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Justiz & Skandale · England

Die Pistolen der Prince’s Street

In London wird John Elliot angeklagt, auf Mary Boydell geschossen zu haben. Die Schmauchspuren an ihren Kleidern und die Ladung der Waffen werden zum Dreh- und Angelpunkt eines Prozesses, in dem die Geschworenen die Gewalttat selbst von der Anwesenheit eines Projektils scheiden.

In der Prince’s Street riss ein scharfer Knall George Nicol jäh aus den Gedanken, als er an der Seite von Mary Boydell ging. Der Buchhändler wandte sich um und erblickte den Arzt John Elliot in unmittelbarer Nähe, eine Pistole in der Hand. Er packte Elliot an der Kehle und forderte ihn auf zu bekennen, ob er der Schütze gewesen sei. Elliot leugnete den Schuss nicht. Ein Diener eilte herbei, die Waffen fielen zu Boden oder wurden ihm entwunden, und Miss Boydell geleitete man in ein nahegelegenes Geschäft. Daraufhin vernahm Nicol, wie der Gefangene ausrief, er könne nun in Frieden sterben, da er das junge Mädchen vor sich hergeschickt habe. Als jedoch jemand verkündete, sie sei keineswegs schwer verletzt, schlug Elliot die Hände zusammen, fragte entgeistert, ob sie denn nicht tot sei, und erging sich sogleich in Schmähungen gegen sie und ihre Familie.

Am 20. Juli 1787 – so das Datum zu Beginn des Kapitels bei Borrow – stand Elliot unter den Bestimmungen des berüchtigten Black Act vor Gericht. Diese Akte schildert indessen keine Gewalttat, deren Beweis sich von selbst verstanden hätte. Die juristische Streitfrage war ungleich enger und sonderbarer: Waren die beiden Pistolen tatsächlich mit Bleikugeln geladen gewesen? Die Zeugen stimmten über den Schuss, die bedrohliche Nähe der Waffe, die Verletzungen und die Spuren im Gewand vollkommen überein. Dennoch oblag es der Anklage, die genaue Beschaffenheit der Ladung nachzuweisen, wollte sie den erhobenen Vorwurf aufrechterhalten.

Der herbeigeeilte Diener bezeugte, dass es sich um zwei aneinandergebundene Terzerole gehandelt habe. Das eine fand sich halb gespannt, die Pfanne geschlossen, worin noch einige Pulverkörner zu sehen waren. Das andere schien abgefeuert worden zu sein. Seiner Ansicht nach hätten ungeachtet des Zustands des Schlosses beide losgegangen sein können. Er berichtete ferner von den Äußerungen Elliots und von zwei weiteren Pistolen in dessen Tasche, die bis zur Mündung geladen schienen. Die unmittelbar nach dem Überfall gefallenen Worte ließen zwar auf seine Gesinnung schließen, gaben jedoch keine zwingende Auskunft über das Blei. Man mochte wohl glauben, dass er Mary Boydell töten wollte, und doch ungewiss bleiben, ob das Geschoss, welches sie traf, eine Kugel gewesen war.

Nicol beschrieb, dass der Umhang stellenweise versengt war und das Kleid knapp unterhalb der Schultern zwei Marken aufwies, die nach seinem Urteil den Mündungen der aneinandergebundenen Waffen entsprachen. Der Wundarzt stellte zwei Prellungen unter dem Schulterblatt fest. Auf die Frage, welche Wirkung mit Kugeln geladene Pistolen aus nächster Nähe hervorbringen müssten, maßte er sich kein Urteil an. Er gab vielmehr zu bedenken, dass eine Waffe, fest gegen einen widerstrebenden Körper gepresst, an Wucht verlieren könne, wenn ihr die Luft fehle, um die Entladung zu begleiten. Die Kleider und das Tuch wurden dem Gericht vorgelegt. Diese Stücke bewiesen unzweifelhaft die sengende Gewalt des Pulvers; ein im Körper aufgefundenes Blei ersetzten sie für sich allein nicht.

Die frühere Beziehung zwischen Elliot und der Familie Boydell trat nur durch eine beinahe beiläufige Notiz zutage. Ein Gärtner sagte aus, der Arzt habe im vergangenen Winter ein halbes Jahr bei ihm zur Miete gewohnt, und diese Nachbarschaft habe ihm oft Zutritt zum Hause Josiah Boydells verschafft, wo Mary ein- und ausging. Borrow erhellt nicht, was zwischen ihnen vorgefallen war, noch was Elliot durch den Angriff zu erreichen hoffte. Diese räumliche Nähe beweist, dass er die Örtlichkeiten und die junge Dame kannte; einen Beweggrund offenbart sie nicht. Sie lässt die Kluft zwischen den rasenden Worten des Gefangenen und dem Schweigen des Berichts über ihr früheres Verhältnis nur noch rätselhafter erscheinen. Bei der Verhandlung belegt der Gärtner zwar diese Besuche, schenkt den Richtern jedoch keinen Aufschluss über ihr Einvernehmen.

Der Friedensrichter Hyde verwickelte den Fall in eine weitere Verlegenheit. Nach Nicols Fortgang erschien ein Mann, der sich Thomas Brown nannte, forderte die Pistolen und behauptete, im Namen des Buchhändlers zu handeln. Hyde händigte sie ihm aus. Er kannte diesen Brown nicht und vermochte ihn später nicht mehr namhaft zu machen. Gleichwohl versicherte er, Blei in den beiden Waffen gesehen zu haben, die in der Tasche des Gefangenen verblieben waren: Das als Pfropfen dienende Papier sei beim Laden zerrissen, sodass die Kugeln sichtbar geworden seien. Diese Wahrnehmung widerstritt jedoch den übrigen Beweisstücken. Die Waffen aus der Tasche waren den Händen der Obrigkeit entglitten, und der Zeuge, der das Dunkel um jenen Boten hätte lichten können, blieb unauffindbar.

Die Verteidigung warf die Frage des Wahnsinns auf. Dr. Symmonds berief sich namentlich auf ein Schreiben, worin Elliot eine sonderbare Mutmaßung über die Sonnenhitze hegte: Diese entstamme eher der Atmosphäre, die das Gestirn umhülle, als einem glühenden Feuerball. Das Gericht vernahm ein Gedankengebäude, das, wenn auch irrig, doch wohlgeordnet und scharfsinnig begründet war. Der Recorder fragte spitz, ob eine solche Theorie hinreiche, um Buffon oder andere Weltweisen für geisteskrank zu erklären. Dr. O’Donnell, Elliots Nachfolger, hatte zwar Anzeichen geistiger Verwirrung bemerkt, bezeugte jedoch zugleich, dass der Arzt seine Patienten stets pünktlich und gewissenhaft versorgt habe. Zwei Hauswirte, bei denen Elliot gewohnt hatte, berichteten ebenfalls von Auffälligkeiten, schilderten ihn aber durchweg als stillen Mieter. Der Verhandlungsbericht lässt erkennen, dass diese Zeugnisse wenig verfingen. Sie gestatten es jedenfalls nicht, jene Beobachtungen in ein neuzeitliches Urteil über seinen Geisteszustand umzudeuten.

Der Recorder fasste sodann die Voraussetzungen für das Urteil zusammen. Die Geschworenen mussten zur festen Überzeugung gelangen, dass eine oder beide Pistolen mit Kugeln geladen gewesen waren, dass wenigstens eine davon auf Miss Boydell gerichtet und der Schuss vorsätzlich und in böser Absicht abgegeben worden war. Die beiden letztgenannten Punkte schienen dem Gericht durch die Zeugen, Elliots eigene Worte und die Zurüstung der Waffen hinlänglich erhärtet. Der erste jedoch blieb zweifelhaft. Ein Geschworener warf ein, nichts sei sonnenklarer als das Fehlen einer Kugel. Der Recorder erwiderte, er könne sich unter diesen Umständen die Aufzählung der Verteidigungsgründe wohl ersparen.

Die Geschworenen kehrten mit einem gespaltenen Spruch zurück: Sie sprachen ihn des Schusses schuldig, mochten aber nicht folgern, dass die Waffen mit Kugeln geladen gewesen seien. Der Recorder wies sie an, auf Freispruch von der vorliegenden Anklage zu erkennen. Für Elliot bedeutete dies keineswegs die Freiheit. Der Richter verwehrte ihm den Abzug und ordnete seine Festhaltung an, damit er wegen tätlichen Angriffs belangt werde. Diese Wendung verdeutlicht den Unterschied zwischen einem Mann, der eines streng umgrenzten Verbrechens im Sinne der Anklageakte nicht überführt ist, und einem solchen, der jeglicher Ahndung entgeht. Elliot wurde hernach wegen des Überfalls verurteilt. Borrow nennt diese Strafe rachsüchtig – ein Urteil des Chronisten, das keineswegs eine unparteiische Beschreibung des Richterspruchs darstellt.

Der Fortgang der Begebenheit verlässt den Gerichtssaal und wendet sich einem stillen Entschluss zu, den Borrow überliefert. Elliot, nach den Worten der Chronik ein Mann von »äußerster Empfindsamkeit«, beschloss, jede Nahrung zu verweigern. Allen Bitten und Zwangsmaßnahmen zum Trotz beharrte er darauf bis zu seinem Tode. Borrow schreibt diesen Ausgang einem »übel angebrachten Skrupel des Gesetzes« zu; eine Wendung, die der Härte der Justiz zur Last legt, den Mann zerbrochen zu haben, die jedoch nicht beweist, dass das Verfahren die einzige Ursache seines Entschlusses gewesen sei. Über das innere Ringen während seiner Haft schweigt das Blatt der Akten.

Am Ende des Prozesstages lebt Mary Boydell; ihr versengter Umhang und ihr gezeichnetes Kleid lagen den Geschworenen vor Augen. Elliot ward von der schweren Anklage, die ihn unter dem Black Act an den Galgen hätte bringen können, freigesprochen, nur um sogleich für den tätlichen Angriff zur Rechenschaft gezogen zu werden. Die beiden Pistolen, die man einem Unbekannten ausgehändigt hatte, waren nicht diejenigen, deren Spuren man auf den Gewändern sah: Sie stammten aus seiner Tasche. Ihre Ladung genügte mithin nicht, um die Füllung jener Terzerole zu beweisen, die auf Mary entladen worden waren. Der Unterschied beruhte auf zwei einander täuschend ähnlichen Gegenständen; im Verhandlungssaal gab er den Ausschlag darüber, was die Geschworenen mit gutem Gewissen bejahen durften.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Borrow berichtet von Elliots früherem Zutritt zum Hause Boydell, dem Tathergang auf offener Straße, den widerstreitenden Zeugnissen über die Ladung der Pistole sowie dem Schuldspruch wegen des Schusses bei gleichzeitigem Freispruch unter dem Black Act mangels Nachweises einer Bleikugel. Die wahren Beweggründe und die seelische Verfassung des Täters bleiben in den überlieferten Akten im Dunkeln.

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