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Justiz & Skandale · Frankreich

Achtzehn Tage des Argwohns

Mayenne, 1828. Nach einem Abendbrot stirbt ein Landwirt. Achtzehn Tage lang beratschlagen die Nachbarn; eine Dienstmagd erinnert sich an eine Schale, die in einer Schublade verwahrt wurde.

Achtzehn Tage verstrichen, ehe der Untersuchungsrichter unterrichtet wurde. Louis Daigremont war bereits beigesetzt worden, die Nachbarn hatten hin und her geredet; die einen sprachen von Gift, die anderen weigerten sich, daran zu glauben. Der Tod war rasch eingetreten, der Zweifel hingegen fasste nur langsam Fuß. In jenem Hause zu Saint-Aignan-sur-Roë hatte man zunächst nach einer Erklärung für das plötzliche Siechtum eines Mannes gesucht, der eben erst vom Felde heimgekehrt war. Man würde sein Grab wieder öffnen müssen, um dem Gerede der Leute einen festeren Halt zu geben als bloß die Erinnerung an jenes Abendbrot und das Urteil, das ein jeder über die Ehefrau hegte.

Daigremont bebaute das Land im Arrondissement Château-Gontier. Seine Ehe mit Louise Bruchet währte erst seit achtzehn Monaten. Sie zählte zehn Jahre weniger als er und war, folgt man der alten Chronik, jene Verbindung nur unter Zwang eingegangen. Ein Kind war daraus hervorgegangen. Doch die Streitigkeiten häuften sich; mitunter bedrohte Louis seine Frau und schlug sie auch. Der alte Bericht stellt ihn dennoch als einen Mann dar, der bei seinen Nachbarn wohlgelitten war, und bürdet dem Gemüt der Ehefrau die Schuld an den Gewalttätigkeiten im Hause auf. Man hat diese Tatsache festzuhalten, ohne sich die Entschuldigung zu eigen zu machen: Was hinter verschlossenen Türen vorging, ließ sich nicht an dem guten Rufe messen, den der Gatte draußen genoss.

Am Freitag, dem 30. Mai 1828, brach von neuem ein Zank aus. Gegen zwei Uhr mittags brach Louis zur Feldarbeit auf und kehrte um acht Uhr abends zum Essen heim. Die Magd hatte bei der Zubereitung der Mahlzeit geholfen. Später schilderte sie die ungewöhnliche Art und Weise, wie ihre Herrin das Brot für die Schale des Gatten hergerichtet und dieses Geschirr alsdann in einer Schublade verwahrt hatte, ehe sie die Brühe hineingießen ließ. Im ersten Augenblick erlitt das Auftragen der Speisen keinen Verzug. Die Suppe wurde aufgetragen, der Landwirt begann zu löffeln und beklagte sich sogleich über ihren Geschmack.

Auf dem Grunde des Gefäßes bemerkte er Klumpen, die ihm verdächtig schienen. Louise erwiderte, es seien wohl einige Tropfen Brei hineingefallen, und hielt ihm vor, er habe stets nur Scheltworte übrig. Er aß weiter. Die Erklärung schien dem Vorfall angemessen: eine Speise, die sich mit einer anderen vermengt hatte, ein unzufriedener Mann, eine Ehefrau, die seiner Vorwürfe überdrüssig war. Als er jedoch danach ein Ei verzehren wollte, stellten sich heftigste Schmerzen ein. Das Erbrechen begann, und die Nacht wandelte den häuslichen Tisch in die Erinnerung an eine Gefahr, der man nicht mehr zu entrinnen vermochte.

Die herbeigerufenen Nachbarn dachten an das eiskalte Wasser, das Louis am Nachmittag während der schweren Arbeit in der Hitze getrunken hatte. Diese Vermutung wies den Schmerzen eine Ursache zu, die außerhalb des Mahles lag. Der Kranke verlangte nach dem Pfarrer und ließ Verwandte rufen, um ihnen Lebewohl zu sagen. Während der Nacht verschlimmerte sich sein Zustand zusehends. Am Morgen schwanden seine Klagen zugleich mit seinen Kräften; gegen elf Uhr verschied er. Niemand von denen, die ihn umstanden, hatte durch einen Arzt die Gewissheit erlangt, woran er gestorben war.

Ein zweiter Vorfall lenkte den Argwohn jedoch in eine andere Richtung. Mehrere Hühner aus der Nachbarschaft verendeten, und ein Hund erkrankte schwer. Man bemerkte, dass diese Tiere von dem gefressen hatten, was Daigremont erbrochen hatte. Die Dorfbewohner verglichen die Symptome der Tiere mit jenen des Landwirts. Dies war kein von Sachverständigen angestellter Versuch, sondern eine bloße Beobachtung im Hofe und dessen Umgebung, die im Lichte der nächtlichen Ereignisse erörtert wurde. Sie verhinderte indessen, dass die Sache als Folge kalten Wassers oder eines jähen Unwohls gänzlich zu den Akten gelegt wurde.

Das Gerede hielt an. Manche nahmen Louise in Schutz; andere verwiesen darauf, dass sie dem Sterbebett ferngeblieben sei, hoben ihre Eile beim Saubermachen hervor und rügten ihr Verhalten, als Freunde oder ein Arzt gerufen werden sollten. Dieselben Handlungen ließen sich gleichermaßen als Herzenskälte einer Ehefrau wie auch als das gewöhnliche Gebaren einer von der Not überforderten Frau deuten. Erst die Aussagen der Magd, verbunden mit den handgreiflichen Umständen, verliehen diesen Vermutungen ein greifbareres Gepräge. Das junge Mädchen hatte bei der Zubereitung zugesehen; sie wusste von Gegenständen zu berichten, die berührt, beiseitegestellt und für sie unerreichbar gehalten worden waren.

Als die Behörden endlich verständigt wurden, ordnete der Untersuchungsrichter die Exhumierung an. Die Obduktion brachte schwere Verätzungen der Verdauungsorgane zutage. Die chemischen Versuche, von denen die Gerichtsakten berichten, ergaben den Befund von Arsenik im Mageninhalt. Hatte das frische Brunnenwasser auf dem Felde noch die Gespräche der ersten Tage beherrscht, so lenkte der Befund im Magen nunmehr die gesamte Nachforschung auf das, was dem Kranken vorgesetzt worden war, und auf jene Hände, die damit umgegangen waren. Die Justiz stützte sich nun auf eine greifbare Vergiftung, gänzlich unabhängig von der Auslegung eines Mienenspiels. Dieser Befund nannte freilich noch nicht den Täter. Er zwang dazu, zu ergründen, wie der Giftstoff in das Haus und in das Mahl des Verblichenen gelangt war.

Dass Arsenik im Hause gewesen war, stand fest. Louise hatte ihren Mann dazu gedrängt, solchen unter dem Vorwand der Rattenvertilgung zu erwerben; die Magd hingegen bekundete, es habe gar keine Ratten bei ihnen gegeben. Auch von Schritten zur Beschaffung anderer gefährlicher Stoffe wurde berichtet. Bei der Verhaftung fand sich ein Erlaubnisschein, der auf den Namen des Ehemannes ausgestellt war. Das Papier bot einen unverdächtigen Anblick: der Name eines Landwirts, ein häusliches Begehren, ein amtliches Schriftstück der Bürgermeisterei. Die Anklage erblickte darin eine Vorbereitungshandlung zur Tat, während die Aussage der Dienstmagd diesen Kauf mit der beiseitegestellten Schale verknüpfte.

Achtzehn Tage nach dem Tode wurde Louise festgenommen. Sie beschwor ihre Magd zu schweigen und gab ihr während der Verhöre Zeichen, die den Untersuchungsrichtern nicht entgingen. Schließlich bezichtigte sie die Magd selbst, Louis vergiftet und hernach versucht zu haben, auch ihr nach dem Leben zu trachten. Die Zeugin sah sich somit unvermittelt als Urheberin jener Taten hingestellt, zu deren Aufdeckung sie beitrug. Als man Louise vor den Assisen fragte, ob sie diese Beschuldigung aufrechterhalte, erwiderte sie, sie wisse es nicht. Der gegen die Dienstbotin erhobene Vorwurf besaß mithin bei weitem nicht die Festigkeit ihrer eigenen Beteuerungen der Unschuld.

Der Prozess begann am 10. Oktober 1828 vor dem Schwurgericht des Departements Mayenne. Louise leugnete jede Schuld. Zu dem Gelde, das man in ihrem Schranke gefunden hatte, behauptete sie, ein Magistrat habe es dort versteckt, um sie ins Verderben zu stürzen. Befragt nach ihren Brauthauben, die sie nach dem Ableben ihres Mannes zerrissen hatte, erklärte sie, sie sei in der Ehe unglücklich gewesen. Das Gericht vernahm Antworten völlig verschiedener Art: Die eine griff den Untersuchungsbeamten an, die andere gewährte Einblick in das eheliche Elend. Doch weder das vorgebrachte Leid noch das sonstige Betragen entbanden die Geschworenen von der Pflicht, die Beweise für die angeklagte Tat zu wägen.

Ein Gendarm namens Quentin berichtete überdies von den Fragen, die sie ihm zu den Ergebnissen der Leichenschau gestellt habe. Louise habe sich erkundigt, ob man Gift gefunden habe, und sogleich ihrer Furcht vor der Hinrichtung Ausdruck verliehen. Der Chronist verweilt ausgiebig bei ihrer Ruhe, ihrem Schweigen und ihren Tränen – Regungen, die sich unter seiner Feder ausnahmslos in Indizien der Schuld verwandeln. Das Verfahren stützte sich indessen auf schwerer wiegende Tatsachen als diese Deutung bloßer Gemütszustände: die Verfügbarkeit des Giftes, die Zubereitung der Mahlzeit, die Wahrnehmungen der Magd, der Tod und der Leichenbefund. Diesen Beweisen musste die Verteidigung als Ganzem begegnen.

Die Geschworenen fällten ihr Urteil mit sieben gegen fünf Stimmen. Der Gerichtshof bestätigte den Ausspruch einstimmig und verurteilte Louise Bruchet zum Tode. Diese Spaltung der Geschworenen darf freilich nicht hinter der Gewissheit des Chronisten verblassen: Nicht alle Urteilsfinder hatten gleich geurteilt. Das überlieferte Kapitel schließt mit dem Urteilsspruch; von einer Hinrichtung berichtet es nicht. Von Louis Daigremont bewahrt es die letzten Klagen über die Suppe; von Louise eine Ehe, die sie unglücklich nannte, und Tatsachen, die sie bis zuletzt bestritt. Dazwischen stand eine Magd, deren nüchterne Wahrnehmungen aus dem alltäglichen Dienstverlauf erst Gehör und Gewicht finden mussten.

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Quelle: Vollständiges 18. Kapitel, kein Primärscan oder originales Prozessprotokoll vorliegend. Abendessen am 30. Mai 1828, Tod am Folgetag um 11 Uhr; Benachrichtigung des Untersuchungsrichters nach 18 Tagen, Verhaftung nach 19 Tagen. Der historische Chronist moralisiert und rechtfertigt die Misshandlungen des Ehemannes durch das Wesen der Frau; der vorliegende Text übernimmt die Gewalttaten als Faktum, verwirft jedoch diese Rechtfertigung. Der Vergiftungsakt selbst wurde nicht unmittelbar beobachtet; Einzelheiten der Zubereitung beruhen auf der Aussage der Magd. Der Arseniknachweis entspricht dem historischen Gutachten der Quelle, nicht modernen toxikologischen Standards; Angaben zu Mengen oder Verabreichungsart fehlen. Die Beschuldigung gegen die Magd blieb unbewiesen, die Einlassung der Ehefrau vor den Assisen war vage. Geschworenenspruch mit 7 gegen 5 Stimmen, einstimmige Bestätigung durch den Gerichtshof; Todesurteil ohne überlieferte Vollstreckung. Prozesseröffnung am 10. Oktober 1828, Urteilstag in der Vorlage nicht fixiert. Mutmaßungen über frühere Schwangerschaften, physiognomische Deutungen und die Liaison mit einem Liebhaber namens Coiset wurden als spekulativ verworfen.

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