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Justiz & Skandale · Frankreich

Die roten Siegel von Corancez

In Chartres muss Édouard Brierre die Kleider jener Nacht anlegen, in der seine fünf Kinder ermordet wurden. Die Zeugen zeichnen zwei unversöhnliche Bilder des Vaters; seine Tochter Germaine erfleht den Freispruch. Das Urteil fällt, ohne alle Zweifel zu tilgen.

Aus den hinteren Reihen des Saales ließen sich die Blutflecken nicht ausmachen. Wohl aber sah man die roten Wachssiegel, die an der Weste hafteten. Auf Geheiß des Gerichtshofes hatte Édouard Brierre jene Gewänder wieder angelegt, die er in der Nacht trug, als seine fünf Kinder ermordet wurden. Dr. Dieudefoy ließ ihn vor den Geschworenen pirouettieren; der Vorsitzende hatte seinen Richterstuhl verlassen, die Anwälte ihre Bänke. Inmitten dieses gespannten Kreises bot ein Mann seinen Rücken, seine Brust, seine Flanken dar, während die amtlichen Asservatenetiketten dem Publikum das einzige Rot zeigten, das es mit Gewissheit zu erkennen vermochte.

Diese Szene, von Edmond Frank in seinem Prozessbericht vom Dezember 1901 festgehalten, fasst die beklemmende Zwiespältigkeit der gesamten Affäre zusammen. Die Sachverständigen musterten Spuren; die Zuschauer beobachteten einen Menschen. Seit acht Monaten suchte man zu ergründen, ob Brierre das Opfer jenes Überfalls gewesen war, den er beklagte, oder aber der Urheber des Massakers. Doch im engen Schwurgerichtssaal von Chartres schienen die Art, wie er seine Mütze hielt, dem Vorsitzenden Rede und Antwort stand oder seine Nachbarn anblickte, mitunter ebenso schwer zu wiegen wie die amtlich versiegelten Beweisstücke.

Am Morgen des Montags, den 22. April, hatte man die toten Kinder im Gehöft dieses Ackerbauers nahe Chartres aufgefunden. Brierre, seit drei Jahren verwitwet, lebte dort mit fünf seiner sechs Kinder. Er selbst lag blutend vor der Hausschwelle. Er berichtete, nach einem Wirtshausbesuch beim Heimkehren von Dieben überfallen worden zu sein. In den ersten Stunden gehörten alle Hilfe und jedes Mitleid dem Vater; man fahndete nach den Unbekannten, die er des Überfalls zieh. Ein und dasselbe Haus schien die Opfer geborgen und auf seiner Schwelle den einzigen Überlebenden preisgegeben zu haben, der Zeugnis ablegen konnte.

Bald jedoch schlug der Bericht eine andere Richtung ein. Laut Frank bezeichnete die dörfliche Gerüchteküche bereits am übernächsten Tag Brierre als Täter. Er habe die Kinder getötet, den Überfall vorgetäuscht und sich seine Wunden selbst beigebracht. Die Durchsuchungen im Hause brachten Indizien zutage, die der Anklage verdächtig schienen. Festgenommen und verhört, gestand der Bauer das Verbrechen nicht. Die Voruntersuchung zog sich über Monate hin, ohne das erhoffte Geständnis zu erbringen. Als der Prozess begann, galt es daher, eine Anklage zu prüfen, die der Hauptbetroffene unablässig von sich wies – und nicht etwa ein allgemein bekanntes Bekenntnis richterlich zu bestätigen.

Der Saal fasste rund dreihundert Plätze; etwa fünfzig waren für Berichterstatter reserviert. Rat Belat führte den Vorsitz, Staatsanwalt Voisin vertrat die Anklage. Maître Comby, ein Pariser Advokat, leitete gemeinsam mit Guitter und Duparc die Verteidigung. Brierre, von Gendarmen flankiert, trug ein schwarzes Sakko und hielt eine neue Mütze in den Händen. Er zählte zweiundvierzig Jahre. Dieses Trauergewand, in dem er die Schilderung vom Tode seiner Kinder anhören musste, stach scharf gegen jene Arbeitskleider ab, die man ihm später für das Gutachten des Experten überstreifen lassen sollte.

Frank widmete dem Äußeren des Angeklagten und den Blicken, die auf ihm ruhten, eine eingehende Betrachtung. Ein kantiges Gesicht, die Stirn, die Kinnladen, der Blick: All dies konnte jenen zur Anklage gereichen, die das Verbrechen an den Zügen des Verbrechers zu erkennen wähnten. Frank spottete über diese allzu gefällige Wissenschaft, die voreilig beschloss, dass ein Mann schuldig sei, um hernach an Nase oder Mund die Rechtfertigung des Urteils abzulesen. Die Belastungszeugen, so bemerkte er, trügen oft dieselben Spuren harter Arbeit und rauer Witterung. Die Physiognomie eines Landmannes taugte kaum als Beweis gegen einen einzelnen Ackerbauer.

Zu dieser Deutung der Züge trat die Ergründung des Gemüts. Man nannte Brierre barsch, wortkarg, eigensinnig und wenig geliebt. Der Vorsitzende hielt ihm die Ermittlungsergebnisse und das Urteil seiner Mitwelt vor; der Angeklagte erwiderte, ohne weit auszuholen. Dass man von ihm sagen könne, was man wolle, bedeutete für seine Verteidigung noch lange nicht, dass es der Wahrheit entspräche. Er wies die Behauptung einer Selbstverletzung zurück und bestritt die Mutmaßungen des Gerichtsmediziners. „Man kann vieles daherreden“, entgegnete er auf Bemerkungen über sein Wesen; auf den Vorwurf der Simulation fiel seine Replik schroffer aus: „Das ist lächerlich!“ Frank weigerte sich dennoch, darin ein sicheres Kennzeichen zwischen Unschuld und Schuld zu erblicken: Beide mochten sich mit derselben Selbstbeherrschung verteidigen.

Es blieben die Wunden und die Gegenstände. Die Verletzungen der fünf Kinder, jene des Vaters und die des Hundes Ravachol waren untersucht worden. Ein Messer, ein Pflugsech und die Blutspuren standen zur Debatte. Um den Geschworenen Gewissheit zu verschaffen, verlangte das Gericht mehr als bloße Berichte und mündliche Erörterungen: Es ordnete jene Vorführung der Kleidung an, die die Sitzung für einen Augenblick in ein anatomisches Schaustück verwandelte. Nach kurzem Abtreten erschien Brierre im Arbeitsanzug wieder und fügte sich den geforderten Bewegungen. Frank empfand die Szene als theatralisch. Er leugnete nicht die Notwendigkeit, Spuren zu prüfen; doch er schilderte das Unbehagen über einen Angeklagten, der wie ein lebloses Beweisstück zur Schau gestellt wurde.

Neunundvierzig Belastungszeugen traten laut seinem Bericht auf. Unter ihnen befand sich Bürgermeister Martin, der Brierre seinen Hochmut vorwarf. Lubin, ein wohlhabender Landwirt und früherer Freund, war ihm seit dem Drama feindselig gesinnt. Der Schullehrer Hubert und der Feldhüter Bordier gaben zu Protokoll, ihn lauernd in seinem Stall erblickt zu haben, als man ihn noch im Sterben wähnte. Andere Dorfbewohner stellten ihm ein schlechtes Zeugnis aus. Diese Aussagen deckten sich keineswegs völlig: Die einen schilderten eine beobachtete Verhaltensweise, die anderen fällten ein moralisches Urteil über einen Nachbarn. In ihrer Häufung zeichneten sie vor den Geschworenen jedoch das Bild einer Dorfgemeinschaft, die mit einem der Ihren sonderbar unbarmherzig ins Gericht ging.

Véronique Lubin brachte die Frage einer Wiederverheiratung ins Spiel. Frank berichtete von einer Liebschaft und der Weigerung der Zeugin, den Anträgen dieses mit Kindern beladenen Witwers Gehör zu schenken. Hier lag ein denkbares Motiv, wie die Anklage befand: sich einer Familie zu entledigen, um ein neues Leben zu beginnen. Doch das Vorhandensein eines Verhältnisses und einer Abweisung erklärte für sich genommen noch nicht die Nacht des Blutbades. Den Journalisten befremdete gerade dieser allzu rasche Übergang von einer plausiblen Erklärung zur Gewissheit eines Verbrechens. Verlangte die Ungeheuerlichkeit der Tat nach einer umso tragfähigeren Begründung, oder verleitete sie dazu, den erstbesten Beweggrund zu ergreifen, der ihr Sinn zu verleihen schien?

Die dreiundvierzig Entlastungszeugen ließen einen anderen Mann hervortreten. Freunde und Verwandte sprachen von einem hingebungsvollen Gatten, einem gütigen Vater. Es genügte mithin nicht, das Dorf nach Brierre zu befragen, um eine einhellige Antwort zu erhalten. Untersuchungsrichter Cornu, von der Verteidigung geladen, sagte gleichfalls aus und versicherte, lediglich seine Pflicht erfüllt zu haben. Zwischen wohlwollenden Erinnerungen, Feindseligkeiten, Sachbefunden und Hypothesen mussten die Geschworenen über die Schuld eines Mannes befinden, der noch immer kein Geständnis abgelegt hatte.

Die vierzehnjährige Germaine war die einzige Überlebende der sechs Kinder. In tiefster Trauerkorsage kniete sie vor den Schranken nieder und flehte die Richter an, ihren Vater freizusprechen, den sie für unschuldig erklärte. Frank bezeugt die Ergriffenheit der Geschworenen. Das Gebet des Mädchens vermochte sie dennoch nicht umzustimmen. Nach Plädoyers und Schlussanträgen bejahten sie die Schuldfrage; Brierre wurde zum Tode verurteilt. Nach mehr als achttägigen Verhandlungen hatte das Urteil den Rechtsfall entschieden, ohne den Zweifel all jener zu bannen, die dem Prozess beigewohnt hatten.

Der Fortgang verhinderte, dass dieser Richterspruch auf das Schafott führte. Die Dokumentation von Criminocorpus bestätigt, dass Brierre 1902 begnadigt, zur Zwangsarbeit nach Guayana deportiert wurde und 1910 in Saint-Laurent-du-Maroni starb. Die Begnadigung bedeutete keinen Freispruch; sie milderte die Strafe, ließ den Schuldspruch jedoch unberührt. In der Chronik dieses Prozesses verharren indessen zwei Bilder, die sich durch nichts miteinander versöhnen lassen: ein Vater in blutbefleckten Kleidern, der sich vor seinen Richtern dreht, und seine Tochter auf den Knien, die um seine Lossprechung fleht.

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Vollständige Lektüre des Artikels von Edmond Frank: 1.711 OCR-Wörter auf den Seiten 415–417 der Ausgabe Nr. 3070, vier Textabschnitte spaltengetreu rekonstruiert. Die Gesamtausgabe lag nicht vor. Der Text schildert den Prozessverlauf, liefert jedoch nicht den vollständigen Wortlaut sämtlicher Gutachten; Geständnisse oder zusätzliche Indizien wurden nicht hinzuerfunden. Die Begnadigung (1902) und das Todesjahr (1910) entstammen der musealen Dokumentation von Criminocorpus, nicht dem Bericht Franks. Dessen Skepsis gegenüber der Physiognomik und seine Vorbehalte stellen keine Feststellung der Unschuld dar. Der Verbleib Germaines in der Tatnacht sowie Namen und Alter der fünf Opfer werden quellengetreu unerwähnt gelassen.

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