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Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · KOCHKUNST & HISTORISCHE ARCHIVE
Justiz & Skandale · England

Die Namen, die sie nicht nannte

Nach einer ersten Geldstrafe wegen des Inumlaufbringens von Falschgeld wird Barbara Spencer erneut angeklagt, dieses Mal gestützt auf das Zeugnis von Mrs. Miles. Unter dem Todesurteil gesteht sie die Herstellung falscher Münzen, weigert sich jedoch beharrlich, ihre Lehrmeister zu offenbaren. Sie wird im Jahre 1721 im Alter von etwa vierundzwanzig Jahren hingerichtet.

Am Fuße des Scheiterhaufens weigerte sich Barbara Spencer noch immer, jene Personen zu benennen, die sie in die Kunst der Falschmünzerei eingeweiht hatten. Sie erklärte, ein Mann und eine Frau, die diesem Gewerbe längst abgeschworen hätten und nunmehr ein ehrsames Leben führten, hätten ihr das Handwerk beigebracht. Sie schlug es aus, diese zu verraten, selbst wenn deren Blut, wie man ihr vorgehalten haben mochte, ihr eigenes Leben hätte erkaufen können. Bis zum letzten Augenblick beklagte sie zwar bitterlich, von Mrs. Miles, ihrer einstigen Mitschuldigen, verraten worden zu sein; dennoch weigerte sie sich, diesen Verrat mit einem neuen zu vergelten. In London, so beteuerte sie, betrieben noch viele andere denselben Betrug, und sie sollten sich ihren Tod zur ernsten Warnung dienen lassen.

Die Chronik stellt diesen letzten Entschluss an das Ende eines Daseins, das von Züchtigungen und Zerwürfnissen geprägt war. Ehe der alte Berichterstatter von Barbaras Schicksal erzählt, legt er dar, dass die Herstellung falschen Geldes als unmittelbarer Angriff auf die königliche Souveränität gewertet wurde. Der Wert einer Münze, so führt er aus, gründe sich allein auf das von der öffentlichen Obrigkeit festgelegte Gewicht und den Feingehalt des Metalls; ein minderwertiges Stück für den Umlauf zu schlagen, bedeute daher nichts Geringeres, als sich diese hoheitliche Gewalt anzumaßen. Unter Wilhelm und Maria verschärfte das Parlament die Gesetze gegen das Nachprägen, das Beschneiden und das Feilen von Münzen sowie gegen den Besitz und den Handel mit den dazu nötigen Werkzeugen. Ein weiteres Gesetz unter Königin Anne verlieh diesen Bestimmungen dauerhafte Geltung. Der Chronist erinnert daran, dass den dieser Tat Schuldigen ausnahmslos die Todesstrafe drohte und Gnade nur äußerst selten gewährt wurde.

Barbara entstammte armen Verhältnissen und wuchs bei ihrer Mutter im Kirchspiel St. Giles zu Cripplegate heran. Der alte Gewährsmann schreibt der mütterlichen Nachsicht einen wesentlichen Teil jenes ungestümen Wesens zu, das er dem jungen Mädchen nachsagt. Als Kind verlangte Barbara nach einem häuslichen Streit, in die Lehre gegeben zu werden; man brachte sie bei einer Schneiderin unter, die sie von frühester Jugend an kannte. Dort verblieb sie etwa zwei Jahre. Einige flüchtige Worte des Missfallens mit ihrer Meisterin genügten laut Chronik, sie zur Flucht zu veranlassen und in das Haus ihrer Mutter zurückzutreiben, die inzwischen einen Branntweinausschank eröffnet hatte.

Nach ihrer Rückkehr nahm die Mutter eine Magd in Dienst, da sich Barbara beharrlich weigerte, die häuslichen Arbeiten zu verrichten. Zwischen der jungen Frau und der Magd kam es rasch zu Streitigkeiten; als sich die Mutter auf die Seite der Dienstbotin schlug, verließ Barbara erneut das Haus. Eine spätere Aussöhnung gestattete ihr die Rückkehr. Die Mutter betrieb zu jener Zeit eine Schankwirtschaft im Kirchspiel Cripplegate. Dieser Burgfriede währte zwar länger, doch die Chronik zeichnet ihn lediglich als das Vorspiel zu einem noch weit folgenschwereren Bruch.

Eines Tages hegte Barbara das Verlangen, der Hinrichtung Verurteilter in Tyburn beizuwohnen. Die Mutter vertrat ihr jedoch an der Haustür den Schritt und hielt ihr vor, es gebe viel zu viel Arbeit, als dass sie ausgehen könne. Der Wortwechsel geriet in Zorn; die Mutter schlug sie und rief ihr zu, sie werde noch ihr Tod sein. Ungeachtet dessen entfloh Barbara. Der Mann, der sie begleitete, führte sie daraufhin in ein Haus nahe St. Giles’s Pound. Dort erzählte sie von dem häuslichen Zerwürfnis und schwor, nie wieder unter das Dach ihrer Mutter zurückzukehren. In diesem Entschluss wurde sie von den Anwesenden bestärkt. Bald darauf weihte man sie in die heimlichen Verrichtungen des Hauses ein und trug ihr auf, die falschen Münzen unter die Leute zu bringen.

Dieses Gewerbe gefiel ihr zunächst wohl, verhieß es ihr doch jene Unabhängigkeit, der sie bei ihren wiederholten Fluchten nachgejagt war. Doch bald schon ward sie entdeckt, nach Newgate überstellt, für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe verurteilt. Durch diesen Vorfall lernte sie jene Mrs. Miles kennen, die ihr damals das nötige Geld vorschoss. Dieselbe Frau, die Barbara einst beigestanden hatte, sollte später zur entscheidenden Kronzeugin gegen sie werden.

In jenem Verfahren, das sie schließlich auf das Schafott führte, hätten die Beweise ohne die Mitwirkung dieser Miles kaum für einen Schuldspruch ausgereicht, versichert der Chronist. Diese Abhängigkeit verlieh der Beziehung in Barbaras Augen das bittere Gewicht eines Verrats. Bis in ihre letzten Atemzüge nährte sie ihren Groll gegen die einstige Komplizin. Ihre Mutter war bereits vor Hochsommer in Tyburn hingerichtet worden, berichtet die Chronik. Barbara bekannte, sie bis zu ihrem Ende begleitet zu haben, ohne je zu ahnen, dass sie ihr so bald nachfolgen würde. Sie beteuerte stets, ihre Mutter sei unschuldig gestraft worden; welches Verbrechen dieser zur Last gelegt worden war, verschweigt der Text indessen.

Nach Verkündung des Urteils mochte Barbara lange nicht glauben, dass die Strafe des Scheiterhaufens an ihr tatsächlich vollstreckt werden würde. Sie weigerte sich überdies, das Falschmünzen als eine Sünde anzusehen. Ihr Gemüt, vom Chronisten als ungeduldig und wankelmütig beschrieben, hinderte sie daran, jenen gefassten Ernst an den Tag zu legen, den man gemeinhin von einer zum Tode Verurteilten erwartete. Er überliefert, sie habe geklagt, keine andächtige Miene heucheln zu können, obgleich sie versicherte, ihr Herz sei nicht minder ergriffen als das jener Unglücklichen, deren Reue offenkundiger zutage trete. Der Chronist zweifelte an diesen Versicherungen und stellte das Urteil über die Wahrhaftigkeit ihrer Seele allein Gott anheim.

Je näher der Tag heranrückte, desto mehr wich ihre Verwegenheit der nackten Furcht vor den Flammen. Da erst bekannte sie sich vollständiger zu ihrer Tat, als sie es je zuvor getan hatte. Dennoch verriet sie ihre beiden Lehrmeister nicht. Sie zeichnete sie als Menschen, die sich gebessert hätten, und erklärte, sie begehre nicht, ihr eigenes Leben um den Preis von deren Blut zu fristen. Diese Weigerung vermochte ihre Verfehlungen nicht reinzuwaschen; sie bezeugt lediglich ihren eisernen Willen, die eigene Haut nicht durch Verrat zu erkaufen. Die Chronik berichtet nicht, dass ihr für diese Namen je eine Begnadigung in Aussicht gestellt worden wäre. Weder die Identität jenes Paares noch dessen genauer Anteil an den Taten ist überliefert, noch ist bekannt, ob die Richter ihrer auf anderem Wege habhaft wurden.

Die für Frauen im Fall von Hoch- oder Landesverrat gesetzlich vorgesehene Strafe war der Feuertod, ruft die Chronik ins Gedächtnis. Als Barbara die Reisigbündel und das Buschwerk erblickte, die zum Entzünden bereitlagen, bekannte sie, wie schwer ihr dieser Gang falle. Die Menge drängte sich eng um die Richtstätte; der Bericht erwähnt, dass Steine und Erdklumpen nach ihr geschleudert wurden, die sie zu Boden rissen und verletzten. Sie vergab denjenigen, die sie geschlagen hatten, und betete mit Inbrunst. Diese Regungen, im Schlussabsatz nebeneinandergestellt, zeichnen keineswegs das Bild einer friedvollen Bekehrung: Derselbe Text zeigt sie noch im Moment des Endes unfähig, die Tücke der Miles zu vergessen, während sie mitten im Tumult Worte der Vergebung sprach.

Barbara starb im Alter von etwa vierundzwanzig Jahren am 5. Juli 1721 – am selben Tage wie Robert Perkins, wie aus dem Querverweis der Chronik hervorgeht. Die Geschichte schließt mit einer Verurteilten, die es anfangs leugnete, dass ihr Treiben unrecht sei, sich dann angesichts des Todes zur Schuld bekannte, jedoch standhaft schwieg, als es galt, die Namen ihrer Lehrmeister preiszugeben. Ihre letzte Mahnung galt den übrigen Falschmünzern Londons. Die Chronik selbst, die das Gesetz als Hort der Währungsordnung preist, lässt zugleich eine Frau hervortreten, deren letzter Entschluss weder die Tat noch das furchtbare Urteil ungeschehen zu machen vermochte.

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Englischer Originalbericht vollständig ausgewertet. Spencer wurde wegen Falschmünzerei zum Tode verurteilt und bekannte sich laut Chronist erst angesichts der bevorstehenden Exekution zu ihrer Tat. Sie verweigerte beharrlich die Nennung jenes Paares, das sie nach eigenen Angaben in das Handwerk eingeweiht hatte. Die Quelle belegt, dass Mrs. Miles ihr bei einer früheren Geldstrafe finanziell ausgeholfen hatte und dass deren Zeugnis für das Todesurteil unentbehrlich war. Das Hinrichtungsdatum der Mutter in Tyburn bleibt ungenannt. Das Hinrichtungsdatum Barbaras ergibt sich relational: Die Chronik verweist auf denselben Tag wie bei Robert Perkins, dessen Exekution im vorhergehenden Eintrag auf den 5. Juli 1721 datiert ist. Der rechtshistorische Gesetzeskommentar stammt aus der Feder des Chronisten und wird ohne redaktionelle Zusätze wiedergegeben. Der Fall Phoebe Harris (aff-33959) ist ein eigenständiges Verfahren aus dem Jahre 1786 mit gänzlich anderen Beteiligten. Die Textgestalt folgt getreu der Quelle: Es war Barbara selbst, die nach dem Streit mit der Magd das Haus verließ; sie begleitete ihre Mutter nach eigenem Bekunden persönlich zum Schafott, statt die Nachricht erst im Gefängnis zu empfangen. Ein förmliches Gnadengebot im Tausch gegen Namen ist nicht bezeugt und wird hypothetisch abgegrenzt. Die Berufsbezeichnung Mantuamaker wurde zeitgemäß als Schneiderin gefasst.

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