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Polizei & Unterwelt · Frankreich

Pollet: Die Dinge, die bleiben

Von ausgeplünderten Gehöften bis zu den vier Verurteilten von Béthune: Die Affäre Pollet schildert, wie ein im Kreis der Familie gesprochenes Wort eine lange Reihe von Verbrechen entwirrte.

Zwei Uhren und ein Regenschirm

Eine alte Taschenuhr mit großen römischen Ziffern, eine weitere an einer schwarzen Schnur, zwei Broschen, eine Gemme, Goldmünzen und Banknoten: Der Untersuchungsrichter von Béthune hatte ein Verzeichnis aufgestellt. Man musste es den Juwelieren, Uhrmachern und Geldwechslern vorlegen – all jenen, vor deren Augen ein Gegenstand wieder auftauchen konnte, ohne preiszugeben, woher er stammte. Hinter jeder einzelnen Zeile warteten drei ermordete Menschen darauf, dass ein stummes Zeugnis an ihrer Statt das Wort ergriff.

Das Schriftstück trägt das Datum des 30. Januar 1906. Es betrifft Violaines, wo die Eheleute Lecocq und ihre Tochter in der Nacht vom 19. auf den 20. Januar erschlagen worden waren. Die Mörder hatten das Haus mit Wertsachen verlassen, die von so unterschiedlicher Art waren, dass die Nachforschungen mehrere Gewerbe einbeziehen mussten. Geld lässt sich ausgeben; Gold wird umgeschmolzen; doch eine Kamee bewahrt ein Antlitz, und eine Medaille kann eine Inschrift tragen. Die Justiz baute auf diesen leisen Widerstand der Materie.

Auch Regenschirme stehen auf der Liste. Der eine hat einen gelben Griff mit einem Knauf aus weißem Metall; der andere, älteren Datums, besitzt ein Gestell aus Fischbein. Die Nachbarschaft dieser alltäglichen Gebrauchsgegenstände mit den Banknoten verdeutlicht das genaue Wesen des Raubes: Die Eindringlinge nahmen an sich, was immer sich fortschaffen ließ. Das Haus, das ihrer Durchsuchung anheimgefallen war, barg nicht allein eine Schatulle. Es enthielt das tägliche Leben jener, die sie soeben getötet hatten.

Am Fuß des Blattes konnte ein weiterer Hinweis die Aufmerksamkeit fesseln: Einer der Täter schien einen verkrüppelten rechten Fuß zu haben. Der Richter gab ungefähre Maße an, stellte allfällige Ergänzungen in Aussicht und ersuchte darum, ihn im Falle einer Festnahme unverzüglich telegraphisch zu verständigen. Die Untersuchung schritt so voran zwischen einer präzise beschriebenen Uhr und einem noch unsicheren Fußabdruck.

Die Schlinge zieht sich zu

Dieser dreifache Mord fügte sich in eine Reihe von Raubzügen und Überfällen ein, die Nordfrankreich und Belgien heimsuchten. Abel Pollet, sein Bruder Auguste und deren Helfershelfer bildeten eine Bande, deren Zusammensetzung von Streifzug zu Streifzug wechselte. In Locon hatte der Überfall auf die Eheleute Lenglemetz bereits den Ehemann das Leben gekostet. Nach und nach liefen die Namen der Dörfer in denselben Ermittlungsakten zusammen.

Die entscheidende Nachricht kam aus dem engsten Umkreis. Auguste Platteel hinterbrachte der Gendarmerie Äußerungen, die seiner Schwester Julienne, der Ehefrau Abels, zugeschrieben wurden. Den Verhaftungen im Mai 1906 folgten Geständnisse. Zwei Jahre später standen siebenundzwanzig Angeklagte im Prozess gegen die Bande vor Gericht.

Diese wenigen Etappen, die sich anhand der Akten belegen lassen, verbergen eine Arbeit, die weit weniger glanzvoll war als die plötzliche Entdeckung eines Schuldigen. Es galt, die Taten zuzuordnen, Beteiligungen nachzuweisen, jenen zu scheiden, der zugeschlagen hatte, von jenem, der die Beute nur in Empfang nahm. Der Steckbrief zeigt den ersten Schritt dieses Werkes: aus dem Haus der Toten hinaustreten, der Spur dessen folgen, was fortgetragen wurde, und jene als Zeugen aufrufen, die es hatten vorüberziehen sehen.

Die Familie Lecocq hatte eine Belohnung ausgesetzt. Zweihundertfünfzig Francs sollte erhalten, wer sachdienliche Angaben zur Ergreifung beibrachte; die gleiche Summe war für jenen Beamten bestimmt, der die Festnahme vollzog. In diesem doppelten Versprechen lagen das Hoffen einer Familie und die Ungewissheit einer Ermittlung beschlossen. Der Betrag war festgesetzt; die Namen waren es noch nicht.

Strafen, die einander nicht gleichen

Im Juni 1908 wurden die Urteile gesprochen. Der vom Littoral veröffentlichte Sitzungsbericht reiht sie mit jener Nüchternheit aneinander, die gerichtlichen Erkenntnissen eigen ist. Abel und Auguste Pollet, Théophile Deroo und Vromant werden zum Tode verurteilt. Dann folgen die übrigen Aussprüche: vier Jahre Gefängnis für den einen, fünf Jahre Zuchthaus für einen anderen, Zwangsarbeit, Freisprüche.

Der Leser, der nur nach den vier berüchtigtsten Namen suchte, würde das Wesentliche des Prozesses verkennen. Die Instruktion hatte die Angeklagten zusammengeführt; das Verdikt trennte sie wieder. Julienne Platteel, die Frau Abels, erhielt fünf Jahre Zuchthaus; Céline Pollet, verehelichte Leclerc, zwanzig Jahre Zwangsarbeit. Drei Personen wurden freigesprochen. Eine gemeinsame Familie, derselbe Name, die Nähe zu einem Bandenchef brachten somit nicht zwangsläufig das gleiche Strafmaß hervor.

Die Spalte der Zeitung setzte sich nach den vier Todesurteilen fort. Für jene, deren Namen erst danach genannt wurden, begann die Strafe in jenem Augenblick, da die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit von ihnen abzufallen drohte. Sie würden jahrelang mit einer Affäre leben müssen, die das Gedächtnis der Nachwelt bald auf das Schicksal von vier Männern verkürzen sollte.

Dieses Schicksal hing nunmehr am Gnadengesuch. Die Verurteilten blieben in Béthune in Haft. Das Warten ließ ihnen die Möglichkeit einer Begnadigung offen; es ließ der Stadt jedoch auch Zeit, sich ihre Hinrichtung auszumalen. Als die Ablehnung der Gnade feststand, setzte sich die Maschinerie der öffentlichen Strafe in Bewegung.

Eine Stadt harrt des Morgens

Die Zeitungsberichte vom Januar 1909 schildern eine Ankunft, die auf unheilvolle Weise jener eines Mannes glich, den man zu einem Fest erwartet. Anatole Deibler, der Scharfrichter, der zur Vollstreckung der Urteile angereist war, wurde verfolgt, beäugt, gegrüßt. Schaulustige strömten mit den Zügen nach Béthune; Cafés und Gasthöfe füllten sich. Man schleppte Leitern und Bänke herbei, um eine bessere Sicht zu erhaschen.

Im Inneren des Gefängnisses sollten die vier Männer die amtliche Nachricht erhalten, dass ihnen keine Gnade gewährt worden war. Draußen wusste die Menge bereits um den Anlass des Auflaufs. Dieser Unterschied verlieh der Nacht eine besondere Grausamkeit: Eine ganze Stadt wachte über einer Botschaft, die in jenen Zellen, für die sie bestimmt war, noch gar nicht verkündet worden war.

Die Guillotine musste aufgerichtet, ein Areal abgesperrt, die Neugierigen zurückgehalten werden. Die Behörden fürchteten Aufläufe der Menge. Soldaten sicherten den Weg der Verurteilten, als müsse die Justiz, nachdem sie den Tod verhängt hatte, ihre Gefangenen noch gegen jene verteidigen, die herbeigeeilt waren, um ihr Beifall zu zollen.

Am 11. Januar trat Deroo als erster heraus, dann Vromant, Auguste Pollet und schließlich Abel. Wenige Minuten genügten für die vier Hinrichtungen. Die Presseberichte stimmen hinsichtlich dieser Abfolge und des Geschreis der Menge überein; sie weichen voneinander ab, wo sie vorgeben, letzte Worte festzuhalten oder den Mannesmut jedes Einzelnen genau zu bemessen. Der Tod besaß bereits seine Lesarten, den Lesern dargeboten mitsamt dem Bericht über das Schauspiel.

Selbst Beobachter, die der Todesstrafe gewogen waren, zeigten sich empört über das, was sie um das Schafott herum erlebt hatten. Die Debatte galt nicht mehr allein den Verurteilten. Die Leitern, die geöffneten Schenken, die Hochrufe auf den Henker hatten ein anderes Gesicht der Affäre enthüllt: das einer Gesellschaft, die Gerechtigkeit forderte und sich zugleich an deren Vollzug ergötzte.

Was auf der Liste verbleibt

Als die Zuschauer heimgingen, waren die vier Verurteilten tot. Das Gehöft von Violaines hatte weder seine Bewohner noch die vertraute Ordnung ihrer Tage wiedergewonnen. Der Name Pollet sollte in Zeitungen und Büchern fortleben; die Lecocqs hingegen überdauerten auch auf jenem an die Kaufleute gerichteten Bogen, auf dem der Richter versucht hatte, dem Schweigen der Gegenstände eine Stimme zu verleihen.

Eine Medaille trug den Vermerk einer Auszeichnung. Eine Gemme zeigte das Bildnis einer Frau. Diese Einzelheiten erklärten die Morde nicht; sie erinnerten lediglich daran, dass es vor den Akten Anschaffungen gegeben hatte, Ehrungen, Vorlieben – ein ganzes Dasein, das nicht darauf eingerichtet gewesen war, in einer Gerichtsakte zu enden. Die Menge hatte vier Hinrichtungen gezählt. Die erste Notiz der Untersuchung hingegen hatte damit begonnen, nach dem zu suchen, was drei Toten geraubt worden war.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Das Aktenstück des Untersuchungsrichters L. Boudry vom 30. Januar 1906 wurde anhand des Faksimiles eingesehen: Es datiert den Dreifachmord von Violaines auf die Nacht vom 19. auf den 20. Januar, beschreibt die gesuchten Gegenstände, den noch vagen Hinweis auf einen verkrüppelten Fuß sowie die ausgelobten Belohnungen. Der Sitzungsbericht der Zeitung Le Littoral vom 27. Juni 1908 wurde für die Einzelfallurteile ebenfalls im Faksimile herangezogen. Die Berichte des Wanganui Chronicle vom 12. März 1909 und des Auckland Star vom 27. Februar 1909 wurden vollständig ausgewertet; sie stützen sich auf Nachrichten aus dem Januar. Sie weichen hinsichtlich der letzten Worte, mancher Verhaltensweisen und einzelner Zahlenangaben voneinander ab: Diese Details wurden nicht als gesicherte Tatsachen übernommen. Die Zusammenfassung des Archivs des Departements Pas-de-Calais dient lediglich der knappen Verknüpfung von Verbrechen und Festnahmen. Weder Personen noch Dialoge wurden hinzuerfunden.

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