll noch ein fundiertes Gutachten.

Borrow legt ihr im Augenblick der Verlegung Tränen und einen letzten Widerspruch in den Mund: Sie habe beharrt, nicht wahnsinnig zu sein. Ein Verwandter begleitete sie. Die Chronik, die sie so bereitwillig durch die Schmähungen anderer gezeichnet hatte, bewahrt so ihre Weigerung noch an der Schwelle der Anstalt. Was späterhin aus jener Frau ward, über deren Schicksal die Gerichte so viele Versionen hörten und so wenig Gewissheit hinterließen, bleibt im Dunkel.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Der technische Archivtitel verzeichnet das Jahr 1798, doch das Kapitel enthält Gerichtsverhandlungen und Episoden, die auf 1799 datiert sind. Die Zusammenstellung folgt nur stellenweise der Chronologie und verquickt verschiedene Begebenheiten. Die zeitliche Diskrepanz zwischen dem Vorfall in den Kensington Gardens, dem Prozess und den übrigen Ereignissen wird getreu wiedergegeben, ohne geglättet zu werden. Externe Gerichtsakten wurden nicht beigezogen. Die innere Chronologie bleibt ungelöst (Titel 1798, Beck-Prozess September 1799, Vorfall zu Weihnachten 1799 laut Text dennoch früher). Der Bericht verzichtet auf unbelegte Jahresfestlegungen. Ein unabhängiger medizinischer Befund liegt nicht vor.

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