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Räuber & Landstraßen · Deutschland

Hannikel — Der Tote hatte noch Zeit zu sprechen

Ein sterbender Soldat nennt seine Mörder. Die Jagd auf Hannikel führt über Landesgrenzen hinweg, übersteht eine Flucht und bringt jene Männer nach Sulz zurück, deren Geständnisse eine andere Justiztragödie wieder aufrollen.

Der Tote hatte noch Zeit zu sprechen

Die Männer, die Christoph Pfister unweit des Gaisbühlhofs zurückgelassen hatten, begingen einen folgenschweren Fehler: Sie ließen ihn am Leben. Am Morgen des 5. April 1786 fand man ihn schwer verwundet auf, unfähig, sich aus eigener Kraft aufzurichten. Auf ein nahegelegenes Gehöft geschafft, vermochte er noch Namen zu nennen. Den Transport nach Reutlingen überlebte er nicht; doch noch ehe der Karren die Tore der Stadt erreichte, waren seine Peiniger keine namenlosen Schemen der Nacht mehr.

Pfister diente als Grenadier zu Pferd in den württembergischen Truppen. Unter seinen vormaligen Gefährten kannte man ihn als „Toni“. Der Rädelsführer jener, die er bezichtigte, nannte sich Hannikel; sein wahrer Name lautete Jakob Reinhard. Gemeinsam mit seinem Bruder Wenzel und weiteren Vertrauten durchstreifte er die Territorien des deutschen Südwestens und die angrenzenden Lande. Grenzen, die behördliche Nachforschungen hemmten oder vollends aufhielten, vermochten ihre Umtriebe kaum zu stören. Doch der Mord an Pfister sollte die Obrigkeit zwingen, ihren Zugriff weit über jene Linien hinaus auszudehnen.

Die Wurzeln der Bluttat lagen lange zurück. Mantua, einst Wenzels Gefährtin, hatte diesen um Pfisters willen verlassen. Jenem Bruch waren Drohungen gefolgt, die freilich über Jahre hinweg unvollstreckt geblieben waren. Pfister war Soldat geworden, verkehrte jedoch, wenn ihm Urlaub gewährt wurde, weiterhin hausierend mit Porzellanwaren. Er hatte jene Welt, die ihm noch immer grollte, nie ganz hinter sich gelassen. Eine Begegnung mit Ursula, Hannikels Stieftochter, brachte ihn schließlich wieder in Reichweite seiner Feinde.

Nach dem Bericht der Untersuchungsakten, den Christian Friedrich Wittich 1787 herausgab, verriet Ursula den Männern ein mit Pfister verabredetes Treffen. Hannikel billigte den Anschlag. Wenzel, Duli, Nottelen und andere legten sich auf die Lauer. Einige trachteten danach, ihn zu verstümmeln, andere wollten ihm die Glieder brechen; einer etwaigen Flucht des Soldaten sollte mit Waffen begegnet werden. Die angebliche Sühne einer privaten Schmähung hatte die Gestalt eines gemeinschaftlichen Feldzugs angenommen.

Rache im Gehölz

Am Abend des 4. April bezogen die Männer um den verabredeten Ort Stellung und verteilten sich am Wegesrand. Ursula sollte Pfisters Aufmerksamkeit fesseln. Als dieser die Gefahr durchschaute, war er bereits umstellt. Die im ersten Handgemenge angelegten Handfeuerwaffen versagten; Knüppel und Klingen traten an ihre Stelle. Pfister versuchte zu entkommen, wurde eingeholt, zu Boden gerissen und von mehreren Seiten geschlagen. Die Misshandlungen währten fort, bis er reglos liegenblieb.

In den Verhören suchte man die Tatanteile der einzelnen Beteiligten zu scheiden. Hannikel soll das Opfer niedergehalten und verstümmelt haben; Wenzel führte die Blankwaffe, Duli und Nottelen schlugen mit Knüppeln zu. Vor Gericht trachtete jeder danach, den eigenen Anteil zu mindern, indem er sich auf die Gewalt des Bandenführers berief. Doch die Leiche wies Wunden auf, die von Wundärzten bezeugt werden konnten – und die Tat hatte einen Zeugen hinterlassen, der für wenige Stunden noch der Verletzte selbst gewesen war.

Die Kunde verbreitete sich rasch. Die ermittelten Namen wurden in Steckbriefen ausgeschrieben. In Sulz leitete der Oberamtmann Jacob Georg Schäffer, der sich bereits bei der Bekämpfung des Bandenwesens einen Namen gemacht hatte, die Untersuchungen. Er stützte sich insbesondere auf zwei Männer, die die Flüchtigen aus eigener Anschauung kannten: Matthes und Hans Jerg Reinhardt. Ihre Dienste wurden entlohnt, und ihre Vertrautheit mit den Gesichtern wog schwerer als die vagen Beschreibungen, mit denen Gesuche zwischen Fürstentümern sonst versehen waren. Die Fährte der Justiz stützte sich auf menschliche Bande, deren Existenz der Hauptbeschuldigte noch zu leugnen hoffte.

In Württemberg erfolgten die ersten Verhaftungen. Andere Mitglieder des Haufens hatten sich in die Schweiz abgesetzt. Im August traf Nachricht aus Chur ein: Mehrere Verdächtige waren nahe Zizers festgenommen worden, nachdem eine von Graf von Salis geführte Jagdgesellschaft auf ihr Lager gestoßen war. Schäffer erwirkte die Auslieferung. Mit Geleit und Fuhrwerken brach er auf, begleitet von einem Kundigen, der imstande war, jene zu entlarven, die unter falschem Namen auftraten.

Der Mann, der seinen Namen leugnete

In Chur begannen die Verhöre mit der Feststellung der Personalien. Hannikel behauptete standhaft, er sei Kilian Schmid, Jäger von Beruf. Man konfrontierte ihn mit dem Verräter, alsdann mit seinen leiblichen Brüdern. Er blieb bei seiner Behauptung. Diese Verstocktheit vermochte zwar an seinen Zügen nichts zu ändern, schob jedoch den Augenblick hinaus, da er sich für die Tat zu verantworten hatte: Ehe er als überführter Mörder ausgeliefert wurde, wollte er ein harmloser Reisender bleiben, den man irrtümlich festgesetzt hatte.

Am Vorabend des Abtransports gelang ihm der Ausbruch. Die Wachen mussten gewahren, dass selbst ein sorgfältig gefesselter Häftling spurlos verschwinden konnte. Schäffer sah sich gezwungen, zugleich mit den Behörden, den Fahndern und jenen zu verhandeln, deren Verwahrkosten er nun bestritt. Im zeitgenössischen Bericht nehmen die Auslagen für Arrest und Bewachung einen fast ebenso verdrießlichen Raum ein wie das Entweichen selbst. Man hatte für die Übergabe eines Delinquenten bezahlt – und jener, den man in Empfang nehmen sollte, war entwichen.

Die Nacheile verlagerte sich ins Gebirge. Hannikel versuchte einen Pass zu überwinden, stieß auf Schnee und suchte nach Auswegen. Bauern hatten ihn bemerkt; ihre Hinweise wiesen den Verfolgern den Weg. Nach neuerlicher Flucht gestellt, brachte man ihn nach Ragaz, hernach nach Sargans. Abermals legte er sich einen fremden Namen bei – Johannes Lagarell – und flehte darum, nicht an die ausländische Obrigkeit überstellt zu werden. Schäffer holte ihn persönlich ab. Im September 1786 langte der Transport in Sulz an; diesmal schlossen sich die Kerkertore unwiderruflich hinter ihm.

Die Geständnisse fielen nicht mit einem Schlage. Gegenüberstellungen häuften sich. Die getrennt vernommenen Bandenmitglieder gaben Rechenschaft über ihre Wege und Raubzüge. Duli lieferte ein entscheidendes Beweisstück: Pfisters Pistole sei einem Mann in Abtsgmünd überlassen worden. Man forderte das Gewehr an, und die Waffe traf in Sulz ein. Die Untersuchung stützte sich nun nicht mehr allein auf Aussagen, die ein Angeklagter dem anderen zuschieben konnte; ein handfester Gegenstand trat zutage, der die Angaben eines der Täter beglaubigte.

Alte Akten öffnen sich

Mit dem Mordfall entrollte sich eine lange Kette von Raubzügen. Das Pfarrhaus zu Eltingen, Werkstätten, Gutshöfe und mehrere jüdische Kaufmannsfamilien waren heimgesucht worden. Manche Taten waren einfache Einbrüche gewesen; andere Plünderungen waren von Folterungen begleitet, um geheime Ersparnisse zu erpressen. In Dettweiler und Marienthal hatte sich die Bande gar als französisches Militärkommando ausgegeben, das vorgeblich einen Schmuggler verhaften sollte. Die Uniform oder ein angemaßter Befehl dienten dazu, die Gegenwehr der Nachbarn im Keim zu ersticken.

Die jüdischen Opfer waren keineswegs bloße Randfiguren in einer Kriminalgeschichte der Heerstraße. Ihre Einbußen, ihre Wunden und ihre Aussagen gingen in die Kriminalakten ein. Zu den Vorkommnissen in Marienthal bestritt Hannikel gewisse Grausamkeiten, die der Hausherr zu Protokoll gegeben hatte; sein eigener Bruder widersprach ihm. Solche Einzelheiten zeigen eine Rechtspflege, die penibel Versionen verglich – wenngleich die zeitgenössische Schrift diese Ermittlungen mit den damaligen Vorurteilen gegen die beschriebenen Gruppen durchsetzt.

Eine Entdeckung betraf Opfer gänzlich anderer Art. Nach dem Raubüberfall von Mittelbronn im Jahre 1768 waren sieben Männer aus Lützelburg verurteilt worden – vier zum Tode, drei zu den Galeeren. Nun aber nannten Hannikel und Wenzel ganz andere Täter. Erneut befragt, beteuerten sie, die einst Verurteilten nicht als Helfershelfer zu kennen. Die Schrift von 1787 prangerte offen einen Justizirrtum an und forderte Nachforschungen nach den Überlebenden. Wie dieser Appell ausging, lässt sich hier nicht weiter verfolgen; offenkundig wird jedoch, dass die Vernehmung einer Bande ein Verfahren neu aufrollen konnte, das die Gerichte allzu voreilig zu den Akten gelegt hatten.

Am Ende des Sulzer Prozesses wurden Hannikel, Wenzel, Duli und Nottelen zum Tod durch den Strang verurteilt. Am 17. Juli 1787 führte man sie zur Richtstätte. Hannikel sollte als Letzter sterben, nachdem er das Ende seiner Kumpane mitangesehen hatte; Angehörige ihrer Sippen waren herbeigebracht worden, um der Exekution beizuwohnen. Das Schauspiel sollte als abschreckendes Exempel dienen, selbst für die Kinder, denen man das Schicksal ihrer Väter vor Augen hielt.

Die Gerechtigkeit hatte den Soldaten in den Geständnissen seiner Mörder wiedergefunden – und hinter diesen die Spur jahrelanger Beutezüge aufgedeckt. Sie vermochte Pfister das Leben nicht wiederzugeben, noch die Fehlurteile ungeschehen zu machen, die andernorts gefällt worden waren. Als der Karren vor dem Galgen hielt, fanden zwei widerstreitende Bewegungen ihren Abschluss: Für die Flüchtigen gab es kein Entrinnen mehr; doch Angelegenheiten, die man seit achtzehn Jahren für erledigt hielt, hatten eben erst von Neuem begonnen.

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Einsichtnahme in Christian Friedrich Wittich, Hannikel…, Tübingen, 1787: Vorrede und Bericht S. 9–118, Abschnitte über Duli und Nottelen S. 128–129 und 142–144, nebst Anhang S. 3–8 und 15–29. Das Werk gibt vor, sich auf Kriminalakten zu stützen, mengt dem Tatsachenbericht jedoch dramatisierte Szenen, religiöse Ermahnungen sowie antiziganistische und antijüdische Vorurteile bei. Die vorliegende Darstellung beschränkt sich auf das Verfahren und die belegten Aussagen, ohne die dialogisierten Szenen oder Verallgemeinerungen der Vorlage zu übernehmen. Der Justizirrtum von Mittelbronn stützt sich auf diese Quelle; das Schicksal des Gnadengesuchs für die Überlebenden bleibt ungeklärt. Der Überfall ereignete sich am Abend des 4. April, der Tod trat am 5. April ein; auf detaillierte Schilderungen der Verstümmelungen wurde verzichtet.

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