Der ehrwürdige Charles Herbert Jenner bat um ein Darlehen von zweihundert Pfund. Vor Gericht berichtete er, John Minter Hart habe diesen Betrag auf ein Papier gesetzt, das er ihn soeben hatte akzeptieren lassen, und sei sodann mit dem Schriftstück davongegangen, fest versprechend, sogleich mit dem Gelde zurückzukehren. Hart sah er nicht wieder. Als der Wechsel schließlich vorgelegt wurde, wiesen die Ziffern fünfhundert Pfund aus. Zwischen beiden Summen war ein Schriftzug unter der Einwirkung einer Säure gewichen; der Rechtsstreit drehte sich alsdann um eine weit verwickeltere Frage als eine bloße Verschiedenheit der Tinte: Was bedurfte es des Beweises, damit die Fälschung den verfolgten Straftatbestand vollauf erfüllte?
Harts Prozess wegen des gegen Jenner gerichteten gefälschten Wechsels fand im Dezember 1836 statt. Doch in der Chronik von Camden Pelham reichte Harts Geschichte um drei Jahre zurück und führte über ein anderes Opfer, eine andere Reihe von Wechseln und einen gänzlich anderen Spruch. Man muss diese beiden Vorgänge getrennt betrachten: Die Hart zugeschriebenen Machenschaften um die Wechsel Dugdale Astleys hatten nicht zu seiner Verurteilung geführt; die Geschworenen von 1836 hingegen sprachen ihn des Wechselfälscherdelikts zum Nachteil Jenners schuldig.
Im Juli 1833 suchte Astley nach einem vorübergehenden Vorschuss. Eine Anzeige im Morning Post versprach zwanzigtausend Pfund, darzuleihen an begüterte Herren gegen Entrichtung von Zinsen. Astley erbat fünftausend Pfund und legte seine familiären Verhältnisse sowie sein Vermögen dar. Ein mit »J. Morton« unterzeichneter Brief ging ihm als Antwort zu; der Mann, der ihn auf Basing Park aufsuchte, war nach Darstellung der von Pelham zusammengefassten Anklage Hart unter geborgtem Namen. Man erörterte die Bedingungen und einigte sich auf kurzfristig verlängerbare Wechsel gegen Zins.
Hart brachte zehn Stempelblätter zu sechs Schillingen bei und forderte Astley auf, auf jedes ein Akzept über fünfhundert Pfund zu setzen. Astley trug die Formel und den Namen seiner Bank ein, unterzeichnete jedoch, so der Bericht der Verhandlung, die Wechsel nicht mit seinem Namen am Fuße des Papiers. Hart nahm sie an sich und versicherte, das Geld werde alsbald bereitstehen. Kein Darlehen ging ein. Die zugesagten Zusammenkünfte wurden vertagt; alsdann kündigte ein Henry Palmer zugeschriebener Brief an, dieser habe einen der Wechsel erhalten und vermöge einen weiteren zu diskontieren. Palmer forderte Astley auf zu bestätigen, dass die Papiere in gehöriger Ordnung seien.
Astley schwieg. Der Brief weckte seinen Argwohn; Nachforschungen aus seinem Umfeld brachten Hart und Palmer miteinander in Verbindung. Der Bericht vermeldet daraufhin einen neuen Druck: Palmer soll gedroht haben, an Astleys Vater und dessen Schwiegervater wegen der Wechsel zu schreiben, und sodann angeboten haben, sie gegen ein hohes Entgelt zurückzugeben. Anzeigen erschienen in den Blättern, Zusammenkünfte bei den Anwälten wurden anberaumt, doch eine Einigung misslang. Pelham schildert diesen Vorfall als wohlüberlegtes Vorgehen; die Einzelheiten entstammen dem Vortrag der Anklage und den von ihm zusammengefassten Zeugenaussagen, nicht einem dem Bande beigegebenen vollständigen Protokoll. Astley antwortete Palmer nicht. Gleichwohl ließ er eine Annonce einrücken, in der »O. P. Q.« aufgefordert wurde, seine Advokaten aufzusuchen. Bei der Zusammenkunft fragte Henson, was Palmer für die Herausgabe der Wechsel fordere: zwanzig Schilling pro Pfund, erwiderte jener. Astley wies dies zurück. Am folgenden Tage bot Palmers Sachwalter zehn Schilling pro Pfund, sodann fünf; beide Gebote wurden verworfen, und die Unterhandlung brach ab. Diese Weigerung verwandelte die Drohung noch nicht in einen gerichtlichen Beweis, doch machte sie den Gegenstand des Briefwechsels greifbar: die Wiedererlangung von Papieren, für die nie ein Darlehen ausgezahlt worden war.
Palmer wurde im Oktober 1833 vor den Middlesex Sessions angeklagt. Die Anklage legte ihm zur Last, zehn von Astley akzeptierte Wechsel angenommen zu haben, wohl wissend, dass sie gestohlen worden waren. Der Bericht vermerkt einen Schuldspruch und eine Strafe von vierzehn Jahren Verbannung. Hart wurde hernach am 2. Dezember gesondert der Prozess gemacht. Diesmal erkannte der Richter, dass keine Felony erwiesen sei, da kein Eigentum Astleys entwendet worden war. Er wies die Geschworenen an, auf Nichtschuldig zu erkennen. Pelham fügt hinzu, dass auch Palmers Verurteilung für rechtswidrig befunden und jener auf freien Fuß gesetzt wurde.
Dieser erste Prozess griff dem Fall Jenner, drei Jahre darauf, nicht vor. Im Juli 1836 hatte der bei Cardiff ansässige Geistliche auf eine Darlehensanzeige unter der Anschrift eines gewissen Blake am Haymarket geantwortet. Hart traf ihn in Chislehurst. Jenner wünschte zweihundert Pfund auf zwölf Monate und willigte in einen Zins von fünf Prozent auf den Wechsel ein. Am nächsten Tage, im Hause von Jenners Vater, legte Hart ihm eine Stempelmarke vor und zeigte ihm zugleich, was jenem wie ein Scheck der Bank of England erschien; er forderte ihn auf zu schreiben: »Akzeptiert — Charles Jenner.«
Ehe er unterzeichnete, so Jenner, habe er gesehen, wie Hart Ziffern in die linke Ecke setzte: zweihundert Pfund. Hart nahm das Papier wieder an sich und versprach, in einer halben Stunde mit dem Gelde wiederzukehren. Auf sein Geheiß hatte Jenner den Wechsel zahlbar bei der Bank of England gestellt. Das Darlehen traf niemals ein; mehrere Briefe folgten, doch sah Jenner Hart nicht wieder. Als das Papier im Prozess vorgelegt wurde, nahmen die Ziffern für fünfhundert Pfund die Stelle der zweihundert ein, die er gesehen zu haben beteuerte.
John William Edwards steuerte der Verhandlung einen weiteren Faden bei. Er bekundete, das Papier von Hart zu einem Preise von fünf Schilling pro Pfund erhalten zu haben; damals habe es sich, seinen Angaben nach, um ein Blankoakzept gehandelt, versehen mit einem Flecken in der Ecke. Edwards berichtete, er habe es Hart daraufhin zurückgegeben, damit es gezogen und indossiert werde. Es kam mit dem Namen »C. Taylor« zu ihm zurück. Nach derselben Aussage soll Hart ihm gesagt haben, der Wechsel stamme durch Vermittlung eines Mannes namens Elliott von Jenner, und ein Käufer, Pook, habe lediglich hundert Pfund dafür geboten. Edwards sollte weitere fünfzig Pfund zahlen, falls der Wechsel eingelöst würde. Eine chemische Untersuchung, von Pelham angeführt, ergab, dass die Stelle, an der Jenner die Zahl 200 gesehen haben wollte, mit Säure behandelt worden war: Die Tinte war getilgt und an ihrer Statt die Zahl 500 niedergeschrieben worden. Die Zeugnisse beschrieben mithin eine materielle Umgestaltung; der Streit vor den Geschworenen betraf jedoch gleichermaßen die rechtliche Einordnung der Tat.
Die Verteidigung brachte vor, die Tatsachen begründeten zwar einen Betrug, erwiesen jedoch nicht die genaue Fälschung, auf welche die Anklageschrift abzielte. Der Richter befand im Gegenteil, die Anklage werde durch die Beweise gestützt. Die Geschworenen sprachen Hart schuldig. Sein Schuldspruch wurde hernach von den fünfzehn in der Exchequer Chamber versammelten Richtern geprüft und bestätigt. Am 7. Februar 1837 wurde Hart zur lebenslangen Deportation verurteilt.
Pelham nennt kein genaues Datum für sein Ableben. Er schreibt lediglich, Hart sei nach seiner Überfahrt nach Van-Diemens-Land dort nach kurzem Aufenthalt gestorben. Zum Zeitpunkt seiner Verurteilung, so präzisiert der Kompilator, zählte Hart zweiunddreißig Jahre und bezeichnete sich als Solicitor. Pelham hält es für plausibel, dass er eine juristische Ausbildung genossen hatte und zur Praxis zugelassen worden war, stellt diese Annahme jedoch selbst als biographische Vermutung dar. Die Chronik zeichnet ihn als Geldverleiher, der mit Annoncen und Anleihen unter falschem Namen wohlvertraut war; das moralische Urteil über die Person ist dasjenige des Kompilators. Der gerichtliche Fortgang hingegen lässt sich an zwei grundverschiedenen Ausgängen ermessen. Im Jahre 1833 verließ Hart den Gerichtssaal als freier Mann, nachdem der Richter erkannt hatte, dass keine Felony erwiesen sei, da kein Astley gehörendes Gut gestohlen worden war. Im Jahre 1836 erkannten die Geschworenen auf die gegen Jenner gerichtete Fälschung, und fünfzehn Richter bestätigten das Urteil. Derselbe Mann war zweimal durch die Pforten des Gerichts geschritten; das Papier jedoch hatte nicht dasselbe Zeugnis abgelegt.
