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Justiz & Skandale · Frankreich

Das Paket des Glasers

Eine Kiste, die der Bote Nérau überbringt, explodiert in den Händen des Glasers Meunier. Nérau belastet den Schlosser Nicolas Philippot, der unter falscher Identität in Paris festgenommen und 1777 in Orléans hingerichtet wird. Nérau stirbt im Kerker; die Annahme eines Giftmordes bleibt eine Vermutung Champagnacs. Marie-Madeleine Froc wird entlastet; die geflohene Ehefrau Meuniers verbleibt ohne bekanntes Urteil unter weiterer Untersuchung.

Als das Paket am 31. Mai 1776 geöffnet wurde, erschütterte eine Detonation die Werkstatt von François Meunier. Der Glaser hatte das Öffnen der tags zuvor gelieferten Kiste auf den folgenden Morgen verschoben; er erlitt schwere Verletzungen an Händen und Gesicht, überlebte jedoch den Anschlag. Die Spur des Boten, der das Behältnis überbracht hatte, führte bald zu dem Schlosser Nicolas Philippot. Nach seiner Festnahme beschuldigte der Dienstmann Nérau, genannt Saint-Jean, seinen Auftraggeber. Wenig später fand man Nérau tot in seiner Zelle auf. Der Chronist mutmaßt eine Vergiftung, wenngleich kein überlieferter Befund diese Todesursache bestätigt. Die Untersuchung musste fortan zwischen dem mutmaßlichen Erbauer der Höllenmaschine, dem Überbringer, Meuniers Ehefrau und einer in deren heimlichen Briefwechsel verwickelten Magd unterscheiden.

Philippot war Schlosser in Orléans, geschätzt um seiner Kunstfertigkeit willen und bekannt mit François Meunier, der im selben Ort das Glaserhandwerk ausübte. Da Meunier die häufigen Besuche des Schlossers schließlich mit Argwohn betrachtete, hatte er ihm den Zutritt zu seinem Hause untersagt. Die Besuche unterblieben fortan, doch wie Champagnac berichtet, setzten Philippot und Élisabeth Breton, Meuniers Gattin, ihre Beziehung im Verborgenen fort. Als Botengängerin diente ihnen die Dienstmagd Marie-Madeleine Froc. Der Ehemann, so die Chronik, schöpfte keinen Verdacht ob dieser heimlichen Korrespondenz.

An einem Maitag des Jahres 1776 erschien Nérau, genannt Saint-Jean, bei Meunier und trug eine Kiste bei sich, die vorgeblich Stiche zum Einrahmen enthielt. Der Glaser kannte die Person wohl, von welcher die Sendung laut dem Boten stammte, weigerte sich jedoch der Gewohnheit gemäß, das Gut ohne ein förmliches Begleitschreiben anzunehmen. Am Donnerstag, dem 30. Mai, kehrte Nérau mit derselben Kiste zurück, diesmal versehen mit einem Briefe, der den Absender und den Auftrag bestätigte. Meunier nahm das Paket entgegen und beschloss, es am nächsten Morgen zu öffnen.

Als er am 31. Mai seine Werkstatt aufschloss, löste er den Deckel. Die Explosion verletzte ihn schwer und versetzte die Nachbarschaft in Schrecken. Anwohner eilten herbei und fanden den Glaser halb ohnmächtig vor. Bei der Untersuchung der Schatulle trat ein mechanischer Schussapparat zutage; die Schüsse entluden sich zur Straße hin, ohne Unbeteiligte zu treffen. Die beiden Bleikugeln schlugen auf das Straßenpflaster, verletzten jedoch niemanden; die Chronik erwähnt keine weiteren Opfer. Meunier übergab die Kiste samt dem Schreiben der Justiz und nannte Nérau als Überbringer.

Verhaftet und vernommen, gab Nérau zu Protokoll, Philippot habe ihm das Paket für Meunier übergeben, zusammen mit jenem Briefe, den dieser gefordert hatte. Der Schlosser habe ihm eingeschärft, seinen Namen unter keinen Umständen zu nennen. Nérau fügte hinzu, er habe Philippot nach getaner Botenarbeit Bericht erstattet; dieser habe ihm seinen Lohn ausgezahlt und ihm ein Glas Wein gereicht. Diese Aussage verschaffte den Ermittlern die unmittelbare Verbindung zwischen der verhängnisvollen Kiste und der Schlosserwerkstatt.

Kurz darauf fand man Nérau leblos in seinem Gefängnis. Champagnac bemerkt, man habe vermutet – und dies seines Erachtens nicht grundlos –, dass der von Philippot angebotene Wein Gift enthalten habe. Er führt an, der Tod des Boten hätte das Bindeglied zwischen der Kiste und ihrem Urheber für immer tilgen können. Doch der Bericht erwähnt weder eine Leichenschau noch ein medizinisches Gutachten, das ein Vergiften belegte; das dem Schlosser zugeschriebene Motiv bleibt eine Hypothese des Chronisten. Die Worte Néraus freilich, die vor seinem Ableben zu Protokoll genommen worden waren, wiesen bereits unmissverständlich auf Philippot.

Kaum erfuhr Élisabeth Breton, dass der Dienstmann in den Händen der Gerichtsdiener war, ergriff sie die Flucht. Auch Philippot suchte sich den Nachforschungen zu entziehen. Zunächst erwog er, nach England zu entkommen, blieb dann jedoch in Frankreich. Er kehrte heimlich nach Orléans zurück, um Habseligkeiten und Werkzeug an sich zu nehmen, ehe er sich nach Paris wandte. In einer Herberge in der Rue de Touraine lebte er etwa zwei Monate lang unter dem Namen eines Chevalier d’Albret und gab sich als Offizier des Regiments Conti aus. Die dortige Wirtstafel war stets gut besucht; sein vornehmes Auftreten, so vermerkt Champagnac, half ihm, die Rolle des Offiziers glaubhaft auszufüllen. Nichts im Gasthofe schien den Steckbrieflichen aus Orléans zu verraten, während die von dort entsandte Personenbeschreibung der Polizei bereits erlaubte, den Zugriff vorzubereiten.

Eines Abends, nach einem Besuch der Saint-Ovide-Messe, kehrte er gegen Mitternacht zurück. Vor der Schwelle des Gasthauses traten ihm Polizeibeamte entgegen; ein Kommissar hatte dort mit Verstärkung bereits zwei Stunden ausgeharrt. Philippot unternahm einen Fluchtversuch, doch die Beamten stellten fest, dass er den Merkmalen aus Orléans entsprach, und überwältigten ihn. Bei der in seiner Gegenwart vollzogenen Durchsuchung entdeckte man Holzkohle, Münzformen aus Ton und rohe Bleistücke. Diese Funde gaben Anlass zu einem weiteren Untersuchungsverfahren; das Kapitel führt sie jedoch nicht als Beweismittel für den Anschlag auf Meunier an.

Philippot wurde zunächst in das Grand Châtelet geführt und daraufhin in die Gefängnisse von Orléans überstellt. Die Untersuchung erstreckte sich nun auch auf die Ehefrau Meuniers, die der Mittäterschaft verdächtigt wurde, sowie auf Marie-Madeleine Froc, die als Vermittlerin von Briefen und Botschaften zwischen ihr und dem Schlosser gedient hatte. Ihre jeweilige Stellung im Verfahren war jedoch keineswegs gleich: Froc wurde schließlich von allen Klagen und Vorwürfen entbunden, während das Verfahren gegen Meuniers Gattin auch nach der Verurteilung Philippots nicht gänzlich geschlossen wurde.

Am 11. Januar 1777 erkannte das Gericht das Kontumazverfahren gegen Élisabeth Breton für rechtmäßig und verurteilte Philippot wegen des Versuchs, Meunier mittels der Maschine das Leben zu nehmen. Der am 25. Februar bestätigte Spruch lautete auf die Todesstrafe. Der peinlichen Befragung unterworfen, legte Philippot kein Geständnis ab und beteuerte beharrlich seine Unschuld. Der Bericht Champagnacs vermerkt, dass der Anblick der Marterwerkzeuge ihn zutiefst erschüttert habe; er legt ihm dabei eine Bemerkung über die Verderblichkeit der Frauenliebe in den Mund, deren genauen Wortlaut der Chronist indessen verschweigt. Am 28. Februar 1777 wurde Philippot auf dem Place du Martroy zu Orléans hingerichtet.

Froc wurde indessen außer Verfolgung gesetzt und auf freien Fuß belassen. Gegen die Ehefrau Meuniers fällte das Gericht damals kein endgültiges Schuldurteil. Nach der Hinrichtung Philippots ordnete es vielmehr eine Erweiterung der Beweisaufnahme an (plus ample informé). Champagnac selbst räumt ein, es sei denkbar, dass sie von dem Anschlag nichts gewusst habe; er hält es für wahrscheinlich, dass der Schlosser ihr sein Vorhaben verschwiegen habe, obgleich er ihren Lebenswandel und ihre Flucht tadelnd verurteilt. Diese moralischen Wertungen entstammen der Feder des Autors. Der überlieferte gerichtliche Befund ist nüchterner: ein fortzusetzendes Ermittlungsverfahren, jedoch keine Verurteilung der Ehefrau als Mitschuldige.

Der Fall hinterlässt somit verschiedene Grade der Gewissheit. Die Detonation verletzte Meunier; die Ermittlungen wiesen das Paket aufgrund der Zeugenaussage Néraus Philippot zu; dieser wurde für das Attentat verurteilt und gerichtet. Den Tod des Boten in seiner Zelle deutete der Chronist als möglichen Giftmord, doch entbehrt diese Schlussfolgerung einer medizinischen Bestätigung im Aktenbericht. Was Meuniers Ehefrau betrifft, so nährte ihre Flucht den Verdacht, ohne dass das Gericht ihr Schicksal endgültig besiegelt hätte; die angeordnete Nachuntersuchung hielt die Akte offen. Froc, deren Rolle als bloße Botin die Chronik belegt, erlangte die Freiheit zurück.

Nach einer Explosion, einer nächtlichen Festnahme und einer Hinrichtung liegt die Versuchung nahe, alle Beteiligten unter einer einzigen gemeinsamen Schuld zu subsumieren. Die Justiz jener Tage tat dies nicht. Philippot wurde verurteilt; Froc wurde entlastet; gegen Breton blieb das Verfahren in der Schwebe, ohne dass ein Urteilsspruch überliefert wäre. Der Überbringer starb im Kerker unter Umständen, die Champagnac ohne greifbare Beweise deutet. Der Fall schließt somit nicht mit einer lückenlosen Aufklärung, sondern mit ungleichen Schicksalen: Das Gericht straft den Urheber, den es für überführt hält, entlässt die Dienstmagd und lässt die Frage nach der Mitschuld der Ehefrau unbeantwortet.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Vollständige Lektüre von Kapitel III/37 (lokale Quelle work/cap400/sources/champagnac/tome-3-chap-37.txt). Nicolas Philippot, Schlosser in Orléans, wird beschuldigt, François Meunier, einem Glaser, durch Nérau, genannt Saint-Jean, eine Kiste überbracht haben zu lassen. Diese explodiert am 31. Mai 1776 und verletzt Meunier; von weiteren Verletzten wird nicht berichtet. Nérau sagt aus, Philippot habe ihm die Schatulle anvertraut und ihm untersagt, seinen Namen zu nennen. Nérau wird kurz darauf tot im Gefängnis aufgefunden; die Vergiftung durch das von Philippot gereichte Glas Wein ist eine bloße Vermutung Champagnacs, für die kein ärztlicher Befund überliefert ist. Philippot wird in Paris unter dem Decknamen Chevalier d’Albret aufgegriffen; die bei der Durchsuchung gefundenen Gegenstände deuten auf andere Delikte hin und werden nicht als Beweise für den Anschlag gewertet. Urteil vom 11. Januar 1777, bestätigt am 25. Februar; Hinrichtung Philippots am 28. Februar. Froc wird von den Anklagen entbunden. Meuniers Ehefrau wird in Abwesenheit verurteilt, nach der Hinrichtung jedoch zu einer erweiterten Beweisaufnahme (plus ample informé) verwiesen, ohne dass eine endgültige Entscheidung überliefert wäre. Das Kapitel ist moralisierend und verurteilt die Ehefrau vorschnell; diese Urteile werden dem Chronisten zugeschrieben und nicht als Tatsachen dargestellt. Auf eine technische Beschreibung der Zündvorrichtung wird verzichtet.

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