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Justiz & Skandale · Frankreich

Die Gelübde auf einem losen Blatt

In Provins weigert sich Christophe Aubriot, die Gelübde abzulegen, die es seiner Verwandtschaft erlauben würden, über sein Vermögen zu verfügen. Sein Vormund erzwingt sie, so berichtet die Chronik. 1626 legt Christophe vor Notaren Verwahrung ein; seine Witwe wird den Kampf für das Recht ihrer Kinder bis ins Jahr 1658 fortführen müssen.

Die Urkunde über die Profess des Christophe Aubriot stand auf einem einzelnen, losen Bogen Papier. Seine Güter hingegen nahmen den Geist seiner Familie auf ungleich solidere Weise ein. Um diese Besitztümer an seine Schwester zu bringen, die mit dem Sohn seines Vormunds verheiratet war, musste der junge Mann im geistlichen Stand verbleiben. Doch er wollte es nicht. Die Chronik berichtet, wie man ihm dieses Gelübde dennoch abrang und wie seine Kinder mehr als dreißig Jahre nach seiner notariellen Verwahrung die Rückerstattung ihres Erbes erstritten. Zwischen jenem Bogen Papier und den Gütern war ein ganzes Menschenleben vergangen.

Christophes Vater, Guillaume de Aubriot, Herr von Courfrault, starb im September 1623. Er hatte Edmée de Longueau geheiratet und hinterließ zwei Kinder, Françoise und Christophe. Champagnac berichtet, die Gattin habe ein Verhältnis mit einem Mann namens Dumourier unterhalten. Die Rückkehr des Ehemanns nach langer Abwesenheit habe die beiden Liebenden dazu verleitet, seinen Tod zu beschließen. Dumourier soll das Gift bereitet und Edmée es Guillaume als heilsamen Trank gereicht haben. Dies waren die unterschiedlichen Rollen, welche die Anklage ihnen später vor dem Gericht von Provins zur Last legen sollte.

Edmée erhielt die Vormundschaft über ihre Kinder. Christophe war mit einem Gebrechen zur Welt gekommen, dessen genaue Natur der Bericht nicht weiter ausführt. Nun schaltete sich ein weiterer Verwandter ein: Jean de Bonneval, ein Halbbruder mütterlicherseits des Verstorbenen, der selbst einen minderjährigen Sohn hatte. In Champagnacs Darstellung ahnte Bonneval genau, was vorgefallen war, zog es jedoch vor, aus dem Verbrechen Vorteil zu schlagen, anstatt dessen Urheber zu verfolgen. Sein Plan verknüpfte zwei Absichten: Françoise sollte seinen Sohn heiraten; Christophe sollte in ein Kloster eintreten, woraufhin seine Güter an die Schwester fielen. Das so vereinte Erbe würde letztlich Bonnevals Sohn zugutekommen.

Die Hochzeit wurde vollzogen. Kurz darauf leitete der königliche Prokurator in Provins ein Verfahren gegen Edmée und Dumourier wegen der Vergiftung Guillaumes ein. Zeugen wurden vernommen. Die Chronik hält fest, dass beide dazu verurteilt wurden, lebendig verbrannt zu werden, und dass keiner von ihnen Berufung einlegte. Dumourier erlitt die Vollstreckung des Urteils. Edmée hingegen entkam mit Hilfe ihres Schwagers, ihrer Tochter und ihres Schwiegersohns. Diese Fluchthilfe brachte ihr jedoch keine Freiheit: Bonneval hatte sie in seinem eigenen Haus untergebracht.

Dort soll er sie, der Erzählung zufolge, in einem Stall eingesperrt haben, wo sie vor Hunger und Elend umkam. Dieser Tod wird vom Chronisten berichtet, ohne dass er den Ausgang eines gesonderten Verfahrens gegen Bonneval mitteilt. Dieser hatte unterdessen nach der Verurteilung der Mutter die Vormundschaft über Christophe erlangt. Er verwaltete somit die Güter des jungen Mannes, während die Verbindung seines Sohnes mit Françoise bereits den ersten Teil seines Vorhabens erfüllte. Nun blieb ihm nur noch, ein Ordensgelübde zu erzwingen, das über das Schicksal des verbliebenen Vermögens endgültig entscheiden würde.

Christophe nahm das Novizengewand bei den regulierten Kanonikern der Abtei Saint-Jacques in Provins. Bonneval stellte ihm einen Erzieher namens Foudreau zur Seite, der laut Chronik den Auftrag hatte, ihm einzureden, er besitze eine geistliche Berufung. Zuspruch mischte sich mit Drohungen. Andere Onkel versuchten, ihren Neffen diesem Druck zu entziehen, blieben jedoch erfolglos. Schließlich erklärte der junge Mann unmissverständlich, er werde die Gelübde nicht ablegen. Seine Weigerung traf genau jenen Punkt, auf dem alle Berechnungen seines Vormunds beruhten: Ohne diese Bindung stand Christophe der erhofften Vermögensübertragung im Wege.

Bonneval ließ ihn auf sein Landgut nahe Provins kommen. Nach dem Mahl gingen sie im Garten spazieren. Die von Champagnac geschilderte Szene verliert hier jeden Anstrich eines Familienbesuchs: Der Onkel zog einen Dolch und drohte, den Neffen zu töten, sollte er nicht schwören, die Gelübde gleich am nächsten Tag abzulegen. Christophe gab nach. Es bedarf nicht der Wiederholung der Worte, die der Chronist den beiden Männern in den Mund legt, um den Hergang zu begreifen: Die Einwilligung, deren Bonneval bedurfte, war soeben unter Todesdrohung erpresst worden.

Am folgenden Tag, so fährt der Bericht fort, führte Bonneval den jungen Mann in eine Schenke und tränkte ihn mit Wein. Er kleidete ihn in Talar und Chorhemd und brachte ihn zur Abtei Saint-Jacques, wo Christophe öffentlich seine Gelübde ablegte. Die Urkunde darüber wurde lediglich auf einem losen Bogen niedergeschrieben. Der Vormund starb wenige Monate später. Bonnevals Sohn schien nun im Besitz jener Güter zu sein, für die sein Vater so viel ins Werk gesetzt hatte; doch dessen Hinscheiden setzte den Ansprüchen der Verwandtschaft kein Ende, sondern ließ neue hervortreten.

Die anderen Onkel Christophes beriefen sich auf ein früheres, zu ihren Gunsten errichtetes Testament. Gestützt auf seine Profess verlangten sie nun ihrerseits die Vollstreckung dieser letztwilligen Verfügung. Jene, die zuvor versucht hatten, ihn dem Zwang zu entreißen, griffen nun selbst in den Streit um das Vermögen ein. Der junge Mann begnügte sich nicht damit, zwischen den Klägern und dem Besitzer zu wählen: Am 3. Mai 1626 legte er vor Notaren feierliche Verwahrung gegen seine Gelübde und gegen die Schenkungen ein, die ihnen vorausgegangen waren. Er erklärte, diese seien durch Gewalt und Nötigung erwirkt worden. Daraufhin verließ er die Abtei und legte das Ordensgewand ab.

Seine Schwester Françoise und sein Schwager verfolgten ihn gerichtlich. Die Chronik führt ihre Erbitterung auf die Furcht zurück, seinen Anteil herausgeben zu müssen. Christophe zog sich nach Orléans zurück, heiratete eine Demoiselle Chevalier, deren Familie aus dem Berry stammte, und hatte ein Kind aus dieser Verbindung. In der Folge erwirkte er aus Rom ein Breve, das ihm den Dispens von seinen Gelübden erteilte und sein Kind legitimierte. Die Anfechtung seiner Profess betraf nun nicht mehr allein sein Vermögen: Sie berührte fortan auch die rechtliche Stellung jener Familie, die er nach seinem Weggang aus Saint-Jacques gegründet hatte.

Die Rechtsstreitigkeiten dauerten an. Champagnac schreibt diesen Verfolgungen die Erschöpfung Christophes zu; eine medizinische Todesursache nennt er nicht. Dieser starb Ende 1647 im Alter von neununddreißig Jahren. Seine Witwe wurde zur Vormünderin der gemeinsamen Kinder bestellt und führte die Verteidigung ihrer Rechte fort. Der Bericht, der anfangs nur von einem Kind gesprochen hatte, erwähnt nun mehrere Erben, ohne deren Zahl genau zu beziffern. Erst 1658 erlangte sie nach den Worten des Chronisten volle Gerechtigkeit: Françoise wurde verurteilt, den Kindern ihres Bruders herauszugeben, was ihnen von Rechts wegen gebührte.

Die Erzählung bricht mit dieser Rückerstattung ab. Sie beziffert weder die zurückgegebenen Güter noch die Unkosten, die von den Jahren des Rechtsstreits verschlungen wurden. Gleichwohl bleibt Christophes Lebensweg in seinen Handlungen klar gezeichnet: ein verweigertes Noviziat, ein erzwungenes Gelübde, eine notarielle Verwahrung, eine Flucht, eine Heirat und ein aus Rom erwirktes Breve. Seine Witwe setzte nach ihm fort, was er am 3. Mai 1626 begonnen hatte. Jene Familie, die über seine Güter verfügt hatte, indem sie sich anmaßte, über seine Berufung zu gebieten, musste das Erbe am Ende erstatten; der junge Mann jenes losen Blattes war nicht mehr da, um es in Empfang zu nehmen.

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Quelle II 20 vollständig eingesehen; die Episoden stützen sich auf Champagnac. Vergiftung des Vaters im September 1623, Verurteilung von Edmée und Dumourier zum Feuertod; Entkommen der Mutter, ihre Einkerkerung und ihr Hungertod laut Chronik; kein gesondertes Verfahren gegen Bonneval überliefert. Erzwungene Profess nach Drohung mit dem Dolch im Garten, Trunkenheit am Folgetag, Gelübde auf losem Blatt, Verwahrung vom 3. Mai 1626, päpstliches Breve, Tod Ende 1647 im Alter von 39 Jahren, Restitution 1658. Der Chronist führt den Tod auf Verfolgung zurück, ohne einen medizinischen Befund zu liefern. Zunächst wird ein Kind erwähnt, später mehrere Erben; diese Unstimmigkeit der Vorlage wurde nicht geglättet. Das körperliche Gebrechen wird in der Quelle nicht näher bestimmt.

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