Am Dienstagabend stiegen geheimnisvolle Lichter über dem Friedhof von Hemington auf. John Clarke, ein Fleischer auf dem Heimweg ins Dorf, sah drei von ihnen wie Raketen emporfahren. Richard Hawkins, Bediensteter des Pfarrers, erblickte ein weiteres nahe einer Grabstätte. Die Druckschrift stellt diese Beobachtungen an den Anfang der Exhumierung, ohne jedoch eine dingliche Verbindung zwischen beiden Vorgängen nachzuweisen. Dem Vorwort zufolge trieb die Einwohner vor allem eine verdächtige Erkundigung von Janes Herrin dazu, den Sarg zu öffnen: Sie hatte den Totengräber gefragt, ob er denn tief genug gegraben und das Erdreich sorgfältig aufgeschüttet habe.
Die Flugschrift bettet das Geschehen in eine Chronologie ein, die der moderne Leser mit Bedacht werten muss. Anklageschrift und Verhörprotokolle datieren die Vorkommnisse auf den 13. Februar 1739 – nach dem damaligen englischen Rechtskalender, der den Jahreswechsel erst am 25. März vollzog. Auf dem Titelblatt hingegen wird die Gerichtsverhandlung auf den 31. März 1740 datiert. Es handelt sich mithin um denselben Fall und keineswegs um eine zweijährige Frist zwischen Tat und Sühne. Jane diente im Haushalt der Witwe Elizabeth Branch und deren Tochter Betty, im Text mitunter gleichfalls Elizabeth genannt. Die Broschüre bezeichnet sie als Lehrling, nennt jedoch kein Alter.
Am Anfang stand der Gang nach Kleie. Ann James, eine Dienstmagd des Hauses, hatte Jane tags zuvor geheißen, solche bei Anthony Budd in Faulkland zu holen. Am darauffolgenden Morgen trat William Budd seinen Tagelohn bei den Branchs an und gab an, niemand sei je erschienen, um Kleie abzuholen. Ann und Betty zogen Jane zur Rede; diese beharrte darauf, den Botengang verrichtet zu haben. Betty geriet in Zorn. Nach Anns Zeugnis ließ die junge Herrin sich biegsame Reiser bringen und eilte in den Schafstall, wo Jane eben das Futter für die Kälber herrichten wollte.
Als Jane zurückkehrte, so Ann, wies ihr Arm eine blutende Wunde auf. Betty schlug mit Fäusten auf sie ein und riss sie an den Ohren herbei; sodann kam auch Elizabeth hinzu. Mutter und Tochter ergriffen je eine Weidengerte. Sie warfen das Mädchen zu Boden; Betty drückte sie mit dem Knie nieder, während beide erbarmungslos auf sie einpeitschten. Die Magd empfing Tritte mit Absätzen und Stiefeln, gefolgt von Stockhieben auf Haupt und Schultern. Anns Schilderung nach suchte Jane von der Küche in die Wohnstube zu entkommen; die beiden Frauen jagten ihr nach, trieben sie unter Hieben zurück und ließen nicht von ihr ab.
Dieses Zeugnis erschöpft sich nicht im Bericht bloßer Schläge. Es enthüllt, schenkt man ihm Glauben, die Fron, die der Gewalt unmittelbar folgte: Jane musste ihr eigenes Blut abwaschen, die Stube säubern, einen Topf scheuern und den Saal fegen. Ann berichtete, Jane habe sich das Haupt gehalten, gewimmert, nur noch mit matter Stimme gesprochen und sich kaum auf den Beinen halten können. Auf die Frage nach dem Kleieeimer soll sie erwidert haben, sie wisse den Weg wohl; geheißen, das Geschirr zu spülen, habe sie noch versprochen, es zu tun. Ann schilderte, die Magd habe jedes Vermögen zur Tat eingebüßt, doch die Befehle rissen nicht ab.
Gegen sechs Uhr fand Ann das Mädchen reglos am Kaminfeuer liegen; die blutgetränkte Haube war durch eine saubere ersetzt worden. Sie habe der Herrin gemeldet, dass Jane verblichen sei. Elizabeth entgegnete, sie habe ihr noch ein Herzstärkungsmittel verabreicht, und befahl, die junge Frau in das Obergeschoss zu tragen. Ann lief fort, um Wein zu besorgen; bei ihrer Wiederkehr, gegen acht Uhr, stand das Ableben zweifelsfrei fest. Am nämlichen Mittwochabend, gegen elf Uhr, hieß Elizabeth die Magd Ann, sich voll bekleidet bis zum Morgen neben den Leichnam zu betten. Am Donnerstag, dem 14., nahmen Ann und William Budd Maß für den Sarg, ohne Jane zu entkleiden; sie erblickten bloß ein Bein und einen Arm, tiefschwarz vor Striemen und Malen. Am Freitag, dem 15., trug Elizabeth Ann auf, den Leib zu waschen, ohne das Totenhemd zu lüften – um, wie sie sagte, die zahllosen Spuren zu verhehlen.
Das Begräbnis brachte die Gerüchte nicht zum Schweigen. Francis Coombes, Küster und Totengräber, sagte aus, man habe ihn erst am Freitag geheißen, das Totengeläut anzustimmen, obschon Jane bereits am Mittwoch verschieden war; in seiner Pfarre sei es Brauch, noch am selben Tage oder am frühen Morgen danach zu läuten. Nach der Beisetzung fragte Elizabeth ihn nach der Tiefe des Grabes und ob die Erde auch festgetreten sei. Dieses vor Gericht verlesene Detail gewann brennende Bedeutung, als sich Bürger auf dem Kirchhof zusammenrotteten, um die Grabstatt zu öffnen. Die von Clarke und Hawkins geschauten Lichter fachten das Raunen im Dorfe weiter an. Die Zeugen verglichen sie mit Raketen oder Kerzenfeuer; ein handfester Beweis, der diese Himmelszeichen mit der Tat verknüpfte, findet sich in der Schrift nicht.
Robert Carver und John Marchant berichteten, sie hätten sich unter dem Vorwand, die Glocken läuten zu wollen, den Kirchenschlüssel verschafft und alsdann den Sarg gehoben. Sie ließen Frauen herbeirufen, um die Tote zu mustern, ehe über eine Wiederbestattung befunden werden sollte. Mary Vigor und Betty Marchant gaben an, unzählige Quetschungen und Wunden erblickt zu haben. Der Wundarzt Salmon beschrieb eine schwere Beule an der Stirn, Brüche der Schädeldecke, etliche klaffende Fleischwunden, eine gewaltige Unterblutung in der Nierengegend sowie Zertrümmerungen an den Fingern und ausgedehnte Male über Rücken, Arme, Schenkel und Beine. Er stufte mehrere Läsionen als tödlich ein und befand, die Schläge seien der Magd noch zu Lebzeiten beigebracht worden. Dies sind die überlieferten Befunde seiner Schau, keine nach modernen Grundsätzen geprüften Gutachten.
Vor Richter Chapple leugneten die Angeklagten nicht, die Magd gezüchtigt zu haben. Der Zeuge William Palmer berichtete, sie hätten ihm von einem unglücklichen Sturz mit einem Eimer erzählt, bei dem sich Jane den Kopf aufgeschlagen habe; sie räumten Schläge ein, schrieben die tödliche Wunde jedoch einem Unfall zu, für den sie freilich keinen Zeugen benennen konnten. Elizabeth deutete zudem an, Missgünstige aus der Nachbarschaft hätten dem Leichnam nach dem Aufbrechen des Grabes eigenhändig Wunden zugefügt. Palmer entgegnete, ein geschickter Chirurg wisse sehr wohl zu scheiden, was vor oder nach dem Tode zugefügt worden sei; daraufhin gab die Mutter ihm eine Guinee und entließ ihn, ohne dass er die Tote besichtigt hätte.
Auch Ann James musste sich über ihr eigenes Tun befragen lassen. Sie bestritt, die Misshandlungen durch die Branchs verschwiegen zu haben, und behauptete, sich unter Beschimpfungen dazwischengeworfen zu haben. Doch der Coroner George Hayme gab zu Protokoll, Ann habe bei der ersten Vernehmung am Freitag ausgesagt, sie wisse weder, wer Jane getötet habe, noch wie sie zu Tode gekommen sei. Die Schrift druckt dieses Zeugnis zu ihren Lasten ab, fügt jedoch eidesstattliche Erklärungen von Mitgliedern der Leichenschau-Jury bei, wonach Ann zu keinem Zeitpunkt geleugnet habe, von den Misshandlungen und der Tötung gewusst zu haben. Diese beiden einander ausschließenden Darstellungen stehen unvermittelt nebeneinander; der Bericht vermag den Widerspruch nicht aufzulösen.
Die Verteidigung trachtete danach, den Verdacht auf Ann abzuwälzen. John Lawrence behauptete, sie habe Jane geschlagen und das Mädchen habe über ihre Härte geklagt. Thomas Wrentmore bezeugte, Wochen zuvor gesehen zu haben, wie Ann Jane an den Haaren riss und schlug. Anne Paradise berichtete gleichfalls von Klagen Janes über die Magd. William Budd wiederum gab in einer gesonderten Erklärung an, er habe etwa acht Wochen vor dem Tode gesehen, wie Betty Jane mit einem Stock traktierte und Ann sie einmal mit dem Besen schlug. Die Verteidigung bot diese Aussagen auf und brachte vor, die Angeklagten seien das Ziel dörflicher Missgunst, habe Betty das elternlose, mittellose Mädchen doch einst barmherzig aufgenommen und gekleidet.
Die gedruckten Akten verdichten sich nicht zu restloser Gewissheit. Ann war Zeugin des inneren Treibens im Hause, stand jedoch selbst im Gesindedienst und sah ihre Glaubwürdigkeit erschüttert. Die Mediziner zeichneten ein Bild verheerender, todbringender Wunden, doch die Druckschrift enthält kein gegnerisches Obergutachten zu den einzelnen Verletzungen. Palmer erwähnte den Sturz, ohne ihn mit eigenen Augen gesehen zu haben. Die Dorfbewohner bargen die Leiche eigenmächtig nach der Bestattung; der Verdacht einer nachträglichen Schändung des Sarges wurde von den Beschuldigten erhoben, wogegen Dr. Salmon versicherte, die Malträtierungen seien bei kreisendem Blute geschehen. Jedes Zeugnis wandelte seine Gestalt, je nachdem, wessen Stimme es vortrug.
Die Verhandlung beanspruchte den Berichten zufolge rund sechs Stunden. Nach der Zusammenfassung des Richters trat die Jury nicht einmal ab, sondern sprach Elizabeth und Betty Branch sogleich schuldig. Die Broschüre behauptet, Elizabeth habe keine Miene verzogen und während der Aussage von Mary Vigor wiederholt nach deren Beinen getreten; diese Szene entstammt jedoch der Feder des Parteigängers. Tags darauf fochten die Verurteilten die Besetzung der Geschworenenbank an und beteuerten, die ursprüngliche Auslosung hätte einen Freispruch erbracht. Ihr Einwand hemmte das Fallbeil des Gesetzes nicht. Der Text datiert die Hinrichtung auf den 3. Mai und berichtet, die Mutter habe die Tochter zur Eile angetrieben, um dem Volksauflauf zuvorzukommen; auch wird erwähnt, Betty sei nach Verkündung des Todesurteils ohnmächtig zusammengesunken.
Nach dem Hinrichtungsbericht versichert ein Nachwort, Jane sei am fraglichen Tage sehr wohl um Kleie gegangen, doch Margaret Budd habe deren Herausgabe ohne bare Münze verweigert. Die Schrift schließt, die junge Magd sei zum wehrlosen »Opfer« des herrschaftlichen Jähzorns geworden. Dieser Umstand wurde in der Gerichtsverhandlung nicht als Beweis geführt; er ist der abschließende Kommentar des Herausgebers, dessen Gewährsleute im Dunkeln bleiben. Dieselbe Vorsicht gebietet das Vorwort, das die Witwe von vornherein als grausame Zuchtmeisterin schildert und alte Verdächtigungen um das Hinscheiden ihres Gatten aufwärmt. Sie erhellen den Anklageton des Traktats, bildeten jedoch keine Anklagepunkte vor Gericht.
Am Ende dieser Blätter bleiben die Lichter auf dem Friedhof das, was sie für Clarke und Hawkins waren: geisterhafter Schein in finsterer Nacht, verglichen mit Raketen oder Kerzenstümpfen. Das Grab freilich ward von Nachbarn erbrochen, und der Leichnam bot Anlass zu Wundschau, Anklage und Galgenurteil. Zwischen diesen Wegmarken bewahrt der Text den Zwiespalt über Anns wechselnde Worte, die Schmähungen ihrer Glaubwürdigkeit und die Behauptung eines Sturzes. Das Pamphlet beschreibt ein gerichtlich vollstrecktes Ende; es bürdet dem Leser auf, die Wahrnehmung der Zeugen von der Tendenz des Schreibers zu scheiden.
