Als Lyon am 9. Oktober 1793 kapitulierte, setzte der Fall der Stadt dem Kriege keineswegs ein Ende. Er verlegte lediglich dessen Schauplatz und wechselte die Werkzeuge. Champagnac berichtet, dass der Nationalkonvent nach Beendigung der Belagerung befahl, all jene, die zu den Waffen gegriffen hatten, zu ergreifen und vor ein Militärgericht zu stellen, die Bevölkerung zu entwaffnen und die Stadt selbst dem Erdboden gleichzumachen; sie sollte ihren Namen verlieren und fortan Commune-Affranchie heißen. Das Dekret nahm indessen die Häuser der Armen, die Manufakturen, die Hospitäler und die öffentlichen Baudenkmäler ausdrücklich aus. Diese Ausnahme inmitten eines Vernichtungsbefehls verdeutlicht in der Schilderung den tiefen Abgrund zwischen dem Buchstaben des Gesetzes und der angekündigten Gewalt.
Kaum eingetroffen, soll Collot d’Herbois eigenhändig mit einem Hammerschlag das erste Haus bezeichnet haben, das fallen sollte. Champagnac vermeldet, dass auf dieses Zeichen hin achthundert Arbeiter daran gingen, die prächtigsten Straßen niederzureißen – ein Zerstörungswerk, das elfieinhalb Millionen Livres verschlang. Doch das Schleifen der Mauern war nur ein Teil des Vorhabens. Eine fünfköpfige revolutionäre Kommission sollte über die Menschen zu Gericht sitzen. Der Chronist beschreibt diese Richter in Kriegstracht, mit langem Schnurrbart, rotem Federbusch, den Säbel an der Seite und ein kleines Beil auf der Brust getragen. Zwei tägliche Sitzungen im Hôtel-de-Ville verwandelten das Richteramt in eine atemlose Abfolge von Urteilssprüchen.
Die Richtschnur, von der er berichtet, erschöpfte sich in wenigen Fragen: nach dem Namen, dem Stande, dem Verhalten während der Belagerung und der Denunziation. An die Antwort schloss sich keine Erörterung der Klagepunkte an; das Zeichen des Richters entschied alles. Champagnac schreibt, dass der erste Richter sein Beil berührte, um zur Guillotine zu verurteilen; der zweite legte die Hand an die Stirn, um den Angeklagten vor das Erschießungskommando zu schicken; der dritte streckte die Hand flach auf dem Tische aus, um ihn vom Tode freizusprechen. Die Tatbestände, welche die Chronik aufzählt, dehnten die Lebensgefahr noch weiter aus: während der Belagerung gekämpft zu haben, Mitleid mit Priestern bekundet zu haben, den Klubisten entgegengetreten zu sein, ohne Kokarde erschienen zu sein oder schlichtweg reich zu sein.
Sieben Personen, so besagt derselbe Bericht, wurden alle zehn Minuten vorgeführt; kaum waren sie verzeichnet, wichen sie schon den nächsten sieben. Die Keller des Rathauses füllten sich mit Gefangenen, die ihres Schicksals harrten. Um sie her versammelt die Chronik eigens aus Paris herbeigeorderte Truppen und Zerstörungsbefehle, die einander jagten. Sie berichtet sogar, man habe erwogen, Minen zu zünden, um das Zerstörungswerk zu beschleunigen und die in den Verliesen zusammengepferchten Häftlinge auf einen Schlag zu tilgen – ein Plan, den Collot vor dem Konvent zur Sprache gebracht haben soll. Er wurde freilich verworfen; die Verurteilten führte man stattdessen vor die Kanonen.
Ein erster Zug, wie Champagnac ihn schildert, nahm seinen Anfang mit neunundsechzig jungen Männern, die man aus dem Gefängnis von Roanne holte. Man führte sie nach Les Brotteaux, die Hände je zu zweit zusammengebunden, zwischen zwei parallelen Gräben hindurch, die von Soldaten bewacht wurden. Die Geschütze waren unmittelbar auf sie gerichtet. Die Chronik berichtet, dass die Opfer singend voranschritten und die Salve sie traf, ohne jedoch alle sofort zu töten. Da überschritten die Soldaten die Gräben und machten jene, die noch atmeten, mit Säbelhieben nieder. Zwei Stunden später, so schreibt der Verfasser, war das Leben in etlichen noch immer nicht erloschen. Dieser Bericht lässt die Hinrichtung nicht im Donnern einer Salve verhallen: er zeigt das grausame Nachsetzen der Streiche und das lange Ringen der Leiber mit dem Tode.
Am folgenden Tage sollte dieselbe Marter über eine Schar von zweihundertacht Personen verhängt werden, die man im Gefängnis zusammengetrieben hatte. Fünfzehn Gefangenen, so heißt es, gelang in der Nacht die Flucht. Um die Zahl vollzumachen, griffen die Häscher Dienstmänner von der Straße auf und fügten andere Häftlinge hinzu; mehrere beteuerten vergeblich, man habe sie anstelle eines Verurteilten festgenommen – auch sie wurden vor die Kommission geschleppt, die sie nicht einmal anhörte. Die Zählung selbst geriet ins Wanken: Auf der Morand-Brücke zählten die mit der Hinrichtung Betrauten zweihundertzehn Köpfe. Champagnac legt Collot jene Antwort in den Mund, als man ihn wegen dieses Unterschieds befragte: „Was liegt daran […], ob es zwei mehr sind; wenn sie heute daran glauben müssen, geschieht es eben nicht morgen.“
Die Gefangenen wurden mit auf den Rücken gebundenen Händen an ein langes Tau gefesselt, das an den Weidenbäumen einer Allee befestigt war; ihnen gegenüber warteten die Soldaten mit zwei Kanonen. Auf das Signal hin zerrissen Gewehrsalven und Kartätschengeschosse die Reihen. Als das Seil riss, suchten einige Verstümmelte zu fliehen; die Reiterei holte sie laut Champagnac jedoch ein, ehe Gewehrkolben und Bajonette das blutige Werk vollendeten. Auch hier bezeugt der Autor, dass mehrere Opfer noch am folgenden Tage atmeten. Die Zahlen, das Bild und die Worte entstammen seiner Chronik; sie sind als das nachträgliche Zeugnis zu lesen, das er verfasste, nicht als ein im Wortlaut wiedergegebenes Protokoll jener Tage.
Aus dieser Kette von Verurteilungen hebt die Erzählung einzelne Schicksale hervor, die durch den Wink eines Richters oder das Eintreffen einer Botschaft noch eine Wendung nehmen konnten. Laurenson, ein Munizipalbeamter, stand auf der Liste der Verurteilten, obgleich seine Gemeinde seine Freilassung gefordert hatte. Champagnac beschreibt ihn als bereits auf dem Richtbrett liegend, als ein Gendarm die Begnadigung überbrachte. Man band ihn los; er war gerettet, doch hatte er den Verstand verloren. Der Chronist legt ihm Worte bei, die weniger eine Erlösung beschreiben als vielmehr ein Richtfest, das sich seiner Seele bereits unauslöschlich eingebrannt hatte: Er fragte verstört, ob sein Kopf nicht schon am Boden liege, und wähnte, das Blut über seine Schuhe rinnen zu sehen.
Ein weiteres Opfer, das Champagnac namentlich nennt, ist die sechzehnjährige Marie Adriam. Sie hatte sich, so berichtet er, in Männerkleider gehüllt und während der Belagerung bei der Artillerie gedient. Befragt, weshalb sie gegen ihr Vaterland geschossen habe, erwiderte sie stolz, sie habe es verteidigt. Die Chronik gedenkt auch des Loses eines anderen Mädchens desselben Alters, das verurteilt wurde, weil es die Kokarde verweigerte. Ein Richter ließ ihr eine solche an die Haube heften und bedeutete ihr, sie sei damit gerettet; sie jedoch riss sie herab und gab sie zurück. Diese einzelnen Begebenheiten wenden den Blick für einen Augenblick von der namenlosen Menge ab und lenken ihn auf zwei entschlossene Entschlüsse: Die eine bekennt sich zu dem, was sie für die Stadt getan hat, die andere weigert sich, das Zeichen anzunehmen, das ihr das Leben gerettet hätte.
Dasselbe Kapitel stellt der Verurteilung Taten des Mutes und der Aufopferung gegenüber. Der ältere der Gebrüder Bruyset, von Krankheit daniedergestreckt, vermochte nicht vor der Kommission zu erscheinen; sein Bruder soll sich an seiner Statt dargeboten haben. Auf die Frage, ob die Unterschrift auf dem Notgeld der Belagerung die seine sei, habe er geantwortet, es sei in der Tat die Unterschrift Bruyset, und so die Doppeldeutigkeit genutzt, um das Leben des Bruders zu schirmen. Champagnac berichtet ferner von Badger, dessen Bruder verwundet war; er ließ sich an dessen Stelle festnehmen und wahrte beharrlich das Schweigen, obschon ein einziges Wort genügt hätte, ihn zu retten. Der Chronist zeichnet diese Handlungen als freie Entschlüsse im Angesichte des Todes, ohne den Männern andere Beweggründe zu unterlegen.
Auch die Priester treten auf diesen Seiten als Verurteilte hervor, die allein um ihres Standes willen verfolgt wurden. Champagnac berichtet von der Antwort eines Geistlichen, der den Tod willig auf sich nehmen wollte, sofern die Richter ihrem Gesetze gehorchten, da das seine ihm gebiete, seinen Feinden zu vergeben. Einem Pfarrer aus Amplepuis legt er die Replik an den Präsidenten bei, der ihn höhnisch fragte, ob er an die Hölle glaube: „Wie sollte ich daran zweifeln“, sprach er, „da ich Sie doch vor mir sehe?“ In der Szene jenes jungen Mädchens, das um den Tod flehte, nachdem es Brüder und Vater verloren hatte, willfahrte die Kommission der Bitte laut demselben Bericht nicht und ließ sie fortschaffen. Diese Ausnahmen brachten das Räderwerk nicht zum Stillstand; sie zeigten lediglich dessen seltene Augenblicke des Zauderns oder die unerschütterliche Seelenstärke jener, die es zermalmte.
Champagnac weitet sein Gemälde sodann auf andere Städte aus und berichtet namentlich von Hinrichtungen in Toulon nach der Rückeroberung des Platzes im Dezember 1793. Doch das Lyoner Geschehen behält seinen ganz eigenen Rhythmus: Die Belagerung endet, das Dekret verheißt die Zerstörung, eine Kommission verwandelt die Fingerzeige ihrer Glieder in Todesurteile, und die Züge führen ganze Scharen nach Les Brotteaux. Zwischen den von vornherein festgelegten Zahlen und den zwei überzählig hinzugefügten Männern, zwischen der Begnadigung, die Laurenson erreichte, und dem Schweigen Badgers lässt die Chronik eine Justiz erstehen, in der das Los des Einzelnen weniger von einer förmlichen Untersuchung abhing als von einem augenblicklichen Entschluss. Die Stadt mochte ihren Namen wechseln; jene aber, die in ihren Kellern warteten, besaßen kein Mittel, das Zeichen abzuwenden, das über sie verhängt worden war.
