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Justiz & Skandale · Frankreich

Die wiedergefundene Stimme

Am 14. Juli 1826 wird Marguerite Durand, Witwe Corpedanne, in ihrem Hause in Villeflon erschlagen; ihre Schwiegertochter Françoise Bourgine überlebt schwer verletzt. Im Hospiz von Provins bezichtigt diese zunächst einzig Pierre Ninonet, ehe sie tags darauf auch dessen Ehefrau der Mittäterschaft anklagt. Beide Eheleute leugnen die Tat beharrlich, werden zum Tode verurteilt und im April 1827 hingerichtet – bis zum Schafott beteuern sie ihre Unschuld.

Am 23. Juli 1826 vermochte Françoise Bourgine im Hospiz zu Provins ihrem Gatten endlich Antwort zu geben. Mehrere Tage lang hatte sie weder sprechen noch das geringste Zeichen von sich geben können. Auf die Frage, ob sie jene kenne, die die beiden Frauen des Hauses überfallen hatten, erwiderte sie zunächst nur: „Einen Nachbarn.“ Ihr Ehemann und ein Vetter nannten ihr daraufhin die Namen der Einwohner von Villeflon. Bei jedem schüttelte sie den Kopf, bis der Name Ninonet fiel. Erst da sprach sie ein deutliches Ja. Diese erste Wiedererkennung bezichtigte einen Einzelnen; die folgenden Aussagen sollten alsbald auch dessen Ehefrau belasten.

Neun Tage zuvor, am 14. Juli, waren Marguerite Durand, die Witwe Corpedanne, und deren Schwiegertochter Françoise Bourgine in ihrem Hause in Villeflon überfallen worden. Als der Ehemann von Françoise heimkehrte, fand er sie reglos am Boden liegend, den Kopf gegen einen Tisch gelehnt. Von Entsetzen ergriffen, sprang er laut schreiend aus dem Fenster, woraufhin die Nachbarn herbeieilten. Diese drangen in das Haus ein. Marguerite lag leblos in ihrem Bett; ihr Antlitz wies sechs tiefe, von einem stumpfen Werkzeug herrührende Wunden auf. Françoise wies mehrere Hiebe an Kopf und Gesicht auf; ohne Besinnung glich sie einer Toten, doch atmete sie noch, als man sie auf ein Bett hob. Weder zu sprechen noch ein Zeichen zu geben war sie in jenen Stunden imstande.

Die Nachbarn und die herbeigerufenen Obrigkeiten stießen im Hause auf mehrere Spuren. Ein etwa drei Fuß langes Stück eines Dachsparrens wies an seinem Ende Blutspuren sowie Fingerabdrücke auf; man mutmaßte, dass diese Abdrücke von der Hand eines Linkshänders stammten. Eine in einer Kammer aufgehängte Flinte war verschwunden; blutige Holzsplitter fanden sich auf dem Bett und auf einem Stuhl. Die Ermittler ordneten die Waffe den tiefen Eindrücken zu, welche der Kolben im Gesicht Marguerites hinterlassen hatte. Auf einem silbernen Becher wurden weitere Finger- und Schweißspuren gesichert, die man ebenfalls einer linken Hand zuschrieb. Der Schlüssel zur Haustür lag mitten im Zimmer, in einer Blutlache. Die Chronik deutet dessen Lage als mögliches Anzeichen dafür, dass Françoise noch versucht haben mochte, ins Freie zu gelangen und um Hilfe zu rufen.

Zwei Kommoden, in denen das Ehepaar Corpedanne Geld und persönliche Habe verwahrte, waren mit einer Feuerschaufel erbrochen worden. Es fehlte ein leinener Beutel mit dreißig Francs in Fünf-Francs-Stücken, einige Kupfermünzen sowie Wäsche und Kleidungsstücke. Die entwendete Flinte hatte den Bewohnern selbst gehört. Der Beutel, das Kleingeld und die geraubte Wäsche bezeugten das Durchwühlen der erbrochenen Laden; der Balken, der Becher und der Schlüssel blieben am Tatort zurück. Doch Françoise, die einzige Überlebende des Blutbades, vermochte noch niemanden zu benennen.

Am 20. Juli wurde sie in das Hospiz von Provins verlegt. Drei Tage später traten ihr Gatte und ihr Vetter an das Krankenlager, um sie zu fragen, wer die Täter gewesen seien. Sie begann mit den Worten, es sei ein Nachbar gewesen. Als sie ihr sämtliche Namen der Dorfbewohner vorhielten, verneinte sie stetig, bis sie Ninonet erkannte. Der Untersuchungsrichter und der königliche Prokurator suchten sie daraufhin ihrerseits auf. Sie trafen die Kranke in einem noch immer besorgniserregenden Zustand an; Champagnac vermerkt, dass ihre Gedanken verworren waren und ihr Gedächtnis erst allmählich wiederkehrte.

In dieser ersten, eingehenderen Aussage bezeichnete Françoise nun Pierre Ninonet. Sie gab an, ihn durch das Fenster einsteigen gesehen zu haben, gekleidet in ein Tuchgewand von blauer Farbe, und betonte ausdrücklich, dass es sich nicht um eine gewöhnliche Weste gehandelt habe. Sie schilderte, wie sie auf ihn zugestürzt sei und ihn bei seinem Namen gerufen habe, er jedoch geschwiegen habe. Ihren Worten nach forderte er Geld oder Leben, ehe er auf sie einschlug; daraufhin habe er eine Kerze entzündet, die Flinte an sich genommen und das Haus verlassen. Sie beteuerte, ihn allein gesehen zu haben. Auch erwähnte sie, Ninonet habe zuvor schon mit ihr über das Haus gesprochen und darüber, dass sie dort oft allein weile. Nach ihren Angaben kam er alle acht Tage vorüber und rühmte sich, das Anwesen besser zu kennen als sie selbst. Mithin klagte ihre erste Deposition einen Einzeltäter an, ehe sie auch dessen Gattin beschuldigte.

Am folgenden Tage, während ihr Gatte an ihrem Bette wachte, fügte Françoise die Ehefrau Ninonets ihrer Schilderung hinzu. Nun hieß es, beide Gatten seien gemeinsam eingedrungen; Ninonet habe sie geschlagen, während seine Frau die Möbel durchstöbert habe. Sie erklärte, jene habe nach Geld gesucht, und sie habe deren Kleidung genau erkannt: einen gestreiften Wollrock sowie ein blaues Fichu mit Blumenmuster. Françoise mutmaßte, die Täter hätten sie für wohlhabend gehalten, da sie einen höheren Zins zahlten. Sie betonte, sie hätten lediglich ein Dutzend Taler bar im Hause gehabt und die dreihundert Francs, die jeder von ihnen in die Ehe eingebracht hatte, seien gänzlich für die Wirtschaft aufgewendet worden. Diese Geldbeträge sowie der Verdacht, der Pachtzins habe die Räuber angelockt, gingen unmittelbar aus ihrer Aussage hervor.

Um fünf Uhr desselben Tages beschwor ihr Gatte sie, bei der Wahrheit zu bleiben: „Wenn es Ninonet nicht gewesen ist, darfst du es nicht behaupten.“ Françoise erwiderte, sie werde ihre Erklärung niemals widerrufen: Ninonet sei dagewesen, und seine Frau mit ihm. Noch tags zuvor hatte Françoise versichert, einzig den Mann erblickt zu haben. Nun fügte sie dessen Ehefrau hinzu, mitsamt ihren Handlungen und Gewändern. Ihr Mann bat sie abermals, die Wahrheit zu bekennen; sie jedoch hielt unerschütterlich an dieser zweiten Darstellung fest und wiederholte die Anschuldigungen bei der Gegenüberstellung im August.

Am 22. August wurden die Eheleute Ninonet, die man inzwischen festgenommen hatte, vor sie geführt. Als Françoise Pierre erblickte, rief sie aus: „Da sehe ich meinen Henker! Du glaubtest wohl, mich getötet zu haben?“ Sodann bekräftigte sie die bereits zu Protokoll gegebenen Umstände. Als sie dessen Gattin gegenübergestellt wurde, erinnerte sie an die Tage, an denen sie, der Sprache beraubt, diese Frau ins Zimmer treten sah, wie sie ihr Wasser reichte und ihre Pflege anbot. Françoise erklärte, sie habe damals gefürchtet, von ihr erwürgt oder vergiftet zu werden; dies war ihre geäußerte Furcht, kein Nachweis eines tatsächlichen Giftmordes. Auch warf sie ihr vor, sich nach dem Überfall heuchlerisch als mitleidige Helferin aufgespielt zu haben.

Beide Angeklagte leugneten beharrlich. Pierre Ninonet zählte sechsunddreißig Jahre, seine Frau siebenundzwanzig. Ihr Prozess vor dem Schwurgerichtshof von Melun erstreckte sich über zwei Tage. Françoise sagte persönlich über den Hergang aus und hielt ihre Beschuldigungen aufrecht. Champagnac beschreibt ihr Zeugnis als klar und präzise und berichtet von der tiefen Anteilnahme, mit der es vernommen wurde. Die Eheleute hingegen beteuerten unablässig ihre Unschuld. Die im Hause gesicherten Spuren – das Kantholz, die geraubte Flinte, der Becher, die erbrochenen Kommoden – lagen den Akten bei, doch vermochte keines dieser Sachindizien den Widerstreit der Aussagen vor den Geschworenen zu entscheiden.

Die Anklagebehörde vertrat die Klage mit Nachdruck. Beide Angeklagte wurden zum Tode verurteilt. Pierre brach bei der Verkündung des Spruchs in Tränen aus; seine Frau bewahrte eine unbewegte Haltung. Ihr Kassationsgesuch wurde verworfen. Am 20. April 1827 überführte man sie vom Gerichtsgefängnis zu Melun nach Provins. Der königliche Prokurator und der Untersuchungsrichter traten nochmals an sie heran und beschworen sie zu einem Geständnis. Beide verharrten dabei, unschuldig zu sein. Die Frau Ninonet erwiderte dem Richter, wenn Gott ihr seine Allmacht verliehe, würden gar bald andere an ihrer Statt gerichtet werden.

Am folgenden Tage, dem 21. April, wurden die beiden Verurteilten auf dem Place Saint-Ayou zu Provins vor einer aus dem Umland herbeigeströmten Menschenmenge enthauptet. Bis zu diesem letzten Augenblick, so überliefert Champagnac, führten sie dieselbe Sprache. Die Überlebende hatte in ihren Aussagen beide Eheleute bezeichnet und diese Anschuldigung vor Gericht behauptet. Die Eheleute Ninonet aber beteuerten ihre Unschuld bis unter das Richtbeil.

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Vollständige Lektüre von Kapitel VII27 (lokale Quelle: work/cap400/sources/champagnac/tome-7-chap-27.txt; SHA-256 356f5ea4f4dd3fc3824d664368e3191a234fd9a69756e67f911fff0fa8cb8007; 1.556 Wörter). Die Quelle nennt beim ersten Verhör einzig Pierre Ninonet; tags darauf bezieht Françoise Bourgine auch dessen Ehefrau in die Tat ein. Diese Chronologie ist getreu ihren Protokollen beizubehalten, ohne eine eigenmächtige Deutung dieses Sinneswandels hinzuzufügen. Die Chronik verzeichnet die Sachbeweise, die Verletzungen und Aussagen im Hospital sowie das beharrliche Leugnen beider Angeklagter. Sie belegt das Todesurteil, die Verwerfung der Kassation und die Hinrichtung am 21. April 1827; bis zum Schafott beteuerten beide ihre Unschuld. Die überlebende Françoise Bourgine darf keinesfalls mit der beim Überfall getöteten Marguerite Durand verwechselt werden.

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