Ein Korb voller Eier hing noch am Arm des Tagelöhners Lecomte, als man ihn zu Boden riss.
Am 25. April 1869, gegen zehn Uhr abends, hielten sich etwa zehn Personen an einer Wegkreuzung in Estry auf, dort, wo die Straßen von Vassy nach Caumont und von Vire nach Aunay einander schneiden. Lecomte, ein Tagelöhner aus Presles, trat den Heimweg mit seinem Korbe an. Er war trunken. Junge Burschen trieben ihr Spiel mit ihm, stießen ihn von einem zum andern quer durch die Gruppe und brachten ihn schließlich zu Fall. Die Gazette des tribunaux spricht von einem ungebührlichen Scherz, der in Streit und Handgemenge ausartete, ohne dass sogleich Schlimmeres zu befürchten stand.
Zwei Männer, die sich in einer Kammer der benachbarten Herberge zur Nacht entkleideten, eilten zornig herab, empört darüber, wie übel man Lecomte mitspielte. Mit Stöcken bewaffnet schlugen sie, so das Blatt, auf gut Glück auf jene ein, die ihnen in den Weg gerieten. Da trat Onfray hinzu, der bereits zuvor durch die Rohheit seiner Reden aufgefallen war; er schwang mit beiden Händen eine gewaltige Hebelstange. Er zählte zwanzig Jahre.
Die Mehrzahl der Beteiligten floh bereits. Lecomte blieb wehrlos und allein auf der Kreuzung zurück; Onfray traf ihn am Kopf. Der Streich streckte ihn beinahe besinnungslos nieder. Der Angreifer wendete ihn auf den Bauch und hieb abermals auf Haupt und Rücken ein. Zeugen sollten später aussagen, die Schläge hätten widergehallt, als träfen sie auf trockenes Holz.
Lecomte gab kaum noch ein Lebenszeichen von sich. Die Umstehenden ließen ihn leblos auf der Straße liegen. Die Gazette führt dieses Verweilen auf einen ländlichen Aberglauben zurück: Man habe den Mann nicht von der Stelle rühren wollen, ehe der Bürgermeister verständigt sei. Während er so dalag, kehrte Onfray, der sich kurzzeitig entfernt hatte, nach einer halben Stunde zurück. Er fragte, ob der Mann tot sei. Ein im Verborgenen Stehender verneinte dies. Daraufhin kündigte Onfray an, ihm den Rest zu geben; der Zeuge vernahm sogleich, wie von Neuem rohe Schläge niedergingen.
Schließlich überwältigten Anwesende den Wüterich. Einen beträchtlichen Teil der Nacht hindurch redete er ununterbrochen auf die Leute ein. Ein Zeuge hatte ihn mitten im Kampf rufen hören: „Ich muss ihn vollends erledigen; ich muss ihn totschlagen!“ Später habe er abermals gedroht, von vorn zu beginnen, sollte Lecomte wieder aufstehen, und gar einen Fleischer um dessen Messer gebeten, um dem Verwundeten den Garaus zu machen. Der Bürgermeister von Estry zögerte zunächst, sich an den Ort des Geschehens zu begeben, wohl wissend, dass dort ein Dutzend erregter Burschen stand und das Handgemenge blutige Folgen gezeitigt hatte. Der Pfarrer und der Dorfschullehrer von Presles ließen Lecomte schließlich in eine Herberge tragen.
Als man den Sterbenden dorthin brachte, soll Onfray neben dem Körper gar zu tanzen begonnen haben. Der Priester eilte herbei und spendete die Tröstungen der Religion; Onfray soll daraufhin wiederholt haben, er habe ihn niedergestreckt, er bereue nichts und würde es wieder tun. Die von der Zeitung zitierten Zeugen berichten von diesen Gebärden und Worten. In jener Herberge hauchte Lecomte sein Leben aus.
Auch eine Frau namens Douesnel, die Gastwirtin, bei der Onfray Quartier bezogen hatte, war seiner Gewalttätigkeit ausgesetzt gewesen. Am Tage der Tat, so berichtet das Journal, habe er versucht, einen jungen Knecht des Bauern Oblin – bei dem Onfray ehedem gedient hatte – zu einem Verbrechen anzustiften: Der Bursche sollte seinen Dienst quittieren, das Gehöft in Brand stecken und Onfray heimlich einlassen, damit dieser Oblin am folgenden Morgen erschlage. Bei seiner Vernehmung erklärte Onfray, davon wisse er nichts. Der Gerichtspräsident kam während der Verhandlung auf diesen Vorfall zurück.
Das Blatt beschränkt sich nicht auf die nächtlichen Vorgänge; es eröffnet den Verhandlungsbericht mit dem Vorleben der Familie. Onfray leugnete, wegen Diebstahls verurteilt worden zu sein, und behauptete, es habe sich lediglich um Bettelei gehandelt. Der Gerichtspräsident hielt ihm das Strafregister vor und rief sodann die Vorstrafen des Vaters, der Mutter und der Großmutter in Erinnerung. Jene Urteile gegen seine Angehörigen bestritt Onfray nicht. Diese Reihe von Verurteilungen, an den Beginn des Verhörs gerückt, zeichnete das sittliche Milieu nach, in dem der junge Mann nach Ansicht des Gerichts herangewachsen war; über das unmittelbare Geschehen auf der Kreuzung besagte sie freilich nichts. Was seinen Dienst beim Pfarrer von Estry betraf, so bestritt Onfray, entlassen worden zu sein. Über Oblin befragt, gab er an, niemals Grund zur Klage gegen ihn gehabt zu haben.
Der Präsident hielt ihm ferner vor, er habe der Wirtin Douesnel am Abend des Verbrechens angekündigt, er werde nicht in der Herberge schlafen. „Das ist möglich, mir stand der Sinn nach einem Spaziergang“, entgegnete Onfray. Dieser angekündigte Aufbruch kam keinem Geständnis gleich, rechtfertigte jedoch die sogleich nachgeschobene Frage: Was hatte er während dieses Spaziergangs getrieben?
Onfray lieferte seine eigene Darstellung des Tumults. Man habe ihn angerempelt, zwei Ohrfeigen hätten ihn in Zorn versetzt, woraufhin er zu einem Knüppel gegriffen habe, um blind in die Menge zu schlagen. Der Präsident hielt ihm die Zeugenaussagen entgegen: Diese zeichneten das Bild eines grundlosen Überfalls auf einen wehrlosen Mann. Onfray verschanzte sich hinter seiner Trunkenheit; in diesem Zustande wisse man nicht, was man tue. Auf den Einwand, er habe tags darauf mit fester Hand geschrieben, erwiderte er, er sei vielleicht nicht volltrunken, wohl aber erhitzt gewesen – was ungleich gefährlicher sei.
Die Vorgänge im Gerichtssaal erschöpften sich nicht in diesem Wortwechsel. Während die Zeugen aussagten, fluchte, lachte und lästerte Onfray und murmelte Drohungen gegen jeden, der in den Zeugenstand trat. Die Anklagebehörde bot laut Pressebericht zwanzig Belastungszeugen auf. Der Präsident richtete an mehrere von ihnen scharfe Vorhalte wegen ihrer Zaghaftigkeit, ja ihrer „Feigheit“, ohne dass der Bericht deutlich machte, ob dieser Tadel ihrem Verhalten auf der Kreuzung oder ihrem Auftreten vor den Geschworenen galt. Hervorgehoben wurde dagegen das entschlossene Handeln der Douesnel: Obgleich von Onfray geschlagen, hatte sie sich ihm in den Weg gestellt, um ihn daran zu hindern, abermals ins Freie zu stürzen und Lecomte vollends zu erschlagen.
In der Sitzung vom 9. August vor dem Schwurgericht des Departements Calvados forderte der Generaladvokat-Substitut de Panthou eine Verurteilung ohne mildernde Umstände. Rechtsanwalt Laumonier plädierte für seinen Mandanten auf ebensolche Milderung. Der Urteilsspruch lautete dem Bericht zufolge in allen Punkten schuldig; der Gerichtshof verurteilte Onfray zu lebenslanger Zwangsarbeit.
Onfray verließ den Saal, nicht ohne den Landsleuten nochmals zu drohen: Falle ihm einer von ihnen in die Hände, so seien seine Knüppel noch lange nicht zerbrochen. Mit diesem Worte schloss die Gazette ihren Bericht. Lecomte war mit einem Korb Eier an die Kreuzung getreten; nach dem Handgemenge verließ er sie nie wieder. Das Gericht aber hatte nicht bloß die Schutzbehauptung eines Betrunkenen vernommen – es hatte die Aussage einer Schankwirtin gehört, die, selbst vom Angeklagten misshandelt, verhinderte, dass er von Neuem über den Mann herfiel, den er soeben zerschmettert hatte.
