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Räuber & Landstraßen · Deutschland

Hiasl – Der Räuber, den die Lieder freisprachen

Jäger werden entwaffnet, Wirtshäuser zu Schlachtfeldern verkehrt, und die Bauern schwanken zwischen Beistand und nackter Furcht. Die Festnahme des Hiasl zu Osterzell überantwortet der Justiz einen Mann, dessen Nimbus als Volksbeschützer die Opfer längst verhüllt.

Vom Wild, den Büchsen und dem Gesetz

Als die Kumpane des Hiasl beim Amtmann zu Täfertingen einbrachen, wählten sie keine verborgene Pforte. Fünf von ihnen drangen geradewegs in das Anwesen ein, während der Anführer mit dem Rest der Rotte die Zugänge sicherte. Man forderte bare Münze; man erbeutete Silberzeug, Taschenuhren und Gewehre. Die Ehefrau des Amtmanns wagte es, nach einem Gefäß voller Geldstücke zu greifen. Eine Flinte und ein blanker Säbel geboten ihr Einhalt. Die Räuber zogen ab, kehrten jedoch alsbald um, um noch mehr zu verlangen: Die erste Ausbeute schien ihnen unzureichend.

Nicht mit solchen Zügen pflegt ein Volkslied die Laufbahn eines Wohltäters der Armen anzuheben. Wohl aber schildert das 1771 zu Dillingen gedruckte Urteil auf diese Weise einen der Raubzüge des Matthias Klostermayr, des sogenannten „bayerischen Hiasl“. Die Gerichtsakten verzeichnen jeden einzelnen Gulden, den der Amtmann Johann Baptist Heß einbüßte. Der Text atmet den Zorn der Obrigkeit, er schleudert Schmähungen und sucht das abschreckende Exempel; doch hinter den Schmähungen, mit denen er den Verurteilten überhäuft, treten lebendige Menschen, Häuser und Wunden zutage. Die Sage sollte einen Helden gegen die Fürsten bewahren. Die Kriminaljustiz stieß unweigerlich auch auf jene, die zwischen diesem Mann und den Fürsten gestanden hatten.

Klostermayr stammte aus Kissing bei Friedberg. In seiner Jugend Hütejunge, später Knecht und Jagdgehilfe, war er mit Waldpfaden und Wechseln des Wildes vertraut, lange bevor sein Name auf den Steckbriefen der Streifen erschien. In jenen Landstrichen genoß der Wildschütz mitunter ein besseres Ansehen als die Häscher, die ihn jagten. Das dem hohen Adel vorbehaltene Hochwild verwüstete die Saaten; wer es erlegte, erwies manchem Bauern einen Dienst, den das geschriebene Recht gleichwohl schwer ahndete. Der Hiasl verstand es, diesen Zwiespalt für sich zu nutzen. Er trug ihm Zuneigung, Unterschlupf und Kundschaft ein; doch verlieh er ihm keinerlei Recht über das Leben jener, die einen anderen Rock trugen.

Die Entwaffneten

Eine neunmonatige Zuchthausstrafe, die er 1765 zu München verbüßt hatte, setzte seinem Treiben kein Ende. Bald schon ging es um weit mehr als um die Jagd wider das Verbot. Um ihn scharte sich ein bewaffneter Haufen, der den herbeigeeilten Ordnungshütern offenen Widerstand leistete. Die erbeutete Flinte des Jagdaufsehers galt als Trophäe; Schläge sollten den Beamten lehren, nicht wiederzukehren. Bei jedem neuen Zusammentreffen lieferte die vorangegangene Gewalt den Anlaß für die nächste Tat.

Das Dillinger Urteil datiert den Überfall auf Franz Joseph Baur, den Sohn eines Försters aus Tussenhausen, auf das Jahr 1766. Im Gehölz gestellt, bedroht und misshandelt, mußte der Jüngling Waffe und Jagdzeug ausliefern. Die folgenden Jahre verzeichnen gleichartige Szenen unter anderen Namen: ein im Forst überrumpelter Aufseher, ein verprügelter Bediensteter, ein auf offener Straße geplünderter Amtsmann. Der gewaltige Hund des Anführers kehrt in den Zeugenaussagen immer wieder als gefürchteter Gehilfe wieder, gehetzt auf jene, die von den Männern bereits umstellt waren.

Die Feindseligkeit beschränkte sich längst nicht mehr auf Scharmützel mit bewaffneten Streifen. Im Dezember 1768 war Franz Joseph Laner mit dem Dreschen des Getreides beschäftigt, als der Haufen ihn überfiel. Man beschuldigte ihn, einen Wildschützen erschossen zu haben. Dem Urteil zufolge entbehrte der Verdacht jeder Grundlage; dennoch ward der Landmann mit einer solchen Wut geschlagen, daß er zeitlebens ein Krüppel blieb. Das Recht, das der Hiasl sich anmaßte, bedurfte weder Schranken noch Beweise. Ein Gerücht drang zu ihnen, die Rotte rückte aus, und die Züchtigung kam jeder Möglichkeit zur Verteidigung zuvor.

Er selbst wußte die Kundschaft wohl zu schätzen. Die Richter berichten, wie er die Landleute dadurch in Furcht und Staunen versetzte, daß er Truppenbewegungen voraussagte, als schaue er in die Zukunft, obgleich ihm Späher die Kunde zugetragen hatten. Man hielt ihn für gefeit; man bewunderte seine Treffsicherheit. In Dörfern, die den Zorn der fürstlichen Beamten fürchteten, mochte dieser Ruf als Schutzschild gelten. Wo er jedoch einen Versehrten zurückgelassen hatte, sprach man anders davon. Ein und dasselbe Gerücht eilte von Hof zu Hof und veränderte sein Wesen je nach dem Ohr, das es vernahm.

Der Krieg in den Wirtshäusern

Die Schenken dienten als Rastorte, als Sammelplätze und mitunter als Schlachtfelder. Ein Förster, den man hineinzwingt, fand sich mutterseelenallein unter Bewaffneten wieder. Ein Wirt, der in den Keller floh, hörte über sich, wie seine Gaststube in Trümmer geschlagen wurde. Zu Buchloe forderte die Bande die Wache heraus und feuerte auf das Amtshaus. In diesen Dörfern, wo ein jeder wußte, wer welchem Herrn diente, reichte eine Uniform oder ein Amt vollauf, um das Todesurteil zu fällen.

In Kellmünz, so hielt es das Urteil fest, floh der Hiasl nicht vor einer gemeldeten Streife, sondern erwartete sie mit geladener Waffe. Das Treffen kostete Soldaten das Leben. Später, zu Oberelchingen, versuchten Bewaffnete, die Rotte im Gasthof zur Krone zu überraschen. Der erste Schusswechsel tötete einen Soldaten und verwundete mehrere, von denen drei alsbald ihren Verletzungen erlagen. Die Überlebenden der Bande entkamen. Tags darauf führte ihr Pfad sie zu einem neuen Opfer: Einem Jäger zu Holzschwang nahmen sie Büchse und Habe.

So sahen die Behörden die Zahl der Toten mit jedem Zugriffsversuch wachsen, ohne des Flüchtigen habhaft zu werden. Verbote und Steckbriefe häuften sich; geheime Helfershelfer warnten die Bande unverdrossen weiter. Die Furcht diente der Rotte ebenso treu wie die Zuneigung. Wer die geforderte Hilfe verweigerte, empfing Drohungen; wer redete, mußte fürchten, die Männer wiederkehren zu sehen, deren Spur er verraten hatte.

Drei Tage nach dem Überfall auf Täfertingen wurde ein Gerichtsdiener aus Agawang, Franz Schleißheimer, aus einer Schänke gezerrt und auf der Dorfstraße blutig geschlagen. Einwohner griffen ein, um ihn den Kolbenhieben zu entreißen. Da wandte sich der Hiasl gegen die Bauern und den Pfarrer; der Pfarrhof wurde beschossen und verwüstet. Diese Begebenheit zerstört die allzu schlichte Legende: Hier schützten die Dörfler nicht länger den Geächteten vor der Obrigkeit, sie schützten sein Opfer vor ihm. Der Beistand war derselbe geblieben; nur sein Empfänger hatte gewechselt.

Osterzell, die letzte Rast

Am 14. Januar 1771 gelang es einem Aufgebot von Soldaten und Jägern, den Hiasl und seine Genossen im Wirtshaus zu Osterzell einzukesseln. Diesmal gereichten weder Kundschafter noch die gewählte Stunde den Flüchtigen zum Vorteil. Die Gegenwehr währte mehrere Stunden. Auf beiden Seiten fielen Männer. Am Ende des Gefechts wurde Klostermayr lebend überwältigt und jener Gerichtsmaschinerie überantwortet, deren Schergen er so lange getrotzt hatte.

Zu Dillingen wurden seine Streifzüge zu Aktenbündeln. Ein Schauplatz reihte sich im Verhör an den nächsten; Zeugenaussagen wurden mit den Geständnissen verglichen. Der von der Obrigkeit gedruckte Bericht versichert, auf seinen eigenen Worten und beeideten Aussagen zu fußen. Zugleich wirft er ihm vor, seine Schuld geschmälert zu haben: Die Einlassungen des Delinquenten überdauerten vornehmlich im Tonfall der Verachtung, mit dem die Richter sie verwarfen. Wir wissen ungleich genauer, was man ihm zur Last legte, als mit welchen Worten er sich zu verteidigen suchte.

Die Endabrechnung verzeichnete zwölf gewaltsame Raubüberfälle, acht Brüche des Landfriedens und neun Totschläge. Diese Summe besagte keineswegs, daß er jeden Streich eigenhändig geführt hätte: Die Schuld des Rädelsführers, die Gewalttaten der Rotte und die Verstrickung in die Gefechte flossen im Spruch zusammen. Doch die Dillinger Richter sahen keinen schlichten Wildschützen vor sich. Die entwaffneten Aufseher, die gepeinigten Bauern und die getöteten Soldaten wogen nunmehr ungleich schwerer als die Mären vom erlegten Wildbret, das den Dürftigen geschenkt worden sei.

Das Urteil ward am 6. September 1771 vollstreckt. Es lautete auf das Rad und die nachfolgende Zurschaustellung der Glieder an den Landstraßen. Die Macht gedachte, den noch im Tode zu verfolgen, der ihr zu Lebzeiten entronnen war: Den Reisenden, denen sein Name vertraut war, zwang sie das Schauspiel seiner Vernichtung auf. Dieser Schlußakt sollte den Fall begraben; doch nährte er nur eine neue Sage – die von einem Aufrührer, zermalmt von unerbittlicher Gewalt.

Die Lieder bewahrten den kühnen Jägersmann. Wohlfeile Volksbücher statteten ihn mit neuen Taten aus. Zwischen dem tugendhaften Rebell, den ein Teil des Volkes ersehnte, und dem heillosen Unhold des Gerichtsurteils drohten die namenlosen Opfer ein zweites Mal ausgelöscht zu werden. Man braucht nur in das Haus zu Täfertingen zurückzukehren, um sie wiederzufinden: Eine Frau streckt die Hand nach dem geraubten Gelde aus, und Flintenläufe richten sich auf ihre Brust. In jenem Augenblick gereicht ihr all der künftige Nachruhm des Räubers zu keinem Trost.

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Vollständige Einsichtnahme in das 1771 zu Dillingen gedruckte Aktenstück und Urteil („Urgicht und Urtheil“, zwölf Seiten) nach der geprüften Transkription auf Wikisource. Das Verzeichnis der Verbrechen und die dem Rädelsführer zugeschriebenen Taten entstammen dieser obrigkeitlichen Veröffentlichung; deren Rhetorik, die einen beispielhaften Unhold zeichnet, wurde nicht ungeprüft übernommen. Die vermeintlichen Geständnisse sind allein durch diesen Text überliefert, nicht durch ein vollständiges Verhörprotokoll. Die biographische Notiz von Hans Jürgen Rieckenberg (Neue Deutsche Biographie, 1980) wurde für die Jugendjahre und die literarische Nachwirkung herangezogen. Die Erzählung erdichtet weder Zeugen noch Wechselreden und verzichtet auf die Ausschmückung der Hinrichtung durch spätere Volkssagen.

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