Zu Tréfort und Varambon beherrschte der Name Frillets die Akten, die Güter und die Menschen gleichermaßen. Als Fiskalprokurator, Katasterkommissar und Notar vermochte er die Angelegenheiten der Armen von Amts wegen auf mancherlei Wegen anzutasten; Champagnac versichert, dass er diese Befugnisse dazu missbrauchte, sich durch Erpressungen und Räubereien zu bereichern. Die Ziegelei des Joseph Vallet erregte seine Habgier. Um sich ihrer zu bemächtigen, so meldet der Chronist, ersann Frillet den Plan, die Familie Vallet zweier vermeintlicher Morde zu beschuldigen: zunächst jenes an Dupleix, dessen Tod ein früheres Urteil einer Brustfellentzündung zuschrieb, und sodann jenes an Senos, der später leibhaftig wiedererscheinen sollte.
Der erste Name, den er mit der Familie zu verknüpfen suchte, war derjenige Antoine Dupleix’. Neunzehn Jahre zuvor war Joseph Vallet bereits fälschlich seines Todes beschuldigt worden. Er war freigesprochen worden, da feststand, dass Dupleix an einer Pleuritis gestorben war. Dieses alte Urteil hinderte Frillet indes nicht daran, die Anklage von Neuem aufleben zu lassen; doch bedurfte er zugleich eines zweiten Toten, eines hinlänglich dunklen Vorfalls, um erkauften Falschaussagen Raum zu bieten. Es ging mithin nicht allein darum, einen Urteilsspruch gegen die Vallets zu erwirken: Vorab galt es, durch bestochene Zeugen den Beweis zu tilgen, der sie einst errettet hatte. Der erste Fall hatte freilich gezeigt, was eine Anschuldigung wiegt, wenn die materielle Tatsache, die sie zu erklären vorgibt, auf eine ganz andere Ursache zurückgeführt wird. Die Pleuritis hatte Dupleix seine Wahrheit zurückgegeben; nunmehr sollte das Gerichtsverfahren sie ihm wieder entreißen.
Im Jahre 1722 war der älteste Sohn des Joseph Vallet von den Brüdern Pin und einem weiteren Manne überfallen und beraubt worden. Die Untersuchung hatte keine zureichenden Beweise erbracht, um sie zu verurteilen. Joseph Senos, ein Bauer, der während des Raubes hinter einem Busche verborgen geblieben war, äußerte alsdann in einer Schenke, er hätte die Brüder Pin an den Galgen gebracht, wäre er als Zeuge geladen worden. Einer von ihnen, Antoine Pin, beschloss, ihn zum Schweigen zu bringen. Er trank ihn trunken, versetzte ihm mit einer Hippe Schläge auf das Haupt und raubte ihm vierzig Taler. Senos stellte sich tot; Pin, der ihn für erschlagen hielt, floh in die Dombes und trat in das Regiment La Sarre ein.
Die Wunde war indessen nicht tödlich. Zu Sinnen gekommen, verband Senos seine Wunde so gut er vermochte und blieb zwei Tage einsam in seiner Behausung. Sodann verschwand er, ohne dass man gewusst hätte, wohin er gezogen war. Dieses Verschwinden gab dem Gerücht vollends Nahrung: Man glaubte, er sei ermordet worden, und Pin galt als Urheber der Tat. Gleichwohl war kein Leichnam vorhanden. Der Unterschied zwischen einem vermuteten und einem festgestellten Tode sollte bald über das Schicksal einer ganzen Familie entscheiden.
Frillet wartete sechs Monate ab – eine Frist, die er laut Champagnac dazu verwandte, Zeugen zu bestechen. Alsdann ließ er eine Klage einreichen, die Joseph Vallet den Mord an Senos zur Last legte: Vallet habe ihn nahe der Mündung seines Ziegelofens verscharrt und die sterblichen Überreste sodann in die Flammen geworfen. Die gewonnenen Zeugen sagten in diesem Sinne aus. Gegen die Familie erging ein Haftbefehl; Vater, Mutter und beide Söhne wurden festgenommen, im Schlosse von Pont-d'Ain eingekerkert und an Händen und Füßen geschlossen in das tiefste Verlies geworfen. Erst beim Verhör erfuhren sie, dass man ihnen den Meuchelmord an Senos zur Last legte.
Die Klage weckte auch den Fall Dupleix von Neuem auf. Frillet soll jenen Zeugen bestochen haben, der Vallet ehedem entlastet hatte, und ihn bewogen haben, diesmal das genaue Gegenteil zu bekunden. Antoine Pin, mittlerweile Soldat, wurde gleichfalls verhaftet. Auch er, versichert Champagnac, war von Frillet gewonnen worden: Er bezichtigte die Vallets des Mordes an Dupleix und unterfing sich, sie auch jenes an Senos anzuklagen. So vereinigte die Akte unter ein und derselben Beschuldigung zwei Todesfälle völlig verschiedener Art: Der eine war nachweislich einer Krankheit erlegen, der andere war unauffindbar, während der Mann, der ihn geschlagen hatte, ihn für tot hielt und geflohen war. Anstatt diese Widersprüche aufzuklären, verurteilte der Richter von Pont-d'Ain, den der Chronist als den Interessen des Fiskalprokurators ergeben schildert, die Vallets am 9. Mai 1727 zur ordentlichen und außerordentlichen Frage. Die Eltern und die Söhne, in Banden geschlagen, hatten erst spät erfahren, welches Verbrechens man sie zieh; die Härte ihrer Einkerkerung ging mithin in der Überlieferung gar dem Augenblicke voraus, da sie sich gegen die Anklage verteidigen durften.
Das Parlament von Dijon ordnete an, dass die Vallets und Pin getrennt auf dem Armesünderbänkchen verhört würden. Pin, den die Richter für den Hauptschuldigen hielten, sollte überdies der Folter unterworfen werden. Unter den Qualen fuhr er fort, die Vallets zu beschuldigen. Als die Marter jedoch vorüber war, wandelte sich sein Sinn. Er ließ den Berichterstatter rufen, widerrief seine Aussagen und erklärte die Vallets für unschuldig. Er bekannte sich als allein schuldig an dem, was er für den Mord an Senos gehalten hatte. Dieser Sinneswandel erweckte keinen Toten zum Leben: Er räumte einen tätlichen Angriff und ein Verschwinden ein, die das Verfahren bis dahin mit einem Meuchelmorde verwechselt hatte.
Schon tags darauf verurteilte das Parlament Pin zum Tode durch das Rad. In seinem Sterbebekenntnis verharrte er bei seiner letzten Aussage und nannte weitere Namen. Der Schließer, so sprach er, habe ihn stets bedrängt, die Vallets zu belasten; Vaudan habe von Frillet Geld für ein falsches Zeugnis erhalten. Pin versicherte ferner, dass eine Verhaftung Vaudans noch manch anderes ans Licht bringen werde. Ehe er seine Strafe erlitt, leistete er den fälschlich angeklagten Vallets öffentliche Abbitte; sodann ward er den Henkersknechten überantwortet und starb auf dem Rade.
Pins Angaben führten zu Vaudan. Als dieser festgenommen wurde, widerrief er seinerseits seine Bekundungen und entlastete die Vallets gänzlich. Er wurde zum Tode am Galgen verurteilt, dem die Folter vorausgehen sollte. Claude Maurice, ein weiterer Zeuge, beschuldigte hierauf Frillet, ihn durch Ränke, Versprechungen oder Drohungen bestochen zu haben. Maurice wurde zum Galgen verurteilt. Derselbe Gerichtsentscheid ordnete die Einkerkerung Frillets an; sobald dieser davon Kunde erhielt, floh er und rettete sich nach Savoyen.
Doch Senos erschien wieder in Bourg. Der Totgeglaubte war am Leben. Seine Rückkehr bestätigte die Unschuld der Vallets hinsichtlich der gegen sie ersonnenen Beschuldigung; die Familie reichte ein Bittgesuch ein, auf dass Senos vernommen werde. Der nach Savoyen geflohene Frillet bewog den Bruder Antoine Pins, beim Staatsrat die Rehabilitierung des Andenkens an Pin zu ersuchen. Der Rat zog den Prozess an sich und verwies Frillet schließlich vor das Parlament von Dijon; diesem Beschlusse wurde Folge geleistet.
Frillet wurde mehrfach verhört und einer großen Zahl von Zeugen gegenübergestellt. Das Verfahren erwies, so die Chronik, dass falsche Urkunden und unwahre Vollstreckungsberichte angefertigt und eine Schar von Zeugen auf seine Rechnung verleitet worden waren. Er versuchte noch immer, sich zu rechtfertigen. Das Endurteil vom 7. August 1733 verurteilte ihn zum Tode durch den Strang, zu Schadenersatz und zur Einziehung seiner Güter. Diese Todesstrafe wurde indessen nicht vollstreckt: Der König wandelte die Hinrichtung in eine zehnjährige Verbannung aus der Provinz um. Frillet musste die Entschädigung entrichten und verschied unterwegs, als er aufbrach, um seine Verbannung anzutreten.
Champagnac schließt mit jener Milde, die er als sittenwidrig und ungerecht tadelt. Die bestochenen Zeugen wurden mit den härtesten Strafen belegt, während jener, den der Chronist als den Urquell ihrer Verbrechen darstellt, dem Galgen durch eine Verbannung entging. Die begehrte Ziegelei bildete bloß den Anfang: Man hatte eine Brustfellentzündung in einen Mord verwandeln müssen, einen Verwundeten in einen Leichnam und sodann das Schweigen eines Verschwundenen in einen Beweis. Senos kehrte zurück; Frillets Urteil ward abgemildert. In diesem Falle enthüllte die Justiz letztlich das Gewebe falscher Anschuldigungen, doch die Strafe, die deren Urheber treffen sollte, war nicht jene, die der Gerichtshof verhängt hatte.
