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Justiz & Skandale · Deutschland

Die Schuld der Uhren

Im Juli 1809 wird Joseph Samuel Landauer unweit der Burg Wöllwarth tot aufgefunden. Schuldscheine, Zeugenaussagen und verdächtige Kratzspuren im Gesicht von Caspar Frisch bringen dessen Schutzbehauptung eines redlichen Handels zu Fall. Frisch gesteht schließlich, den Kaufmann in einen Hinterhalt gelockt zu haben, um die begehrten Uhren an sich zu bringen und seine Schulden zu tilgen; das Gericht verurteilt ihn zum Tode.

Das Antlitz des Caspar Frisch sollte den Bewohnern bald Anlass geben, ihr Gedächtnis genau zu prüfen. Um ein Uhr nachmittags hatte ihn ein Zeuge noch gänzlich unversehrt erblickt; um sechs Uhr jedoch wiesen seine Wangen frische Kratzwunden auf. Er sprach von einem Sturz, von einer Tanne und von Eichhörnchen, die er habe fangen wollen. Unterdessen kehrte Joseph Samuel Landauer nicht mehr nach Hause zurück. Am 17. Juli 1809 zeigte Parnas Samuel beim Landgericht Harburg an, dass der Handelsmann, der tags zuvor nach Brünnsee aufgebrochen war, nahe der Schlossruine Wöllwarth tot aufgefunden worden sei. Sein Diener David Levi und Andrew Bonlander hatten nach ihm gesucht. Zwei Schuldscheine, die man bei dem Leichnam entdeckte, trugen Frischs Namen. Noch ehe Klage gegen ihn erhoben war, hatten seine eigenen Schriftstücke ihn bereits verraten.

Landauer handelte mit Uhren. Frisch hatte wiederholt auf Kredit bei ihm gekauft: zwei silberne Taschenuhren, eine Hutschnalle und eine Kette, woraus eine Schuld von 132 Gulden erwachsen war, deren Tilgung ihm sichtlich schwerfiel. Seine Ratenzahlungen leistete er nur säumig, und er hegte Groll gegen den Kaufmann, weil er sich von diesem übervorteilt wähnte. Wenige Wochen vor Landauers gewaltsamem Ende hatte er sich durch eine Repetieruhr verleiten lassen, die die Stunden schlug. Nun verlangte sein Sinn nach zwei weiteren Stücken: einer kleineren sowie einer größeren, flachen Taschenuhr. Durch einen Tausch sollte die alte Verbindlichkeit erlöschen, um so in den Besitz der begehrten Gegenstände zu gelangen, ohne seine Mittel noch weiter zu erschöpfen. Nach Frischs Darstellung sah die neue Abrede ein Aufgeld von sechsunddreißig Gulden vor, zahlbar aus jenem Gelde, das man bei ihm vorfand.

Landauers Witwe berichtete, Frisch habe etwa zehn Tage vor der Tat von ersparten Geldern gesprochen, die er unter einem Wagenschuppen wiedergefunden haben wollte. Er hatte gelobt, seinen Gläubiger damit zu befriedigen, und ihm für Sonntag, den 16. Juli, eine Zusammenkunft bestimmt. Landauer sollte die Uhren mitbringen und mit dem geschuldeten Gelde heimkehren. Er hatte gezögert, da ihm die Kunde verdächtig schien; Frisch jedoch zerstreute seine Bedenken mit Beteuerungen, das Geld sei der redliche Lohn seiner Hände Arbeit. Die Witwe bezeugte, ihr Gatte sei an jenem Tag mit einer beträchtlichen Barschaft und zwei Uhren – darunter die Repetieruhr – aufgebrochen.

Frisch brachte eine abweichende Darstellung vor: Landauer sei gegen ein Uhr mittags zu ihm gekommen, um zwei bereits veräußerte Uhren zu überbringen; der Treffpunkt habe einzig der Besiegelung des Tausches gedient. Er behauptete, einen Teil seiner Schuld beglichen zu haben und daraufhin fortgegangen zu sein. Später, so gab er vor, habe er vernommen, dass sich drei Personen auf der Burg geschlagen hätten. Als der Richter die frischen Wunden in seinem Gesicht ansprach, führte er sie auf Ausbesserungsarbeiten am Dach seiner Verwandten zurück, die Verletzungen am Munde gar auf ein Missgeschick beim Rasieren. Den Nachbarn wiederum hatte er eine andere Mär aufgetischt: Er sei bei der Jagd nach Eichhörnchen zu Fall gekommen.

Die Aussagen mehrerer Zeugen brachten dieses Lügengebäude rasch ins Wanken. Ein Nachbar bezeugte eidlich, Frischs Antlitz um ein Uhr nachmittags noch ohne jegliche Schramme gesehen zu haben. Gegen sechs Uhr abends trat Frisch vor die Gattin eines anderen Bürgers, um ein Glas Wasser zu erbitten; die Frau bemerkte wohl, dass seine Knie zitterten und die Schrammen noch bluteten. Ein weiterer Zeuge sah ihn in den früheren Stunden gleichfalls unversehrt, später hingegen von tiefen Malen gezeichnet. Der Wundarzt stellte fest, dass die Verletzungen an Gesicht und linker Hand unverkennbar von Fingernägeln herrührten.

Die Beobachtungen bei der Schlossruine blieben zunächst verworren. Keck gab an, Frisch kurz nach der Tat unweit der Mauern an dessen Gang und Stock erkannt zu haben. Zwei Personen – Keck und Anna Vogt – sahen aus der Ferne, wie zwei Männer auf einen dritten einhoben. Ein Mädchen von etwa dreizehn Jahren beschrieb einen der Angreifer im schwarzen Kittel mit Bauernhut, den anderen im weißen Kittel mit schwarzer Mütze; noch kurz darauf habe sie Stöhnen vernommen. John Low, der Keck erst auf das Geschehen aufmerksam gemacht hatte, blieb hingegen dabei, insgesamt nur zwei Gestalten erblickt zu haben. Keck weigerte sich, vor Gericht eidlich zu bekräftigen, dass es drei Männer gewesen seien. Den Behörden oblag es, diese widerstreitenden Wahrnehmungen mit den Schuldscheinen, Frischs Zeiteinteilung und dem ärztlichen Befund in Einklang zu bringen.

Am 19. Juli, nachdem er im ersten Verhör noch alles beharrlich geleugnet hatte, bat Frisch erneut um Gehör und legte ein Geständnis ab. Er schilderte, wie er bei Verwandten untergekommen war, da er mit seiner Stiefmutter, die er als hartherzig beschrieb, nicht auskam. Mit fünfundzwanzig Jahren war sein rechtes Bein gelähmt, sein Rücken verkrümmt und mehrere Finger waren verstümmelt; er ging am Stocke und taugte zu keiner Feldarbeit. Seine Verwandten gewährten ihm Obdach und übertrugen ihm kleinere Reparaturen; mit Holzschnitzereien erwarb er ein kärgliches Zubrot. Aus den Akten geht hervor, dass er seine körperlichen Gebrechen durch feine Kleidung und Geschmeide zu übertünchen suchte. Er lebte über seine Verhältnisse und redete sich ein, Landauer habe ihn bei den Preisen betrogen. So wollte er sich zugleich der Schulden entledigen und die beiden Uhren an sich reißen. Der verhängnisvolle Gedanke sei ihm bei der Arbeit an einem Schuppen gekommen und habe ihn fortan nicht mehr losgelassen. In den Tagen vor der Tat habe er weder schlafen, essen noch trinken können. In einer Nacht vernahm er den Schrei einer Eule und deutete ihn als Warnung; doch habe er sich verbissen zugerufen, sein Vorhaben dennoch ins Werk zu setzen.

Frisch bekannte, die Geschichte vom vergrabenen Gelde frei erfunden zu haben, um Landauer zur Burgruine zu locken. Er hatte vorgegeben, zweihundert Gulden ausgegraben zu haben, die seit der Franzosenzeit dort geruht hätten, und seinen Gläubiger endlich auszahlen zu können. Der Kaufmann traf gegen ein Uhr ein, als die Verwandten außer Hauses waren. Landauer verlangte von Frisch eine schriftliche Bestätigung, dass das Geld rechtmäßig sein Eigentum sei. Frisch wies ihn an, der Schatz liege zwischen den Felsen – obgleich er zuvor von einem Wagenschuppen gesprochen hatte. Landauer folgte ihm gleichwohl zum Versteck und begann, die Steine beiseitezuwälzen. Da fiel Frisch meintückisch über ihn her. Landauer wehrte sich verzweifelt; die Male an Frischs Gesicht und Hand rührten aus diesem Todeskampf. Frisch behauptete hernach, er habe nur noch um sein eigenes Leben gekämpft. Doch räumte er ein, das Treffen allein zum Raub der Uhren ersonnen zu haben, und gestand, dass Landauer ihn vergeblich um sein Leben angefleht hatte. Er nahm Geld und Uhren an sich und floh. Der Wundarzt bestätigte am Leichnam schwere Verletzungen, die durch Schläge mit einem Felsstein beigebracht worden waren.

Ein Zweifel blieb bestehen: Hatten die Zeugen aus der Ferne Frisch allein oder einen zweiten Missetäter gesehen? Frisch bestritt jede Mittäterschaft und blieb auch in mehreren Verhören fest dabei. Die Richter verglichen seine Einlassungen mit den Angaben jener, die ihn am Schlosse und bei den Nachbarn gesehen hatten, vermochten jedoch keine andere Person namhaft zu machen. Feuerbach gelangte zu dem Schluss, dass die raschen Bewegungen eines Ringens auf Leben und Tod die Blicke der fernen Zeugen getäuscht haben mochten. Zudem habe Frisch den Kaufmann mit unzweifelhafter Raubabsicht überfallen; seine Berufung auf Notwehr vermochte die tückische Falle, mit der er das Opfer in die Felsen gelockt hatte, keineswegs zu entkräften.

Die Chronik vermerkt, dass sich Frischs Schuldenlast und sein Groll mit tiefsitzenden antijüdischen Vorurteilen vermengt hatten. Er gab an, sich eingeredet zu haben, es sei an einem jüdischen Gläubiger ein minder schweres Vergehen, ihn zu berauben. Diese Rechtfertigung entsprang allein dem Munde des Angeklagten; die von Feuerbach beigebrachten Akten belegten die Rechtmäßigkeit der Schuld, nicht aber einen Wucher Landauers. Das Gericht erkannte auf Raubmord: Das Landgericht und nach ihm das Oberappellationsgericht zu München verurteilten Frisch zum Tode durch das Schwert. Zwar sah das Gesetz für solchen Frevel noch grausamere Strafen vor, doch bewog sein offenes Geständnis die Richter, es bei der Enthauptung bewenden zu lassen.

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Vollständiges Kapitel „Caspar Frisch; the Murderer from Vanity“, S. 334–345 (OCR-Zeilen 13275–13686; „Ludwig Steiner“ beginnt Zeile 13689), vollständig gesichtet. Die Chronik berichtet über den gewaltsamen Tod des Joseph Samuel Landauer am 16. Juli 1809, die beiden von Frisch gezeichneten Schuldscheine, die widersprüchlichen Angaben zum Uhrentausch, die Zeugenaussagen über die Kratzspuren und den aus der Ferne beobachteten Kampf sowie Frischs Geständnis, den Kaufmann in Tötungs- und Raubabsicht gelockt zu haben. Die Zeugenberichte über die Anzahl der Angreifer weichen voneinander ab; Frisch bestritt beharrlich jede Mittäterschaft, und Feuerbach führt die Diskrepanz auf die Unübersichtlichkeit des Handgemenges zurück. Das Gewicht des Tatsteins wird vom Wundarzt und von Frisch unterschiedlich beziffert; eine verbindliche Angabe fehlt. Die antisemitische Schutzbehauptung des Täters wird in der Quelle als subjektive Einlassung dargestellt und nicht als Tatsache gewertet. Es wurden weder das handschriftliche Original, bayerische Hinrichtungsregister noch weitere Gerichtsakten herangezogen.

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