Der Richter vor verschlossenen Toren
Kort Kamphues kannte die Tore von Coesfeld wohl. Er hatte hinter ihnen gelebt, über die Einwohner der Stadt Recht gesprochen und ein Amt bekleidet, das andere zum Erscheinen vor Gericht nötigte. Im Jahre 1572 fand er diese Pforten vor sich verschlossen – nicht, um ihm den Einlass zu verwehren, sondern um seinen Abzug zu verhindern. Die Bewaffneten, die er für spanische Dienste angeworben hatte, lagen innerhalb der Mauern. Der städtische Magistrat gedachte seine Autorität zu wahren; der vormalige Richter dachte nicht daran, ohne seine Truppe zu weichen.
Er überwand die Stadtmauer und den Graben. Dieser offene Eklat besiegelte einen Bruch, der sich in jahrelangen Zwistigkeiten angebahnt hatte. Man entzog ihm das Bürgerrecht und verwies ihn des städtischen Weichbildes. Ein Mann, der gewohnt war, im Namen des Gesetzes zu befehlen, war nun jener, dem man die Grenzen wies, die er nicht mehr überschreiten durfte. Sechs Jahre später sollten in Coesfeld Brände ausbrechen, und sein Name sollte erneut im Mittelpunkt der Nachforschungen stehen.
Kamphues stammte aus Winterswijk. Der Fürstbischof von Münster hatte ihn 1553 zum Richter bestallt. Über eine lange erste Spanne hinweg hatte seine Amtsführung jene offenen Fehden nicht gezeitigt, die seine spätere Laufbahn prägen sollten. Dann jedoch nahm er seinen Sitz auf dem Brink, außerhalb jenes Bezirks, in welchem die Stadt ihn wohnen sehen wollte. Die Obrigkeit forderte, dass er sich innerhalb der vorgeschriebenen Gemarkung niederlasse; er widersetzte sich. Der Hader schien um einen bloßen Wohnsitz zu kreisen, berührte jedoch eine weitaus grundlegendere Frage: Wie weit durfte sich ein Amtsträger den Verbindlichkeiten entziehen, denen seine Würde ihre eigentliche Kraft verdankte?
Ein Zaun bleibt nicht nur ein Zaun
Auf seinem Gut am Brink ließ Kamphues eine Umfriedung errichten. Manch ein Bürger erblickte darin einen ungebührlichen Eingriff in seine Weide- und Hudeherrlichkeit. Man riss den Zaun nieder. Kaum ließe sich ein handgreiflicherer Ursprung für einen Handel denken, der dereinst auf der Folter enden sollte: Pfähle im Erdreich, Vieh, dem man den gewohnten Triftweg nicht abschneiden wollte, ein Grundherr, der das Gehege als sein Eigen betrachtete, und eine Gemeinde, die sich weigerte, dies anzuerkennen.
Der Konflikt erschöpfte sich nicht in umgeworfenem Nutzholz. Klagen wurden laut, die die Söhne des Richters bezichtigten; man warf ihnen gewaltsame Übergriffe und Racheakte vor. Das Einvernehmen mit dem Rat vergiftete sich vollends. In diesen Jahren des offenen Streits erfolgte schließlich seine Absetzung; gleichwohl berief er sich weiterhin auf ein Ansehen, dessen rechtmäßige Ausübung ihm längst entglitten war. Als die Söldnerwerbung hinzutrat, genügten weder Titel noch Person, um an den Toren der Stadt noch Gehorsam zu erzwingen.
Das benachbarte Land stand in Flammen. Werber suchten Knechte, Soldaten suchten Sold, und Kriegsvolk in Bewegung bot bisweilen den Deckmantel für weit unberechenbarere Unternehmungen. Kamphues und seine Söhne unterhielten Verbindungen zu dem Hauptmann Martin Schenk von Nideggen. Die ältere Heimatüberlieferung dichtete ihnen ausgedehnte Raubzüge an; ein solches Bild lässt sich schwerlich ungeprüft übernehmen. Was sich jedoch mit Gewissheit um Coesfeld zusammenzog, war ein Geflecht gewappneter Männer und kriegerischer Beziehungen, deren Druckmittel den Rat mit tiefer Besorgnis erfüllten.
Der Zettel und die Lunten
Im März 1578 griff man eine Bettlerin namens Trude Bosekers auf, die im Begriff war, einen Drohbrief am Hause des neuen Richters, Goddert von Merveldt, anzubringen. Plötzlich stand der Stadt eine greifbare Person zur Befragung zur Verfügung, nicht mehr bloß ein Gerücht, dem man nachging. Man unterwarf sie der Peinlichen Befragung. Die unter Qualen erpressten Aussagen lenkten den Verdacht sogleich auf das Haus am Brink.
Zwei Tage nach jenem Vorfall brachen in mehreren Häusern Feuer aus. Man vermochte sie zu löschen. Brandlunten wurden sichergestellt, und das Entsetzen vor einem nur knapp abgewandten Verderben verlieh der Untersuchung eine unerbittliche Schärfe. Es ging nun nicht mehr um einen gekränkten Mann, der Schmähungen und Rachedrohungen ausstieß: Jemand hatte Hand daran gelegt, die Stadt in Asche zu legen. Wer hatte das Zündwerk gerichtet, wer hatte es verteilt, wer hatte den Befehl erteilt? Das Kriminalverfahren schickte sich an, all diese Fragen zu beantworten, indem man diejenigen leiden ließ, deren man bereits habhaft geworden war.
Maria, die Tochter des Kamphues, seine Lebensgefährtin Margarethe Lohaus sowie ein Knecht namens Hinrich von Köln wurden festgesetzt, als sie Coesfeld betraten. Ihre Verhöre zogen weitere Beschuldigungen nach sich. Am Brink erfuhren Kamphues und seine Söhne von den Verhaftungen und ergriffen die Flucht. Dieses Entweichen mehrte den Verdacht; doch unterschied die Flucht für sich allein noch keineswegs den schuldigen Brandstifter von jenem, der schlicht das fürchtete, was eine gegen sein Haus gerichtete Tortur zutage fördern würde.
Die Geständnisse fügten sich keineswegs zu einem widerspruchsfreien Gemälde. Anschuldigungen wurden wechselseitig zwischen Verwandten und Gesinde hin- und hergeworfen; die Daumenschrauben und Folterseile gaben Fragen und gewünschte Antworten vor. Die Gestalt Wilhelms, eines der Söhne, trat in den Brandlegungsplänen weit deutlicher hervor als die des Vaters. Was Kort selbst betraf, so sollte seine genaue Mitschuld bis in seine letzte Niederschrift hinein umstritten bleiben. Seine Erbitterung gegen Coesfeld war stadtbekannt; diese Feindschaft jedoch in den Beweis für jedes einzelne Verbrechen seiner Sippe zu verwandeln, war ein gewagter Schritt.
Die Hatz auf die Kamphues
Haftbefehle und Requisitionen wechselten von einer Gerichtsherrschaft zur anderen. Die Stadt verdingte überdies einen gewissen Andreas Sonderhaus; man versprach ihm Kopfgeld für jeden Flüchtigen, den er einliefere, sowie die Begnadigung für einen einst begangenen Totschlag. Dieser Schritt besaß eine unbestreitbare praktische Logik: Es bedurfte eines Mannes, der sich unbemerkt in jenen Kreisen zu bewegen wusste, in denen die Geächteten Unterschlupf suchten. Er besaß freilich auch seine sittliche Bitterkeit: Um der Verdächtigen habhaft zu werden, verhandelte der Magistrat mit einem Manne, dessen eigener Hang zur Gewalttat hinlänglich bekannt war.
Sonderhaus spürte Wilhelm und einen Spießgesellen unter den Landsknechten auf. Er verdingte sich bei ihnen als Diener, hielt still, bis er sie nach ’s-Hertogenbosch begleiten durfte, und wies dort die nötigen Papiere vor, um ihren Zugriff zu erwirken. Der Vater wiederum wurde im Juni 1578 unweit von Bocholt ergriffen. Man überstellte ihn nach Bevergern. Dem vormaligen Richter sollte nicht in jener Stadt der Prozess gemacht werden, gegen die er so viel Groll aufgehäuft hatte.
Das Verfahren gegen ihn richtete sich auf Landfriedensbruch und darf nicht mit einer gesonderten Verurteilung wegen all jener Räubereien und Brandschatzungen verwechselt werden, die ihm die spätere Volkssage zuschrieb. Unter der Folter brach er zusammen und gestand. Er erlangte die Gnade, dass die Todesstrafe durch das Schwert vollstreckt werde. Am 9. Dezember 1578 empfing jener Mann, der einst Urteile gefällt hatte, zu Bevergern den Vollzug des seinen.
Die Schrift für den Tag danach
Ehe er das Schafott bestieg, verlangte Kamphues eine Erklärung zu hinterlassen. Die alte Coesfelder Chronik berichtet, er habe seinen Beichtvater herbeigerufen und gefordert, dass seine Niederschrift erst nach seinem Tode eröffnet werde. Darin widerrief er sämtliche Geständnisse, die ihm durch die Pein entrissen worden waren, und bestritt jegliche Teilhabe an der Brandstiftung. Dieses späte Wort war durch seinen feierlichen Ernst allein zwar noch kein unumstößlicher Beweis seiner Unschuld; doch verbot es für alle Zeiten, seine Geständnisse als freies und dauerhaftes Einbekenntnis der richterlichen Anklage darzustellen.
Andere hatten in diesem Handel bereits ihr Leben gelassen oder sollten es noch verlieren. Frauen endeten auf dem Scheiterhaufen, Gefangene erlagen den Haftbedingungen vor Abschluss des Verfahrens, während einige wenige Überlebende schließlich auf freien Fuß gesetzt wurden. Diese unterschiedlichen Schicksale zeichneten ein weitaus verstörenderes Bild als den lehrhaften Sturz eines Richters, der zum Wegelagerer herabsank. Es hatte zweifellos einen Anschlag gegeben, Drohungen und ein peinliches Verhör; es gab jedoch auch Aussagen, die unter Bedingungen erpresst worden waren, die ihren Rechtswert von Grund auf erschütterten.
Im 19. Jahrhundert äußerte Bernhard Sökeland, der die in Coesfeld verwahrten Akten sichtete, hierüber ausdrücklich sein Befremden. Der Geschichtsschreiber beschönigte weder den Unfrieden noch die Gewalttaten; er bezweifelte jedoch entschieden, dass die angewandten Daumenschrauben und Folterbänke das ans Licht gebracht hatten, was man damals zu wissen vorgab. So wirkte das letzte Schreiben des Kort Kamphues noch lange nach dem Tode seines Verfassers fort. Die Tore, die er einst gewaltsam überwunden hatte, hatten sich hinter seinem Dasein für immer geschlossen. Sein Widerruf aber hielt das richterliche Urteil für die Nachwelt einen Spaltbreit offen.
