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Justiz & Skandale · Frankreich

Die Weste, die er anbehielt

Nissan, 1828. Auf dem Dorfplatz berät man über die Identität eines erschlagenen Mannes am Wegesrand. Pierre Lamur mischt sich unter die Redenden – ohne zu ahnen, dass seine Weste bereits alle Blicke auf sich zieht.

Er hatte die Hose gewechselt, doch die Weste behalten. Auf dem Marktplatz von Nissan mischte sich Pierre Lamur unter die Dorfbewohner, welche die Auffindung eines Leichnams beredeten. Noch wusste niemand, wer der Tote war, dessen Antlitz so furchtbar zugerichtet worden war. Eine Vermutung machte die Runde: womöglich eine blutige Fehde zwischen Gesellen verfeindeter Zünfte. Lamur tat seine Meinung kund wie alle anderen. Da bemerkte man die Spuren auf seinem Gewand. Mitten in einem Gespräch, in dem jeder den Täter in weiter Ferne wähnte, wandten sich die Blicke unversehens jenem zu, der eben noch mitgesprochen hatte.

Bei dem Opfer handelte es sich um einen Weinkommissionär namens Pomié. In Nissan im Département Hérault ansässig, ließ er Fässer nach Béziers verfrachten. Dieses Gewerbe verlangte Fuhrwerke, Verladungen und stete Fahrten, deren Zeitplan und Gewohnheiten den Einheimischen wohlvertraut waren. Lamur, den man auch Doumairon nannte, hatte sich tags zuvor bei einem Fuhrmann nach dem bereits abgefertigten Wein erkundigt und danach gefragt, welche Fuhre als Nächste abgehen sollte. Die Chronik stellt diese Erkundigungen an den Anfang des Falles. Mochten sie damals wie geschäftliche Neugier gewirkt haben, legte die Anklage sie später als planvolle Vorbereitung aus.

Folgt man der in der Chronik überlieferten Rekonstruktion, brach Lamur daraufhin mit seinem Jagdgewehr auf und legte sich in einem Weinberg an der Chaussee auf die Lauer. Das dichte Reblaub verbarg ihn, ließ ihm jedoch freie Sicht auf den Weg. Gegen zwei Uhr nachmittags nahte Pomié heran. Der Mann im Hinterhalt trat auf den Fahrdamm und feuerte. Der Weinhändler stürzte; mit dem Kolben wurde weiter auf ihn eingeschlagen. Die Wucht der Hiebe ins Gesicht sollte die Erkennung der Leiche erschweren. Der lederne Geldbeutel, den das Opfer bei sich trug, wurde geraubt, woraufhin der Angreifer nach Nissan zurückkehrte.

Die Überlieferung schildert diese Szene als jene Bluttat, die Lamur zur Last gelegt wurde. Er selbst sollte sie bis zuletzt leugnen. Was den Verdacht der Behörden letztlich begründete, war seine Rückkehr ins Dorf und die Kleidung, die er trug. Daheim soll er seine Frau geheißen haben, die Flecken aus seiner Hose zu waschen. Auf den Dorfplatz jedoch trat er in derselben olivgrünen Samtweste hinaus. Während er ein Kleidungsstück sorgsam verbarg, trug er das andere offen zur Schau. Dieses alltägliche Versäumnis sollte ihn, kaum dass er unter die Leute getreten war, verdächtiger machen als jedes andere Anzeichen.

Um den noch unbekannten Toten hatte die Fantasie der Menge bereits eine erste Erklärung gewoben. Man sprach von den geheimen Gesellenbünden, die einander befehdeten; man kannte Zwistigkeiten, die hitzig genug waren, um in Mord zu enden. Diese Mutmaßung ordnete den Leichnam einer Kategorie zu, noch ehe man seinen Namen wusste. Lamur, der sich hinzugesellte, beteiligte sich an dieser gemeinschaftlichen Spurensuche. Doch als seine Weste die Blicke bannte, veränderte die Untersuchung ihren Maßstab: Es ging nicht länger um mutmaßliche Raufereien durchreisender Handwerker, sondern um einen Mann aus ihrer Mitte, um seine Schritte und die sichtbaren Spuren an seiner Kleidung.

Er wurde verhaftet und in genau diesem Gewand dem Untersuchungsrichter vorgeführt. Die Chronik spricht von Blut, ohne jedoch das Gutachten einer gerichtsmedizinischen Untersuchung anzuführen. Sie gibt eher die Zusammenfassung der Anklagebehörde wieder, als dass sie die Prozessakten im Wortlaut zitiert. Das Kleidungsstück bleibt gleichwohl das Herzstück der Anklage: am Körper des Verdächtigen belassen, von den Zeugen und sodann von den Richtern gemustert, schlug es die Brücke vom geschäftigen Dorfplatz zu jener Chaussee, an der man Pomié aufgefunden hatte. Es war kein bloßes Zeug des Alltags mehr; es verlangte gebieterisch nach einer Rechtfertigung.

Am 4. August 1828 verurteilte das Schwurgericht des Départements Hérault Lamur zum Tode. Bei der Verkündung des Urteils zeigte er sich von Entsetzen geschlagen. Sein Kassationsgesuch wurde abgewiesen. Die Hinrichtung sollte in Béziers auf dem großen Marktplatz stattfinden. Das Urteil wählte damit einen öffentlichen Schauplatz, an dem die Bevölkerung zusammenströmen konnte, um der Vollstreckung des Rechts beizuwohnen. So führte der Fall in jene Stadt zurück, in die der Weinkommissionär seine Fässer geschickt hatte – doch auf einem anderen Weg: auf dem eines gefesselten Verurteilten unter Geleit, nicht auf dem schwer beladener Weinfuhrwerke. Der Bericht wendet sich nun fast gänzlich von der Tat ab, um die letzten Tage des Verurteilten nachzuzeichnen.

Die Überführung dauerte drei Tage. Lamur fuhr auf einem Karren, schwer in Eisen gelegt, umringt von Gendarmen und Soldaten. An den Straßenrändern sammelte sich das Volk. Der Chronist hebt seine scheinbare Heiterkeit hervor und die Zigarren, die er von Zeit zu Zeit rauchte; diese Beobachtungen lassen freilich keinen verlässlichen Schluss auf sein wahres Seelenleben zu. Sie belegen vor allem das Befremden der Zeugen über den Gegensatz zwischen dem düsteren Ernst des Transports und der Gelassenheit des Gefangenen. Jener Mann, der beim Richterspruch aufgeschrien hatte, zeigte nun nicht mehr dieselbe Verzweiflung.

Am 15. Oktober traf er in Béziers ein. Man brachte ihn in der Kapelle des Gefängnisses unter, wo ein Strohsack für ihn bereitet war. Als er den Gendarmen erblickte, der ihn einst festgenommen hatte, bezichtigte er ihn der Falschaussage. Vor dem Schließer sprach er erneut von Meineidigen und vom Bürgermeister, der ihm wegen eines Spottliedes grolle. Diese Anschuldigungen entstammten den Worten eines Verurteilten; die Chronik bestätigt ihren Wahrheitsgehalt nicht. Dennoch sind sie unverzichtbar, um seine Haltung zu begreifen: Er flehte nicht um Gnade, sondern focht die richterliche Wahrheit an, die seinen Tod besiegelt hatte.

Als eine Glocke schlug, erkundigte er sich, zu welcher Stunde man ihn abholen werde. Der Gendarm zögerte mit der Antwort. Lamur entgegnete fest, er kenne sein Los und wolle bloß wissen, woran er sei. Kurz darauf verlas der Gerichtsvollzieher das Urteil nebst der Kostenrechnung. Zu dieser Summe rechnete der Verurteilte sogleich eine Schuld hinzu, die er der Hypothekenkasse schuldete. Bitter sprach er von seinen Kindern, denen nichts bleiben werde. Die nackten Zahlen trugen eine andere Beklemmung in die Kapelle: Nach seinem Ende würden die Lasten fortbestehen, und seine Hinterbliebenen würden mit dem leben müssen, was ihnen gar nicht mehr gehörte.

Der Geistliche ermahnte ihn zu beichten und zu gestehen. Lamur beharrte darauf, unschuldig zu sein, und stellte anheim, dass allein Gott und er selbst die Wahrheit kennten. Man mag versucht sein, in diesen Worten das Zeichen heimlicher Reue oder berechnenden Trotzes zu suchen. Sie entscheiden nichts dergleichen. Ein Urteil war gesprochen; der Verurteilte verwarf es bis zuletzt. Der Chronist, von dessen Schuld überzeugt, deutete jede Weigerung aus diesem Blickwinkel. Zwischen dem Spruch der Richter und dem Wort des Gefangenen gab es keine Versöhnung, die den Fall abgerundet hätte.

Um zwei Uhr nachmittags wurde er dem Scharfrichter übergeben. Man nahm ihm die schweren Eisen ab und rüstete zum letzten Gang. Er scherzte noch. An der Seite des Priesters schritt er zum Schafott, während die Trommel vor den Truppen wirbelte. In der Menge erkannte er Gesichter aus Nissan und grüßte sie mit Kopfnicken. Jene, zu denen er sich zu Beginn der Nachforschungen auf den Dorfplatz gesellt hatte, sahen ihn nun in einem gänzlich anderen Kreis wieder. Diesmal fragte niemand mehr nach dem Namen des Toten oder jenem des Täters. Alles war entschieden.

Lamur starb auf dem Richtplatz zu Béziers, ohne in den überlieferten Berichten jemals von seinem Leugnen abgewichen zu sein. Der Chronist machte aus seiner Kaltblütigkeit eine letzte moralische Lehre; bemerkenswert bleibt jedoch der weite Raum, den diese letzten Stunden einnehmen, während die Verhandlungen, die zur Verurteilung führten, so knapp überliefert sind. Pomié selbst war aus dem Bericht verschwunden, kaum dass der Geldbeutel den Besitzer gewechselt hatte. Was bleibt, ist die Samtweste: Sie hatte einst die bequeme Theorie von herziehenden Fremden zunichtegemacht und Lamur vor den Richter gebracht. Ein Mann war gekommen, um mit den Nachbarn zu reden; sein Gewand hatte vor ihm gesprochen.

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Quelle: Gesamtes Kapitel 19; Tat ohne ausdrückliche Datumsangabe, Urteil datiert auf den 4. August 1828. Die Schlussetappe der Überführung erfolgte am 15. Oktober, woran die Hinrichtung ohne Erwähnung eines weiteren Tages anschließt. Der Text nennt kein ausdrückliches Datum für die Hinrichtung selbst, da die Vorlage lediglich die Abfolge bezeugt. Die Schilderung des Überfalls stützt sich auf die Rekonstruktion der Chronik; der Verurteilte leugnete die Tat bis zum Schafott. Blutflecken auf der Weste sind verbürgt, jedoch ohne Erwähnung eines individuellen Gutachtens oder moderner Analyseverfahren. Die Ehefrau wurde zum Auswaschen herangezogen, aber weder der Mittäterschaft bezichtigt noch verurteilt. Die Vorwürfe bezüglich falscher Zeugen und eines rachsüchtigen Bürgermeisters wegen eines Liedes stützen sich allein auf Lamurs eigene Worte vor dem Tod. Die Chronik zeichnet die letzten Tage minutiös nach, fasst den eigentlichen Prozess jedoch knapp zusammen. Ein Schuldnachweis lässt sich aus Heiterkeit, Zigarrenkonsum oder Haltung des Verurteilten nicht ableiten.

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