Alles nahm seinen Anfang mit einem Ei und einem Wort, das die Obrigkeit von den Gassen verbannen wollte. Ein Straßenlachen geriet zur Staatsaffäre; wenige Monate später bot der Brand eines dem Bürgermeister gehörenden Magazins den Vorwand für ein Kriminalverfahren, das unbescholtene Bürger über Jahre hinweg in Todesangst versetzte. Die Chronik nennt diese Einwohner die Märtyrer von Marceillan – eine Bezeichnung, die das langwierige Martyrium ihrer Prüfungen meint, nicht das Ende auf dem Blutgerüst.
Der Sieur Rigaud de Belbèze, ein wohlhabender Bürger, vormaliger Bürgermeister und Kapitän der Küstenwache, lag seit jeher mit seinen Mitbürgern im Streit. Den Chroniken nach galt er als hochfahrend, unnachgiebig und herrschsüchtig. Der erste Anlass war von einer Nichtigkeit, die man mit heiterem Gelächter hätte begraben müssen. Im Jahre 1773 teilte der greise, hochangesehene Pfarrer Lunaret seinen Tisch mit dem Vikar Cauvet, einem jungen Geistlichen, dessen frevelhafter Wandel ihm missfiel. An einem Fastentag soll Cauvet dem Pfarrer ein Ei aus den Händen gerissen und es unter Hohngelächter verzehrt haben; nach einer sanften Rüge wiederholte er den Frevel. Daraufhin wies ihm Lunaret den Stuhl an seiner Tafel.
Cauvet machte die Begebenheit zum Gegenstand öffentlichen Spotts. Doch das Volk stellte sich auf die Seite des alten Hirten: Durch die Gassen hallte der Ruf »à l’yoau« – das Wort der Mundart für das Ei –, und man verhöhnte den ungebührlichen Vikar. Nach und nach verhallte der Scherz. Rigaud jedoch, der damals das Amt des Bürgermeisters bekleidete, verlangte, das Wort durch Machtgebot auszutilgen. Womöglich suchte er dem Bischof von Agde, dem Gönner Cauvets, gefällig zu sein; ein Motiv, das die Überlieferung nahelegt, ohne dass es archivalisch verbürgt wäre. Rigaud untersagte die Nennung des Wortes erst mündlich und ließ das Verbot alsdann unter Trompetenschall verkünden. Der Erlass bewirkte das Gegenteil: Das verbotene Wort lief von neuem über alle Lippen.
Rigaud berichtete dem Statthalter der Provinz, Marceillan stehe in Flammen, ein Geist der Meuterei und des Umsturzes habe die Bürgerschaft ergriffen. Der Graf von Périgord ließ die Klagen prüfen und befand sie für maßlos übertrieben. Damit hätte die Sache ihr Bewenden haben können. Doch der Bürgermeister lauerte auf das Fest des heiligen Johannes, eine alte Volkslust, bei der Johannisfeuer entzündet wurden und die Jugend vermummt tanzte. Im Sommer 1773 warf eine Bauersfrau das Gewand ihres Mannes über und führte eine Schar maskierter Burschen um die Flammen. Für die Bürger war es ein harmloser Scherz; Rigaud witterte darin eine Verhöhnung des städtischen Ratsfeuers.
Dunkle Zuträger schilderten das Fest als ein staatsgefährdendes Komplott gegen die Obrigkeit. Es hieß, Teilnehmer hätten sich in Talare und Amtsroben geworfen, um die Schöffen zu verhöhnen, hätten Soutanen angelegt, um den Vikar zu verspotten; ein Mann im Schlafrock sei auf einem Karren umhergefahren und habe spöttisch den Segen erteilt, während unflätige Schmählieder erklangen. Champagnac bezeugt, dass sich diese Anwürfe vor den Beweisen der Justiz in Luft auflösten. Rigaud jedoch trug die Anschuldigungen in einer Denkschrift dem Herzog von La Vrillière, dem Minister der Provinz, vor – als schlagende Beweise einer Verschwörung.
Die Bürger sahen die Willkür des Stadtobehaupts mit wachsender Furcht auf sich herabfallen. Vierzehn Notabeln schlossen sich am 11. Juli 1773 zu einem Syndikat zusammen. Dieser Schritt entbehrte strengen Rechts nach der formellen Gültigkeit, doch die Chronik vermerkt, dass derlei Bündnisse in der Provinz gang und gäbe waren und Rigaud selbst 1771 ein solches angestiftet hatte. Nun legte er dem Vorgang eine finstere Absicht unter: Aus den reinen Vorsichtsmaßregeln bedrängter Bürger schmiedete seine Feder eine Meuterei. Gegen Ende Oktober traf ein Subdelegierter der Intendantur ein. Rigaud beherbergte den Beamten im eigenen Haus; und unter seinem Dach wurden die Zeugen vernommen.
Die Folge waren dreizehn königliche Verhaftungsbefehle, die gefürchteten Lettres de cachet. Im Morgengrauen des 3. März 1774 ritten dreißig Berittene der Maréchaussée in Marceillan ein, um das Dekret zu vollstrecken. Pfarrer Lunaret wurde drei Meilen weit aus seiner Pfarre verbannt; andere Bürger wurden in ferne Verbannung geschickt oder in Kerkern und Festungen festgesetzt. Die Bauersfrau, die getanzt hatte, führte man nach Béziers, einen Tagelöhner nach Pézenas. Die Geächteten ergaben sich den Reitern oder traten den Weg in die Verbannung ohne Widerstand an. Die Quelle vermerkt, auf ihren Angesichtern habe die Gelassenheit der Unschuld gelegen; nichts an dieser Szene glich dem Aufruhr, den Rigaud heraufbeschworen hatte.
Zwei Tage zuvor war in Rigauds Speicher, der unmittelbar an sein Wohnhaus auf dem Marktplatz grenzte, Feuer ausgebrochen. Die Einwohner, unter ihnen etliche, die wenige Tage später in die Verbannung geschickt wurden, eilten zu den Löscharbeiten herbei. Rigaud verlor lediglich einen Teil seines Holzes, das Heu und das Dach des Schuppens. Doch ein Wort, das damals fiel, sollte später schwer in die Waagschale fallen: Inmitten der Löschenden soll Rigaud gerufen haben, man möge das Gebäude ruhig brennen lassen, man werde ihm ohnehin alles ersetzen, und seiner Sache sei er gewiss. Am Abend des 3. März, während die Festnahmen vollzogen wurden, erstattete er Strafanzeige gegen Unbekannt; das Feuer sei aus den Luken des Heubodens geschlagen.
Der örtliche Richter erklärte sich für befangen. Rigaud erwirkte daraufhin die Einsetzung eines Sonderrichters durch den Grundherrn der hohen Gerichtsbarkeit. Ein geistliches Monitorium forderte die Gläubigen auf, Vorgänge zu denunzieren, die mit dem Brand nicht das Geringste zu tun hatten; ein ihm ergebener Franziskaner predigte von der Kanzel herab, um die Gewissen einzuschüchtern. Der Bürgermeister verlangte gar, der königliche Staatsrat möge die Sache an sich ziehen und auf dem Verwaltungsweg entscheiden, da der Brand mit den Lettres de cachet zusammenhänge. Der Rat wies dieses Ansinnen als Hirngespinst zurück und verwies Rigaud an die ordentlichen Gerichte. Bei genauer Prüfung erkannte das Ministerium, dass die vermeintlichen Unruhen nichts als bäuerliche Heiterkeit gewesen waren und die öffentliche Ordnung nie in Gefahr gestanden hatte; die Lettres de cachet wurden bald darauf aufgehoben.
Die Aufhebung der Verbannungsdekrete setzte den Nachstellungen jedoch kein Ende. Rigaud kehrte nach Marceillan zurück und erwirkte Haftbefehle gegen Benezech, Salelles, Billiers, Jacques Marquet, Antoine Fabre und Élisabeth Delaire. Die Erlasse vom 31. Juli 1774 wurden den Betroffenen erst Ende September zugestellt. Die Verhöre, so berichtet die Chronik, glichen Fallstricken für das Gedächtnis und den guten Glauben. Als der beauftragte Richter nicht die gewünschte Härte zeigte, ernannte man während seiner Abwesenheit einen zweiten. Dieser wandelte die einfache Vorladung gegen Benezech in einen Haftbefehl um. Benezech, davon unterrichtet, stellte sich aus freien Stücken und verlangte, vernommen zu werden.
Da bediente sich Rigaud eines Schriftstücks, das der Kerkermeister von Marceillan – ein einfacher Bauer, der kaum seinen Namen zu schreiben verstand – unterschrieben hatte. Rigaud war nachts an ihn herangetreten und hatte ihm vorgespiegelt, die Unterschrift sei eine reine Formsache ohne Belang. Das Dokument legte dem Wärter in den Mund, Benezech habe sich zwar gestellt, sich dann aber geweigert, im Kerker zu verbleiben, und gehe im Pfarrhaus frei ein und aus. Kaum erkannte der Kerkermeister den Betrug, legte er vor einem Notar Verwahrung ein und offenbarte die Machenschaften. Doch das Papier hatte seinen Zweck bereits erfüllt: Das Parlement von Toulouse ließ sich täuschen und verlegte das Verfahren nach Béziers. Benezech wurde unter schmachvoller Bewachung dorthin geschafft; die übrigen Angeklagten mussten ihre Herde verlassen, um dem Prozess zu folgen.
Nach Abschluss der Untersuchung beantragte die Staatsanwaltschaft den Freispruch sämtlicher Angeklagter, verbunden mit einer Ehrenerklärung und Schadensersatz zu Lasten des Klägers. Das Urteil jedoch höhnte diesem Antrag. Benezech wurde zur gewöhnlichen und außergewöhnlichen Folter verurteilt; Salelles zu dreijähriger Verbannung und siebzehntausend Livres Entschädigung an Rigaud; ein Belastungszeuge namens Marie, des Meineids überführt, zur öffentlichen Abbitte und Landesverweisung. Die Verurteilten legten Berufung ein. Das Parlement von Toulouse hob das Schandurteil auf, sprach die Angeklagten frei und verurteilte Rigaud zu Schadensersatz. Einer der früheren Richter wurde vor die Schranken des Gerichts zitiert und für drei Monate seines Amtes enthoben.
Rigaud reiste nach Paris und reichte beim Staatsrat Kassationsklage ein; er gerierte sich als Opfer seines Eifers für die öffentliche Ordnung. Der Rat hob den Toulouser Spruch am 11. September 1775 auf und verwies die Sache an die Requêtes de l’Hôtel. Der berühmte Advokat Tronson du Coudray übernahm die Verteidigung der Verfolgten; fern der Heimat mussten sie bis zum 5. Februar 1779 auf das endgültige Urteil warten. An jenem Tag wurden alle Angeklagten von jeder Schuld freigesprochen, mit der Erlaubnis, ihr Freisprechungsurteil auf eigene Kosten drucken und anschlagen zu lassen; Rigaud wurde zur Tragung aller Prozesskosten verurteilt.
Die Stadt hatte einst über ein Ei gelacht – und dafür Willkürbriefe, Verbannung und Kerkerhaft erlitten. Die königlichen Haftbefehle waren bald getilgt; das Verfahren um den Brand hingegen hatte beinahe fünf Jahre lang das Leben unschuldiger Familien verwüstet. Um einen verkohlten Schuppen war gestritten worden über das Recht zu verhören, Gerichtsstände zu verschieben und unwissende Gefängniswärter zur Unterschrift zu nötigen. Am Ende des Leidenswegs stand für die Freigesprochenen das Recht, ihre Reinwaschung auf eigene Kosten an die Mauern schlagen zu lassen. Nach den Schandrufen unter Trompetenschall und den Verhaftungen blieb ihnen einzig die Pflicht, das Papier selbst zu bezahlen, das ihre Unschuld in die Welt trug.
