Am 11. Juli 1875, um elf Uhr vormittags, erschien der Gerichtsvollzieher Viconte, um die auf den Feldern des Landwirts Fauliot in Longchamps gepfändeten Feldfrüchte zu versteigern. Auch der Gläubiger Féret befand sich auf dem Anwesen. Gemäß der vor dem Schwurgericht verlesenen Anklageschrift hatte Fauliot beiden Männern zuvor gedroht: Er wollte seine Ernte behalten und verhindern, dass die Versteigerung zu Ende geführt würde. Als Féret nur wenige Schritte an ihm vorbeiging, legte der Angeklagte mit einer Pistole an, die er bis dahin unter seiner Bluse verborgen gehalten hatte, und drückte ab. Der Gläubiger stürzte, von einer Kugel in den Kopf getroffen, zu Boden. Fauliot wandte sich daraufhin an den Beamten: „Jetzt ist Viconte dran!“ Der zweite Akt der Drohung sollte sich auf der Landstraße abspielen.
Die Gazette des Tribunaux berichtet über den Fall anlässlich der Sitzung vom 3. August vor dem Assisenhof des Départements Eure. Fauliot war neununddreißig Jahre alt; sein Haar war bereits vollkommen ergraut, seine Züge von einer Härte gezeichnet, die das Blatt mit großem Selbstbewusstsein in Verbindung brachte. Er trug eine blaue Bluse und zeigte, dem Bericht zufolge, Haltung und Gebaren eines Landmanns. Herr Lelu vertrat die Anklage; Rechtsanwalt de Burey saß auf der Bank der Verteidigung. Der Gerichtsschreiber verlas die Anklageschrift: Aus diesem Vortrag speist sich der Bericht über die Pfändung, den Verkauf und die tödlichen Schüsse.
Die Anklage zeichnete das Bild eines nachlässigen Landwirts, der Schulden aufgehäuft und insbesondere seinen Kolonialwarenhändler Féret nicht bezahlt hatte. Dieser hatte schließlich seinen Schuldner durch Viconte, Gerichtsvollzieher in Étrépagny, belangen lassen; die Ernte wurde gepfändet und deren Versteigerung öffentlich anberaumt. Der Verhandlungsbericht nennt weder die Schuldscheine noch die Einzelheiten des Zivilverfahrens. Er hält jedoch fest, dass die ergriffenen Maßnahmen bei Fauliot heftige Erbitterung hervorriefen und dass er den Beamten bei dessen Erscheinen am 11. Juli mit groben Beschimpfungen empfing und sogar die Hand gegen ihn erhob. Auch mit Féret war es zu einem heftigen Wortwechsel gekommen.
Die Versteigerung führte somit die drei Männer inmitten einer Ernte zusammen, deren Erlös zur Tilgung einer Forderung bestimmt war. Nach Darstellung der Anklage begnügte sich Fauliot nicht mit bloßem Widerstand gegen die Vollstreckung: Er hatte beschlossen, sich an den beiden Männern zu rächen, die sie ins Werk setzten. Féret ging arglos wenige Schritte entfernt vorüber; der Angeklagte zielte mit der Waffe, die er unter seiner Bluse verborgen trug, auf ihn und feuerte eine Kugel ab, die ihn am Kopf traf. Die Gazette berichtet, er sei wie vom Blitz gefällt niedergestürzt. Fauliot soll daraufhin seine Drohung gegen Viconte ausgestoßen und die Waffe, aus der beide Schüsse gebrochen waren, neu geladen haben.
Gewarnt ergriff der Gerichtsvollzieher in seinem Fuhrwerk die Flucht, das einen Umweg nehmen musste. Fauliot lief ihm entgegen und zielte aus einiger Entfernung zweimal auf ihn. Doch der Schuss löste sich nicht. Dieses Versagen der Waffe trennt in der gerichtlichen Darstellung den Mord vom zweiten Übergriff: Einer der anvisierten Männer war tot, dem anderen gelang es, den Ort des Geschehens zu verlassen. Fauliot wurde am Nachmittag festgenommen, die Waffe noch bei sich tragend. Die Zeitung berichtet, er habe eingeräumt, Féret aus Rache ermordet zu haben, bestritt jedoch, nach dem Leben Vicontes getrachtet zu haben. Die Voruntersuchung, so hieß es in der Anklageschrift weiter, habe ergeben, dass er die Pistole am Vortag eigens zu dem Zweck erworben hatte, dieses Doppelverbrechen zu begehen.
In der Verhandlung befragte der Vorsitzende ihn eingehend über sein Verhalten und die Waffe. Fauliot bestätigte, dass in seinem Zimmer eine geladene Doppelflinte sowie Munition gefunden worden waren; er stritt ab, Féret oder dessen Frau bedroht zu haben, und bestritt die Rechtmäßigkeit der Forderung mit den Worten: „Ich schuldete gar nichts.“ Der Vorsitzende hielt ihm vor, er hätte die Gerichte anrufen können, wenn er die Forderung für ungerechtfertigt hielt, anstatt sich gewaltsam gegen die Versteigerung aufzulehnen. Der Vorsitzende erinnerte zunächst daran, dass Fauliot den Kauf der Pistole anfangs geleugnet und später behauptet hatte, sie bei einem Büchsenmacher in Argueil erworben zu haben, mit dem Bemerken, er habe geglaubt, dieser könne kompromittiert werden. Als der Verkäufer ermittelt worden war, sah sich Fauliot gezwungen, den Kauf einzugestehen. Auf das Datum befragt, gab er an, sich nicht mehr genau zu entsinnen. Er erwiderte, er habe die Pistole rein zur Sicherheit mitgenommen, wenn er seine Eltern besuchte. Der Vorsitzende entgegnete, die Straßen seien sicher, und bemerkte, er habe trotz des höheren Preises eine Waffe besserer Qualität gewählt; Fauliot rechtfertigte sich damit, er sei zufällig dort vorbeigekommen und habe bei dieser Gelegenheit auch Pulver erstanden.
Der Angeklagte bestritt ferner, auf den Gerichtsvollzieher gezielt zu haben. Er behauptete, die Pistole sei nicht geladen gewesen, und erklärte, er sei in Vicontes Richtung gelaufen, um über die Straße nach Mainneville zu seinen Eltern zu gelangen. Die Fragen des Vorsitzenden hielten ihm indessen die Äußerungen vor, die ihm mehrere Zeugen zuschrieben: „Viconte wird dieses Stück Land nicht versteigern“, oder auch: „Dem werde ich den Garaus machen.“ Fauliot erwiderte, diese Worte nie gebraucht zu haben. Er räumte ein, die Waffe nachgeladen zu haben, erklärte jedoch, er habe sich selbst erschießen wollen; auf die Frage, warum er dies unterlassen habe, antwortete er: „Wissen Sie … das Nachdenken …“ So blieben Racheschwur und der Anschlag auf den Gerichtsvollzieher im Zentrum der Erörterung, wenngleich der Angeklagte gerade Letzteren bestritt.
Der herbeigerufene Arzt Dr. Bariod legte den Befund der Leichenschau an Féret dar: Die Kugel sei durch die Nase eingedrungen, habe das Gehirn durchschlagen und sei im Inneren des Schädels geborgen worden. Der Tod müsse augenblicklich eingetreten sein. Viconte sagte aus, als er im Wagen davongefahren sei, habe er Fauliot auf sich zulaufen und anlegen sehen. Der Angeklagte beharrte darauf, die Pistole sei ungeladen gewesen; auf die Frage des Vorsitzenden, ob der Zeuge denn die Unwahrheit sage, blieb er bei seinem Leugnen.
Weitere Zeugen bekundeten die Worte und Taten, die dem Verkauf vorausgegangen und gefolgt waren. Giguel, ein Dachdecker aus Longchamps, gab an, Fauliot habe ihm acht Tage zuvor erklärt, wenn die Versteigerung stattfinde, werde Féret kein Geld sehen. Fauliot wandte ein, er habe damit lediglich einen rechtlichen Einspruch gegen die Versteigerung gemeint. Barce berichtete von einer ähnlichen Äußerung; Caloud hatte gehört, wie er Viconte warnte, dieser werde seinen Teil bekommen und Fauliot den seinen. Der Feldhüter Legoix bezeugte, der Angeklagte habe den Gerichtsvollzieher und Féret bedroht; daraufhin habe er gesehen, wie er seine Pistole mit einem Ladestock nachlud und auf Viconte schoss, der Schuss jedoch versagte. Bourguin erklärte, Fauliot habe ihm angekündigt, er werde dem Gerichtsvollzieher dasselbe Schicksal bereiten wie Féret. Louvet wiederum sagte aus, nach dem Schuss habe Fauliot zu ihm gesagt: „Ja, ich habe Féret getötet; einen habe ich noch vor mir, und dann mich selbst.“
Fauliot behauptete weiterhin, die Zeugen hätten sich verabredet, um seine Äußerungen gegen Viconte frei zu erfinden. Bertin und die beiden Zeugen namens Levasseur sagten aus, sie hätten ihn nach dem Mord an Féret an sich vorbeigehen, die Waffe nachladen und hinter dem Wagen des Gerichtsvollziehers herlaufen sehen. Der Vorsitzende warf ihnen vor, nicht eingegriffen zu haben; einer von ihnen erwiderte, er habe keine Lust verspürt, sich totschlagen zu lassen. Der Sitzungsbericht verweilt kurz bei dieser Entgegnung, die der Vorsitzende mit Entrüstung rügte. Caillouet, der im Wagen gesessen hatte, hatte den Schuss nicht gesehen; Barette wiederum berichtete, er habe Fauliot nach der Tat in der Herberge Delaunay angetroffen und ihn mit Hilfe des Wirts mittels eines Stricks überwältigt.
Herr Lelu forderte die Geschworenen auf, sowohl für den Mord an Féret als auch für den Versuch an Viconte auf vorsätzliche Tötung mit Vorbedacht zu erkennen; mildernde Umstände vermochte er nicht zu erkennen. Rechtsanwalt de Burey leugnete die Tat nicht, wandte sich jedoch gegen das von der Anklage geforderte Strafmaß. Er machte geltend, man habe mildernde Umstände überall dort gesucht, wo sie nicht zu finden seien, und hob hervor, Fauliot habe sich bis dahin keinerlei Verfehlung gegen die Rechtschaffenheit zuschulden kommen lassen. Seiner Ansicht nach glaubte der Angeklagte aufrichtig, die geforderte Summe nicht zu schulden; er sei darüber außer sich geraten, seine Ernte unter verheerenden Bedingungen verschleudert zu sehen, habe sich widerstandslos festnehmen lassen und von den ersten Augenblicken an Reue gezeigt. Dieses Plädoyer spiegelt die Sicht der Verteidigung wider; das Blatt gibt weder die gesamten Wechselreden noch alle erörterten Aktenstücke wieder.
Die Geschworenen beantworteten die Schuldfragen mit Ja, verneinten jedoch die Frage nach dem Vorbedacht hinsichtlich des Mordversuchs an Viconte; mildernde Umstände wurden zugebilligt. Der Gerichtshof verurteilte Fauliot zu lebenslanger Zwangsarbeit. Die versuchte Versteigerung hinterließ zwei grundverschiedene Schicksale: Féret verlor sein Leben, während Viconte dem Schuss entkam. In dem überlieferten Urteilsspruch erkannten die Geschworenen beim Anschlag auf den Gerichtsvollzieher nicht auf Vorbedacht, doch sühnte die verhängte Strafe den Mord und die übrigen Taten, deren Fauliot schuldig gesprochen wurde.
