Vier Räte wollten das Urteil gegen den Herzog von Nemours mildern; Ludwig XI. entsetzte sie ihres Amtes. In dem Schreiben, das Champagnac anführt, erörtert der Monarch nicht bloß einen richterlichen Spruch: Er verdächtigt jene, die vor der Strafe zögern, selbst gegen seine Person zu konspirieren. Das Schicksal des Jacques d’Armagnac vollzieht sich im Schatten dieses Misstrauens. Zu Carlat festgesetzt und nach Paris überführt, wird der Herzog in der Bastille verwahrt. Die Chronik zeigt ihn in einem eisernen Käfig, in dem der König ihn verhört, gefoltert und sein Todesurteil verlesen wissen wollte.
Die Chronik vermag dieser Sache keinen fest umrissenen Klagegrund beizulegen. Sie beruft sich auf Voltaire, der einräumt, man wisse bis heute nicht gewiss, welches Vergehens Nemours eigentlich bezichtigt worden sei. Einige Geschichtsschreiber, so heißt es an jener Stelle, hätten ihm den Plan zugeschrieben, sich des Königs zu bemächtigen und den Dauphin ermorden zu lassen. Voltaire verwirft ein solches Vorhaben als gänzlich unwahrscheinlich: Der Herzog, fernab des Hofes zufluchtsuchend, hätte einen über sein Reich unumschränkt herrschenden Monarchen gefangennehmen und dessen Sohn beseitigen müssen, während er das Leben des Vaters schonte.
Was das Kapitel hingegen mit unerbittlicher Klarheit bezeugt, ist die Feindseligkeit Ludwigs XI. gegen das Haus Armagnac und die Verbringung des Herzogs nach Paris. Der Käfig diente nicht als bloße Zwischenstation bis zu einer feierlichen Audienz: Der König soll gefordert haben, dass man den Häftling darin verhöre, ihn dortselbst der Peinlichen Befragung unterwerfe und ihm an Ort und Stelle sein Urteil verlese. Die Justiz rückte dem Menschen genau an jenem Ort auf den Leib, an dem man ihn jeglicher Freiheit beraubt hatte.
Auch die Auslese der Richter gehört zu den wesentlichen Zügen der Chronik. Ludwig XI. entsandte mehrere Abgesandte in die Bastille; unter ihnen befand sich Philippe de Commines. Champagnac erinnert an den Übertritt des Commines aus dem Dienst des Hauses Burgund in jenen des französischen Königs und fällt ein strenges Urteil über ihn. Der Rat, der von Burgund in königliche Dienste gewechselt war, zählt nunmehr zu jenen, die der König ausschickt, um über seinen Feind zu richten. Die Kommission begibt sich zum Gefangenen; dieser verlässt seinen Kerker nicht, um vor ihr zu erscheinen.
Ein weiterer Zug, den Champagnac überliefert, erhellt die lückenlose Beherrschung des Verfahrens: Der Monarch soll sowohl die Richter als auch den Tagungsort mehrfach ausgewechselt haben. Nach der Urteilsfindung wurden vier Räte des Parlaments, denen der Bericht die Neigung zuschreibt, das Strafmaß zu mildern, kassiert. Der Chronist stellt die Rechtssache somit als eine Folge von Verfügungen dar, in deren Verlauf selbst die Stellung der Magistrate jederzeit umgestoßen werden konnte, während der tödliche Ausgang in den Händen einer Gewalt verblieb, die ihren Willen durch kein richterliches Ermessen geschmälert sehen wollte.
Nach Verkündung des Spruchs empfing der Herzog in einem schwarz ausgeschlagenen Saal die Beichte. Champagnac bringt diesen Aufwand mit dem Trauerzeremoniell in Verbindung, das verurteilten Fürsten vorbehalten war, und schildert die Erlaubnis, Nemours im Habit eines Franziskaners zu bestatten, als einen Gnadenakt. Das Schwarz des Gemaches und das Ordensgewand vermögen am Wesen des Vorgangs freilich nichts zu ändern: Der Gefangene, den man in einem Käfig gehalten, darin verhört und gefoltert hatte, ging inmitten eines sorgsam berechneten Rituals seinem Tode entgegen.
Das Ende des Vaters beschließt in der Chronik das Unglück seines Hauses keineswegs. Champagnac berichtet von der Einkerkerung der Söhne bis zum Hinscheiden Ludwigs XI. und stützt sich für die Schilderung ihrer Qualen auf eine Bittschrift, die nach dem Tode des Monarchen im Jahre 1483 den Generalständen vorgelegt wurde. Er überliefert überdies das schreckliche Bild der Kinder, die man unter dem väterlichen Schafott platziert haben soll. Diese Szene entstammt der retrospektiven Darstellung, die er verfasste; sie darf nicht mit einem von ihm selbst aufgenommenen Augenzeugenbericht verwechselt werden. Gleichwohl war ihr ein langes literarisches Nachleben beschieden.
Casimir Delavigne greift diesen Stoff in seiner Tragödie Louis XI. auf. Er leiht dem jungen Nemours eine Stimme, den Commines vergeblich auffordert, seinem Groll zu entsagen. Die Gestalt erwidert mit der Erinnerung an den Vater, den sie noch immer schreiten, beten und die Namen seiner Söhne anrufen hört. Das Theater verleiht hier dem Schmerz der Familie Ausdruck; einen neuen Beweis für das historische Verfahren liefert es nicht. Die Gefangenschaft wurde zu einem dramatischen Bild, bestimmt, jede Vergebung als unmöglich darzutun.
Das Schreiben, das der Chronist dem Monarchen nach der Amtsenthebung der vier Räte zuschreibt, fügt diesem Gemälde einen weiteren Zug hinzu. Ludwig XI. beklagt darin, dass Untertanen der Krone seine Person „so wohlfeil verhandeln“ wollten, indem sie die auf Majestätsbeleidigung stehende Strafe ermäßigten. Er deutet ihre Milde als Zeichen dafür, dass noch immer Männer lebten, die gegen ihn zu konspirieren bereit seien. Er kündigt an, man müsse den Gerichtshof säubern und einer Satzung Geltung verschaffen, die jede Milderung in derlei Rechtshändeln untersage. Der Brief, so wie Champagnac ihn zitiert, verwandelt die Uneinigkeit über das Strafmaß somit in den Verdacht eines Staatsstreichs.
Dieses Schriftstück genügt zwar nicht, um die Prozessakten lückenlos zu rekonstruieren; es bezeugt jedoch die Sprache, mit welcher der Herrscher seinen Eingriff rechtfertigte. In seinen Augen kam eine Abmilderung des Urteilsspruchs einer Gefährdung seiner eigenen Person gleich. Die vier Räte, die das Strafmaß herabsetzen wollten, wurden abgesetzt, und die Chronik verknüpft ihr Los mit dem königlichen Willen, jede Nachsicht in Majestätsprozessen unmöglich zu machen. Die Frage nach der Schuld des Herzogs von Nemours, auf die der Anfang des Berichts keine feste Antwort wusste, wird mithin von einem weiteren Problem überschattet: Welcher Spielraum blieb den Richtern noch, wenn der König die Milde selbst als Bedrohung seiner Herrschaft auslegte?
Der Herzog wurde im Jahre 1477 hingerichtet. Der Untergang seines Hauses spiegelt sich nicht minder im Schicksal seiner Habe. Die Bibliothèque nationale de France vermerkt, dass ein Teil der Büchersammlung der Familie Armagnac nach dieser Exekution von Peter II. von Bourbon eingezogen wurde. Die Prachthandschriften wurden einem fürstlichen Bestand einverleibt, der aus Auftragsarbeiten, Erbschaften, Geschenken, aber eben auch aus Beschlagnahmen erwachsen war. Was die Chronik die Teilung der Beute nennt, reichte somit bis in die Bibliotheken hinein: Die Bücher gelangten in fremde Hände, während ihre vormaligen Besitzer ihre Freiheit oder ihr Leben einbüßten.
Zu Moulins hatten die Herzöge und Herzoginnen von Bourbon seit dem 14. Jahrhundert eine kostbare Sammlung zusammengetragen. Die BnF verwahrt heute einen beträchtlichen Teil jener Bände aus Moulins, die später den königlichen Sammlungen einverleibt wurden. Diese Geschichte der Besitztümer berichtet zwar nichts vom Verhör des Herzogs, doch macht sie greifbar, was der Urteilsspruch überdies in Bewegung setzte: Hinter dem Gefangenen standen ein erlauchtes Haus, reiche Erbschaften und Güter, die der Verteilung harrten.
Richter konnten ausgetauscht, Räte abgesetzt, Kinder im Kerker behalten werden. In dem von Champagnac überlieferten Schreiben verlangte Ludwig XI. vor allem, dass niemand die Strafe für Hochverrat zu mindern wage. Nemours hatte einzig die Erlaubnis erwirkt, im Gewand der Franziskaner begraben zu werden. Die Gnade beschränkte sich auf das Tuch, das den Leichnam hüllen sollte; jene aber, die ihr im Richterspruch Gehör verschaffen wollten, hatten ihr Amt verloren.
