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Justiz & Skandale · Frankreich

Die Loire unter Carrier

Nach Nantes entsandt, um den Aufstand in der Vendée niederzuschlagen, lässt Carrier zahllose Gefangene einkerkern und veranstaltet, folgt man den von Champagnac überlieferten Berichten, massenhafte Ertränkungen auf der Loire. Vom Wohlfahrtsausschuss abberufen, muss er sich im Oktober 1794 vor Gericht verantworten und wird zum Tode verurteilt.

Als der Name der Madame Lefèvre aufgerufen wurde, hielt der Mann inne, der sie zur Loire führen sollte. Er kannte sie noch aus Paris; damals, als er sich mühsam als Wasserträger verdingte, hatte sie ihm einst beigestanden. Er erkannte sie unter den Gefangenen, schnitt den Strick durch, der sie an die übrigen fesselte, und nahm sie unter seinen Schutz. Diese Szene, überliefert von Champagnac, vermochte den Lauf der Gewalttaten in Nantes freilich nicht aufzuhalten. Sie offenbart vielmehr deren blanke Willkür: Mitten in einer Razzia konnte ein flüchtiges Wiedersehen das Leben einer einzelnen Frau retten, ohne dass die Macht bestanden hätte, auch nur deren Nachbarin vor dem Tode zu bewahren.

In den ersten Tagen der Revolution war Carrier als Prokurator in Aurillac tätig gewesen. Sein Eifer zog bald die Aufmerksamkeit der revolutionären Machthaber auf sich, und so ward er nach Nantes entsandt, um den Widerstand der Vendée mit harter Hand zu brechen. Die Chronik Champagnacs aus dem Jahre 1833 stützt sich ausgiebig auf das Geschichtswerk der Revolution von Adolphe Thiers. Die Carrier zugeschriebenen Äußerungen, die Opferzahlen sowie mancher Schauderbericht rühren aus jener späten und parteiischen Darstellung her; sie sind mithin als Zeugnisse aus zweiter Hand zu werten und keineswegs als Augenzeugenberichte des Chronisten selbst.

Nantes war zu jener Zeit der Zufluchtsort unzähliger Vendéer, die den blutigen Gefechten bei Le Mans und Savenay entronnen waren. Thiers, auf den sich Champagnac beruft, schildert, wie die Vertriebenen unter dem unerbittlichen Druck der Truppen in Scharen herbeiströmten. Tausende wurden in den Kerkern der Stadt zusammengepfercht. Die örtlichen Behörden, so hält die Überlieferung fest, hatten jenen, die ihre Waffen niederlegten, Gnade verheißen. Carrier soll sich jedoch geweigert haben, dieses Gelöbnis zu achten. Denen, die für die Einhaltung eintraten, hielt er angeblich die Drohung entgegen, die Richter selbst auf das Schafott zu schicken.

Der Streit beschränkte sich keineswegs allein auf die Gefangenen der Vendée. Nach den Unruhen zugunsten der Girondisten in Nantes trachtete Carrier danach, auch jene Bürger zu bestrafen, die des Föderalismus oder der königstreuen Gesinnung verdächtigt wurden. Zunächst wurde eine revolutionäre Kommission eingesetzt, um die Häftlinge zu verhören. Der Version von Thiers zufolge wurden etliche Vendéer füsilieret und manche Bürger von Nantes guillotiniert. Doch diese förmlichen Verfahren erschienen dem Gesandten bald allzu schleppend. Die Erschießungen hinterließen die Leichen im Freien, und in einer ohnehin ausgezehrten Stadt nährte ihr Anblick die Furcht vor verheerenden Seuchen. Die Loire durchfloss Nantes; und dieser Strom sollte nun, schenkt man der Chronik Glauben, zum Werkzeug eines planmäßigen Massenmordes werden.

Der erste Gefangenentransport, den der Bericht mit diesem Verfahren in Verbindung bringt, bestand aus Priestern. Neunzig Geistliche wurden unter dem Vorwand einer Deportation auf eine Gabarre gepfercht; fernab der Stadt ließ man das Schiff schließlich auflaufen. Champagnac übernimmt von Thiers die Behauptung, dieses Unternehmen habe als „erster Versuch“ gedient. In der Folgezeit sollen die Gefangenen nachts aus ihren Zellen geholt, zu Gruppen von ein- oder zweihundert zusammengestellt und zu Booten geführt worden sein, die eigens für den Untergang hergerichtet waren. Die Vollstrecker verschlossen die Luken und entfernten sich, ehe Zimmerleute die Bordwände mit Äxten zertrümmerten. Thiers schätzt die Zahl der durch diese Ertränkungen Umgekommenen auf vier- bis fünftausend Menschen; diese Schätzung wurde vom Chronisten wörtlich übernommen.

Die Berichte sprechen jedoch nicht nur von Männern. Auch Frauen und Kinder befanden sich unter den Verhafteten. Nach der Niederlage bei Savenay hatten Bürgerfamilien in Nantes verwaiste Kinder aus der Vendée bei sich aufgenommen. Carrier soll befohlen haben, sie ihm auszuliefern, und nannte sie dabei angeblich „junge Wölfe“. Champagnac berichtet, der Großteil dieser Kinder sei alsdann in den Fluten ertränkt worden. Gestützt auf ein Memoire, dessen Herkunft er an dieser Stelle nicht näher darlegt, führt er zudem an, an einem einzigen Tage seien fünfhundert Kinder ermordet worden. Die Quelle schildert zwar deren Flehen, bietet jedoch weder eine Namensliste noch eine nachprüfbare Zählung; es gebietet daher die historische Redlichkeit, diese Angaben als Behauptungen zu kennzeichnen, statt sie als unumstößliche Tatsachen hinzustellen.

In diesen Aufzeichnungen erscheint die Loire gleichermaßen als Verkehrsweg und als finsterer Ort, an dem man jede Spur zu tilgen suchte. Thiers beteuert, dass mitunter Boote voller Leichen an die Oberfläche stiegen, wenn Schiffe ihre Anker warfen. Er beschreibt die Vögel, die in Scharen an die Ufer gelockt wurden, das behördliche Verbot des Fischfangs und die Seuchen, die sich mit der herrschenden Hungersnot mengten. Zu dieser düsteren Last gesellt die Chronik das Carrier zugeschriebene Gebaren: Er habe jeden bedroht, der für einen Inhaftierten um Gnade bat, und öffentlich anschlagen lassen, dass Bittsteller selbst unverzüglich in Ketten gelegt würden. Auch den Klagen über den Mangel an Lebensmitteln verweigerte er jedes Gehör.

Eine weitere bewaffnete Truppe, in den Akten als „Kompanie Marat“ bezeichnet, durchstreifte die Straßen und das Umland. Champagnac schreibt ihr willkürliche Verhaftungen, Plünderungen und Morde zu, ohne jedoch die einzelnen Vorfälle zeitlich stets genau einzuordnen. Er erwähnt ferner eine Kompanie afrikanischer Herkunft, die unter dem Befehl Carriers gestanden haben soll, und nennt einen gewissen Pinard als deren Anführer. Die Vorwürfe schwerster Gewaltverbrechen und Bluttaten, die dem folgen, wiegen schwer; sie entstammen der Schilderung Champagnacs sowie den von ihm herangezogenen Schriften, deren genaue Quellenlage hier unbenannt bleibt. Anhand dieser Blätter allein lassen sie sich nicht zweifelsfrei verifizieren.

Die Begebenheit um Madame Lefèvre verleiht dieser Willkürherrschaft eine bemerkenswerte, wenn auch eng begrenzte Wendung. Der Chronik nach hatte die Frau bereits ihren Gatten, ihren Sohn und ihre Tochter verloren, ehe sie selbst festgenommen wurde. Der Wasserträger, der sie erkannte, gehörte zu jenen Männern, die mit der Bewachung der Verurteilten betraut waren. Er schnitt ihre Fesseln durch und erklärte sie zur Patriotin. Sie bat sogleich auch um die Freilassung ihrer Nachbarin, deren Unschuld sie ebenso beteuerte. Der Mann entgegnete ihr jedoch, jedes weitere Beharren bringe sie beide an den Galgen. Die Nachbarin verblieb mithin unter den Todgeweihten. Der Bericht behauptet keineswegs, dieser Akt der Barmherzigkeit habe an den allgemeinen Befehlen etwas geändert; er entriss lediglich eine einzelne Frau dem Verderben, und mehr lässt sich historisch daraus nicht folgern.

Carrier wurde schließlich vom Wohlfahrtsausschuss nach Paris zurückgerufen, der nach Thiers’ Worten den Aufruhr zwar ersticken, den maßlosen Ausschreitungen seines Abgesandten jedoch Einhalt gebieten wollte. Die Chronik datiert seinen Prozess auf den 16. Oktober 1794. Vor den Schranken des Gerichts bezichtigten ihn Philippe Fronjoly und weitere Zeugen, die sogenannten „republikanischen Hochzeiten“ ersonnen zu haben – eine zynische Bezeichnung, unter der man der Anklage zufolge das paarweise Zusammenbinden und Ertränken von Verurteilten verstand. Dies freilich waren Vorwürfe im Rahmen einer Gerichtsverhandlung, die nicht allein dadurch zur erwiesenen Tat werden, dass sie vor Zeugen ausgesprochen wurden.

Ein anderer Zeuge namens Naudy gab zu Protokoll, er habe sich mit mehreren Generälen im Hause Carriers befunden, als Grandmaison verkündete, es seien „zweitausendachthundert abgefertigt“ worden. Auf die Frage nach dem Sinn dieser Worte habe Carrier erwidert, es handle sich um Personen, die man in die „nationale Badewanne“ hinabgelassen habe. Diese Aussage verdeutlicht, mit welchem Jargon im Umfeld des Volksvertreters über das Morden gesprochen wurde. Sie gestattet es für sich allein jedoch nicht, die kolportierten Zahlen mit der Gesamtzahl der Opfer gleichzusetzen oder jede einzelne Unternehmung lückenlos zu rekonstruieren.

Champagnac verweist schlussendlich auf den „Sänger des Mitleids“, womit er jenen Dichter meint, der diese Schreckenstage in Verse fasste, und beschließt seinen Bericht mit dem Richtspruch über Carrier. Er hält fest, das Verfahren habe Gräueltaten ans Licht gebracht, die „nur allzu wohl erwiesen“ gewesen seien, woraufhin Carrier zum Tode verurteilt wurde. Den genauen Tag des Urteilsspruchs oder die Einzelheiten der Hinrichtung verschweigt die Quelle an dieser Stelle. Der letzte gesicherte Fixpunkt ihrer Darlegung bleibt somit der Prozess vom Oktober 1794 und das an seinem Ende verhängte Todesurteil. In Nantes hinterlässt der Name Carrier in dieser Chronik überfüllte Kerker, versenkte Schiffe auf der Loire und eine Kette finsterer Anschuldigungen, deren Echo uns durch die Schriften späterer Chronisten bis heute erreicht.

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Vollständige Lektüre von Kapitel XXIV aus Band V von Champagnac (1.697 Wörter nach Leerraumzählung der Quelldatei), SHA-256 der Vorlage: 261d35a45498ea679e4f46e089af9ea81dbc3284fdf9d65eb97b1a75e7a29e78. Die zeitliche Einordnung stützt sich auf das von Champagnac auf den 16. Oktober 1794 datierte Gerichtsverfahren. Die Darstellung beruft sich maßgeblich auf Thiers’ Geschichte der Französischen Revolution und nimmt Bezug auf weitere Memoiren, ohne deren Urheber stets namentlich zu nennen. Zitate, Opferzahlen und Gräueltaten, die anderweitig nicht urkundlich belegt sind, werden daher ausdrücklich als Überlieferung aus den zitierten Berichten gekennzeichnet und nicht als eigene Tatsachenfeststellung des Chronisten behandelt. Dieser vermeldet zwar das Todesurteil, nennt jedoch weder das Datum der Verkündung noch Einzelheiten der Exekution. Narrativer Abgleich: Die Überprüfung auf die Namen Carrier, Carrier in Nantes sowie die Ertränkungen von Nantes im geprüften Bestand und den Entwürfen erbrachte keine weiteren eigenständigen Abhandlungen zu diesem Fall; sonstige Erwähnungen von Nantes betreffen andere Akteure oder Begebenheiten.

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