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Justiz & Skandale · England

Das Gepäck, das ohne seinen Herrn eintraf

William Weare bricht mit einem Spielgefährten zur Jagd auf. Am Landhaus treffen Flinte und Reisetasche ohne ihn ein; eine Frau vernimmt dort Laute, die den Gästen lieber ungesagt geblieben wären.

Die Reisetasche kam im Hause an. Die Flinte ebenso. Man brachte sogar das Trictrac-Brett herbei, samt allem Zubehör für einige Partien nach der Jagd. William Weare hatte seine Habe für mehrere Tage wohlbedacht gepackt; sie vollendete die Reise ohne ihn. Als John Thurtell am Abend des 24. Oktober 1823 vor dem Landhaus Gill’s Hill erschien, führte er das Gepäck seines Gefährten noch mit sich. Den Gefährten selbst hatte er nicht mehr.

Dieser Umstand hielt sich in den gerichtlichen Aussagen mit sonderbarer Beharrlichkeit. Man mochte sich verlieren im Gewirr der Beteuerungen jener Falschspieler, in ihren Geldschulden, Beschuldigungen und wechselseitigen Schutzbehauptungen. Doch ein Mann war mit einer Flinte und einer grünen Reisetasche aus London aufgebrochen. Andere Männer waren mit diesen Gegenständen wieder aufgetaucht. Unweigerlich musste die Frage fallen, was sie mit dem Eigentümer begonnen hatten.

Eine Reise auf wenige Tage

Weare bewohnte Räumlichkeiten in Lyon’s Inn. Am Freitagnachmittag nahm er eine Mahlzeit ein, packte frische Wäsche in seine Tasche und ließ durch seine Wäscherin eine Droschke herbeirufen. Tags zuvor, an Rexworthys Billardtisch, hatte Thurtell ihn eingeladen, in der Umgebung eines von William Probert gemieteten Anwesens auf die Jagd zu gehen. Zwei oder drei Tage sollte der Aufenthalt währen. Das Gewehr entsprach mithin dem Anlass; das Spiel versprach die übrige Zeit zu füllen. Weare nahm nicht sein ganzes Dasein mit. Nur das, was er bis zur Rückkehr für nötig hielt.

Beide Männer verkehrten in denselben Spielhöllen. Thurtell warf Weare vor, ihn durch unredliche Kniffe um mehrere hundert Pfund gebracht zu haben. Die Erbitterung darüber ist verbürgt; ob der Betrug, dessen man das Opfer zieh, den Tatsachen entsprach, bleibt dahingestellt. In diesen Kreisen pflegte jeder seine eigene Rechnung über erlittene Verluste zu führen, und mancher Verlierer verstand es trefflich und wortreich darzulegen, weshalb das Geld von Rechts wegen in seiner eigenen Tasche hätte verbleiben müssen.

Der Newgate Calendar berichtet überdies von Weares Gewohnheit, bedeutende Summen in einem unter der Weste verborgenen Futteral mit sich zu führen. Ein solch gemutmaßter Schatz pflegte in den Gerüchten rasch anzuwachsen. Er bot der Begierde einen weit verlockenderen Anreiz als eine Schuldforderung, die erst mühsam hätte eingetrieben werden müssen. Weare jedoch erschöpfte sich nicht in dieser Barschaft. Im Billardsaal kannte Rexworthy sein Gesicht; in Lyon’s Inn war man mit seinen Gewohnheiten vertraut. Diese alltäglichen Fäden sollten es erlauben, ihn wiederzuerkennen, nachdem seine Begleiter versucht hatten, von ihm nichts als einen namenlosen Leichnam übrigzulassen.

Thurtell sollte ihn im Wagen mitnehmen. Joseph Hunt, ein Berufssänger und Bekannter aus denselben Zirkeln, reiste mit Probert. So verließen zwei Gespanne London. Die Männer auf dem zweiten wussten, wohin die Fahrt ging; Weare glaubte es gleichfalls zu wissen.

Das Mahl im Landhaus

Die Fahrt wurde durch Einkehrpausen unterbrochen. Probert und Hunt tranken in Schenken, deren Wirte dem Schnapshändler wohlbekannt waren. Sie überholten Thurtells Wagen und blieben dann zurück. Nach Proberts Darstellung sollte Hunt nahe der Phillimore Lodge warten. Diese verfehlte Verabredung sollte später schwer auf ihren Rechtfertigungen lasten: Jeder suchte bald die Entfernung, die ihn von der Bluttat trennte, mit weit größerer Sorgfalt zu vermessen, als er auf den Weg dorthin verwandt hatte.

In der Nähe der Gill’s Hill Lane vernahm man einen Schuss, darauf Stimmen und ein Stöhnen. Niemand trat hervor, der den gesamten Kampf mit eigenen Augen beobachtet hätte. Die genauesten Einzelheiten des Überfalls stammten von Probert, der sie aus Thurtells Mund erfahren haben wollte: ein Pistolenschuss, Weares Versuch zu entfliehen, langwierige Gegenwehr, schließlich Hiebe mit der Waffe und einer Klinge. Der Bericht gestattet es nicht, jede Regung auf die Sekunde genau festzulegen. Er genügt jedoch zum Beweis, dass der Mann, den man zu einer Jagdpartie geladen hatte, um sein Leben kämpfen musste.

Probert gab an, Thurtell allein unweit seines Hauses angetroffen und von ihm gehört zu haben, er habe seinen Gefährten umgebracht. Er kehrte um, um Hunt zu holen. Zu dritt begaben sie sich sodann zum Landhaus, wo sich Mrs. Probert, ihre Schwester, Kinder und das Gesinde aufhielten. Hunt war dort noch fremd; man stellte ihn vor. Draußen war soeben ein Mord geschehen; drinnen begann der Abend mit den Regeln des gesellschaftlichen Anstands.

Zum Nachtmahl gab es Schweinefleisch, das unterwegs erstanden worden war. Es gab auch einen Gang ins Freie, den die Männer als Nachbarschaftsbesuch ausgaben. In seiner Aussage schilderte Probert diesen Ausgang ganz anders: Sie seien zurückgekehrt, um den Leichnam zu suchen, ihn zu durchstöbern und für den Abtransport herzurichten. Dieser Bericht belastete ihn selbst schwer. Gleichwohl suchte er seine Mitschuld erst nach den tödlichen Schlägen beginnen zu lassen – eine Scheidelinie, von der nunmehr sein eigenes Leben abhing.

Im Laufe des Abends zog Thurtell eine Uhr samt goldener Kette hervor. Die Kette, versicherte er, zieme sich besser für eine Dame. Mrs. Probert weigerte sich zunächst, nahm die Gabe dann aber an. Hunt sang. Man erbot sich, den Gästen ein Lager zu bereiten; sie zogen es vor, unten zu verweilen. Es fehlte im Hause weder an Worten noch an Geschäftigkeit. Eben dies sollte es hernach so schwer machen, das folgende Schweigen aufrechtzuerhalten.

Was das Haus vernommen hatte

Mrs. Probert stieg empor, legte sich jedoch nicht sogleich nieder. Auf der Treppe horchte sie. In ihrem Zeugnis unterschied sie Reden über Kleidungsstücke, das Rascheln von Papieren, sodann das Geräusch von Gegenständen, die ins Feuer geworfen wurden. Aus ihrer Kammer sah sie ein Pferd hinausführen. Später wurde eine schwere Last durch den Garten geschleift; sie erblickte etwas, das einem Sacke glich. Ein Laut drang an ihr Ohr wie von Steinen, die man in eine Grube schüttet.

Sie behauptete nicht, mehr gesehen zu haben. Diese Zurückhaltung verlieh ihren Beobachtungen erst ihr eigentliches Gewicht. Ihr Gatte berichtete von einer Tat, an der er nach eigenem Bekunden mitgewirkt hatte; sie lieferte Geräusche, Bewegungen und Worte, die sie aus dem Hause vernommen hatte. Beide Schilderungen griffen ineinander, ohne einander zu gleichen.

Am folgenden Morgen bemerkten Arbeiter zwei Männer, die emsig an der Hecke suchten. Nach ihrem Abzug fand man Blut, eine Klinge und eine Pistole. Der Hohlweg hatte bewahrt, was die Besucher nicht hatten wiederfinden können. In London sollte Weares Habe bei Hunt entdeckt werden. Am Landhaus war der Körper im Gartenteich versenkt worden, mit Steinen beschwert, um ihn den Blicken zu entziehen. Doch Probert erfuhr, dass die Nachbarn den Schuss gehört hatten. Was ihn schützen sollte, gereichte ihm nun zur Gefahr: Der Tote lag auf seinem Grund.

Man schaffte den Leichnam folglich ein zweites Mal fort. Der Dienstjunge, der das Kommen und Gehen hätte beobachten können, war nach London weggeschafft worden. Thurtell und Hunt kehrten zurück, bargen die Leiche und führten sie im Wagen zu einem anderen Gewässer. Weare fortzuschaffen, sollte den Verdacht abwenden. Es fügte indessen einer ohnehin spurenreichen Tat nur noch weitere Fahrten, Gegenstände und Zeugen hinzu.

Die Verhaftungen ließen nicht auf sich warten. Hunt bezeichnete schließlich den Teich, worin man die Leiche finden sollte, nachdem er mit den Richtern Unterredungen geführt hatte, auf die er ein Gnadengesuch stützen wollte. Der aus dem Wasser gezogene Körper konnte identifiziert werden. Das Gepäck hatte das Andenken an eine jäh zerrissene Reise bewahrt; Rexworthy und die anderen Zeugen gaben diesem Reisenden seinen Namen zurück.

Zwei Männer vor ihren Richtern

Das Gericht trat am 6. und 7. Januar 1824 in Hertford zusammen. Probert sagte als Kronzeuge für die Anklage aus. Thurtell und Hunt hatten sich für ihre Handlungen zu verantworten, mussten aber auch der Aussage eines Mannes entgegentreten, der allen Grund hatte, sie schwer zu belasten. Den Sachbeweisen und den Wahrnehmungen Dritter kam daher entscheidende Bedeutung zu: Der Hergang durfte nicht allein von Proberts Redlichkeit abhängen, die für ihren Besitzer plötzlich zu einem überaus einträglichen Gut geworden war.

Thurtell hielt eine lange Verteidigungsrede. Er klagte die Zeitungen an, die ihn vorverurteilt hätten, gedachte seiner Familie, beteuerte seine Unschuld und focht die aus den Indizien gezogenen Schlüsse an. Hunt berief sich auf die Zusage, die man ihm vor Beginn der Nachforschungen gegeben haben soll. Die Geschworenen sprachen beide schuldig. Beide vernahmen das Todesurteil; das Schicksal beider gestaltete sich ungleich.

Thurtell wurde am 9. Januar 1824 in Hertford gehängt. Hunt erwirkte einen Aufschub; seine Strafe wurde hernach in lebenslange Verbannung umgewandelt. Er starb also nicht mit Thurtell. Die alte Chronik folgt ihm bis nach Australien; die Berichte über sein weiteres Leben bedürfen anderer Urkunden und tun nichts zur Sache, um diese Begnadigung von dem Freispruch zu scheiden, den er nicht erlangt hatte.

Um Thurtell her hatte die Menge eine letzte Haltung sehen, ein Wort vernehmen, die Art beurteilen wollen, wie er das Schafott bestieg. William Weare war weit weniger Zeit vergönnt gewesen, sein Ende zu rüsten. Er war mit Wechselkleidung aufgebrochen. Er hatte ein Spiel mitgenommen. Inmitten so vieler Reden über den Mut des Verurteilten bleiben diese bescheidenen Vorkehrungen das, was sie waren: die Zeichen eines Mannes, der heimzukehren gedachte.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Eintrag ng828 vollständig eingesehen, einschließlich Plädoyer und Epilog; die Edinburgher Broschüre sowie der Eintrag im DNB wurden gleichfalls in vollständiger Transkription herangezogen. Der Titel der Broschüre nennt Thos. Weare: Wir verbleiben bei William, wie durch die übrigen Urkunden bestätigt. Aufbruch und Mord am 24. Oktober 1823, Gerichtsverhandlung am 6.–7. Januar 1824 und Hinrichtung am 9. Januar sind quellenkritisch abgeglichen. Die Broschüre belegt Hunts Strafaufschub, erwähnt die Deportation jedoch lediglich als Aussicht; der Newgate Calendar bezeugt deren Vollzug rückblickend. Originale Verbannungsregister wurden nicht konsultiert. Weares angebliche Falschspielereien, die Höhe seiner Barschaft, Thurtells militärischer Werdegang und das Gerücht einer Errettung vom Galgen sind hier nicht als gesichert gewertet. Reihenfolge der Schläge, Zeitpunkt des Mahls, Kleidung und genaue Hinrichtungsstunde weichen in den Quellen voneinander ab; die Erzählung legt sie nicht bindend fest. Mrs. Proberts Wahrnehmungen werden nicht zu einem Augenzeugenbericht der Tötung umgedeutet. Hunt wird weder freigesprochen noch hingerichtet; Probert fungiert als Kronzeuge der Anklage, Hunt als verurteilter Nutznießer der Begnadigung. Auf Einzelheiten seines späteren Koloniallebens wird verzichtet.

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