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Justiz & Skandale · Frankreich

Die Pflaume des Testaments

Arrouède, 1828–1829. Nach wiederholten mysteriösen Krankheitsausbrüchen in ihrer Familie wird Françoise Trenque beschuldigt, ihre Eltern und ihre beiden Brüder vergiftet zu haben. Die im Haus zubereiteten Speisen, das in ihrem Schrank entdeckte Gift und die aufeinanderfolgenden Todesfälle führen zu ihrer Verurteilung. Nach der Verwerfung ihres Kassationsantrags gesteht sie, entlastet die zuvor von ihr beschuldigte Nachbarin und schreitet gefasst zum Schafott.

In der Nacht vom 12. auf den 13. März 1829 verfasste ein von heftigen Qualen gezeichneter dörflicher Zimmermann, umgeben von den Leichen seiner beiden Söhne, sein Testament. Er vermachte seinen Besitz Bernarde, seiner ältesten Tochter; sollte diese die Erbschaft nicht antreten können, so sollte Françoise, die zweitälteste Tochter, nachrücken. Nur wenige Stunden später hauchte auch der Vater sein Leben aus. Am darauffolgenden Tag erlag die Mutter ihren Leiden. Als die gerichtliche Untersuchung dem Faden dieser Todesfälle nachging, zeichneten das Wohnhaus, der Schrank der Françoise und eine getrocknete Pflaume die Spuren einer blutigen, todbringenden Erbfolge nach.

Françoise Trenque stand im vierundzwanzigsten Lebensjahr. Sie war in das väterliche Haus zurückgekehrt, nachdem sie – so berichtet es der Chronist Champagnac – aus einem Kloster, in dem sie gedient hatte, einige Stoffreste entwendet hatte. In Arrouède im Departement Gers ging ihr Vater dem Zimmererhandwerk nach. Ihre Brüder hießen Joseph und François; ihre Schwestern waren Bernarde, die Erstgeborene, und Mariette, die Jüngste. Der Chronist lässt die Affäre mit dem mörderischen Entschluss beginnen, den Françoise gegen die Ihren gefasst haben soll; vorerst jedoch war es nur eine Reihe seltsamer Übelkeiten, die den Alltag der Familie trübte.

Am 20. Juni 1828 hatte sich Trenque der Ältere mit seinem erstgeborenen Sohn und einem Handwerksgesellen zum Hause des Bürgermeisters von Arrouède begeben. Alle drei sollten dort Bauarbeiten ausführen. Während der drei Tage auf der Baustelle wurden sie von schneidenden Schmerzen im Leib und im Magen befallen. Sie litten schwer, doch hinderte sie der Anfall nicht daran, ihre Arbeit später wieder aufzunehmen. Nichts deutete bei diesem ersten Auftreten des Übels darauf hin, welche verheerenden Todesfälle die Familie bald heimsuchen sollten.

Im Oktober kehrte der Zimmermann an dieselbe Arbeitsstätte zurück, diesmal in Begleitung seiner beiden Söhne und eines Gehilfen. Bereits am ersten Tag erkrankten alle: Ihre Gesichtszüge fielen ein, Magen und Gedärme verkrampften sich unter peinigenden Schmerzen, heftiges Erbrechen setzte ein, ein unstillbarer Durst quälte sie, und ein brennendes Feuer stieg ihnen in der Kehle auf. Dennoch setzten sie ihr Tagwerk fort. Es war Françoise, welche die Mahlzeiten von Arrouède herbeischaffte.

Zur selben Zeit wurden auch die Mutter und die junge Mariette von heftigen Leibschmerzen und Erbrechen erfasst. Françoise blieb von diesen Beschwerden verschont, ebenso Bernarde, die auswärts im Tagelohn stand und bei ihren Dienstherren verköstigt wurde. Die Männer auf dem Bau hielten bis zum achten Tage aus; dann wurden die Qualen derart unerträglich, dass sie das Werk ein zweites Mal abbrechen mussten. Als Bernarde von dem bedauernswerten Zustand ihrer Angehörigen erfuhr, eilte sie herbei, um Beistand zu leisten, und reihte sich alsbald selbst unter die Kranken ein.

Die Ärzte verordneten Bernarde Einreibungen mit Öl. Françoise, die mit dieser Pflege betraut worden war, griff jedoch statt des Heilmittels zu Scheidewasser. Laut Champagnac verschlimmerten sich die Schmerzen der älteren Schwester daraufhin zusehends. Diese Tat, die später mit den sonstigen Krankheitserscheinungen in Verbindung gebracht werden sollte, erhielt im Zuge der Ermittlungen eine schauerliche Tragweite; damals jedoch lagen noch mehrere Monate vor der Familie, in denen das Gift mit neuer Wucht zuschlagen sollte.

Am 21. Februar 1829 brachen die Leiden in der gesamten Familie erneut aus. Am 28. kehrten sie mit noch größerer Heftigkeit zurück. Der Chronist vermutet, dass von diesem Zeitpunkt an das Gift in massiven Dosen verabreicht wurde. Die Arzneien und Linderungen wurden von Françoise bereitet und aufgetragen, die das Gift in Brühe und Kräuteraufgüsse mengte. Jeder erhoffte sich Linderung von dem, was ihm gereicht wurde; dieselben Handgriffe der Pflege führten von nun an geradewegs in den Todeskampf.

Am 12. März starben Joseph und François unter grausamen Krämpfen. Um François, wie sie vorgab, etwas Linderung zu verschaffen, steckte Françoise ihm eine getrocknete Pflaume in den Mund. Sie soll ihm eingeschärft haben, sie nur zu lutschen und nicht hinunterzuschlucken, um lediglich den Saft aufzunehmen. Die Pflaume war mit Arsenik bestreut. Dieses Detail, das Champagnac als an den Sterbenden gerichtetes Wort überliefert, birgt in einer gewöhnlichen Feldfrucht die tückische Falle, die über dem letzten der beiden Brüder zuschnappte.

In jener Nacht, während ihr Vater mit dem Tode rang, reichte Françoise ihm abermals vergifteten Tee. Der Greis wähnte sich bereits in den Flammen der Hölle; er schrie, dass er innerlich verbrenne, und flehte um Wasser. Er setzte sein Testament auf: Haupterbin sollte Bernarde sein, und falls diese versterben sollte, Françoise. Kurz darauf hauchte er seine Seele aus. Die Mutter starb am 14. März. Binnen weniger Tage hatte das Haus beide Söhne, den Vater und die Mutter verloren; das durch das Testament eröffnete Erbe hing nunmehr von zwei Schwestern ab, von denen die eine von der Krankheit verschont geblieben war und die andere sich ihr durch auswärtige Arbeit entzogen hatte.

Die rasch aufeinanderfolgenden Todesfälle mit stets denselben Symptomen weckten alsbald den Verdacht einer Vergiftung. Die Obduktionen, so berichtet Champagnac, lieferten Beweise, die der Chronist als unwiderlegbar ansieht. Arsenik und Salpetersäure – gemeinhin als Scheidewasser bekannt – waren angewandt worden. Bei den Haussuchungen fand sich das Gift sowohl in Françoises Schrank als auch in Speisen, die sie zubereitet hatte. Sie wurde festgenommen. Die Anklage legte ihr die Vergiftung ihres Vaters, ihrer Mutter und ihrer beiden Brüder sowie Mordversuche an mehreren weiteren Personen zur Last.

Nach Auch überführt, trat Françoise am 9. Juli 1829 vor das Schwurgericht des Departements Gers. Sie trug Trauerkleidung. Champagnac beschreibt sie als von gewöhnlicher Gestalt, einfach, doch für ihren Stand auffallend gefällig gekleidet, mit sanfter Stimme, sittsamem Auftreten und einem anmutigen Lächeln, das der Berichterstatter als kalt und berechnend empfand. Ohne sichtbare Regung vernahm sie die Anklageschrift. Dieses Bild entspringt dem strengen Urteil des Chronisten; vor den Richtern bildete es das Vorspiel zu dreitägigen Verhandlungen, in denen fünfzig Zeugen gehört wurden.

Zu ihrer Verteidigung räumte Françoise ein, dass ihr von einer Nachbarin unheilvolle Vorschläge gemacht worden seien, behauptete jedoch, diese stets zurückgewiesen zu haben. Sie beteuerte, jene Frau habe das Gift in ihren Schrank gelegt und die Familie vergiftet; sie selbst sei vollkommen unschuldig. Die Anklage und die erdrückenden Sachbeweise standen dieser Behauptung jedoch unversöhnlich gegenüber. Die Geschworenen sprachen sie einstimmig des Diebstahls, der Vergiftung und des Verwandtenmordes schuldig. Ohne äußere Rührung vernahm sie das Urteil und die Eröffnung der für Elternmörder bestimmten Todesstrafe.

Die Verurteilung konnte jedoch das Raunen im Lande nicht gänzlich ersticken, das ihr bisheriger guter Ruf genährt hatte. Champagnac berichtet, dass ihr tadelloser Lebenswandel, ihre Frömmigkeit und ihre scheinbare Herzensgüte manchen Beobachter an ihrer Schuld zweifeln ließen. Der Chronist schildert weiter, wie die Geständnisse der Verurteilten diese Zweifel schließlich ausräumten. Nach der Verwerfung ihres Kassationsantrags am 16. September trat ihr Beichtvater an ihre Zelle, um ihr mitzuteilen, dass es auf Erden keine Hoffnung mehr gebe. Sie habe die Botschaft, so sagte sie, sogleich an den betretenen Mienen ihres Verteidigers abgelesen, der es nicht über das Herz gebracht hatte, ihr das Schicksal zu verkünden.

Sie ließ Maître Allen Rousseau rufen und warf ihm sanft vor, ihr ihr Los verschwiegen zu haben. Sie erklärte, sie habe zwanzigmal den Rosenkranz gebetet, um von Gott die Bestätigung des Urteils zu erbitten; sie sei gefasst und finde es gerecht, dass sie sterbe. Sie könne niemals so viel erdulden, wie ihre Angehörigen durch ihre Schuld gelitten hätten, und nannte die Dahingeschiedenen Märtyrer. Daraufhin bekannte sie sich als alleinige Urheberin der Verbrechen: Die Geschichte über die Nachbarin, deren Ratschläge und deren Mitschuld sei lediglich eine Erdichtung gewesen, um ihren eigenen Kopf zu retten.

In dieser Unterredung führte Françoise ihre Taten auf eine elende Habsucht zurück. Ein paar Morgen kargen Landes und ein armseliges Häuschen hätten, nach ihren eigenen Worten, ihre Hand gegen die gesamte Familie geführt. Sie wiederholte diese Erklärungen vor den anwesenden Zeugen und wusch die zuvor Beschuldigte von jedem Verdacht rein. Das im Testament des Vaters verheißene Erbe, das zunächst Bernarde und nur ersatzweise Françoise zugedacht war, erwies sich im Geständnis als die wahre Triebfeder jener Mordserie, über welche die Justiz soeben ihr Richtschwert geschwungen hatte.

Man ermahnte sie, Mut zu fassen. Sie entgegnete, dass sie dieselbe Kraft, die sie zur Begehung ihrer Verbrechen aufgebracht habe, auch auf das Schafott tragen werde. Nach diesen Worten vollzog sie selbst ihre Henkersmahlzeit und Toilette, legte das Totenhemd der Vatermörder an und schritt, das Haupt von einem schwarzen Schleier verhüllt, mit jener kalten Fassung zum Schafott, die Champagnac ihr zuschreibt. Nach den Qualen im Elternhaus, dem Schwurgerichtssaal und dem Kerker setzte dieser letzte Gang den Schlusspunkt hinter eine Tragödie, in der das Erbe verteilt worden war, noch ehe die Familie beinahe gänzlich vom Erdboden getilgt wurde.

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Vollständige Lektüre von Kapitel VIII37 (1 292 Wörter gemäß der Zählung nach Wortzwischenräumen; SHA-256 verifiziert). Champagnac wählt einen scharf anklagenden Ton und charakterisiert Françoise bereits moralisch, ehe er den Gang der Gerichtsverhandlung wiedergibt. Der Text führt das Familiendrama auf Arsenik und Salpetersäure (Scheidewasser) zurück, belegt das Auffinden von Giften in ihrem Schrank und in den Speisen und schildert Urteil sowie Geständnis. Die Unterredung der Verurteilten mit ihrem Anwalt, ihre Motive und ihr Gang zum Schafott stützen sich auf Champagnacs Bericht. Zunächst bezichtigte sie eine Nachbarin, das Gift deponiert und die Morde begangen zu haben, widerrief dies jedoch vollumfänglich und entlastete sie; eine Mittäterschaft der Nachbarin gilt historisch als haltlos. Als treibendes Motiv nannte Françoise die Erbschaft: wenige Morgen Land und ein armseliges Haus. Das genaue Datum der Hinrichtung wird im Kapitel nicht explizit genannt: Der 16. September bezeichnet lediglich den Tag, an dem ihr Beichtvater ihr das Scheitern des Kassationsantrags eröffnete; der Text geht ohne Nennung eines abweichenden Kalendertags direkt zum Schafottgang über. Daher wird in den Metadaten kein gesondertes Hinrichtungsdatum ergänzt.

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