Im Frühjahr 1705 liegt die Worcester im Hafen von Burntisland an der Kette. Ihr Kapitän, Thomas Green, und seine Mannschaft haben sich vor dem schottischen Admiralitätsgericht wegen Seeräuberei zu verantworten. Was man ihnen zur Last legt, trug sich am anderen Ende ihrer Reise zu: eine Begegnung an der Malabarküste, eine bewaffnete Schaluppe und ein Schiff, dessen Besatzung niedergemetzelt worden sein soll. Um diesen Angriff darzulegen, ruft die Anklage namentlich einen am Arm verwundeten Gehilfen des Schiffskochs auf. Er beteuert, die Männer fallen gesehen zu haben und zum Stillschweigen verpflichtet worden zu sein.
Die Fahrt hatte in England unter dem Deckmantel einer Handelsreise begonnen. Die Worcester war mit fünfunddreißig oder sechsunddreißig Seeleuten nach Ostindien gesegelt, wie der Wundarzt Charles May bekundete. Die Anklageschrift beschrieb daraufhin ein anderes Fahrzeug, das vor der Malabarküste gesichtet worden sei: Es habe eine rote Flagge geführt, und an Bord hätten sich Engländer oder Schotten befunden. Die Anklagebehörde focht an, Green und seine Leute hätten diesen Segler zunächst mit ihrer bewaffneten Schaluppe angegriffen, ihn hernach ausgeplündert und samt seiner Ladung veräußert.
Die beiden Anklageakte verteilten die Beschuldigten nicht in gleicher Weise. Der erste vereinte Thomas Green, Kapitän der Worcester, John Madder, den Ersten Leutnant, John Reynolds, den Zweiten Leutnant, Thomas Linsteed, Gehilfe des Superkargos, sowie Männer des Decks, der Artillerie oder der Takelage. Der zweite nannte insbesondere den Schiffszimmermann Henry Keigle, dessen Gehilfen Samuel Urline, den Schiffsproviantmeister George Haines, den Koch Daniel Stringman und weitere Matrosen. Dieselbe Überfahrt hatte jeden an einen anderen Posten gestellt; das Verfahren sollte klären, ob diese Dienststellungen auch ihr Maß an Schuld bei dem Überfall bestimmt hatten.
Antonio Ferdinando, der Gehilfe des Kochs, schilderte das Zusammentreffen von der Schaluppe aus. Er gab an, vor den ersten Schüssen seien Green, der Superkargo Loveday und ein indischer Kaufmann namens Coge Commodo an Bord des fremden Schiffes gegangen und dort einige Zeit verweilt. Nach ihrer Rückkehr seien an die zwanzig Mann mit vier schweren Geschützen und zwei Steinbüchsen auf der Schaluppe versammelt worden. Madder sei hernach zu ihnen gestoßen. Laut Ferdinando hätten sich beide Schiffe zwei Tage lang verfolgt und beschossen. Am dritten Tage hätten die Männer der Schaluppe das Schiff geentert und dessen Seeleute mit Äxten erschlagen.
Ferdinando zählte zehn oder zwölf Seelen auf dem genommenen Prisenschiff und nur spärliche Handelsgüter. Er behauptete, die Überlebenden seien getötet und über Bord geworfen worden, während man die vorgefundenen Güter auf die Worcester geschafft habe. Auch erinnerte er sich an eine Drohung: Während des Gefechts am Arm verwundet, habe er den Kapitän sagen hören, er werde ihn töten, sollte er vor einem Weißen oder einem Schwarzen von der Sache sprechen. Diese Aussage rückte Ferdinando mitten ins Geschehen, doch war er selbst ein Teil der Mannschaft, der nun wider seine einstigen Gefährten zeugte.
Sein Verzeichnis der Posten an Bord bot den Geschworenen eine erste Zuweisung der Verantwortlichkeiten. Haines, Bannantine, Bruckley, Wilcocks, Burn, Robertson, Glen und Taylor hätten sich, so behauptete er, während des Kampfes auf der Worcester befunden. Green, Madder, Simpson, Keigle, Kitchen und Linsteed seien auf der Schaluppe gewesen. Später empfahl das Gericht Milde für Linsteed, da man ihn zur Zeit der Kaperung an Land wähnte; die Verhandlungsniederschrift schweigt sich darüber aus, wann er die Schaluppe verlassen haben soll.
Charles May war kein Augenzeuge des Überfalls gewesen. Der Chirurg gab an, an der Malabarküste an Land gesetzt worden zu sein. Rund vierzehn Tage später habe er Kanonendonner vernommen; tags darauf erblickte er die Worcester auf ihrem gewohnten Ankerplatz, und hinter ihr, wenige Meilen vor der Küste, ein weiteres Fahrzeug. Sein Bericht bestätigte, dass ein Gefecht stattgefunden hatte und ein Schiff zur Worcester gestoßen war, schwieg sich jedoch über das Entern und das Schicksal der gegnerischen Mannschaft aus.
Ein weiteres Zeugnis gab die Worte von Haines in Burntisland wieder. Von William Wood in finsterer Schwermut angetroffen, soll Haines geäußert haben, es grenze an ein Wunder, dass die Erde sie nach den Freveltaten der letzten Reise der Worcester nicht verschlinge. Wood erinnerte daraufhin an Madders Oheim, der, wie er sagte, in Amsterdam in siedendem Öl hingerichtet worden sei, weil er holländische Schiffe in Brand habe stecken wollen. Haines erwiderte, Madder verdiene dasselbe Schicksal wie sein Oheim, wüsste man nur, was er auf dieser Fahrt verbrochen habe. Henderson, der dem Gespräch beigewohnt hatte, bestätigte die überlieferten Worte. Sie wogen schwer, blieben jedoch ein nachträglich kolportiertes Gespräch und keine unmittelbare Wahrnehmung des Angriffs.
In der Verhandlung fochten die Verteidiger die Zulässigkeit mehrerer Zeugen an. Sie wandten ein, die beiden von der Anklage beigebrachten schwarzen Zeugen seien keine Christen, und das Zeugnis der Anne Seaton dürfe nicht zugelassen werden, da sie ein Weib sei. Die Anwälte der Krone entgegneten, die Zeugen bekennen sich zum Christentum, und die angeführten Rechtsregeln fänden auf Verbrechen wider das Völkerrecht keine Anwendung. Borrow fasst den Rechtsstreit zusammen, ohne die detaillierten Argumente der Verteidigung oder den vollen Wortlaut der vorgelegten Bücher und Papiere wiederzugeben.
Auszüge aus den an Bord beschlagnahmten Schiffsbüchern und Papieren wurden in die Verhandlung eingeführt. Ferdinando selbst bestätigte keineswegs alle Punkte der Anklageschrift: Er sagte aus, die Worcester habe auf das andere Schiff gefeuert, es jedoch nicht geentert. Das Entern sei nach seinen Angaben von der Schaluppe aus geschehen. Dennoch standen die Männer beider Fahrzeuge gemeinsam vor den Schranken des Gerichts.
Die Geschworenen, fünfzehn an der Zahl, fällten ihren Spruch mit Stimmenmehrheit. Sie erkannten auf ein klares Zeugnis für Seeräuberei, Raub und Mord sowie auf einmütige und sich ergänzende Indizien für Piraterie und Raub. Zudem befanden sie, dass Reynolds, der Zweite Leutnant, zur Zeit der Tat an Land weilte. Der Urteilsspruch verteilte die Schuld nicht zu gleichen Teilen: Er sonderte die Abwesenheit von Reynolds ab und unterschied den direkten Beweis von den hinzutretenden Vermutungen.
Der Gerichtshof hatte die Beratung bis zum 16. März vertagt und die Urteilsverkündung auf den 21. März verschoben. Er verurteilte daraufhin vierzehn Männer dazu, im Sande von Leith im Bereich der Gezeitenflut gehängt zu werden, und ordnete die Einziehung ihrer Güter an, namentlich der Worcester, vorbehaltlich geltend gemachter Ansprüche an der Ladung. Für Linsteed jedoch wurde Gnadengesuch eingelegt; Reynolds wurde freigesprochen. Die angesetzten Hinrichtungstage waren der 4., 11. und 18. April. Der Urteilsspruch teilte die Verurteilten in Gruppen ein. Wer von ihnen tatsächlich den Richtplatz besteigen würde, war damit noch nicht besiegelt.
Am 28. März gewährte der Kronrat Haines nach Anhörung seines Geständnisses einen Hinrichtungsaufschub bis zum 15. Mai. In einem Schreiben an die Königin vom selben Tage beriefen sich die Ratsherren auch auf die Geständnisse Linsteeds. Sie behaupteten nunmehr, das Opfer sei Kapitän Drummond gewesen, der auf einem Schiff der königlichen Afrika-Kompanie in See gestochen war. Sie ersuchten darum, weitere Begnadigungen oder Aufschübe nur auf ihre Empfehlung hin zu gewähren. In ihren Augen bestätigten die Geständnisse den Urteilsspruch; den Verurteilten, die sie abgelegt hatten, eröffneten sie einen Ausweg vor dem Galgen.
Ein am 11. April im Kronrat erörtertes Schreiben der Königin berichtete von den Schritten der Freunde Greens: Drummond weile noch immer lebend in Ostindien, und zwei Männer seiner Besatzung, die von der Reise heimgekehrt seien, hätten eidesstattliche Erklärungen darüber abgegeben. Die Königin übersandte diese Schriftstücke den Räten. Sie überließ ihnen gleichwohl den Entschluss, das Urteil vollstrecken zu lassen oder neuerlichen Aufschub zu gewähren. Diese Botschaft trug mithin zweierlei in sich: den Zweifel an dem vorgeblichen Mord und zugleich die Vollmacht, mit den Hinrichtungen fortzufahren.
Green, Madder und der Artillerist Simpson wurden am 11. April 1705 gehängt. Der Eintrag im Dictionary of National Biography schreibt ihren Tod dem Drängen des Pöbels und der Furcht vor Aufruhr zu. Die übrigen Verurteilten folgten nicht alle dem festgesetzten Kalender: Am 26. April verschob ein Beschluss des Kronrats die Hinrichtung Bruckleys vom 15. Mai auf den 20. Juni. Er lebte somit noch nach jenen drei Tagen, die Borrows Abriss als den Untergang fast der gesamten Besatzung ausgibt.
Der 11. April birgt mithin zwei Begebenheiten in sich: die Prüfung eines Schreibens, das vom Überleben Drummonds kündet, und das Erhängen dreier Männer. Die eingesehenen Schriftstücke erlauben es nicht, ihre zeitliche Reihenfolge an jenem Tage festzulegen. Ebensowenig genügen sie, den gesamten Fall endgültig zu schlichten. Sie lassen indessen jene Frage offen: Welchem Schiff waren die Männer der Worcester in Wahrheit begegnet, und über wessen Tod hatten die Richter ihr Urteil gesprochen?
