Man nahm ihr die Schlüssel ab, händigte ihr ein wohlwollendes Leumundszeugnis ein und bezahlte die Kutsche, die sie von dannen führen sollte. Ein schicklicher geordneter Abschied ließe sich schwerlich denken, hätten jene, die ihn veranstalteten, nicht bereits den leisen Verdacht gehegt, dass diese Frau den Tod in jedes Haus trug, dessen Schwelle sie überschritt.
Dem Dienstherrn ging es vor allem darum, dass sie gehe. Er wagte es noch nicht, seine Unruhe in eine offene Anklage zu verwandeln. So empfing sie die gewöhnlichen Zeichen der Achtung just in jenem Augenblick, da man danach trachtete, sich ihrer Gegenwart zu entledigen; und das Empfehlungsschreiben mochte andernorts dazu dienen, ihr eine neue Tür zu öffnen.
Sie nannte sich Nannette Schönleben. Die Kriminalgeschichte sollte sie unter dem Namen Anna Margaretha Zwanziger bewahren.
Das erste Haus
Im Jahre 1808 trat sie als Wirtschafterin in den Dienst des Justizamtmanns Glaser zu Kasendorf. Dieser lebte damals von seiner Gemahlin getrennt. Die neue Dienstkraft genoss einen vortrefflichen Ruf; ihre Geschicklichkeit und ihr anstelliges Wesen hatten ihr Fürsprecher erworben. Nichts an ihrem Einzug ließ ahnen, dass hier ein Fall seinen Anfang nahm, den ein Rechtsgelehrter einst unter den merkwürdigen Verbrechen seiner Zeit verzeichnen würde.
Glasers Ehefrau kehrte zurück. Wenige Wochen darauf erkrankte sie und verschied. Die Umstände gaben damals keinen Anlass zu einem unmittelbaren Giftverdacht; die Wirtschafterin verließ den Dienst und fand eine neue Anstellung.
Man muss ermessen, was ein solch flüchtiger Übergang in einer Erzählung bedeutet. Für den Leser ist ein Todesfall bereits das erste Glied einer Kette. Für jene, die ihn miterlebten, gehört er noch ganz einem einzelnen Hause an, einer bekannten Person und Erklärungen, die man in deren Kränklichkeit und den alltäglichen Begebenheiten sucht. Die Wirtschafterin, die scheidet, packt ihre Habe zusammen. Niemand ahnt das unsichtbare Band, das diese Kammer einst mit anderen Kammern verknüpfen wird.
Der Kranke von Sanspareil
Grohmann, ein anderer Beamter, lag darnieder. In seinem Hauswesen erwies sich Schönleben als unermüdlich; sie besorgte das Krankenlager, pflegte den Leidenden und nahm jenen unentbehrlichen Platz ein, den man gern jemandem überlässt, dessen Anwesenheit den Übrigen die drückende Last abnimmt. Im Frühjahr 1809 verschlimmerte sich sein Zustand. Im Mai verstarb er.
Da er schon lange gekränkelt hatte, fand sein Ableben eine bereitwillige Erklärung. Die Wirtschafterin schien von tiefstem Schmerze gebeugt. Ihre Hingabe brachte sie keineswegs in Verdacht, sondern trug vielmehr dazu bei, ihr ein neues Unterkommen zu verschaffen; man rühmte ihre Geschicklichkeit in der Krankenpflege, und man bedurfte eben einer zuverlässigen Person an der Seite einer Wöchnerin.
So trat sie in das Haus des Amtmanns Gebhard ein.
Mutter und Kind waren anfänglich wohlauf. Dann aber erkrankte die junge Frau und starb kurz nach der Niederkunft. Der Witwer fand sich mit einem verwaisten Hausstand wieder, einem Säugling, der der Pflege bedurfte, und einer Dienstmagd, die mit den Bedürfnissen beider bereits vertraut war. Er behielt sie.
Der Platz ward umso unentbehrlicher, je mehr die Todesfälle jene hinweggerafft hatten, die ihn sonst eingenommen hätten.
Was man flüsterte, ohne anzuklagen
Einzelne Stimmen machten auf die sonderbare Folge der Todesfälle aufmerksam. Der Bericht Feuerbachs zeigt indessen, dass diese Unruhe lange im Bereich dunkler Ahnungen oder abergläubischer Furcht verharrte; man sprach von einem Unstern, der auf ihr ruhe, ehe man den Gedanken an ein Verbrechen fasste. Der Anschein von Frömmigkeit, Demut und Eifer ließ eine solche Beschuldigung kaum fassbar erscheinen.
Gebhard nahm ihre Dienste mithin weiter in Anspruch. Während des Sommers trugen sich jedoch sonderbare Vorfälle im Hause zu: Gäste, Durchreisende und Dienstboten erkrankten plötzlich, nachdem sie Speise oder Trank zu sich genommen hatten. Nicht alle diese Begebenheiten gelangten denselben Personen zur Kenntnis; einige hielt man für zufälliges Unwohlsein, andere wurden erst im Nachhinein miteinander verknüpft.
Ein Beisammensein auf der Kegelbahn brachte die Wendung. Mehrere Teilnehmer, unter ihnen Gebhard selbst, wurden von heftigen Übelkeiten befallen, nachdem sie gemeinsam getrunken hatten. Diesmal machten es die Zahl der Betroffenen und die Gleichzeitigkeit der Umstände unmöglich, jeden Vorfall für sich allein zu verbuchen.
Ein Freund redete ihm ins Gewissen. Der Dienstherr entschloss sich, die Wirtschafterin zu entlassen.
Ein Zeugnis zu viel
Er forderte die Schlüssel zurück, händigte ihr jedoch ein rühmliches Zeugnis aus. Dieser Zug im alten Bericht wiegt beinahe eine ganze Szene auf: Ein Mann hegt Furcht genug, um einer Magd den Zutritt zu seinem Hause zu verwehren, aber nicht Gewissheit genug, um schriftlich Zeugnis davon abzulegen. Er löst seine Verlegenheit, indem er sie jenen anempfiehlt, die noch von nichts wissen.
Der Wagen ward gerüstet. Die Wirtschafterin zeigte sich bis zu ihrem Aufbruch dienstbeflissen und nahm Abschied vom Gesinde und dem Kinde. Kaum hatte sie das Haus verlassen, da erkrankten der Säugling und zwei Mägde lebensgefährlich. Nun endlich nahm der Verdacht greifbare Gestalt an; man untersuchte die Vorräte im Hause, und die Untersuchung begann zusammenzutragen, was die aufeinanderfolgenden Hausstände voneinander nicht gewusst hatten.
Die Reise, die Schönleben in ein neues Dasein führen sollte, erlaubte es ihr nicht länger, die früheren Stationen hinter sich zu lassen.
Der Name in den Akten
Verhaftet und verhört, trat sie unter ihrem wahren Namen hervor. Die Tatsachen wurden neu aufgenommen, einander gegenübergestellt und in eine zeitliche Ordnung gebracht, deren Lektüre dem Wortlaut alter Empfehlungen einen gänzlich anderen Sinn verlieh. Die Frau, die man einst um ihrer Aufopferung willen aufgenommen hatte, stand nun wegen Vergiftungen vor Gericht, die sie mitten im treuesten Dienst verübt hatte.
Feuerbach, der diesen Kriminalfall aufzeichnete, begnügte sich nicht damit, bloß Taten und Verfahrensakte zu berichten. Er suchte eine Seelenverfassung darzustellen, ein Verhältnis zum Gift, Absichten, die bisweilen mit einer Sicherheit vorgetragen werden, die seiner Zeit und seiner Kunst als Erzähler eigen ist. Wir vermögen der Untersuchung zu folgen, ohne uns jede dieser inneren Deutungen zu eigen zu machen; eine Geschichte belehrt uns weniger, wenn sie mit Gewissheit zu wissen vorgibt, was die Beweise bloß zu vermuten erlauben.
Die Zwanzigerin wurde verurteilt und 1811 zu Bamberg enthauptet. Die betroffenen Häuser vermochten endlich einen gemeinsamen Namen auf ihr Unglück zu setzen. Diese Gewissheit kam für die Toten zu spät, doch nahm sie den Überlebenden jene besondere Einsamkeit, in der jeder sich von einem Schicksal geschlagen wähnt, das keinem anderen gleicht.
Es bleibt, am Anfang des Endes, jenes Zeugnis, das man ihr beim Abschiede reichte. Man sieht es förmlich vor sich: reinlich gefaltet, verwahrt bei den nützlichen Papieren, bereit, einem Dienstherrn vorgelegt zu werden, der auf eine verlässliche Kraft bedacht ist. Die Wirtschafterin brauchte sich das Lob nicht zu erdichten; ein bangender Mann hatte es niedergeschrieben, bloß damit sie ging.
Die Gefahr hatte ihre Empfehlung von jenen empfangen, die sie lediglich in ein anderes Haus weiterziehen sehen wollten.
