Am 7. Juni 1792 standen sich vor den Schranken des Old Bailey, während der Sitzungen des Admiralitätsgerichts, im Prozess gegen John Kimber zwei unvereinbare Darstellungen der Überfahrt der Recovery gegenüber. Der Schiffsarzt Thomas Dowling und der vormalige Dritte Offizier Stephen Devereux schilderten schwere Misshandlungen an einer jungen Gefangenen, die wenige Tage darauf gestorben sei. Die Verteidigung hingegen bettete diese Aussagen in einen Zusammenhang aus Bordzwistigkeiten, vorenthaltenem Heuerlohn und Meutereivorwürfen ein. Die Geschworenen sprachen Kimber in beiden Anklagepunkten frei. Dieser Spruch beendete die Verhandlung; er beseitigte jedoch weder die Widersprüche der Flugschriften noch das Schweigen, zu dem die betroffenen Frauen verdammt blieben.
Das Schiff war 1791 von Bristol in See gestochen, um die afrikanische Küste anzusteuern. Nach dem Vortrag der Anklage hatte die Recovery Anfang Juni den Calabar-Fluss erreicht und Afrika zu Beginn des Monats September mit ihrer menschlichen Fracht wieder verlassen. Unter den an Bord gebrachten Personen befand sich ein Mädchen im Alter von etwa vierzehn oder fünfzehn Jahren – ein Alter, das nach Aussage des Wundarztes Thomas Dowling der Mann genannt hatte, der sie erworben hatte. Sie litt an einer venerischen Krankheit sowie an einem Zustand tiefer Lethargie; Dowling gab an, deren Ursache nie ermittelt zu haben. Der Gerichtsbericht überliefert weder ihren Namen noch den ihrer Angehörigen.
Die Anklage zeichnete das Bild einer Züchtigung, die mit Peitschenhieben begonnen und sich in Aufhängungen mittels eines Flaschenzugs fortgesetzt habe. In seiner Eröffnungsrede legte Sir William Scott dar, die junge Frau habe weniger gegessen als die übrigen Gefangenen, und die anderen Frauen hätten aus Furcht vor ihrer Krankheit vermieden, mit ihr zu speisen. Etwa sechs Tage vor ihrem Ableben soll Kimber befohlen haben, sie an einem Arm, dann am anderen aufzuhängen und emporzuziehen; ein Schiffsjunge habe dabei ruckartig an ihren Beinen gezerrt. Danach sei sie an beiden Beinen aufgehängt worden, während der Kapitän mit der Peitsche auf sie einschlug. Am nächsten Morgen habe man sie in Krämpfen vorgefunden; nach drei Tagen in diesem Zustand sei sie verschieden.
Dies war der Hergang, den die Anklagebehörde zu beweisen versprach. Dowling, der Chirurgus der Recovery, gab unter Eid seine Fassung zu Protokoll, doch seine eigenen Antworten ließen das Geschehen weit weniger eindeutig erscheinen als der Eröffnungsvortrag. Er schätzte das Alter der jungen Frau auf vierzehn bis fünfzehn Jahre; sie sei seit ihrer Einschiffung krank gewesen, und ihr Leiden habe unverändert angehalten. Er bekundete, sie habe den gemeinsamen Leibesübungen an Deck nicht folgen können, Kimber habe sie häufig geschlagen, und das Aufhängen habe sich nach dem Verlassen Calabars zugetragen. Er verlegte diesen Vorfall auf etwa drei Wochen nach der Abfahrt, gegen Ende September, erklärte jedoch zugleich, den genauen Tag nicht benennen zu können.
Sodann schilderte Dowling, was er gesehen haben wollte: Die junge Frau sei mehrfach an den Armen, dann an den Beinen emporgewunden worden; an beiden Händen aufgehängt, sei sie von Kimber gepeitscht worden. Sie sei einige Stufen hinab in das Zwischendeck gegangen und den Rest des Weges hinuntergeglitten. Tags darauf habe Dowling sie von Konvulsionen geschüttelt gesehen und versucht, sie mit flüchtigen Salzen zu kurieren; sie habe die Arznei nicht mehr schlucken können und sei nach mehreren Tagen verschieden. Er führte die Krämpfe auf die Schläge und den Tod schließlich auf die Krämpfe zurück. Dies war sein medizinisches Urteil, weder gestützt auf eine Leichenöffnung noch auf eine unabhängige Diagnose.
Das Kreuzverhör konzentrierte sich auf das, was Dowling niedergeschrieben, beschworen und verschwiegen hatte. Sein Journal betraf allein die weißen Passagiere, nicht die afrikanischen Gefangenen; jener Todesfall war darin nicht verzeichnet. Er beteuerte, sich geweigert zu haben, einen unvollständigen Bericht zu beeiden, doch hielt ihm die Verteidigung ein Affidavit vor, das das Dokument als »richtig und wahrhaftig« beglaubigte. Dowling konnte sich nicht entsinnen, es unterzeichnet zu haben, obschon sein Name darunter stand, und räumte ein, das Journal beim Zollamt auf Grenada vorgelegt zu haben. Auf die Frage nach möglichen Zeugen erwiderte er, eine Schottwand auf dem Oberdeck habe einem Teil der Mannschaft die Sicht auf das Geschehen verwehrt.
Auch das persönliche Verhältnis der Männer musste beleuchtet werden. Dowling gestand ein, Kimber geschlagen zu haben, nachdem er selbst von ihm geschlagen worden war, woraufhin man ihn für vierundzwanzig Stunden in Eisen gelegt und unter die Matrosen versetzt hatte. Zudem stritt er um die Zusage eines »Privileg-Sklaven« – eines Anteils an der Fracht, der ihm zugestanden habe – und forderte seinen Lohn. Er bestritt, gedroht zu haben, den Kapitän zu ruinieren; er habe lediglich erklärt, ihn wegen seiner Behandlung und der Heuer anzuzeigen. Weder auf Grenada noch in Bristol hatte er den Todesfall gemeldet. Erst nachdem er am Vorabend einer Parlamentsrede über einen anderen Vorfall in Calabar befragt worden war, vertraute er die Begebenheiten einem Bankier aus Birmingham und schließlich William Wilberforce an.
Der zweite Zeuge, Stephen Devereux, hatte auf der Wasp gedient, ehe er als Dritter Offizier auf die Recovery überwechselte. Auch er bekundete mehrere Aufhängungen und Schläge. Er gab an, gehört zu haben, wie Kimber die junge Frau als »sulky« bezeichnete – ein Wort, das sich mit »trotzig« oder »widerspenstig« wiedergeben lässt – und ihr jede Hilfe beim Abstieg verweigerte. Am folgenden Tag will Devereux ihr geholfen haben, wieder an Deck zu gelangen; sie sei, so seine Aussage, schwach und mit Striemen bedeckt gewesen. Er glaubte fest daran, dass die Misshandlungen ihren Tod herbeigeführt hätten. Allerdings räumte er ein, sich vor dem Magistrat vorsichtig ausgedrückt und den Hafenkapitän in Bristol nicht verständigt zu haben. Keines der beiden Zeugnisse beruhte mithin auf einer unmittelbaren Anzeige bei der Rückkehr des Schiffes.
Kimbers Verteidiger griffen auch die Glaubwürdigkeit von Devereux an. Er bestritt zwar, auf der Wasp wegen Meuterei verurteilt worden zu sein, gestand jedoch ein, entlassen worden zu sein, weil er dem Kapitän die Lüge gestraft hatte. Zeugen der Verteidigung berichteten von einer Zusammenkunft mehrerer Kapitäne, von Anschuldigungen, denen Devereux zugestimmt habe, und von seiner Entlassung wegen Unbotmäßigkeit. Die Prozessberichte enthalten das Protokoll jener Versammlung nicht; sie stellen lediglich die erhobenen Vorwürfe und sein Dementi nebeneinander. Auch geben die beiden zeitgenössischen Drucke seine Erklärungen nicht völlig übereinstimmend wieder. Es wäre daher gewagt, aus diesem Disziplinarstreit den zwingenden Beweis abzuleiten, er habe hinsichtlich der jungen Frau die Unwahrheit gesagt.
Die Verteidigung rief sodann Walter Jacks auf, den Miteigentümer der Recovery, ferner Thomas Laughter, William Riddle, Kapitän Thomas Phillips und Thomas Lancaster. Jacks sagte aus, Dowling habe Kimber nach Erhalt seiner Restheuer einen Schurken geheißen und angekündigt, ihn ins Verderben zu stürzen. Laughter und Riddle berichteten von ähnlichen Drohungen, die auf den Streit um das Sklavenprivileg und das Gebaren des Kapitäns gegenüber seinem Wundarzt zurückgingen. Dowling bestritt dies vor Gericht. Phillips, der Kimber seit langem kannte, zeichnete das Bild eines gütigen und heiteren Mannes; zudem bemerkte er, dass die an die Gefangenen ausgeteilten Orangen und Kochbananen Darmerkrankungen hervorrufen könnten. Diese Aussagen dienten der Entlastung des Angeklagten; ein medizinisches Gutachten über die genaue Todesursache stellten sie nicht dar.
Die Zeugenliste vermochte die Überfahrt nicht lückenlos zu erhellen. Devereux erwähnte, dass die Schiffsjungen Pearson und Crews anwesend gewesen seien; auch Dowling nannte sie, doch das Gericht vernahm keinen von beiden. Die Zeugen wichen in ihren Angaben über die Zahl der Augenzeugen, den Abstieg der jungen Frau und die Dauer ihres Überlebens voneinander ab. In Bezug auf das Aufhängen und den Tod stimmten sie überein, doch argwöhnte die Verteidigung, sie hätten ihre Aussagen abgesprochen; Devereux wies dies zurück.
Ein weiterer Anklagepunkt betraf den Tod einer zweiten versklavten Frau. Stalkers Flugschrift kündigt bereits im Titel an, Kimber werde wegen zweier Opfer belangt; der Bericht von Lane erwähnt die zweite Anklageschrift lediglich als gleichartigen Vorwurf, der von denselben Zeugen gestützt wurde, ohne einen eigenen Tathergang darzulegen. Daher gestatten die Quellen weder, diese zweite Frau namentlich zu fassen, noch die Umstände ihres Todes zu erhellen oder einzelne Zeugendetails mit Gewissheit diesem Vorwurf zuzuordnen. Auch von dieser Beschuldigung sprachen die Geschworenen den Kapitän frei. Diese Diskrepanz zwischen dem Titel, der den Fall weit größer erscheinen lässt, und dem äußerst knappen Inhalt des zweiten Anklagepunktes muss im Gedächtnis bleiben.
Nach den letzten Zeugenaussagen erklärten die Geschworenen, sie seien hinreichend unterrichtet; das Gericht verzichtete auf eine Zusammenfassung der Beweisaufnahme. Beide Anklagepunkte endeten mit einem Freispruch. Auf Antrag des Verteidigers Pigott wurden Dowling und Devereux unmittelbar darauf im Newgate-Gefängnis in Verwahrung genommen, um sich wegen Meineids zu verantworten. Diese Maßnahme kam einer Verurteilung wegen Falscheids nicht gleich, und die Flugschriften berichten nichts über den Ausgang jenes Verfahrens. Gleichwohl verdeutlichte sie den jähen Umschwung im Gerichtssaal: Kaum war der Prozess gegen den Kapitän beendet, wurde das Wort seiner Ankläger selbst zum Gegenstand gerichtlicher Verfolgung.
Die beiden im Jahr 1792 gedruckten Broschüren betrachten den Prozess aus entgegengesetzten Blickwinkeln. Die Schrift von C. Stalker, die einem Studenten des Temple zugeschrieben wird und den Anspruch erhebt, auf stenografischen Mitschriften zu beruhen, verdammt den Sklavenhandel und stilisiert den Fall zum Lehrstück des Abolitionismus; die Ausgabe von William Lane versteht sich als Verteidigung Kimbers gegen die »Deklamationen« der Sklavereigegner und feiert den Freispruch. Beide Texte bieten detaillierte Berichte, sind jedoch parteiische Schriften und keine neutralen Gerichtsprotokolle. Sie weichen sogar beim Datum voneinander ab: Die von Lane wiedergegebene Anklageschrift datiert den Vorfall auf den 22. September und den Tod auf den 27.; Stalkers Fassung druckt »22. Dezember«, was mit der von ihr selbst genannten Ankunft der Recovery auf Grenada im Oktober unvereinbar ist. Der vorliegende Bericht folgt dem Septemberdatum der Klageschrift und den Zeugenaussagen der Gegenfassung, wahrt diesen Widerspruch jedoch in den Anmerkungen.
Auf dem letzten Blatt hebt Lane den Glanz des Freispruchs hervor; Stalker fordert die Leserschaft auf, ihr eigenes Urteil über die Verhandlung zu fällen. Die Geschworenen hatten auf der Grundlage der gehörten Zeugen über eine strafrechtliche Schuld entschieden; die Akten überliefern weder die Namen der beiden Frauen noch ihre Stimmen oder das Andenken ihrer Nächsten. In einem Handel, der sie zur bloßen »Fracht« herabgewürdigt hatte, ist dieses Verstummen kein nebensächlicher Zug: Es setzt dem, was historische Erzählung zu wissen beanspruchen darf, unüberwindbare Grenzen. Der richterliche Spruch ist eindeutig; was er nicht vernehmbar machen konnte, bleibt eine andere Geschichte, der diese Blätter keine Stimme zu verleihen vermögen.
