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Justiz & Skandale · England

Die Hundert-Pfund-Note

In London stand Frederick Schmidt unter der Anklage, den Nennwert von Banknoten mit Beihilfe des Barons und der Gräfin Vanloden verfälscht zu haben. Die Zeugenaussagen stammten aus dem Kreis seiner Helfershelfer, deren Unschuld Schmidt seinerseits vehement bestritt.

In London waren zwei Banknoten verfälscht und in Zahlung gegeben worden, ehe das Kontrollregister der Bank den Betrug ans Licht brachte. Der Baron und die Gräfin Vanloden hatten daran teil, und ihre Zeugenaussage bildet den Hauptbericht über jene Machenschaften, die man Frederick Schmidt zur Last legte.

Schmidt war in Breslau geboren, in einer Familie, die der Verfasser als ehrbar und wohlhabend beschreibt. Man gab ihm eine für den Kaufmannsstand taugliche Bildung, doch eignete er sich weit umfangreichere Kenntnisse an, als dieser Beruf erforderte. Er war mehrere Jahre lang in seiner Geburtsstadt tätig und unterhielt brieflichen Verkehr mit Hamburg, Amsterdam und anderen Handelsplätzen. Auf Drängen seiner Freunde sehr jung mit einer Frau von beträchtlichem Vermögen vermählt, trennte er sich von ihr, nachdem ein Zwist das gemeinsame Leben zerrüttet hatte. Die Chronik vermeldet weder die Ursache dieses Bruchs noch den Anteil, den er an seinem Fortgang hatte.

Er war bereits mehr als ein Jahr zuvor nach England gereist, um gewisse Geschäfte zu besorgen. Nun kehrte er in Begleitung des Barons und der Gräfin Vanloden zurück. Die Zeitgenossen waren uneins über das Verhältnis, das sie verband: Einige hielten Schmidt für den Diener des Barons; er selbst behauptete, sie seien Gefährten gewesen, und der Chronist hält diese zweite Lesart für weitaus wahrscheinlicher. Er fügte hinzu, dass beide ihre Fähigkeiten darauf verwandten, Dritte zu täuschen, um den Unterhalt der Gräfin zu bestreiten. Dieses Urteil entstammt der historischen Notiz; die Akten enthalten keinen weiteren unabhängigen Bericht über das Leben dieses Trios.

Das Verfahren bestand darin, den Nennwert von Banknoten abzuändern. Die Fälschung musste so beschaffen sein, dass sie im Augenblick der Zahlung unbemerkt blieb; dem Verfasser zufolge gelang es ihrer Gewandtheit anfangs, jeden Verdacht zu zerstreuen. Zwei Noten wurden auf diese Weise in Umlauf gebracht, bevor die Einsichtnahme in das Kontrollregister der Bank die Unregelmäßigkeit offenlegte. Die Untersuchung führte zu Schmidts Verhaftung und seinem Prozess. Die Anklage stützte sich nicht auf ein einzelnes Geschäft, sondern auf eine Reihe von Verwandlungen, deren erste es erlaubte, die Umstände der zweiten zweifelsfrei nachzuweisen.

Vor Gericht wurde dargelegt, Schmidt habe eine Note über fünfundzwanzig Pfund besessen und diese in ein Papier über fünfundachtzig Pfund verwandelt. Gemeinsam mit dem Baron habe er sie einem gewissen Herrn Mallorey vorgelegt, der dagegen Waren sowie eine weitere Note – diesmal über zwanzig Pfund – aushändigte. Eben jenes zweite Papier soll Schmidt sodann in das Obergeschoss getragen haben. Als er zurückkehrte, so erklärten die Zeugen, sei das Wort, welches den Nennwert bezeichnete, verschwunden gewesen.

Der Bericht schildert sodann die Handgriffe, deren sie sich bedienten, um das Werk zu vollenden: Das Papier wurde durch eine Schale mit gummirtem Wasser gezogen und hernach zwischen mehreren Bogen mit einem Plätteisen geglättet; an die Stelle des getilgten Betrags wurden die Worte „hundert Pfund“ gesetzt. Schmidt übergab die Note daraufhin dem Baron, der sich in Begleitung des Dolmetschers entfernte, um Silbergeschirr zu erwerben. Diese Einkäufe beliefen sich der Aussage zufolge auf vierzig Pfund.

Der Baron und die Gräfin sagten ferner aus, Schmidt habe ihnen anvertraut, er vermöge an die zwanzig verschiedene Handschriften nachzuahmen; stünden ihm drei- oder vierhundert Pfund zu Gebote, so wisse er diese auf fünfzigtausend anwachsen zu lassen. Dieses Versprechen, überliefert von seinen Anklägern, mochte den Ehrgeiz erhellen, den man ihm zuschrieb, bewies jedoch keineswegs, dass er jemals einen Plan von solcher Tragweite ins Werk gesetzt hatte. Ein weiteres Beweisstück rührte von Schmidt selbst her: Er hatte an einen Korrespondenten in Holland geschrieben, um in Erfahrung zu bringen, ob englische Banknoten dort gangbar seien. Die Zusammenstellung dieses Schreibens mit den verfälschten Noten gab den Ausschlag für den Schuldspruch.

Er wurde für schuldig befunden. Die Chronik hebt hervor, dass ihm in seiner Eigenschaft als Fremder ein Geschworenengericht von besonderer Zusammensetzung gewährt worden war – ein Vorrecht, das sie als sonderliche Milde des englischen Rechts darstellt. Trotz des Verdikts schien Schmidt kaum zu glauben, dass sein Leben verwirkt sei. Als er in die Zelle der Verurteilten geführt wurde, erklärte er den Gefangenen in dem wenigen Englisch, das er sprach, er werde nicht mit ihnen am Galgen enden. Während der ersten zwei oder drei Tage weigerte er sich beharrlich, ein Buch zur Hand zu nehmen oder zu beten. Stattdessen verwandte er seine Zeit darauf, zahlreiche Briefe an Kaufleute, fremde Gesandte und Standespersonen in Deutschland zu richten, stets in der festen Zuversicht, der Schlinge zu entgehen.

Ein lutherischer Geistlicher kam, ihn zu besuchen, doch Schmidt würdigte ihn kaum eines Wortes. Schließlich traf ein Brief jener Person ein, die seine Hoffnung auf einen günstigen Ausgang genährt hatte; die Zeilen eröffneten ihm, dass all seine Erwartungen eitel seien. Erst da wandte er sich mit ernsterer Gesinnung jenem Prediger zu, den er zuvor abgewiesen hatte, ohne dass die Chronik ihn jedoch als von offenkundigem Schrecken ergriffen schilderte. Bald darauf verfiel er in Krankheit und entkräftete derart, dass er sich nicht mehr auf den Beinen halten konnte. Dem Seelsorger gestand er nunmehr ein, jenes Verbrechens schuldig zu sein, für das er sterben sollte. Der Chronist fügt an, es scheine nicht, als habe Schmidt bei der Ausführung des Betrugs begriffen, dass darauf die Todesstrafe stand; erst wenige Tage vor der Hinrichtung sei ihm diese Gewissheit aufgegangen.

Es ging das Gerücht um, Schmidt habe in Paris einen ähnlichen Betrug verübt und daraufhin fliehen müssen. Dies bestritt er entschieden. Er schrieb dieses Gerede dem Baron zu, von dem er behauptete, er sei der Sohn eines Apothekers und durch den Umgang mit dem väterlichen Gewerbe in das Geheimnis jener Wässer eingeweiht, die Schriftzüge zu tilgen vermögen. Seinerseits bezichtigte Schmidt den Baron, sich grundlos den Anschein der Unschuld zu geben; er habe gar viele solcher Ränke geschmiedet, und die Gräfin habe es noch weit toller getrieben. Der Text prüft diese gegenseitigen Anklagen nicht nach. Er hält lediglich fest, dass die drei Personen einander schwärzten, und bemerkt, dass in diesem Zwist das Zeugnis des Barons und der Gräfin Schmidt auf das Schafott gebracht hatte.

Am 4. April 1724 musste Schmidt zu Tyburn auf dem Karren gestützt werden, so sehr hatte das Siechtum ihn gebrochen. Zunächst stimmte er in die Gebete ein, verlor dann jedoch den Faden und betrachtete die übrigen Verurteilten mit einer Neugierde, die der Chronist als sonderbar bezeichnet. Dieser bemerkt, sein Blick und seine Haltung schienen weit weniger von Entsetzen zu zeugen, als seine Hinfälligkeit den Zuschauern einflößte. Ehe er starb, bat er den Geistlichen, seiner betagten Mutter in Deutschland Kunde von seinem Schicksal zu geben, und ersuchte den Henker, sein Amt so schonend wie möglich zu versehen. Er stand in seinem fünfundvierzigsten Lebensjahr. So endete das Dasein eines gebildeten Kaufmanns, der sein Wissen in den Dienst eines Betrugs gestellt hatte, dessen Nutznießer zu seinen Hauptanklägern wurden; die Chronik bewahrt zugleich das Zeugnis der Fälschung, das Geständnis Schmidts und das Eigennutzgeflecht derer, die wider ihn zeugten.

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Vollständige Einsichtnahme in Quelle 049. Die Verfälschung zweier Noten wird vornehmlich durch den Baron und die Gräfin Vanloden bezeugt, die selbst an den inkriminierten Handlungen beteiligt waren; ihr Eigeninteresse muss im Text greifbar bleiben. Der Tausch der ersten Note wird mit fünfundzwanzig Pfund beziffert, die zu fünfundachtzig wurden; ein im Anschluss von Mallorey ausgehändigter Zwanzig-Pfund-Schein wurde den Zeugen zufolge in eine Hundert-Pfund-Note verwandelt und zum Ankauf von Silber für vierzig Pfund genutzt. Ein Brief Schmidts an einen holländischen Korrespondenten über die Gangbarkeit englischer Noten wird ebenfalls angeführt. Schmidt gestand seine Schuld unter dem Todesurteil gegenüber dem lutherischen Geistlichen. Das Gerücht über einen früheren Betrug in Paris wurde von Schmidt bestritten und ist historisch nicht erhärtet. Er wurde am 4. April 1724 im Alter von 45 Jahren in Tyburn hingerichtet. Abgleich: Der einzige weitere Schmidt im Bestand betrifft einen früheren Offizier in der Affäre um den Herzog von Enghien ohne Bezug zu diesen Falschnoten; eine eigenständige Schrift über diesen Betrug oder Frederick Schmidt liegt nicht vor.

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