Am 26. September 1817, kurz nach ein Uhr mittags, öffnete Mary Barry die Haustür von John Jones in Gibraltar Row. Sie erkannte David Owen, den Schwager ihres Dienstherrn. Sie fand nicht einmal die Zeit, ihn nach seinem Begehr zu fragen. Jones trat aus dem hinteren Zimmer hervor, um seinen Verwandten zu begrüßen; da zog Owen ein langes Messer unter seinem Mantel hervor und stieß zu.
Beide Haushalte waren schon lange vor jenem Tage eng miteinander verflochten gewesen. Jones und seine Frau hatten Owens zwei Söhne großgezogen, und Mary Barry, die dem Hause seit ihrer Kindheit als Magd diente, hing mit tiefer Ergebenheit an der Familie. Sie zählte etwa zwanzig Jahre; das Ehepaar Jones stand in den Vierzigern. Owen, zwischen fünfundvierzig und fünfzig Jahre alt und von kräftiger Statur, ging in Edmonton dem Gewerbe eines Milchhändlers nach; Borrow berichtet zudem, er habe dort ehemals ein Wirtshaus geführt.
Jones hob die Hand zur Abwehr und empfing Hiebe in den Unterleib und in die Hand. Seine Frau eilte herbei. Auch Barry versuchte, die Klinge zu packen; Owen riss sie an sich, zerschnitt der Magd die Hand und schlug sodann wahllos auf die drei Personen ein, die ihn bedrängten. Er traf Mrs. Jones an Kopf und Angesicht und verwundete das Dienstmädchen an Gesicht, Hals und Arm. Mrs. Jones hörte Owen schreien: »Elende, ich bringe euch alle um!« Jones verlor das Bewusstsein. Barry stürzte auf die Gasse und rief um Hilfe.
Als sie in Begleitung eines jungen Mannes zurückkehrte, fand sie Jones reglos im hinteren Zimmer liegen; Owen beugte sich über ihn, das Messer unter dessen Kleider bohrend. Mrs. Jones lag am Boden. Barry und ihrem Gefährten gelang es, die Waffe an sich zu bringen und dem Constable Holmes zu übergeben. Die Verwundeten wurden ins Hospital geschafft. Owen hingegen hatte sich im Hause verbarrikadiert und drohte, jeden niederzustoßen, der sich ihm nähere. Die verschlossene Tür barg nun keinen Familienzwist mehr; sie trennte die Opfer von einem Mann, der noch immer bewaffnet war.
Die Gerichtsdiener zögerten fast eine Stunde, ehe sie den Sturm wagten. Nachbarn brachten Eisenstangen und Schürhaken herbei; einige lehnten Leitern an die Fenster. Sie drangen von oben und von unten gewaltsam in das Haus ein. Auf dem Treppenabsatz trafen sie auf Owen, der ihnen trotzig entgegentrat und zwei Messer aneinander wetzte. Ein Beamter versetzte ihm mit einem Brecheisen einen Schlag auf den Kopf; ein anderer packte ihn am Bein und riss ihn zu Boden. Owen leistete noch solchen Widerstand, dass man ihn schlagen und verwunden musste, ehe er überwältigt werden konnte. Man fesselte ihm Arme und Beine. Holmes fand in seinen Taschen zwei weitere Messer und ein Rasiermesseretui.
Das Innere des Hauses trug die Spuren des Sturmes: Die hinteren Fensterrahmen waren herausgerissen, die Treppengeländer unter dem Andrang der Vordringenden geborsten. Inmitten einer fluchenden Menge wurde Owen auf einem Karren ins Gefängnis geschafft. Als die erste Bestürzung verflogen war, vernahmen die Richter die Schilderung eines alten Schuldenstreits der Familie – eben jener Fehde, aus der Owen seinen Groll genährt hatte.
Vor die Richter geführt, fixierte Owen den Advokaten Cohen, der Jones in einem früheren Prozess vertreten hatte, und beschuldigte ihn, die eigentliche Ursache des Geschehenen zu sein. Der Hader zwischen den Schwägern entzündete sich an dem Los und der Arbeitskraft zweier Knaben. Jahre zuvor hatten Jones und seine Gemahlin Owens Söhne aus Wales zu sich geholt und wie ihr eigenes Fleisch und Blut aufgezogen. Sie lebten bei Onkel und Tante; der Älteste, etwa elf Jahre alt, besorgte bereits einen beträchtlichen Teil von Jones’ Milchaustragung.
Nachdem Owen, dem Berichte nach, Jones tätlich misshandelt hatte, verklagte dieser ihn auf Erstattung der Kost- und Erziehungsgelder für die Knaben. Owen hielt dem die Forderung nach Entlohnung für die jahrelange Arbeit entgegen, die seine Söhne dem Schwager geleistet hätten. Der Schiedsspruch erkannte diesen Ausgleich an und sprach Owen gar einhundert Pfund über die von Jones geforderte Summe hinaus zu. Jones und seine Frau räumten daraufhin ein Owen gehörendes Anwesen in Newington; dieser vermietete es alsdann an fremde Parteien.
Die Knaben hatten laut Borrow stets die Nähe ihrer Tante und ihres Onkels jener des Vaters vorgezogen. Der Schiedsspruch hatte ihrer Arbeit zwar einen Geldwert beigemessen, den Frieden zwischen den beiden Häusern indes nicht wiederhergestellt. Jones gab an, seit August 1816 kein Wort mehr mit Owen gewechselt zu haben.
Als Owen später das Anwesen aufsuchte, um den Zins einzutreiben, fand er das Haus verlassen und die früheren Bewohner unauffindbar vor. Borrow berichtet, diese Entdeckung habe, im Verein mit der Erinnerung an den Rechtsstreit und dem Umstand, dass Mrs. Owen zwei Tage nach Zustellung der Klage verstorben war, einen jähen Wutanfall in ihm entfesselt. Dies ist die Deutung des Chronisten, keine durch andere Zeugnisse erhärtete Tatsache. Owen nahm in einem benachbarten Hause eine Mahlzeit ein, trank geistige Getränke und schlug sodann den Weg nach Gibraltar Row ein.
Vor Gericht legte Mary Barry Zeugnis über das Gesehene ab. Owen sei wortlos eingetreten; sie habe Jones gerufen und dann gemeinsam mit Mrs. Jones versucht, ihm das Messer zu entreißen. Als sie hinausgeeilt sei, um Hilfe zu holen, sei sie bereits verwundet gewesen. Bei ihrer Rückkehr habe sie Owen über Jones gebeugt gesehen, eine Klinge unter den Kleidern ihres Meisters. John Jones bestätigte den Überfall; seine verletzte Hand habe ihn an jeder Gegenwehr gehindert, und er habe das Bewusstsein verloren, ehe er beim Erwachen seine Wunden an Hals und Ohr gewahrte. Mrs. Jones schilderte den gegen ihren Mann geführten Hieb sowie ihre eigenen Verletzungen. Der junge Charles Hopkins, der mit Barry herbeigeeilt war, bezeugte, er habe bei Owens Entwaffnung geholfen. Constable Holmes berichtete über die Festnahme und die weiteren bei ihm vorgefundenen Waffen.
Die Zeugenaussagen beleuchteten auch Barrys enge Bindung an das Haus: Sie war dort herangewachsen und hatte vor den Schiedsleuten zugunsten von Jones ausgesagt. Borrow mutmaßt, diese Aussage habe Owens Groll gegen die Magd vertieft. Zu einer Gewissheit lässt sich diese Vermutung nicht verdichten; fest steht indessen, dass die junge Frau, nachdem sie versucht hatte, die Mordwaffe aufzuhalten, vor aller Öffentlichkeit bekunden musste, welches Entsetzen jenen widerfahren war, denen sie von Kindheit an diente. Vor Gericht wurde die Tatwaffe vorgelegt: ein vierzehn Zoll langes, blutbeflecktes Tranchiermesser.
Die Verhandlung rief das erstürmte Haus, die blutige Klinge und den Schrei wach, den Mrs. Jones vernommen haben wollte. Owen hingegen verharrte während der Zeugenaussagen in scheinbarer Reglosigkeit. Borrow beschreibt einen Mann, der seine Opfer mit unverhohlenem Hasse anstarrte; dies Urteil entstammt dem Blick des Berichterstatters, nicht der Ergründung von Owens Seelenleben. Ein anderes Bild zeichneten indes die von der Verteidigung geladenen Entlastungszeugen. Sie gaben an, er habe neun Jahre zuvor an einem schweren Fieber gelitten und sei seither Schwermut und Geistesverwirrung anheimgefallen. Der Verlust seines Weibes und seiner Güter habe seinen Verstand endgültig zerrüttet. Zuvor hätten sie ihn als einen sanften und wohlwollenden Mann gekannt.
Am 4. April 1818 stand Owen vor den Assisen zu Kingston unter der Anklage, John Jones mit einer Waffe verwundet und zugerichtet zu haben. Die Geschworenen sprachen ihn schuldig, empfahlen ihn jedoch in Anbetracht der Leumundszeugnisse der Gnade des Gerichts. Der Richter verhängte die Todesstrafe und belehrte Owen unmissverständlich, er dürfe billigerweise nicht erwarten, dass diese Fürsprache das Urteil abwende. Hier bricht Borrows Bericht ab: Welches Schicksal dem Gnadengesuch beschieden war, verschweigt die Quelle. Die drei Verwundeten hatten überlebt; der Vollzug des Urteils harrte noch seiner Bestimmung.
