Vor sieben Uhr morgens zog die Milchfrau mehrmals an der Glocke in der Rue des Grenets. Sie wollte wie gewohnt die Milch bringen; niemand öffnete. Sie verständigte die Nachbarn. Die Gartentüren und Fensterläden waren verriegelt, kein Laut drang aus dem Inneren. Als man eine Leiter an die straßenseitige Mauer lehnte, erblickte man eine zweite Leiter im Hof. Daraufhin wurde das Straßentor geöffnet; in einer Kammer fand man die beiden Frauen, die Witwe Aillet und Louise Goussard, leblos zu Füßen der Betten.
Es war Sonntag, der 22. Juni 1823, in Chartres. Die Witwe Aillet zählte über achtzig Jahre, ihre Dienstmagd etwa achtundfünfzig. Sie lebten allein in einem Anwesen zwischen Hof und Garten, nahe dem Kreuzgang von Saint-Aignan. Ihre Schlafstellen befanden sich im selben Zimmer. Eine Nachtlampe brannte noch. Ein Sessel wies Blutspuren auf, ein anderer war zertrümmert; die Kommode war aufgebrochen und ein Schubfach herausgerissen worden. Man war auch in zwei angrenzende Kabinette eingedrungen. Gleichwohl schien der Silberschrank unberührt, ebenso eine verschlossene Kiste, in der man später zwölftausendvierhundertfünfundzwanzig Francs fand; zweihundert Francs auf einem kleinen Tisch und selbst sechsunddreißig Francs, die offen dalagen, waren nicht angerührt worden.
Was fehlte, zeigte sich bald: zwei goldene Uhren, die am Kaminsims gehangen hatten. Der einen war die stählerne Kette entrissen worden; die andere, eine Repetieruhr, trug eine Kette aus Gold nebst einem kleinen Schlüssel und einem Petschaft. Das blutbefleckte Hackmesser, das man in einem Kabinett fand, gehörte der Witwe Aillet. Die Waffe, mit der Goussard verwundet worden war, blieb unauffindbar. Die Anordnung des Hauses, die unterschiedlichen Tatwerkzeuge und die zwei Opfer wiesen auf mindestens zwei Täter hin; ein dritter mochte auf der Straße Wache gehalten haben. Was den Fluchtweg betraf, so lenkten die Leitern und frische Beschädigungen am äußeren Gesims den Blick auf die Mauerkrone. Da die Zugänge zum Garten von innen verriegelt geblieben waren, schien dieser Ausweg der wahrscheinlichste.
Ein Zeuge hatte gegen ein Uhr nachts einen lauten Schrei gehört, sodann ein heftiges Ziehen an der Glocke und zwei weitere Schreie. Gegen halb zwei vernahm er überdies das eilige Vorübergehen mehrerer Personen unter seinen Fenstern. Ein anderer sah vier Männer in blauen Kitteln und beschlagenen Schuhen auf das Tor Saint-Michel zueilen. Diese Wahrnehmungen nannten noch keine Namen. Doch bannten sie die nächtlichen Geräusche eines Hauses fest, dessen Bewohnerinnen am Morgen nicht mehr antworten sollten.
Eine Zeit lang tappte die Untersuchung im Dunkeln. Der Verdacht fiel schließlich auf André-François Bouin, genannt Lapalette, einen Lastenträger ohne festes Gewerbe, berüchtigt für seine Roheit und wegen Diebstahls bereits vorbestraft. Zunächst wurde die Curot verhaftet, die Frau, mit der er lebte. Sie gab zu Protokoll, Lapalette sei am Samstagabend ausgegangen und erst am Sonntag um sechs Uhr morgens zurückgekehrt. Bei weiterem Nachfragen berichtete sie von einem Tag und einer Nacht, die Fréon vor ihrer gemeinsamen Abreise bei ihm verbracht habe. Ihre Aussagen wechselten; gleichwohl führten sie die Ermittler auf die Spur von Charles-Philippe-Toussaint Fréon.
Fréon, Perückenmacher und Parfümeur, hatte sein Heim Anfang Juni nach einem Streit mit seiner Ehefrau verlassen – so lautete seine eigene Darstellung. Er war fast mittellos nach Paris aufgebrochen. Am 18. Juni, ehe er sich wieder auf den Weg machte, kündigte er einem gewissen Cornut an, er werde am Sonntag oder Montag nach Chartres zurückkehren oder tot sein; er werde Geld und eine goldene Uhr mitbringen. Auch erklärte er, ein am Quai de la Ferraille erworbenes Messer bei sich zu tragen, von dem er gegen sich selbst Gebrauch machen werde, sollte die Suche nach Geld fehlschlagen. Zehn Tage vor der Tat hatte er seinen Herd verlassen; am 19. Juni langte er in Saint-Piat an und begab sich des Nachts nach Chartres, aus Furcht, erkannt zu werden.
Die Chronik verzeichnete ferner eine ältere Zeugenaussage, jene eines gewissen Basin. Im Jahre 1813 soll Fréon ihm vorgeschlagen haben, gemeinsam das Ehepaar Aillet samt deren Magd zu ermorden und zu berauben. Er habe ihm dargelegt, welcher Mittel sie sich bedienen könnten. Basin erklärte, er habe dieses Ansinnen mit Entrüstung von sich gewiesen; Fréon jedoch habe beharrt und ihn beim Fischen wiedersehen wollen, um die Sache erneut zu besprechen. Dieses Zeugnis ließ eine gegen dieselben Bewohner gerichtete Drohung bis ein ganzes Jahrzehnt vor die Mordtat zurückreichen.
Er klopfte zunächst bei Lapalette an, floh jedoch, als er die Stimme eines Mieters vernahm, strich durch die Gassen und erschien gegen drei Uhr morgens aufs Neue. Kaum beisammen, verließen die beiden Männer das Haus wieder. Den folgenden Tag verbrachten sie in einer Schänke in Morancez, wo sie vorgaben, sich zufällig beim Angeln getroffen zu haben. Lapalette vertraute einem Zeugen an, es werde ihm bald an nichts fehlen und er habe ihm etwas zu erzählen, wenn er ein „braver Kerl“ sei. Fréon seinerseits sprach von einem Geschäft, das er für achthundert Francs kaufen wolle, und versprach seinem Gefährten dreißig Francs, während die Curot zwei Stühle verkaufte, um ihr Überleben zu sichern.
Am Samstagabend verkündete Fréon, er erwarte Geld aus dem Verkauf von Effekten. Zu dem angeblichen Bevollmächtigten begab er sich indessen nicht. Um zehn Uhr verließ er das Haus mit Lapalette, der die Curot zuvor zu Bett geschickt und eingeschlossen hatte. Fréon trug die beschlagenen Schuhe und hatte sich Lapalettes Kittel übergeworfen. Über ihren weiteren Weg machten die beiden Männer hernach widersprüchliche Angaben. Fréon behauptete, er habe seine Geliebte gesucht und danach Lapalette wiedergetroffen, ehe sie die Straße nach Paris einschlugen. Lapalette gab an, er habe am Hügel Saint-François gewartet, sie seien nach Lucé gegangen und hätten sich beim Wald von Oisême getrennt. Beide leugneten, nahe dem Kreuzgang Saint-Aignan vorbeigekommen zu sein.
Gegen halb elf hatten Zeugen jedoch zwei Männer im besagten Kreuzgang unweit des Hauses Aillet gesehen, deren Kleidung mit jener der Angeklagten übereinstimmte. Drei Zeugen erkannten Lapalette; einer sah ihn um elf Uhr vom Kreuzgang in Richtung Rue des Grenets gehen. In dieser Nacht vom 21 auf den 22. Juni wurden die beiden Frauen getötet. Zur selben Zeit verließ Fréon jäh seinen Kumpan und schlug zu Fuß die Straße nach Paris ein. Er gelangte nach Ablis, hernach nach Rambouillet, wo er vorgab, weit früher eingetroffen zu sein, als es den Tatsachen entsprach, ehe er die Postkutsche bestieg.
Am 23. begab er sich zu Cornut mit einer alten goldenen Repetieruhr samt Kette. Er behauptete, dreihundert Francs von seinem Vater erhalten zu haben; doch hatte er sein Elternhaus seit langem nicht mehr betreten. Tags darauf identifizierte ihn der Uhrmacher Lejeune als jenen Mann, der bei ihm zwei alte Uhren gegen eine neue und achtzig Francs eingetauscht hatte. Das gefundene Schmuckwerk und das Uhrwerk stimmten mit den Uhren der Witwe Aillet überein; der Uhrmacher, der sie zu warten pflegte, erkannte sie wieder. Fréon bestritt den Tausch und behauptete, er habe auf der Straße für achtzehn Francs eine Uhr aus Chrysocale erstanden. Doch die Zeugen und Juweliere erkannten ihn; er selbst hatte einem Freunde eine Uhr gezeigt und geäußert, er habe sie gegen zwei andere eingetauscht.
Am 27. wanderte die Uhr in das Pfandleihhaus, wo Fréon einhundertzwanzig Francs dafür löste. Lapalette, der am 25. in Paris eingetroffen war, lebte dort auf großem Fuße und wurde am 29. mit einhundertneunzig Francs aufgegriffen. Er erklärte, er habe seine Möbel und Effekten veräußert, Ersparnisse behalten und vierzig Francs von Fréon erhalten; die Curot hingegen versicherte, er habe über kein Geld verfügt. In seinem Strohsack fand man zwei Masken aus Pergament. Lapalette behauptete, sie stammten von vergangenen Fastnachten und die Curot habe sie versteckt; diese schwor, sie nie gesehen zu haben. Champagnac berichtet, man habe vermutet, diese Masken hätten der Verkleidung gedient, doch blieb ihr Zweck eine bloße Mutmaßung der Anklage.
Die Curot war verdächtigt worden, Schmiere gestanden zu haben. Die Verdachtsmomente reichten jedoch für eine Anklageerhebung nicht aus: Am 1. August stellte der Gerichtshof das Verfahren gegen sie ein und bestätigte den Haftbefehl gegen Fréon und Lapalette. Die beiden Männer erschienen im August vor den Assisen von Eure-et-Loir. Ihre Verteidigung war Pflichtverteidigern anvertraut. Nach dreitägigen Verhandlungen, in denen die Wiedererkennung durch den Uhrmacher besonders schwer gegen Fréon wog, sprach die Geschworenenbank sie schuldig, und sie wurden zum Tode verurteilt.
Sie legten Kassationsbeschwerde ein. Fréon wurde daraufhin von heftigem Erbrechen befallen; Champagnac deutet diesen Vorfall als einen Vergiftungsversuch. Seinem Verteidiger gegenüber wiederholte er beharrlich, er werde niemals hingerichtet werden. Als das Rechtsmittel verworfen und der Tag der Hinrichtung festgesetzt wurde, verbarrikadierten sich die Verurteilten in ihrer Zelle. Die Vollstreckung musste aufgeschoben werden. Lapalette machte daraufhin Enthüllungen über angebliche Mittäter; neue Nachforschungen erwiesen diese laut Champagnac jedoch als Lügen. Fréon und Lapalette wurden schließlich hingerichtet, doch nennt die Chronik kein genaues Datum.
In seinem Plädoyer zollte die Staatsanwaltschaft der Magd Goussard Achtung, die, so ihre Worte, einen langen Kampf gekämpft habe, um ihre Herrin zu retten. Die beiden fehlenden Uhren und die abgerissene Kette hatten die Untersuchung vom Kaminsims bis in die Pariser Läden gelenkt; die Aussage Basins über das Ansinnen, das Fréon ihm 1813 angetragen haben soll, ließ den Verdacht gegen einen der Angeklagten noch weit tiefer in die Vergangenheit zurückreichen.
