I. Die Rückkehr aus der Alfred Street
Am Bedford Square nahmen die Häuser Fremde auf wie die Zimmer einer Herberge, und das Vertrauen überschritt bisweilen jene Grenzen, die der Eigentümer gewahrt zu haben glaubte. Frau Maria Soames, eine Witwe, führte zwei Mietshäuser in der Nachbarschaft der Alfred Street. Catherine Wilson quartierte sich gegen Ende des Jahres 1855 bei ihr ein, in Begleitung eines jungen Mannes namens James Dixon, den sie als ihren Bruder ausgab. Zwischen den beiden Frauen entstand ein vertrautes Verhältnis; die älteste Tochter erinnerte sich, dass ihre Mutter häufig das Zimmer des Neuzugangs aufsuchte.
Am Mittwoch, dem 15. Oktober 1856, begab sich Frau Soames nach Holloway zu ihrem Halbbruder Samuel Barnes. Sie bat ihn um zehn Pfund; er händigte ihr neun aus. Diese Summe wurde zunächst als Darlehen dargestellt; vor Gericht erläuterte Barnes sodann, es habe sich aller Wahrscheinlichkeit nach um einen Teil des väterlichen Erbes gehandelt, den er ihr nach Maßgabe ihres jeweiligen Bedarfs auszahlte. Seit zwei Jahren empfing die Witwe diesen Nachlass in Teilbeträgen; das Geld jenes Mittwochs setzte somit lediglich eine alte Familienrechnung fort.
Barnes sah sie bei guter Gesundheit. Ann Maria Naacke begegnete ihr zwischen vier und fünf Uhr wieder und trank alsdann gemeinsam mit ihr und Sarah Tee. Kurz darauf stieg Catherine Wilson in die Küche hinab und bat die Mutter, mit ihr auf ihr Zimmer hinaufzugehen, um etwas zu besprechen. Sarah bestätigte diese Einladung; nach diesem kurzen Auseinandergehen entsannen sich die Töchter nicht, ihre Mutter an jenem Abend noch einmal erblickt zu haben.
Am Morgen stand Frau Soames auf, um den jungen Frauen mitzuteilen, dass sie an einem Gallenanfall leide, und legte sich alsbald wieder nieder. Binnen Kurzem stellten sich Erbrechen und Leibschmerzen ein. Die Töchter wussten wohl von früheren Unpässen, versicherten jedoch, diese seien stets binnen eines Tages gewichen; diesmal verschlimmerte sich der Zustand zusehends. Catherine Wilson, die im Hause wohnte, ging bei der Kranken ein und aus.
II. Die Arznei unter Verschluss
Doktor Whidborne wurde am Freitag, dem 17. Oktober, herbeigerufen. Er fand Frau Soames von heftigem Erbrechen und Durchfällen geschüttelt, unter Schmerzen und großer Unruhe. Zunächst vermutete er ein Magenleiden, womöglich gar die englische Cholera, und verordnete eine Zubereitung aus aromatischer Konfektion und Batleys Sedativum. Eine besondere Aufzeichnung seiner Rezeptur behielt er nicht zurück. Später räumte er ein, diese Arznei hätte ein gewöhnliches Übel lindern müssen, behauptete jedoch mitnichten, bei der Leichenschau ein Gift festgestellt zu haben.
Was den Zeugen auffiel, war die Art und Weise, wie die Arzneiflaschen verwahrt wurden. Ann Maria bekundete, Wilson habe erklärt, der Arzt habe ihr eingeschärft, wie das Medikament zu verabreichen sei, und sie werde es höchstselbst eingeben. Nach den Dosen nahm die Logiergängerin das Fläschchen stets mit auf ihr Zimmer und trug den Schlüssel bei sich. Emma Rowe, eine andere Mieterin, erinnerte sich an zwei Flaschen auf einem Kaminsims; Wilson habe ihr erwidert, die Mixtur sei von besonderer Art und dürfe nur von ihrer eigenen Hand gereicht werden. Sarah sah, wie die Logiergängerin einen Trank brachte, von dem sie sagte, er bestehe aus Kognak und Ei; bei der Zubereitung war sie nicht zugegen gewesen.
Die Mutter erbrach fortwährend und klagte über quälenden Durst und Schmerzen. Der Arzt hielt ihren Zustand keineswegs für hoffnungslos; das rasche Ende versetzte ihn in Erstaunen. Am Samstag, dem 18. Oktober, gegen drei oder vier Uhr morgens, verschied sie. Die erste Leichenschau brachte weder einen bestimmten Giftstoff noch eine beweiskräftige Spur zutage. Der Doktor legte dar, er habe den Tod seinerzeit einer Darmentzündung zugeschrieben und keine gesicherte Ursache namhaft machen können.
Dem Hinscheiden folgten Äußerungen, die sechs Jahre später vor Gericht ein sonderbares Gewicht erhalten sollten. Emma Rowe berichtete, nach dem Tode habe Wilson ihr anvertraut, Frau Soames habe Gift in Branntwein hinuntergestürzt, verzweifelt über einen Mann, der ihr Geld entlehnt und sie hernach hintergangen habe. Rowe gab ferner an, man habe ihr die Ankunft eines Briefes angekündigt. Bei der Untersuchung des Coroners brachte sie diese Erzählung nicht vor; sie sagte aus, sie habe Stillschweigen bewahrt, weil sie fürchtete, als Zeugin geladen zu werden, und habe sich erst an die Obrigkeit gewandt, als Wilson bereits wegen einer anderen Anklage in Newgate einsaß.
Eliza Matthews schilderte eine ähnliche, wenn auch nicht deckungsgleiche Geschichte: eine heimliche Heirat, einen Mann, der die Witwe getäuscht habe, Gelddarlehnen und einen Trank. Beide Frauen gaben Vertraulichkeiten wieder, die nach dem Ableben gefallen waren; ihr Zögern, ihre Widersprüche und ihr Schweigen zur Zeit der amtlichen Leichenschau wurden von der Verteidigung scharf gerügt.
III. Im Abstand von sechs Jahren
Eine unmittelbare Verhaftung wegen des Todes von Frau Soames erfolgte nicht. Ihr Halbbruder hatte zwar eine amtliche Untersuchung veranlasst, weil ihm das rasche Verbleichen gar zu jäh dünkte, doch hatte der Arzt damals keineswegs erklärt, es liege ein Mord vor. Später war von anderen Patienten die Rede, die Wilson gepflegt hatte und die alsbald verstorben waren; manche von ihnen litten an Gicht. Das Gericht verwehrte es indessen, dass diese Todesfälle zu Prozessen im Prozess gerieten: Die Anklageschrift bezog sich einzig auf Frau Soames.
Die Exhumierungen warfen eine medizinische Frage auf, lieferten jedoch keine schlichte Antwort. Doktor Whidborne gab an, Teile des Leichnams seien entnommen und Professor Alfred Swaine Taylor übersandt worden. Dieser legte dar, dass er nach Jahren, bei fortgeschrittener Fäulnis und vorausgegangenem heftigem Erbrechen und Entleeren, nicht erwarten könne, Herbstzeitlose in den Überresten wiederzufinden. Er habe denn auch keine entdeckt.
Die Ärzte stellten somit zwei Lesarten einander gegenüber. Whidborne hatte zunächst ein Unterleibsleiden behandelt und an eine natürliche Ursache geglaubt; erneut vernommen, räumte er ein, dass ein pflanzlicher Reizstoff ähnliche Symptome hervorzurufen vermöge, namentlich bei wiederholter Gabe. Taylor vertrat die Ansicht, der fortschreitende Verlauf lasse sich schwerlich mit einem einfachen Gallenanfall vereinbaren, und ein Gift könne einem Trank oder einer Arznei unbemerkt beigemengt worden sein. Keiner von beiden hatte indessen eine Substanz im Körper dingfest gemacht. Die Anklage verknüpfte die Krankheitserscheinungen, die Wilson zugeschriebenen Handlungen und ihre Rechtfertigungen; ein positiver chemischer Befund stand ihr nicht zu Gebote.
IV. Der Gerichtssaal
Das amtliche Protokoll ist der Sitzungsperiode vom 22. September 1862 zugeordnet und hebt mit der Anklage wegen vorsätzlichen Mordes an Maria Soames an. Montagu Williams, der Wilson bereits in einem gesonderten Verfahren betreffend Sarah Carnell verteidigt hatte, hält in seinen Memoiren fest, die Verhandlung im Falle Soames habe am Donnerstag, dem 25. September, vor Richter Byles stattgefunden. Beide Rechtssachen sind sorgsam auseinanderzuhalten: Der Freispruch in der Sache Carnell bedeutete kein Urteil über das Ableben von Frau Soames; Wilson wurde beim Verlassen des Saales nach dem ersten Prozess festgenommen und unter einer neuen Anklage vor Gericht gestellt.
Die älteste Tochter, der Bruder, Sarah, Mietleute, die Ärzte und vormalige Briefpartner wurden in den Zeugenstand gerufen. Ein Schriftstück, das man Wilson zuschrieb, wurde anhand von Schriftzügen erörtert, welche die Zeugen mit ungleicher Zuversicht wiedererkannten. Ein anderer Brief erwähnte einen Mann, entliehene Summen und eine Zusammenkunft. Dies stimmte mit der Selbstmorderzählung überein, die Wilson mehreren Bekannten aufgetischt hatte, doch rührte diese Mär aus ihrem eigenen Munde, nicht von der Verblichenen. Auch das Geld nahm die Verhandlung in Anspruch: die neun Pfund, die Barnes übergeben hatte, die zehn Pfund, die nach Wilsons Behauptung von der Mutter geschuldet wurden, und ein Schuldschein, den die Tochter als von der Hand der Mutter herrührend anerkannte. Ann Maria hatte diesen Wechsel schließlich eingelöst; diese Zahlung allein bewies jedoch keineswegs, wie er erlangt worden war.
Die Verteidigung bestritt nicht, dass Wilsons Reden verdächtig anmuteten; sie hielt dem entgegen, diese bewiesen nicht unmittelbar die Beibringung eines Giftes. Sie rief in Erinnerung, dass keine Substanz aufgefunden worden sei, dass die angeblichen Geständnisse spät erfolgten und dass die Ärzte in der Erinnerung an ihre Erstdiagnose uneins seien. Die Anklage hingegen fügte die von der Logiergängerin an sich gerissene Pflege, den Tod nach mehrmaliger Arzneieinnahme, ihre Kenntnis der Herbstzeitlose, ihre wechselnden Erklärungen und die Geldinteressen zu einem Bilde zusammen.
Richter Byles wandte sich mit einem ernsten Schlusswort an die Geschworenen: Wenn dergleichen ungestraft geschehen könne, so sagte er, könne niemand mehr in Sicherheit zu Tische sitzen. Das Verhandlungsprotokoll hält den Ausgang fest: Die Jury befand Catherine Wilson des Mordes für schuldig; der Richter sprach das Todesurteil aus. Der Gerichtsband vermerkt, dass eine weitere Mordanklage gegen sie vorlag, doch wandelt dieser Vermerk die anderen im Prozess erwähnten Todesfälle nicht in gesonderte Schuldsprüche um.
V. Was der Urteilsspruch ungelöst lässt
In seinen Lebenserinnerungen berichtet Williams, Richter Byles habe ihn nach dem Prozess zu sich beschieden und geäußert, er habe seine Mandantin trefflich verteidigt, doch seien die Tatsachen zu erdrückend gewesen; nach seinem Dafürhalten habe der Anwalt soeben die größte Verbrecherin verteidigt, die je gelebt habe. Dies sind die Worte eines Verteidigers, der beinahe dreißig Jahre später ein vertrauliches Gespräch wiedergibt; sie treten weder an die Stelle der Zeugenaussagen noch des Urteils.
Catherine Wilson wurde am 20. Oktober 1862 in Newgate hingerichtet, wie aus dem zeitgenössischen Bericht hervorgeht, den die Southland Times abdruckte. Das Blatt berichtet, sie habe ihre Unschuld bis zuletzt beteuert, greift zugleich jedoch die Mutmaßung über eine Reihe von Verbrechen auf, die nicht allesamt abgeurteilt worden seien. Es ziemt sich, diese Verallgemeinerung nicht unbesehen zu übernehmen: Der Richtspruch galt Maria Soames; das amtliche Protokoll erwähnt eine zweite Mordanklage, keineswegs eine Kette von Verurteilungen.
So lässt sich das Geschehen vom Bedford Square weder auf eine unsichtbare Substanz noch auf die Sage von einer allwissenden Giftmischerin verengen. Eine Frau stirbt nach einer akuten Erkrankung; die ersten Ärzte sprechen von natürlichen Ursachen, bis spätere Zeugnisse den Vorgang in einem neuen Lichte erscheinen lassen. Der Prozess hält Erinnerungen, Briefe, Geldbeträge und die engen Grenzen eines späten Gutachtens gegeneinander. Die Geschworenen fällen ihr Urteil, das Gesetz verhängt seine Strafe; die Retorte jedoch spendet nicht jene Gewissheit, die der nachträgliche Bericht dem Gifte gerne andichten möchte. Die Archive bewahren den Urteilsspruch – und mit ihm jene Leerstellen, die er nicht auszufüllen vermag.
