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Justiz & Skandale · Frankreich

Die Moritat vor den Richtern

Bergerac, 1807. Ein Vater und sein Sohn verlassen eine Stadt, in der ein Gassenhauer sie bereits des Mordes zeiht. In Bordeaux obliegt es den Richtern, die Berichte über jene verhängnisvolle Nacht von den Anklagepunkten zu scheiden, die der Volkszorn längst unlösbar miteinander verknüpft hat.

Noch ehe die Richter darüber befunden hatten, was sich in Céciles Schlafkammer zugetragen hatte, trugen es die Bänkelsänger bereits auf den öffentlichen Plätzen vor. Eine Moritat machte die Runde; Verse gaben dem Unheil einen Namen, und dieser Name schrie nach Rache. In Bergerac war der Trauerzug für Hylaire Dehap vor dem Anwesen der Familie Ponterie zum Stehen gekommen. Der junge Mann war tot; der Vater jener jungen Dame, um die er geworben hatte, hatte ihn an der Kehle gepackt. An diesen Sachverhalt knüpften sich zwei unvereinbare Erzählungen: Die eine nahm ihren Anfang bei einer Ertappung in der Schlafkammer, die andere bei einem Hinterhalt im Garten. Dazwischen fürchtete eine Familie, nicht einmal mehr lebend vor ihren Richtern erscheinen zu können.

Jean-Jacques Ponterie war Vater von sieben Kindern. Er entstammte einer protestantischen Familie aus dem Umland von Bergerac und verbrachte einen Großteil des Jahres auf seinem Landsitz. Sein ältester Sohn stand bei der Armee; eine Tochter hatte einen Arzt aus der Nachbarschaft geheiratet. Cécile, eine weitere Tochter, hatte Dehap während eines Aufenthalts in der Stadt kennengelernt. Ein Verhältnis hatte sich entsponnen. Wenn sie ihre verheiratete Schwester besuchte, traf sie den jungen Mann in einem nahe gelegenen Wäldchen. Nachbarn bemerkten diese Stelldicheins und verständigten die Eltern. Was zuvor im Verborgenen lag und seine heimlichen Zeichen hatte, wurde nun jäh zum Gegenstand der Unterhaltungen der gesamten Familie.

Ponterie forderte Rechenschaft. Cécile gestand den Briefwechsel ein und versprach den Bruch. Sie verfasste ein Schreiben, um ihre Briefe zurückzufordern, ließ Dehap jedoch durch ein gesondertes Billet wissen, dass sie unter Zwang handele. Die Korrespondenz nahm mithin zwei Wege: einen sichtbaren, der den Vater beruhigen sollte, und einen geheimen, der das Einvernehmen der jungen Leute aufrechterhielt. Schließlich sandte Dehap einige Briefe zurück, versehen mit der Mahnung, abzuwarten und sich in den Widerstand der Familie zu fügen. Der Vater wähnte die Angelegenheit beigelegt; er hatte ein Bündel erhalten und maß dieser Rückgabe die Bedeutung einer endgültigen Trennung bei.

Auf dem Landsitz zog sich Cécile fortan abends früher zurück. Ihr Zimmer im Erdgeschoss besaß ein Fenster zum Garten und ein weiteres zu einem Fahrweg. Eines Abends hallte unweit ein Schuss wider. Cécile schrieb ihn einem Jäger zu. Der alte Bericht bringt diesen Laut mit dem Signal für die heimlichen Zusammenkünfte in Verbindung; er führt uns damit in jene Fassung ein, die den Ponteries günstig ist – die einer hinter dem Rücken der Eltern fortgesetzten Liaison. Nach dem Nachtmahl ging das Mädchen zu Bett. Später benötigte die Mutter Wäsche, die in jenem Zimmer verwahrt wurde, und fand die Tür von innen verschlossen.

Sie rief. Cécile zögerte, öffnete dann jedoch. Die Mutter erblickte eine Bewegung am Bett und die Gestalt eines Mannes. Sie schrie auf. Ponterie eilte herbei und fand – folgt man der Schilderung Champagnacs – Dehap vor, der sich soeben erhoben hatte und eine Pistole auf ihn richtete. Der Vater schlug die Waffe beiseite, packte den jungen Mann am Hals und warf ihn zu Boden. Der gesamte weitere Verlauf des Prozesses sollte zum Teil von diesem Anbeginn abhängen: Hatte er einen bewaffneten Eindringling in der Kammer seiner Tochter überrascht, oder hatte er im Voraus beschlossen, ihn wehrlos zu machen? Die Pistole wurde später geladen aufgefunden. Ihr Vorhandensein allein erklärte freilich nicht alle Handlungen jener Nacht.

Dehap gab noch Lebenszeichen von sich. Ponterie ließ ihn auf einem Bette festbinden, da er neue Gewalttätigkeiten befürchtete, und stellte ihn unter die Aufsicht eines Knechts. Seinen jüngeren Sohn schickte er fort, um den Friedensrichter zu holen. Der Magistrat verschob sein Erscheinen jedoch auf den folgenden Tag. Auch ein Wundarzt wurde aus Bergerac angefordert. So dehnte sich die Nacht mit einem Verwundeten, der im Hause dessen festgehalten wurde, der ihn niedergestreckt hatte, einer abwesenden Obrigkeit und einer zutiefst verstörten Familie. Cécile, die in Ohnmacht gefallen war, hatte man in ein anderes Gemach getragen. In den Berichten des heraufziehenden Rechtsstreits sollte sich ihr Platz beinahe auf jene Tür beschränken, die sie geöffnet hatte.

Am folgenden Tage trafen der Richter, sein Schreiber und der Chirurgus ein. Dehap wurde losgebunden, versorgt und daraufhin fortgeschafft. Er starb, ohne seine Fassung der Dinge zu Protokoll gegeben zu haben. Die mit der Leichenschau betrauten Ärzte führten seinen Tod vornehmlich auf einen heftigen und anhaltenden Druck auf den Hals zurück, der Atmung und Blutkreislauf unterbunden hatte. Der Streit um die Begleitumstände vermochte dies nicht ungeschehen zu machen: Ein junger Mann war tödlicher Gewalt erlegen. Die Frage, wer angefangen, wer gedroht, Widerstand geleistet oder zu töten beabsichtigt hatte, blieb ungelöst, doch sie musste fortan an einem Leichnam verhandelt werden, nicht allein an der gekränkten Ehre einer Familie.

Die Angehörigen Dehaps erstatteten Anzeige. Sie sprachen von Meuchelmord und Verstümmelung. Der Konvoi, der den Toten nach Bergerac überführte, hielt vor dem Haus der Ponteries; Drohungen wurden ausgestoßen. Darauf folgte die Zeit der Flugschriften und Gesänge. Ein Pamphlet unter dem Titel „Der Tod Dehaps“ verbreitete sich, und eine Moritat wurde durch die Gemeinden getragen. Die Chronik beschreibt diese Vorgänge als ein Werk gezielter Verleumdung. Ohne sich dieses Urteil über jeden einzelnen Teilnehmer des Leichenzugs zu eigen zu machen, lässt sich die Wirkung einer Erzählung ermessen, die dem gerichtlichen Verfahren vorgreift: Der Angeklagte hat sich fortan auch gegen Szenen zu verteidigen, die niemand prüft, ehe er sie nachspricht.

Haftbefehle ergingen gegen Vater und Sohn. Ein Verwandter warnte sie, dass sich ein Auflauf gebildet habe, ihr Haus bedroht worden sei und man sie gar auf dem Landgut anzugreifen gedenke. Sie setzten sich ab. Diese Flucht lieferte ihren Widersachern sogleich ein Argument: Warum sollte man sich verbergen, wenn man ein reines Gewissen hatte? Die Ponteries hielten dem entgegen, sie hätten sich der Gewalt entziehen wollen, nicht der Justiz. Sie ersuchten darum, die Sache an einem anderen Orte zu verhandeln. Am 24. Juni 1807 ordnete der Kassationshof die Verweisung nach Bordeaux an. Nachdem sie diese Verlegung erwirkt hatten, stellten sie sich dort selbst als Gefangene.

Die Anklage lautete auf Mord und Freiheitsberaubung. Den Schilderungen aus der Kammer setzten die Kläger jene aus dem Garten entgegen: Ponterie habe Dehap aufgelauert, ihn überfallen und sodann an das Bett Céciles geschleift, um seiner Gewalttat den Anschein einer kränkenden Entdeckung zu verleihen. Sie führten die zerrissenen Kleider und den zerdrückten Hut des jungen Mannes ins Feld. Vermochten diese Gegenstände eine solche Deutung zu stützen? Die Verteidigung, die für den Vater von Maître Denucé geführt wurde, focht diese Konstruktion an. Champagnac rühmt dessen Geschick, überliefert jedoch keine detaillierte Rekonstruktion, die es erlaubte, die achttägigen Verhandlungen Stück für Stück nachzuzeichnen.

Am 31. August 1807 sprach die Geschworenenbank die beiden Ponteries von den Vorwürfen des Mordes und des Attentats auf die persönliche Freiheit frei. Doch damit endete das Urteil nicht. Andere Fragen hinsichtlich der Exzesse und Tätlichkeiten waren vorgelegt worden; in diesem Punkte wurde der Vater für schuldig befunden und zu einem Jahr Gefängnis, tausend Francs Geldbuße, Schadensersatz zugunsten des Hospizes von Bergerac sowie zur Tragung der Kosten verurteilt. Zu sagen, er sei schlicht freigesprochen worden, hieße diese Verurteilung zu verschweigen. Zu sagen, ein Vater sei dafür bestraft worden, den Buhlen seiner Tochter ermordet zu haben, hieße die beiden verworfenen Hauptanklagepunkte zu leugnen. Das Gericht hatte geschieden, was das Klagelied zu einem einzigen Frevel verwoben hatte.

Vom Sohne wird in diesem Ausgang keinerlei Verurteilung berichtet. Über Céciles weiteres Schicksal schweigt die Chronik. Alles hatte sich um ihren Namen gerankt; und doch fehlt uns nach dem Geschrei der Eltern, den Vorwürfen der Kläger und den Plädoyers der Advokaten ihre eigene Stimme. Es bleibt ein Briefwechsel, der zurückgegeben wurde, ohne beendet zu sein, eine Tür, die eine Mutter zu öffnen sucht, und ein junger Mann, der niemals Zeugnis ablegte. Der Fall Ponterie lehrt uns nicht, zwischen dem Schmerz der einen und dem der anderen Familie zu wählen. Er zeigt vielmehr, wie sehr eine Erzählung, wenn sie zum Liedgut wird, ehe sie zum Beweis erhoben ist, eine solche Scheidung schier unmöglich machen kann.

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Vollständig ausgewertete Quelle, den Ponteries wohlgesinnt und Dehap abgeneigt. Privater Kriminalfall. Die Angabe des 29. Februars 1806 ist unmöglich; die Chronologie der Ortswechsel und des Ablebens lässt sich hieraus nicht zweifelsfrei auflösen. Genaues Tatdatum und Tatjahr daher ausgelassen; Bezugsjahr 1807 für den Prozess. Schreibweise „Hylaire“ beibehalten. Szene im Gemach als Darstellung der Chronik ausgewiesen; Gegenthese des Gartens und zerrissene Kleidung beibehalten. Die geladene Pistole ist protokollarisch verbürgt, belegt jedoch für sich genommen nicht alle behaupteten Handlungen. Autopsiebefund: anhaltender Druck auf den Hals. Achttägige Verhandlung; Verweisung am 24. Juni 1807, Urteil am 31. August. Zwei Freisprüche für Vater und Sohn, jedoch Verurteilung des Vaters wegen Tätlichkeiten zu einem Jahr Gefängnis und tausend Francs Geldbuße. Gedruckte Schadensersatzsumme von 25.090 Francs möglicherweise fehlerhaft: Betrag ausgelassen, Zweckbestimmung für das Hospiz beibehalten. Weder moralische Reinwaschung des Vaters noch zusätzliche Schuld Dehaps; Céciles weiteres Schicksal unbekannt.

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