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Justiz & Skandale · Deutschland

Das Fenster des Rathauses

Am 28. September 1849 stellt sich der fünfzehnjährige Sohn des Barbiers St… auf der Wache, nachdem er seine Mutter und seinen säugenden Bruder niedergestreckt hat. Der Vater entdeckt die Szene bei seiner Rückkehr aus der Schänke, kurz nachdem der Sohn ihm die kleine Schwester in die Arme gelegt hat. Die Untersuchung dringt vor zu zerrütteten Familienverhältnissen, nächtlichen Vorbereitungen und einem vorgetäuschten Einbruch. Das Gericht scheidet schließlich den vorsätzlichen Mord an der Mutter vom Tötungsdelikt am Kinde.

Am 28. September 1849, zwischen halb elf und drei Viertel elf in der Nacht, gellt ein Hilferuf durch eine Kleinstadt des sächsischen Erzgebirges. »Mein Gott, meine Frau!«, schreit der Barbier und Wundarzt St… Der Richter, in einem Nachbarhause jäh aus dem Schlafe geschreckt, tritt an sein Fenster. Ein Gerichtsdiener eilt aus dem Hause des Barbiers herbei und meldet, ein Mord sei soeben entdeckt worden. In der oberen Kammer liegt ein Säugling mit zertrümmertem Schädel in der Wiege. Die Mutter, über das Bettzeug hingestreckt, atmet noch. Das Werk dieser Nacht ist noch nicht vollendet.

Der Vater hatte den Abend in der Schänke verbracht. Als er heimkehrt, findet er die Stubentür verschlossen. Sein ältester Sohn tritt aus der gegenüberliegenden Kammer, trägt die dreijährige Luise auf dem Arm und übergibt sie ihm wortlos. Dann eilt der Junge die Treppe hinab. Der Vater klopft, ruft nach seiner Frau; ein leises Röcheln weckt in ihm die Furcht, sie sei am Ofenqualm erstickt. Gemeinsam mit einem Nachbarn, dem Schneider St…, erzwingt er den Einlass durch die Küche. In der Stube findet er Frau und Säugling in ihrem Blute schwimmend. Das Beil steckt noch im Haupte der Mutter; der Vater reißt es heraus und wirft es mitten auf die Dielen.

Der Knabe, Karl Friedrich Wilhelm St…, begibt sich unterdessen selbst auf die Wache. Er zählt fünfzehn Jahre und steht in bloßem Hemd und Hosen vor der Schildwache. Er bekennt, er habe seine Mutter geschlagen. Um sein Erscheinen zu erklären, faselt er von einem schrecklichen Traume: Er habe gesehen, wie die Mutter ihn gezüchtigt, worauf er sie geschlagen habe, bis Blut floss. Er bittet, man möge ihn festhalten. Der Gerichtsdiener begibt sich zum Haus, wo der Vater soeben mit dem Nachbarn eingedrungen ist, und benachrichtigt daraufhin den Richter. Als er zur Wache zurückkehrt, hat der Knabe bereits gestanden, die Seinen niedergeschlagen zu haben. Die blutende Mutter aus seiner Erzählung war kein Traumbild: Die Ärzte trafen sie in ihrer Wohnung im Sterben liegend an.

Die Ärzte nehmen sich der Frau an. Mehrere Kopfwunden haben die Hirnschale durchdrungen; jede einzelne, so erklären sie, sei tödlich. Sie kommt nicht mehr zu Bewusstsein. Man vermag ihr Leiden nur noch durch Umschläge zu lindern. Das Kind, kaum vierzehn Wochen alt, war auf der Stelle tot. Die Mutter stirbt in der vierten Morgenstunde. Die Untersuchungsbeamten finden auf dem Boden ein blutbeflecktes Beil. Einige Wunden der Frau scheinen von einem spitzeren Werkzeug herzurühren, vermutlich von einem Hammer. Ein solcher wird, mit Blutspuren behaftet, unter einer Bettstelle jener kleinen Kammer aufgefunden, aus der der Sohn mit der Schwester getreten war; auch das Bett weist verdächtige Male auf.

Am folgenden Tage begibt sich der Richter in die Frohnfeste, wo der Knabe verwahrt wird, und verkündet ihm den Tod von Mutter und Bruder. Auf seiner Pritsche wendet sich der Junge um, verbirgt einen Augenblick das Gesicht und antwortet sodann auf die Fragen. Er gibt an, er habe am Vorabend mit der Mutter gezankt; sie habe ihn hart gescholten. Als sie sich wieder zur Ruhe legte, sei er ihr mit einem aus der Küche geholten Holzscheit gefolgt und habe sie geschlagen. Bei der gerichtlichen Besichtigung erkennt er die Leichen und die Werkzeuge wieder. Vor dem Leichnam der Mutter wimmert er einige Minuten lang, findet jedoch alsbald eine gefasste Stimme wieder, um Rede und Antwort zu stehen.

Am 2. Oktober, dem Tage der Beisetzung, ertönt um die Mittagsstunde das Grabgeläut. Man führt den Knaben in einen Saal des Rathauses, dessen Fenster auf den Marktplatz blicken. Dort sieht er den Trauerzug, der sich vor dem Vaterhause formiert. Als der Sarg herausgetragen wird, bricht er in Tränen aus und bittet den Inquirenten inständig, man möge ihn nun alles gestehen lassen. Solange er kann, folgt sein Blick dem Geleit. An jenem Tag bekennt er, Mutter und Brüderchen im Schlafe erschlagen zu haben, nach einem lange gereiften Vorsatz. Wohl mag eine Regung über seine Züge geglitten sein, doch die Männer, die ihn beobachteten, vermochten deren Echtheit nicht zu ermessen; der Chronist jedenfalls erachtete seinen Schmerz für allzu flüchtig. Dieses moralische Urteil bleibt freilich dem Chronisten selbst überlassen.

Dem Knaben hatte es nicht an Erziehung oder Begabung gefehlt. Geboren 1834 zu Dresden, wuchs er bis zu seinem fünften Jahre bei der Großmutter auf und zog dann zu den Eltern in die Kleinstadt. Zunächst lernte er nur langsam; um sein neuntes oder zehntes Lebensjahr herum schienen sich seine Fähigkeiten jedoch rasch zu entfalten. Die Eltern ließen ihm einen geordneten Unterricht zuteilwerden, samt Privatstunden in Latein und Griechisch, worin er gute Anlagen bewies. Die Akten werfen ihm jedoch bald leichtfertige oder böswillige Streiche vor, gepaart mit einer Aufführung, die Eltern wie Lehrern wachsende Sorge bereitete.

Es gelang ihm nicht, sich einem Stande zu widmen. Er arbeitete in einer Schuhleistenfabrik, dann in einer Maschinenwerkstatt, wo ihm überdies Gelegenheit geboten ward, seine Bildung fortzusetzen. Eine Weile fand er sich dort zurecht. Im Mai 1849, kurz vor Vollendung seines fünfzehnten Lebensjahres, schloss er sich einem Freischärlerhaufen an, der der Landeshauptstadt zuzog; Verwandte holten ihn jedoch unterwegs ein und brachten ihn zurück. Er sollte später erklären, jene Stunde sei die einzig wahrhaft schöne seines Lebens gewesen. Nachdem man ihn mit einer Pistole seines Wirts betreten hatte, verließ er den Dienst, versetzte seine Taschenuhr und hinterließ Schulden. Am Ende jenes Sommers lebte er beschäftigungslos bei den Eltern, trieb sich umher oder fischte, während die häusliche Spannung von Tag zu Tag wuchs.

Bereits vor dem Doppelmord hatte er eine Feldhüterhütte in Brand gesteckt. Er behauptete damals, er habe nach dem Beerenlesen ein Feuer angezündet, um sich zu wärmen und zu trocknen, und habe es weiter genährt, als er sah, dass er es nicht mehr löschen konnte. Drei Zeugen bekundeten dagegen, das Wetter sei schön gewesen. Einer von ihnen hatte beobachtet, wie er brennende Stoffe auf zwei Stöcken herbeitrug und das Hüttchen an allen vier Ecken entzündete. Der Bau, aus Rasenstücken und geringem Holz gefügt, war von geringem Wert und stand auf freiem Felde; eine Gefahr des Übergreifens bestand kaum. Der Jüngling schrieb diese Tat, die er zunächst als Unglücksfall ausgegeben hatte, später seinem Groll gegen die Mutter zu.

Die Erbitterung, die den Morden vorausging, wird vom Knaben selbst wie auch von den Zeugen beschrieben. Am 2. September war beim Mittagbrot ein Streit ausgebrochen, weil keine Butter zum Brot vorhanden war. Der Junge hatte die Mutter beschimpft; sie gab ihm eine Ohrfeige. Der Vater, nach seiner Rückkehr unterrichtet, züchtigte ihn daraufhin mit äußerster Strenge. Der junge Mensch erklärte, er habe beschlossen, sich an beiden Eltern zu rächen; am Nachmittag sei ihm gar der Gedanke gekommen, sie zu töten. Zwar wechselten seine Angaben über die aufeinanderfolgenden Pläne, doch räumte er ein, der Anschlag gegen die Mutter sei in den vorangegangenen Wochen stetig gereift.

Am Abend des 28. September kam eine Freundin der Mutter, Auguste, zu Besuch. Die Mutter war unpässlich und blieb zu Bette. Am Tische saß der Sohn, die Mütze tief ins Gesicht gezogen, und schrieb Rollen für eine Liebhabervorstellung des Stückes »Drei Tage aus dem Leben eines Spielers« ab. Gegen neun Uhr stellte er das Schreiben ein und legte sich vor dem Kanapee auf die Dielen. Die beiden Frauen sprachen über Kindererziehung. Die Mutter beklagte sich, wie viel sie für ihre Kinder getan habe, während der heimgekehrte Sohn nun müßiggehe und sogar seine Sachen verpfändet habe. Er entgegnete ihr, sie täte besser daran, von ihren Schmerzen zu schweigen. Gegen halb zehn Uhr verabschiedete sich die Besucherin.

Der Sohn gab später an, diese Bemerkung der Mutter habe ihn veranlasst, in jener Nacht zur Tat zu schreiten. Er hatte sich einen Plan ersonnen, um den Anschein eines fremden Einbruchs zu erwecken: Er wollte die Mutter ermorden, solange der Vater ausging, eine Fensterscheibe einschlagen, den Sekretär und den Brotschrank erbrechen, Unordnung stiften und sich sodann zu Luise legen, als sei nichts geschehen. Er beteuerte, er habe nicht vorgehabt, den Vater in jener Nacht umzubringen, und habe auch die Schwester schonen wollen. Er wähnte, der Vater werde heimkehren und sich zur Ruhe begeben, ohne die Stube zu betreten. Die ersten Handlungen des Abends sollten mithin die Mordtat verdecken und ihn von jedem Verdacht freihalten.

Nachdem die Frauen sich getrennt hatten, stand die Mutter auf, um das Licht zu löschen. Sie kehrte ins Bett zurück und trat dabei im Vorbeigehen auf den Fuß des am Boden liegenden Knaben. Sie beteuerte, es sei aus Versehen geschehen, doch er wähnte darin böse Absicht. Der kleine Rudolph regte sich in der Wiege. St… versuchte ihn zu beruhigen, stand auf, benetzte den Zulp und wiegte das Kind. Das Beil stand in der Küche. Er holte es, verbarg es, trug es mehrmals von einem Ort zum andern; er schwankte, stellte es zurück, nahm es von neuem an sich. Er bekannte, bald habe ihn die Wut getrieben, bald die Furcht vor Strafe gehemmt. Als sich die Mutter im Bett regte, fürchtete er, sie werde erwachen und die Waffe entdecken. Da schlug er ihr über das rechte Auge.

Er erinnerte sich an die Bestürzung nach dem ersten Streich: Seine Knie zitterten, er wich zurück und begriff, was er getan hatte. Doch das Kind fing an zu schreien. Er fürchtete, das Geschrei werde ihn verraten, und ergrimmte darüber, dass die Mutter sich noch rührte. Nach seinem Geständnis erschlug er das Kind und kehrte dann zur Mutter zurück, die immer noch atmete. Sein Bekenntnis bezeugt, dass die Streiche gegen die Mutter wohlüberlegt waren; es gestattet jedoch nicht den Schluss, dass der Tod des Kindes nach demselben Entwurfe geplant war. Das Gemach, das Rüstzeug und die Geständnisse belegen den Überfall; den Vorsatz hinsichtlich des Säuglings sollten die Richter gesondert beurteilen.

Er gab zu, die Scheibe von außen nach innen eingestoßen zu haben, um das Einbrechen eines Unbekannten vorzutäuschen. Dann aber schloss er das Fenster wieder, als er beschloss, sich zu stellen. Den blutigen Hammer warf er unters Bett; das Beil blieb neben der Mutter liegen. Luise trug er in die Nachbarkammer und wartete auf die Heimkehr des Vaters, um sie ihm zu übergeben. Er erklärte, er habe das Kind nicht allein zurücklassen können, um zur Wache zu rennen. In diesem Hause stand die Zuneigung, die er für die Schwester bekundete, dicht neben den Greueltaten, die er soeben an Mutter und Bruder verübt hatte.

Das Gericht erachtete den Mord an der Mutter für vorsätzlich verübt. Den Tod des Säuglings stufte es als Totschlag ein, vermochte jedoch nicht zu erkennen, dass der Knabe dessen Tötung im Voraus besonders geplant hatte. Ebenso wenig verwarf das Gericht seine Angabe, er habe am Tatabend darauf verzichtet, Vater und Schwester nach dem Leben zu trachten. Zuvor mochte er wohl einen weitergehenden Anschlag ersonnen, diesen aber wieder aufgegeben haben. Der Chronist empört sich über das milde Strafmaß und über das, was er für eine unzureichende Reue hielt; solche moralisierende Stimme darf jedoch die juristischen Unterscheidungen des Spruchs nicht trüben.

Die Zuchthausstrafe wurde in zweiter Instanz bestätigt, und der Knabe wurde im September 1850 überführt. Seine Jugend hatte die Todesstrafe abgewendet. Der Chronist grollt darüber: Er meinte, die Gräuel der Tat hätten ausreichen müssen, um jene Altersschranke niederzureißen. Zwischen dem Knaben, der dem Leichenzuge nachsah, und dem Mann, der er hinter Festungsmauern werden sollte, setzte die Justiz eine lange Reihe von Jahren.

Luise verblieb im Schoße der überlebenden Familie. Während der Untersuchung berichtete der Wärter, dass der bloße Anblick eines Hammers oder die Erwähnung eines solchen Werkzeugs das Kind in tiefste Verstörung versetze und man es kaum zu beruhigen vermöge. St… geriet in Zorn, als man ihm diese Worte hinterbrachte, namentlich als der Vater argwöhnte, er habe auch die Schwester verderben wollen. Das Kind, das er in die Kammer getragen hatte, blieb unversehrt. Dennoch hatten die Schläge eine Spur hinterlassen, die keine Leichenschau jemals hätte sichtbar machen können.

Am Fenster des Rathauses war der Sohn seiner Mutter mit den Augen gefolgt, bis der Zug den Blicken entschwand. Er hatte darum gebeten, sprechen zu dürfen, und die Richter hatten seine Worte zu Protokoll genommen. Sie vermochten wohl den wohlüberlegten Mord vom unüberlegten Totschlag zu scheiden, ein Strafmaß zu verhängen und die Werkzeuge den Akten beizufügen. Doch dem Vater wiederzugeben, was er hinter der verriegelten Stubentür vorgefunden hatte, stand nicht in ihrer Macht.

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Der neue Pitaval, Neunzehnter Theil, zweite Folge, Siebenter Theil, 2. Auflage, Leipzig: F. A. Brockhaus, 1861, »Ein Mörder seiner Mutter«, S. 263–295; vollständiger OCR-Auszug Zeilen 31480–32891, SHA-256 87ce26aed566a19b2b8fab7b41a19d1f5d051223d2c7f1d990e7d94b4e3ede83. Retrospektive gerichtliche Fallsammlung, vollständiges Kapitel unter Anonymisierung der Familie St…, des Städtchens S… und der Zeugen. Fraktur-OCR ohne Kollationierung anhand des Facsimiles. Die Mutter stirbt in der Morgenfrühe; der vierzehn Wochen alte Knabe Rudolph wird erschlagen. Der Spruch trennt die Vorbedachtnahme hinsichtlich der Mutter vom Kindsdelikt. Der Textauszug nennt im Hauptteil eine Zuchthausstrafe von 18 Jahren, im Schlusssatz hingegen 15 Jahre und eine Befreiung im Jahre 1865; das genaue Strafmaß bleibt ohne Einsicht in den Druckbogen oder die Urteilsminute unsicher.

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