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Justiz & Skandale · Preußen (Schlesien)

Zwei Nächte in Schärtendorff

Im September 1795 verheeren zwei Brände die Gehöfte von Schärtendorff. Christian Krischke gesteht die Taten; der Pitaval überliefert seine Erklärungen, das Todesurteil vom März 1796 und die Hinrichtung durch das Feuer im Juni darauf. Die Stimme, die er vernommen haben will, bleibt eine nacherzählte Deutung, niemals ein übernatürlicher Beweis.

In der Nacht vom 10. auf den 11. September 1795 brach im Gehöft des Bauers Häusler zu Schärtendorff nahe Grünberg ein Brand aus. Allen Rettungsversuchen zum Trotz wurden das Wohnhaus und drei benachbarte Höfe ein Raub der Flammen. Vieh kam darin um, zugleich ein dreizehnjähriger Knabe, der auf dem Heuboden geschlafen hatte. Kaum hatte das Dorf das erste Feuer gelöscht, loderte in der folgenden Nacht am entgegengesetzten Ende von Schärtendorff, auf dem Anwesen des Gärtners Seiffert, eine zweite Feuersbrunst empor. Der Pitaval schätzt den Schaden beider Unglücke auf mehr als 1.500 Taler. Kein verdächtiges Gesicht war im Schein der Flammen erkannt worden; kein Raub deutete auf ein erkennbares Motiv. Schließlich fiel den Einwohnern das Fehlen eines Mannes auf, den man bisher für friedfertig gehalten hatte.

Christian Krischke hatte sich weder nach dem ersten noch nach dem zweiten Brand blicken lassen. Nachbarn suchten ihn auf den Feldern und im Gebüsch, bis sie ihn verborgen in einem hohen Hanffeld aufspürten. Er schien verängstigt, unternahm jedoch keinen Fluchtversuch. Als man ihn beschuldigte, die Feuer gelegt zu haben, so berichtet die Chronik, legte er ohne Zögern ein kurzes Geständnis ab. Das Dorf besaß nun ein Geständnis; offen blieb, wie ein als redlich geltender Mann so weit hatte geraten können und was von den Erklärungen zu halten war, die er in der Folge vorbrachte.

Der 1860 veröffentlichte deutsche Bericht zeichnet Krischke als geschätzten Arbeiter. Er stand zwischen dem vierzigsten und fünfzigsten Lebensjahr, war seit drei Jahren verwitwet und wohnte bei seinem Stiefsohn Häusler, während er als Tagelöhner auf verschiedenen Gütern sein Brot verdiente. Sein Pfarrer wie auch mehrere Dienstherren lobten laut dem Kompilator seinen Wandel und seinen regelmäßigen Kirchgang. Dieses rückblickende Porträt stellt kein unabhängiges Zeugnis dar: Es dient dem Erzähler dazu, den Abgrund zwischen dem guten Ruf im Dorf und der eingestandenen Tat schärfer hervortreten zu lassen.

Auf demselben Hof diente Elisabeth Seiffert, eine junge Magd aus dem Dorf. Krischke hatte sich in sie verliebt und ihr die Verlobungsgeschenke überreicht, die dem Brauch ihres Standes entsprachen. Zu Johannis sollte Hochzeit gehalten werden, doch der Vater der jungen Frau, der Gärtner Seiffert, bestand darauf, dass sie ihr Dienstjahr vollende; so wurde das Fest auf Weihnachten verschoben. Der Pitaval macht diesen Aufschub zum Wendepunkt des Geschehens. Krischke hegte Argwohn gegen seinen Stiefsohn Häusler, der zugleich sein Wirt und Brotherr war, behauptete jedoch zu keinem Zeitpunkt, ihn mit Elisabeth ertappt zu haben. Die Chronik belegt kein tatsächliches Verhältnis: Sie berichtet lediglich von der Eifersucht des Mannes und von den Einflüsterungen, die man ihm zugetragen haben soll.

Die gegenseitige Abhängigkeit der drei Personen bestimmte in der Erzählung jede Auslegung. Häusler war der eingebildete Nebenbuhler, der Herr des Gehöfts und die materielle Stütze Krischkes; Elisabeth stand unter seiner Gewalt. Man soll Krischke bedeutet haben, eine Heirat werde ihn um seine Bleibe bringen oder der Brautvater werde sich ihr am Ende widersetzen. Er erwog, mit hundert Talern Ersparnissen davonzuziehen, um sich andernorts niederzulassen, besann sich jedoch jedes Mal eines Besseren, sobald er Elisabeth wiedersah und sie gütig mit ihm sprach, wie es seine überlieferten Aussagen festhalten. Wenige Tage vor den Bränden hatte er sogar mit dem Gutsverwalter ein Grundstück besichtigt, um ein Häuschen zu errichten und getrennt zu wirtschaften. Diese Pläne sind der Feder des Chronisten entnommen; die Sichtweise Elisabeths wird von ihm nicht unmittelbar wiedergegeben.

Am 10. September verrichtete Krischke Gartenarbeiten bei einer Mühle. Gegen acht Uhr abends kehrte er heim; die Bäuerin und ihre Kinder saßen in der Stube, während Elisabeth und das übrige Gesinde noch auf den Feldern weilten. Er ging nochmals aus, kehrte bei einem Branntweinbrenner ein und trank zunächst ein kleines Glas Schnaps. Ein Gespräch mit einem Viehhändler zog weitere Runden nach sich: Der Text zählt drei Maße auf, dazu drei weitere aus einer Flasche, die er im Rock trug. Erst gegen zehn Uhr kehrte er zurück, als die Hausbewohner bereits zu Bett gegangen waren.

Er trat durch den Stall, der an Elisabeths Kammer grenzte, und klopfte an die dünne Scheidewand. Er fragte sie, ob sie schlafe; sie entgegnete, es sei Schlafenszeit und er solle sie in Ruhe lassen. Der Kompilator fragt sich, was Krischke von dieser Antwort erwartet haben mochte, vermag es jedoch nicht zu sagen. Er berichtet lediglich, dass der Mann nach einem Zornesausbruch in seine Kammer zurückkehrte. Als er sich zur Ruhe legen wollte, will er eine Stimme vernommen haben, die ihm befahl, Feuer zu legen.

Die Chronik nennt weder den Tonfall noch den genauen Wortlaut dieser Stimme; sie berichtet von keinerlei Erscheinung oder Leuchten. Krischke beharrte darauf, eine Stimme gehört zu haben, ohne sogleich eine eindeutige Deutung dafür zu liefern. Er zog sich wieder an, stieg durch das Kammerfenster ins Freie, um die Stube zu meiden, und verschloss die Haustür von außen. Er nahm Stahl, Stein, Zunder und einen Schwefelfaden zur Hand, die er am Morgen mitgenommen hatte, um sich auf dem Feld Feuer anzumachen. Mit dem entzündeten Zunder steckte er die untere Kante des Strohdachs in Brand und floh sodann den Wäldern zu.

Der Pitaval zeichnet nicht nach, was er in den folgenden Stunden tat oder empfand. Er vermerkt lediglich, dass er vierundzwanzig Stunden allein in Feldern und Büschen verbrachte, ohne andere Nahrung als den Rest Branntwein in seiner Flasche. In der folgenden Nacht, so geben die im Buch festgehaltenen Worte Krischkes an, legte er den empfangenen Befehl von Neuem aus: Die Stimme habe nicht bestimmt, wo das Feuer anzuzünden sei; womöglich habe sie Elisabeths Vater gegolten, der die Hochzeit hinausgezögert hatte. Gegen drei Uhr morgens kehrte er ins Dorf zurück und steckte das Haus des Gärtners Seiffert auf die nämliche Weise in Brand. Diesmal eilte die Hilfe rascher herbei, und das Feuer griff nicht auf die übrigen Höfe über.

Nach diesem zweiten Brand stieg Krischke in einen Teich, da er sich zu ertränken gedachte; es gelang ihm jedoch nicht, den Kopf unter Wasser zu halten, er stieg wieder heraus und irrte von Neuem über die Felder. Man fand ihn schließlich im Hanf. Die Schilderung betont das Erwachen seines Gewissens nach der Tat und sein Verlangen, die Folgen auf sich zu nehmen, doch liegt uns allein die Fassung des Kompilators vor. Verbürgt ist im Kapitel lediglich die überlieferte Abfolge: ein erster Brand, ein Tag des Umherirrens, ein zweiter Brand, ein Ertrinkungsversuch, darauf die Festnahme und das Geständnis.

Die Untersuchung verlief, wie der Pitaval mitteilt, ohne besondere Schwierigkeiten, da Krischke die Brandstiftung eingestand. Das Urteil erging am 25. März 1796: Tod durch das Feuer. Das Werk druckt weder die Anklageschrift noch die Gerichtsprotokolle ab; es verwebt seinen Bericht des Verfahrens mit den seelsorgerischen Gesprächen im Gefängnis. Krischke hegte zunächst die Hoffnung, enthauptet zu werden, ehe man seinen Leichnam verbrannte. Nach mehreren Besuchen soll ihm der Pfarrer bedeutet haben, dass er für sein Verbrechen lebendig verbrannt werden müsse. Der Zwiespalt zwischen dieser Hoffnung und der dem Gericht zugeschriebenen Strafe verleiht der Stelle ihr düsteres Gewicht, ohne dass die ursprüngliche Entscheidung eingesehen werden könnte.

Die Stimme bildete von Neuem den Gegenstand der Wechselreden mit dem Pfarrer. Dieser suchte Krischke davon zu überzeugen, er habe unter der Einwirkung des Alkohols und des Zorns seine eigene innere Stimme vernommen, als rühre sie von einem anderen her. Krischke erklärte, die Stimme beim Entzünden des Daches nicht erkannt zu haben. Erst nachträglich, nach einigem Nachsinnen, habe er sie für die Stimme Gottes gehalten, der Häusler und hernach Seiffert habe züchtigen wollen. Weder den Teufel noch einen menschlichen Mitschuldigen führte er an. Diese späte Auslegung, berichtet vom Geistlichen und vom Pitaval, beweist weder ein göttliches Eingreifen noch eine ärztliche Diagnose; sie veranschaulicht lediglich, wie der Angeschuldigte, der Geistliche und der Kompilator demselben Hergang grundverschiedene Bedeutungen beilegten.

Am 2. April wurde das Urteil feierlich publiziert. Krischke verlangte zunächst zu appellieren, zog seine Erklärung jedoch wenige Tage darauf freiwillig zurück und nahm den eröffneten Urteilsspruch schriftlich an. Die Chronik berichtet von den Besuchen zweier Geistlicher und von Zeichen wahrer Bußfertigkeit. Am 4. Juni eröffnete man ihm, dass die Hinrichtung am 10. stattfinden werde. Die Einwohner hatten unentgeltlich die Wache über ihn geführt; dem Verfasser zufolge erbat sich Krischke, dass vier Bürger, die ihn bewacht hatten, ihn zur Richtstätte begleiten dürften.

Am Morgen des 9. Juni wurde er nach Schärtendorff geführt, wo er Häusler und Seiffert um Verzeihung bat; auch Elisabeth erschien auf seinen Wunsch, wie der Kompilator bemerkt. Am folgenden Tag, dem 10. Juni, hielt das Kriminalgericht unter freiem Himmel hinter dem Dorf Gericht. Die Chronik beschreibt zwei Kreise, den einen für die Richter, den anderen für die Zuschauer, sowie ein beträchtliches Aufgebot zur Bewachung: zweihundert Grünberger Bürger, fünfzig Männer aus dem Dorf und zweihundert Dragoner. Der Richter richtete kurze Fragen zu den Haupthergängen an ihn. Krischke antwortete mit einem Kopfnicken und leiser Stimme. Auf die Frage, ob er das Feuer vorsätzlich aus Rache gelegt habe, soll er die Achseln gezuckt und die Augen voller Reue emporgerichtet haben. Das Urteil wurde verlesen, der weiße Stab gebrochen und das Gericht aufgehoben.

Die Hinrichtung vollzog sich unweit der Stätte. Gegen halb neun Uhr wurde Krischke den Scharfrichtern übergeben und an den Pfahl des Scheiterhaufens gebunden; der Bericht hält fest, dass der Körper vor Mittag zu Asche verbrannt war. Der Kompilator stellt daraufhin ohne Quellenbeleg die Vermutung an, verborgenes Pulver habe seine Qualen abgekürzt: Dies bleibt eine Mutmaßung, keine gesicherte Tatsache. Schließlich erwähnt er eine Welle von Brandstiftungen, die Schlesien damals heimgesucht haben soll – eher eine allgemeine Betrachtung des Pitaval als eine urkundlich belegte Erhebung.

Die zwei Nächte von Schärtendorff schließen mithin als erbauliche Erzählung, worin der Kompilator Eifersucht, Trunkenheit, Geständnis und exemplarische Strafjustiz verknüpft. Das Kapitel gibt die ursprünglichen Akten nicht wieder und gestattet keine Überprüfung jedes einzelnen überlieferten Wortes. Dennoch zeigt es, wie sich mehrere Schilderungen überlagern: Das Dorf entdeckt die Brände, Krischke bekennt die Tat, der Pfarrer streitet um den Ursprung der Stimme, und der Chronist fügt diese Züge zu einer sittlichen Lehre zusammen. Die Stimme bleibt der Kern des Falles, doch verwehrt der Text jede Gewissheit über ihren Ursprung.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Das Kapitel „Christian Krischke. (Grüneberg. Brandstiftung aus Eifersucht.) 1795–1796“ erstreckt sich über die Druckseiten 347–362 der Vorlage, entsprechend den Zeilen 33286–33962 der lokalen Haupttranskription; der nachfolgende Titel „Wilhelm Nehring“ setzt mit Zeile 33963 ein und bleibt unberücksichtigt. Die Hauptdatei ist zusammengesetzt: Das einschlägige Titelblatt, getrennt vom Eröffnungssegment, weist den 28. Band (Neue Serie / Dritte Reihe, vierter Teil, Leipzig, F. A. Brockhaus, 1860) aus. Das Kapitel datiert die Brände auf die Nächte vom 10. auf den 11. September sowie die Folgenacht, nennt das Urteil vom 25. März 1796, dessen Verkündung am 2. April sowie den Hinrichtungstermin am 10. Juni. Die Überführung nach Schärtendorff am Vormittag des 9. Juni geht dem Gericht und der Exekution am 10. Juni voraus; die Daten bilden einen in sich geschlossenen Ablauf. Ein ursprüngliches Kriminalaktenkonvolut oder zeitgenössische unabhängige Quellen wurden nicht beigezogen. Die abschließende Erwähnung einer regionalen Serie von Brandstiftungen sowie die Vermutung über ein heimliches Mittel zur Schmerzlinderung am Pfahl sind Glossen und Spekulationen des Kompilators, keine belegten Fakten. Der zugrunde liegende digitale Text ist eine Fraktur-OCR auf Basis eines Google-Digitalisats der Bayerischen Staatsbibliothek/MDZ; diese OCR wurde nicht Zeile für Zeile mit dem Faksimile kollationiert. Der Druckband von 1860 ist gemeinfrei. Das vorliegende Dossier verzichtet auf Bildwiedergaben, Roh-OCR-Zitate oder wesentliche wörtliche Übernahmen; der Sachverhalt wurde eigenständig nacherzählt. Das MDZ differenziert seine Rechtehinweise nach Einzelobjekten; gemäß dessen Richtlinien können Digitalisate mit dem Vermerk „No copyright – non-commercial use only“ auch im Rahmen kommerzieller Veröffentlichungen genutzt werden, sofern die Abbildungen nicht den Hauptbestandteil des Werks bilden. Vor einer künftigen Weiterverwendung der Faksimileseiten empfiehlt sich die Prüfung des konkreten MDZ-Datensatzes.

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